rechnungshof und mit der Gutachterin zu reden. Das jedoch, was Sie jetzt veranstalten, läuft ein bisschen unter dem Deckmäntelchen: Die nehmen uns jetzt das Thema, die klauen uns unser Schippchen.
Wir haben mehrfach erlebt, dass zwar im Ausschuss Verabredungen getroffen wurden, Sie dann aber irgendwie vorpreschen, um ein paar Punkte zu sammeln. Das hat mit Sachpolitik reichlich wenig zu tun.
Sie haben sich in dem Antrag zunächst einmal selbst recht nett auf die Schulter geklopft, da der Landesrechnungshof Sie angeblich für Ihr Engagement während Ihrer Regierungszeit gelobt habe. Diese Interpretation halte ich zumindest für fragwürdig.
Der Wert der Erhebung des Landesrechnungshofs war damals nämlich genau wie jetzt auch doppelt so hoch wie das, was die Landesregierung damals erhoben hat. Es gab also keinen Unterschied.
Auch wir wollen, dass der Unterrichtsausfall erhoben wird. Wir freuen uns auf die Gelegenheit, im Ausschuss mit den Gutachtern zu diskutieren. Wir haben dazu eine Reihe von Fragen. Der hohe Aufwand, den das Gutachten für die Erhebung des Unterrichtsfalls ausweist, erscheint uns fragwürdig; denn die Informationen liegen bei den Schulen vor.
Im Gutachten wird vorgeschlagen, dass die Schulleitungen die Schulkonferenz informieren sollen. Da fragen wir uns, ob die Daten, die hierfür zugrunde liegen, nicht mit weniger Aufwand zusammengeführt werden könnten.
Es ist auch zu prüfen, ob eine verbesserte Schulverwaltungssoftware eine Hilfe sein könnte. Dabei darf man den Datenschutz nicht außer Acht lassen; das ist von vielen angemahnt worden. Das gilt ganz besonders, wenn man dazu übergeht, Bildungsbiografien zu recherchieren und diesbezüglich Daten zu erheben. Insbesondere in diesem Fall muss darauf geachtet werden, dass datenschutzrechtliche Aspekte sehr genau bedacht und erörtert werden. Das ist meiner Meinung nach ein ganz wichtiges Thema.
Die Erhebungen, die zuletzt für das Schuljahr 2009/2010 durchgeführt wurden, waren unzureichend. Deshalb ist es richtig, Methoden für eine aussagekräftige Erhebung zu prüfen. Die Stichproben, mit denen bisher gearbeitet wurde, bilden hier
für nicht die geeignete Basis. Außerdem wurde der strukturelle Unterrichtsausfall eigentlich gar nicht berücksichtigt, obwohl dieser doch der Punkt ist, den man im Auge behalten sollte. Wenn Schulen gar nicht in der Lage sind, den Unterricht anzubieten, den die Bildungsgänge vorsehen, wenn zum Beispiel ein Jahrgang ein ganzes Jahr lang keine einzige Stunde Musikunterricht erhält oder wenn viel weniger Sport angeboten wird als vorgesehen, dann müssen wir uns mit diesen Punkten dringend beschäftigen.
Außerdem – auch das wurde gerade schon gesagt – brauchen wir für eine aussagekräftige Erhebung erst einmal eine klare Definition von Unterrichtsausfall. Was ist eigentlich Unterrichtsausfall? – Bisher gibt es diese Definition nicht, und in den verschiedenen Bundesländern werden verschiedene Methoden angewandt und verschiedene Kriterien benannt, was Unterrichtsausfall ist.
Frau Vogt, wenn Sie sagen, in NRW falle mehr Unterricht aus als in den anderen Bundesländern, dann muss ich Ihnen erwidern, dass Sie das Gutachten offensichtlich nicht richtig gelesen haben.
Darin steht doch ganz deutlich, dass die einzelnen Länder Unterrichtsausfall völlig unterschiedlich definieren und auch unterschiedliche Methoden anwenden, um diesen zu erheben. Dass es also keine Vergleichbarkeit geben kann, ist eigentlich klar.
Daher halte ich es für unheimlich wichtig, langfristig über ein Instrument zu verfügen, das alle Bundesländer nutzen können. Auch wenn wir jetzt in NRW etwas machen, sollte sich die Kultusministerkonferenz auf Dauer auf ein Verfahren einigen. Denn erst dann schaffen wir eine Vergleichbarkeit.
Uns ist die Erhebung von Unterrichtsausfall auch deshalb wichtig, weil das ein Indikator für die Versorgung unserer Schulen mit Lehrern ist. Es wäre gut, wenn wir prüfen könnten, in welchem Ausmaß vorgesehener Unterricht nicht stattfinden kann. Ohne diese Erhebung haben wir nur die „KienbaumLücke“ und die Lehrerbedarfsdeckungsquote, um zu beurteilen, ob genug Lehrer an den Schulen sind. Beides wird von der Landesregierung mit dem Haushalt ausgewiesen.
