Protocol of the Session on July 4, 2012

Aus unserer Sicht, meine Damen und Herren, eignet sich dieses Thema nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen, sondern muss von einer gemeinsamen Verantwortung und Sensibilität gegenüber den Menschen getragen sein. Anders als ursprünglich von den Gutachtern Klemm und Preuss-Lausitz vorgeschlagen, haben sich die Regierungsfraktionen entschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt keine Förderschultypen generell auslaufen zu lassen, sondern wir wollen in einen behutsamen Prozess der Veränderung eintreten, der dem Willen der Eltern und den Ausgangslagen der Kommunen geschuldet ist.

Der heutige Antrag ist am 14. März 2012 aufgrund der Auflösung des Landtages nicht mehr beraten worden. SPD und Grüne haben dann im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie den Antrag in der 16. Legislaturperiode unmittelbar erneut einbringen werden, was wir heute tun.

Durch die Verhandlungen mit der CDU in der letzten Legislaturperiode und durch die Auflösung des Landtags haben wir fast ein Jahr in dem Umgestaltungsprozess verloren, was wir ausgesprochen bedauern – ein Jahr, in dem Eltern, Kinder und Schulen sowie Kommunen auf Klarheit gewartet haben.

Es wird in der nächsten Zeit nicht jede Schule sofort eine Inklusionsschule werden. Wir wollen eine in

klusive Schule, die im Zusammenwirken von unterschiedlichen Professionen und Fachkräften gute Lernvoraussetzungen schafft, das heißt sowohl für Kinder mit Förderbedarfen als auch für Schüler und Schülerinnen ohne Beeinträchtigungen.

Für die gedeihliche Umgestaltung wird es erforderlich sein, Vorreiterschulen und Schwerpunktschulen zu bilden. Sie können zugleich eine umfassende Unterstützung ermöglichen und die Gefahr einer Vereinzelung verhindern. Das bedeutet aber auch, meine Damen und Herren, dass künftig nicht alle Schüler und Schülerinnen mit komplexen Förderbedarfen eine Schule gleich in ihrer Nähe werden angeboten bekommen können. Wir wollen die Regionen verantwortlich Schritt für Schritt in die Lage versetzen, Inklusionspläne zu entwickeln und inklusive Bildungsangebote in allen Bildungsgängen zu ermöglichen.

Bereits heute bestehen große Unterschiede in den Regionen. Wir wollen für die Weiterentwicklung bei den Schulträgern zudem Gestaltungsspielräume eröffnen. Schulen und Regionen sollen die Chancen nutzen, voneinander zu lernen, sich am Vorbild zu orientieren und Anregungen anderer in den Prozess mit aufnehmen zu können. Gute Beispiele, meine Damen und Herren, verstärken die Vorstellungskraft, wie eigene Ideen zur Inklusion und verändertes Lernen umgesetzt werden können. Dazu erhalten die Schulen selbstverständlich Unterstützung, Fortbildung und auch Beratung; das haben wir bereits in Teilen in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht.

Inklusion, meine Damen und Herren, ist generell ein Auftrag für alle Schulen. Wir werden jedoch nicht mit einem Schlag von null auf hundert starten. Das können wir gar nicht; das wäre auch unverantwortlich. Es wird Zwischen- und Brückenlösungen geben müssen, Förderschulen werden langsam abgeschmolzen. Aber im Mittelpunkt muss stehen, dass es für Schüler und Schülerinnen bei diesem Transformationsprozess keine Friktionen geben darf. Es wird auch längerfristig in bestimmten Fällen Förderschulen in Nordrhein-Westfalen geben.

Aus vielen Briefen und Mails wissen wir, dass es den Eltern teilweise nicht schnell genug geht. Wir haben aber jetzt die Möglichkeit geschaffen, den Wünschen der Eltern weitgehend zu entsprechen. Viele Eltern wollen allerdings sofort und jetzt für ihre Kinder Plätze in der allgemeinbildenden Schule haben. Wir haben in dem Antrag deutlich gemacht, dass wir mit Klasse 1 und Klasse 5 aufsteigend beginnen werden, um auch im Prozess Zeit zu geben, Entwicklungen zu ermöglichen, damit wir den Prozess selber nicht gefährden und für Kinder keine Situationen schaffen, in denen Benachteiligungen eintreten können.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Zwischen den beiden Extremen der elterlichen Erwartungen muss die Politik die Bedingungen des Gelingens schaffen. Wir werden uns den Herausforderungen stellen; wir müssen eventuell im Prozess auch Korrekturen vornehmen, wir müssen im Dialog mit den Beteiligten auch ein Monitoring entwickeln, wie wir den Prozess begleiten. Insofern können wir auch heute nicht alle Fragen beantworten, die mit dem Thema „Inklusion“ an uns gestellt werden.

