Wir werden der Überweisung zustimmen. Wir werden uns dieser kritischen Diskussion, die es dazu zu führen gilt, gerne stellen. Ob man dafür wieder eine Anhörung durchführen muss, weiß ich nicht. Womöglich kann man es auch im Rahmen eines Fachgesprächs behandeln, zu dem wir die zuständigen Expertinnen und Experten einladen. Schließlich führen wir schon eine Vielzahl an Anhörungen durch, und auf Dauer stellt sich dann vielleicht die Frage, ob uns die Expertinnen und Experten, die wir dauernd einladen, noch ernst nehmen, zumal nicht immer das herauskommt, was wir uns und was sich auch die Expertinnen und Experten wünschen. Ich habe schon Ermüdungserscheinungen vernommen, und deswegen warne ich davor, bei jedem Antrag mit einer Anhörung zu operieren. Aber ein Fachgespräch unter Beteiligung des Landesarchivs NRW und des Digitalen Archivs NRW fände ich sinnvoll.
Also, es ist ein wichtiges Thema und ein interessanter Antrag. Aber was die Realisierungschancen angeht, so müssen wir diese mit sehr viel Realismus betrachten und ehrlich bleiben. – Danke schön.
So beginnt die Einleitung des Antrags der Piraten, und dies möchten wir mit Nachdruck unterstreichen.
So weit, so gut, so richtig und so unumstritten. Und in der Tat: „Bund, Länder und Kommunen tragen die gemeinsame Verantwortung für Fortbestand und Ausbau des reichen kulturellen Erbes“, wie es weiter heißt. Ob das Land Nordrhein-Westfalen seiner Verantwortung ausreichend nachkommt, darf an dieser Stelle bezweifelt werden. Die permanenten Kürzungen der Landesregierung im Kulturhaushalt belegen, dass für die SPD und Grünen Kulturpolitik eben keine Priorität hat.
Gleichzeitig sägen sie am zweiten Standbein der kulturellen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen, das uns Liberalen ganz besonders am Herzen liegt und aus unserer Sicht sogar kräftiger ausgeprägt ist als die staatliche Kulturförderung, nämlich das private freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger.
Leider wird allerdings auch dieser Bereich von der Landesregierung vernachlässigt. Ich erinnere beispielhaft an die Abschaffung des kulturellen Ehrenamtspreises
Aber kommen wir noch einmal zurück zur reichen Kulturlandschaft, die erhalten und gefördert werden soll. Meine Damen und Herren, sehen Sie mir die eben formulierte Kritik an der Landesregierung nach. Als Oppositionsfraktion ist es unsere Aufgabe, den Finger in offene Wunden zu legen. Die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen aus dem Kulturausschuss werden tief in ihrem Inneren zugestehen, dass sie nicht ganz fehl am Platze ist.
Klar ist aber auch, dass wir Kulturpolitiker uns über Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam für die Bewahrung unseres kulturellen Erbes und für entsprechende Rahmenbedingungen einsetzen. Der hier vorliegende Antrag der Piraten trägt aus meiner Sicht allerdings in der Sache nicht dazu bei, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die FDPFraktion kann ihn deshalb in dieser Form auch nicht unterstützen.
Es fällt mir schwer, genau herauszulesen, was Sie eigentlich konkret fordern. Als Beispiel darf ich Ihre
„welche Arten und Mengen der unterschiedlichen analogen und digitalen kulturellen Ausdrucksformen in allen Bereichen bereits vorhanden sind und welche Mengen zukünftig entstehen und zu erhalten sind …“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei allen Wünschen und Forderungen, die auch wir an die Landesregierung stellen: In die Zukunft schauen kann sie nun wirklich nicht.
Daran knüpft mein zweiter Kritikpunkt an. Ihr Antrag offenbart ein geradezu planwirtschaftliches Verständnis von Kultur. Es ist doch nicht Aufgabe der Landesregierung, zu bestimmen und zu katalogisieren, was aus ihrer Sicht eine erhaltenswerte kulturelle Ausdrucksform ist, abgesehen davon, dass sie das gar nicht könnte.