Aktuell liegt die Lehrerbedarfsdeckungsquote für die verschiedenen Schulformen zwischen 101,3 % bei den Berufskollegs und 105,4 % bei den Grundschulen. Das klingt erst mal besser, als es ist; denn von einer guten Ausstattung der Schulen spricht man ab einer Quote von 105 %. Diese wird leider in keiner der weiterführenden Schulformen erreicht. Das heißt, hier ist der Puffer viel zu klein.
Klar ist: Wenn zu wenige Lehrer da sind, wird auch das beste Vertretungskonzept der Welt Unterrichtsausfall nicht verhindern. Wenn es keine ausreichenden Vertretungsreserven an den Schulen gibt, werden den Kollegien zusätzliche Belastungen auferlegt. Denn es gibt kein einziges Vertretungskonzept, das nicht zur Mehrbelastung der anderen Kollegen führt. Das bedeutet immer in irgendeiner Form Mehrarbeit.
Beliebtes Instrument ist dabei die angewiesene Mehrarbeit – das kenne ich selber auch sehr gut –, die meistens ohne Bezahlung erfolgt. Man kommt zweimal in der Woche schon um acht, obwohl der Unterricht erst um zehn beginnt. Wenn ein Kollege krank ist, macht man die Stunden eben auch noch, und dafür gibt es nichts.
Wir müssen uns über die Möglichkeiten der Erhebung von Unterrichtsausfall weiter Gedanken machen. Vor allem aber müssen wir weitere Anstrengungen unternehmen, die Versorgung unserer Schulen mit Lehrern zu verbessern, um die Kolleginnen und Kollegen zu entlasten. Dann können wir auch mit Recht sagen, wir täten etwas für die Verbesserung der Unterrichtsqualität.
Der Anspruch, die Zahl der Unterrichtsausfälle zu erheben, ist richtig. Insoweit stimmt der Antrag. Aber, liebe CDU – uns geht es auch manchmal so -, Ihr Antrag kommt zum falschen Zeitpunkt, ist zu kurz gesprungen und schlecht gemacht. Deshalb können wir uns nur enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Vogt, mehrfach rühren Sie hier verschiedene Dinge durcheinander. Die Qualität Ihres Beitrags und des Unterfangens lässt sich auch daran ablesen, dass Sie die Schulvergleichsstudien, die letzten Daten, die wir hatten, heranziehen, um zu belegen, dass das Auswirkungen der Mittelkürzungen in 2013 seien. Noch mal zu Ihrer Information: Die Datenerhebungen haben 2012 stattgefunden. Das kann also nichts mit den bedauerlichen Entscheidungen zur Kürzung der Flexmittel zu tun gehabt haben. Das zeugt von der Qualität Ihrer Betrachtungsweise.
Meine Damen und Herren, das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat seit 2001 über Stichprobenuntersuchungen – anfangs im zeitlichen Abstand von zwei Schuljahren, seit 2005 jährlich – den
Die letzte Erhebung betraf das Schuljahr 2009/10 und wurde im Juni 2011 veröffentlicht. Gemäß dieser Untersuchung betrug der Unterrichtsausfall in zwei Wochen während der Unterrichtszeit 2,4 %. Die damalige Landesregierung hat sich dafür gefeiert. Die Wahrnehmung von Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern vor Ort wich jedoch vielfach davon ab.
Zu einer deutlich anderen Einschätzung – ich sage es ausdrücklich noch einmal – kam der Landesrechnungshof. Er hat nämlich hochgerechnet, bestätigt und eine Zahl erhoben, die bei 4,8 % liegt, also doppelt so hoch. Der Jahresbericht 2011 des Landesrechnungshofs ist daher keineswegs, wie die CDU behauptet – Frau Pieper hat es schon gesagt –, als Anerkennung der Bemühungen der damaligen schwarz-gelben Landesregierung zu verstehen. Im Gegenteil!
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie betreiben hier Geschichtsklitterung. Sie unterstellen politische Motive. Der einzige Grund, warum wir das ausgesetzt haben, ist ein qualitativer. Wir wollen uns nicht mit quantitativen Erhebungen, die unglaubwürdig und umstritten sind, zufriedengeben, sondern wir wollen den Versuch unternehmen, zu einer qualitativen Herangehensweise zu kommen. Ich bin dankbar, dass Frau Pieper die Regierungskoalition zumindest bei diesem Unterfangen unterstützt.
Es geht ja noch weiter. Herr Kaiser hat in einer Ausschusssitzung erklärt: Wir wollen konstruktiv daran mitwirken. – Eine Woche später fällt ihm seine Nachfolgerin in den Rücken und macht diese populistische Shownummer.
Herr Kaiser, es ist doch auffällig: Wann immer Frau Vogt spricht, ziehen Sie den Kopf ein. Manchmal gehen Sie ganz raus. Bei den Beiträgen müssten Sie eigentlich rot werden. Es ist doch offensichtlich, was im Schulausschuss stattfindet.