Wer allerdings heute mit Maximalforderungen beginnt, wird schnell von den finanziellen Realitäten eingeholt. An dieser Stelle möchte ich auch – weil es deutlich macht, dass wir uns alle in diesem Parlament an den Realitäten orientieren müssen – aus dem Papier der CDU zitieren, die zu den Forderungen, die sie selber in dem Papier aufstellt, sagt: Die Mittel sind unter Beachtung des ab dem Jahr 2020 grundsätzlich zu verankernden Verschuldungsverbots zu erbringen. – Mit anderen Worten: Es werden auch bei der CDU alle Forderungen unter Haushaltsvorbehalt gestellt.

Meine Damen und Herren, wir wollen auskömmliche Rahmenbedingungen schaffen. Die Professoren Klemm und Preuss-Lausitz haben in ihrem Gutachten Szenarien für den Ressourcenbedarf und für den Prozess untersucht. Unter anderem wurde auch darauf hingewiesen, dass regionale Stellenbudgets gebildet werden können.

In diesen Budgets wollen wir auch soziale Faktoren berücksichtigen. Wir wollen weg von der Etikettierung von Behinderten durch das AO-SF-Verfahren, das Förderschulaufnahmeverfahren. Wir wollen das Förderschulaufnahmeverfahren verändern und zu neuen Formen der Diagnostik kommen.

Wichtig ist, dass jedes Kind die Unterstützung erhält, die für seine Entwicklung und Bildung erforderlich ist. Ziel sind individuelle Förderung und anspruchsvolle Lernprozesse. Dazu gehören auch für uns Fragen wie die Schulbegleitung und die Konnexitätsfeststellung, die mit den Kommunen noch ausgehandelt werden müssen.

Es geht darum, dass wir mit einem Referentenentwurf die Möglichkeit haben, jetzt in die parlamentarische Beratung einzutreten und Rechtssicherheit für Eltern und Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Denn in Art. 4 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es – ich zitiere –:

„Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen …“

Meine Damen und Herren, wir haben einen langen Prozess vor uns, den wir gemeinsam gestalten sollen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hendricks. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Hendricks hat gerade schon darauf hingewiesen, was die Grundlage unserer Initiative ist, nämlich die UN-Behindertenrechtskonvention. In der Tat warten die Schulen, Schulträger und Eltern sowie die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen auf deren Umsetzung in Landesrecht, wozu wir uns durch die Ratifizierung der UN-Konvention – auch durch den Bundesrat und damit unter Beteiligung der Länder – verpflichtet haben.

Ich möchte gerne noch einmal an den Prozess erinnern, den wir hier gemeinsam begonnen haben, und zwar nicht erst in Zeiten der Minderheitsregierung, sondern schon 2007. Damals haben wir darüber beraten, wie wir in diesen Prozess einsteigen können. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der CDU in der letzten und in dieser Legislaturperiode, der gesagt hat, wir sollten in drei Bereichen gemeinsame Wege gehen: Integration, Maßregelvollzug und Inklusion.

Ich hoffe, dass wir dieses gemeinsame Tableau nicht verlassen, wenngleich ich sagen muss, dass noch zu ergründen sein wird, ob die CDU sich mit Blick auf ihren heute vorgelegten gemeinsamen Entschließungsantrag mit den Piraten von diesen hat entern lassen und wieder von den Zielen abrückt, die wir eigentlich einmal gemeinsam vereinbart hatten, und was sie zur Abkehr von den Dingen bewogen hat, die wir gemeinsam in einem ganz intensiven fachpolitischen Diskussionsprozess miteinander bearbeitet haben.

Ich darf den Kollegen Kaiser und den Kollegen Sternberg daran erinnern, dass wir ein Dreivierteljahr darauf gewartet haben, dass die CDU zu einer Position findet, und wir im fachlichen Austausch dann eine gemeinsame Plattform vereinbart haben. Genau nach diesen Prinzipien werden wir jetzt auch hier im Parlament aktiv, um einen zielgerichteten und konsequenten, aber sorgsamen Prozess anzustoßen.

Warum bringen wir diese Initiative, die am 14.03.2012 schon einmal auf der Tagesordnung gestanden hat, heute wieder ein? Ich erinnere auch noch einmal daran, dass wir im Schulausschuss gemeinsam in den Diskurs mit den beiden Gutachtern, Prof. PreussLausitz und Prof. Klemm, gegangen sind.

Diese haben uns ihre Expertise und Empfehlungen vorgelegt, zu denen wir uns dann gemeinsam verhalten haben. Wir haben gesagt, dass wir das jetzt

so nicht umsetzen wollen, dass wir nicht den Schalter umlegen werden, sodass von einem Tag auf den anderen in Förderschulen in einer bestimmten Ausprägung – also den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Soziale und Emotionale Entwicklung“ und „Sprache“ – nicht mehr eingeschult wird. Auch diesbezüglich verfolgen wir einen schrittweisen Prozess.