Abschließend noch mein dritter Kritikpunkt: Auch eine übermäßige Naivität wohnt dem Antrag inne. So fordern Sie die Entwicklung und den Einsatz erheblicher Personalressourcen und Finanzmittel. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, schön wäre es in der Tat. Aber bei aller Wertschätzung: Dann und wann sollten Sie den Ausguck oben auf Ihrem Mast auch einmal in Richtung Realität schwenken.
Zum Schluss sei Ihnen aber zugestanden: Einige Punkte, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, sind durchaus diskussionswürdig. Als Beispiel habe ich das Stichwort „Digitales Archiv“ genannt; das haben schon andere erwähnt. Darüber sprechen wir auch regelmäßig im zuständigen Ausschuss, dann gerne auch im Rahmen dieses Antrages. Der Überweisung stimmen wir zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schmitz. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze in Vertretung für Frau Ministerin Ute Schäfer.
wichtig, das reiche kulturelle Erbe in NordrheinWestfalen zu bewahren und es für zukünftige Generationen zu sichern. Die zentralen gesetzlichen Grundlagen – das Archivgesetz und das Pflichtexemplargesetz – bilden die digitale Realität gut ab. Sie gelten bundesweit als vorbildlich.
Mit der „Landesinitiative Substanzerhalt“ hat die Landesregierung ein ebenfalls bundesweit beachtetes Programm zur Erhaltung des analogen Kulturerbes aufgelegt. Insgesamt hat Nordrhein-Westfalen seit 2006 über 20 Millionen € für den Erhalt von Kulturgut zur Verfügung gestellt, davon mehr als 8 Millionen € für die Massenentsäuerung und etwa 2,5 Millionen € für Schutz- und Restaurierungsmaßnahmen in den Landesbibliotheken. Über die 20 Millionen € hinaus sind im Etat des Landesarchivs jährlich ca. 1,4 Millionen € für Digitalisierungsmaßnahmen vorgesehen.
Nordrhein-Westfalen ist das bisher einzige Land, das mit dem „Digitalen Archiv NRW“ daran arbeitet, eine landesweite Infrastruktur zu schaffen, um digitales Kulturgut langfristig zu sichern – eine Infrastruktur, die Land und Kommunen gleichermaßen nutzen können und die spartenübergreifend allen Kultur- und Gedächtniseinrichtungen im Land zur Verfügung stehen soll. Die gemeinsame Verantwortung von Land und Kommunen wird damit sowohl für das analoge wie auch für das digitale Kulturgut bereits umgesetzt.
schutz“ – so wie im Antrag der Piraten gefordert – scheint zunächst einmal ein nachvollziehbarer Vorschlag zu sein. Die Erfahrungen im Projekt „Digitales Archiv NRW“ zeigen jedoch, dass Mengen- und Kostenplanungen schon für sehr viel kürzere Zeiträume als zehn Jahre sehr aufwendig und wenig belastbar sind. Ich halte es deshalb derzeit für sinnvoller, mit den vorhandenen Ressourcen funktionsfähige technische Lösungen zu entwickeln, wie wir das beim „Digitalen Archiv NRW“ tun. Parallel werden wir die weitere Entwicklung – vor allen Dingen im technischen Bereich – beobachten, um veränderten Anforderungen zeitnah begegnen zu können. Damit ist die öffentliche Hand finanziell bereits sehr stark gefordert.
Auch auf der Bundes- und Europaebene setzen wir uns bereits seit Längerem für den Substanzerhalt ein. Bund und Länder tragen gemeinsam die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes. Diese zentrale Einrichtung gibt es seit 2011. Mit hohen Millionen-Beiträgen finanzieren Bund und Länder außerdem die Deutsche Digitale Bibliothek.
Unsere Positionen und Aktivitäten zum Erhalt von Kulturgut auf allen Ebenen stimmen dabei in vielen Punkten mit den Forderungen des „Berliner Appells“ überein. Ihn als Landesregierung zu unterzeichnen ist jedoch wenig sinnvoll. Schließlich richtet sich der
Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen ist gut aufgestellt, wenn es um den Erhalt unseres kulturellen Erbes geht. Der Substanzerhalt wird auch weiterhin in enger Kooperation mit den Kommunen ein wichtiges Anliegen für die Landesregierung bleiben. Das werden wir noch einmal ausführlicher im Ausschuss diskutieren können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/5027 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wir dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.