Ich will Ihrem Gedächtnis ein bisschen auf die Sprünge helfen. Die Empfehlung des Landesrechnungshofs, an jeder Schule eine Unterrichtsausfallstatistik einzuführen, wurde so bereits 1999 ausgesprochen. Mit ihrer Antwort auf die Große Anfrage 40 vom 3. Februar 2010 hat, wie der Landesrechnungshof in seinem oben genannten Jahresbericht ausführt, die damalige schwarz-gelbe Landesregierung eine schulscharfe Vollerhebung des Unterrichtsausfalls mit der Begründung abgelehnt – ich zitiere –, „dass weniger Stellen in Bürokratie und mehr Stellen in die Unterrichtserteilung fließen sollen.“
Diese vernünftige Auffassung wird von der CDUFraktion heute offensichtlich nicht mehr vertreten, Herr Kaiser. Das sollte Ihnen doch zu denken geben. Sie sind unglaubwürdig. Das zeigt die Motivlage Ihres Antrags. Es geht Ihnen nicht um die Sache, sondern es geht Ihnen um vermeintliche Vorführeffekte. Sie haben sich offenbar sehr in der Krawallopposition eingerichtet, statt sachbezogen an den Lösungen der differenzierten Fragen zu arbeiten.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Natürlich müssen angesichts der gravierenden Abweichungen die Ergebnisse der Stichprobenuntersuchung des MSW hinsichtlich des methodischen Ansatzes, des Untersuchungsziels und der konkreten Durchführungspraxis neu bewertet werden. Künftige Studien müssen nach Ansicht der Landesregierung ein realistisches Bild des Unterrichtsgeschehens liefern, mit vertretbarem Aufwand für Schule und Schulaufsicht durchführbar sein und sich schließlich daran messen lassen, ob sie der Politik und der Bildungsadministration echtes Planungs- und Steuerungswissen zur Verfügung stellen.
Dieses Wissen muss geeignet sein, die im Schulbereich vorhandenen Ressourcen effizient und zielgerichtet einzusetzen, damit die Vermeidung von Unterrichtsausfall als eines unter mehreren bildungspolitischen Zielen möglichst umfassend erreicht wird.
Meine Damen und Herren, ein zwischenzeitlich erstelltes und vorgelegtes Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine der möglichen Varianten zur Erhebung des Unterrichtsausfalls den Kriterien genügt, die der Ausschuss für Haushaltskontrolle vorgegeben hat – im Übrigen ein einstimmiger Beschluss. Frau Vogt, Sie werden auch da wieder unglaubwürdig, wenn Sie nur den Teil zitieren, der Ihnen in den Kram passt, und den anderen Teil nicht, der genau die Kriterien, die ich eben beschrieben habe, deutlich macht. Das ist unseriöse Politik, die Sie hier betreiben.
Nur die bis 2009 durchgeführten Stichprobenerhebungen seien trotz der bekannten Mängel mit einem vertretbaren Aufwand für Schule und Schulaufsicht durchführbar. Das ist auch ein Hinweis dieses Gutachtens. Außerdem plädieren die Gutachter, ganz im Sinne der früheren schwarz-gelben Landesregierung, dafür – Zitat – „Ressourcen nicht in die Erfassung, sondern die Vermeidung von Unterrichtsausfall zu investieren.“
Diese Hinweise – ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich mir das Gutachten nicht zu eigen mache, es aber wert finde zu diskutieren –, auf die Qualität und nicht auf die Statistik allein zu schauen, sollten wir alle ernst nehmen, statt populistisch zu agieren.
Mein Bestreben war und ist, mit Ihnen gemeinsam zu prüfen, welchen Weg wir in Nordrhein-Westfalen künftig beschreiten wollen, um mit dem Thema „Unterrichtsausfall“ verantwortungsvoll umzugehen und qualitative Maßnahmen zu seiner Vermeidung zu entwickeln. Deshalb wurde das Gutachten den Ausschüssen zugeleitet. Deswegen hat der Schulausschuss – es wurde schon gesagt – mit Zustimmung der CDU entschieden, mit den Gutachtern die weiterreichenden Vorschläge zu diskutieren, und ich würde mich freuen, wenn alle Fraktionen, auch die CDU, an diesen Gesprächen konstruktiv teilnehmen würden. Ich bin gespannt auf die Diskussionen im Ausschuss.
Ich sage Ihnen heute Folgendes: Wenn wir nicht im Ausschuss zeitnah einvernehmlich zu einer Verständigung kommen, wie wir es zukünftig anders machen wollen, dann mache ich es mir ganz leicht, lieber Herr Kaiser, liebe Frau Vogt. Dann erheben wir zeitnah nach dem gleichen Muster, wie Sie es gemacht haben, die Daten, damit Sie nicht dann noch hergehen und unterstellen, wir hätten an dem Design irgendetwas geändert, um zu tricksen; das ist ja Ihre permanente Unterstellung. Dann machen wir das genauso wie früher. Dann können Sie uns das nicht vorwerfen. Dann hat die liebe Seele Ruh‘. Dann haben Sie Zahlen auf dem Tisch, an denen Sie sich abarbeiten können.
Wir wollen jedoch daran weiterarbeiten, qualitativ nach vorn zu kommen, statt uns hier mit einem reinen Zahlenwerk zufriedenzugeben.