Aber wir wollen gemeinsam konsequent das Recht auf inklusive Bildung im Schulgesetz verankern. Es wundert mich schon sehr, wie weit die CDU von unserem bisherigen Diskussionsstand abweicht. Ich will kurz auf Ihren Entschließungsantrag eingehen.

Sie verabschieden sich von der Umsetzung des Rechtsanspruchs. Ich finde das bei Ihnen nicht mehr. Das finde ich äußerst bedenklich. Wollen Sie die UN-Konvention jetzt nicht mehr umsetzen? Wann und in welchen Schritten wollen Sie zu diesem Ziel kommen?

Sie verabschieden sich in Ihrem Entschließungsantrag auch von der Gestaltung innovativer Regionen, die eine inklusive Bildungslandschaft gestalten wollen. Warum? – Legen Sie uns das hier einmal fachlich dar. Wir haben Regionen und Städte, die darauf warten, mit diesem Prozess anfangen zu können. Was ist denn da eigentlich mit dem fachlichen Diskurs bei Ihnen geschehen?

Diese Regionen können, wenn wir nicht handeln, wie wir es eigentlich besprochen haben, nicht in den Versuch einsteigen, mit den sonderpädagogischen Budgets zu arbeiten. Was hat Sie bewogen, da eine Kehrtwende zu machen?

Sie ziehen sich auch von der Position zurück, dass die Inklusion auch der zieldifferenten Beschulung in allen Schulformen gilt. Auch das ist eine ganz markante Wende, und ich frage mich, woher das eigentlich kommt. Denn wir haben miteinander festgestellt, dass der Auftrag der Inklusion sich an alle Schulformen richtet, und zwar sowohl zielgleich als auch zieldifferent.

Man merkt, dass es erhebliche Änderungen bei dem gibt, was Sie uns heute als Entschließungsantrag vorgelegt haben.

Auch den Entschließungsantrag der FDP möchte ich kurz kommentieren. Ich bedanke mich erst einmal für den umfangreichen Entschließungsantrag, weil ich daraus entnehme, dass Sie sich im fachlichen Diskurs zurückmelden wollen. Ich begrüße das außerordentlich und hoffe, Frau Gebauer, dass wir das im Schulausschuss gemeinsam umsetzen können. Es ist nämlich jetzt die Herausforderung, die bisherigen Positionen, die sehr stark in Richtung Ablehnung gingen, deutlich weiterzuentwickeln.

Ich begrüße außerordentlich, dass Sie jetzt in einen fachlichen Diskurs einsteigen wollen. Denn auch uns geht es darum, jedem Kind die Qualität der sonderpädagogischen Unterstützung zukommen zu lassen, und zwar unabhängig davon, an welchem

Förderort es beschult wird. Ich glaube, dass das ein gemeinsames Anliegen ist. Deswegen sollten wir diesen fachlichen Diskurs jetzt auch im Ausschuss miteinander führen.

Ich bin dankenswerterweise zum Fachkongress der Schulpsychologen in NRW eingeladen gewesen. Ich würde anregen, Prof. Huber, der dort vorgetragen hat, in den Schulausschuss einzuladen, damit wir uns einmal fachlich um gemeinsame Modell kümmern können, wie zum Beispiel das AO-SFVerfahren modifiziert werden kann.

Denn, Kollegin Pieper, es kann – das haben wir schon miteinander erörtert – kein Recht auf Verfahren geben. Und bei dem AO-SF sind wir uns doch einig, dass es überbürokratisiert ist und dass es sehr lange dauert, bis die Förderressource wirklich beim Kind ankommt. Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass die Förderressource unbürokratisch und schnell beim Kind ist, dass die Kolleginnen und Kollegen gemeinsam arbeiten können, dass die multiprofessionellen Teams, auf die Sie auch Wert legen, was mich freut, auf die Beratung der Schulen und der Eltern Einfluss nehmen können.

Dafür gibt es einen interessanten Ansatz, nämlich „Response to Intervention“. Vielleicht kann man diesen Ansatz auch übertragen, um dann in einem Stufenverfahren von der gemeinsamen Beschulung über spezielle Förderangebote dorthin zu kommen. Es ist auch unsere Aufgabe, das fachlich weiter zu begleiten und jetzt auch dem Ministerium die parlamentarische Grundlage dafür zu geben, wirklich in der verabredeten Art und Weise vorzugehen und nicht, wie es uns die Gutachter empfohlen haben, jetzt auf das Einschulen an bestimmten Förderschwerpunkten zu verzichten, sondern diesen schrittweisen, sorgsamen Prozess anzugehen.

Noch einen Hinweis – Kollegin Hendricks hat das ja schon gesagt – zur Frage der Finanzierung, wozu die CDU-Fraktion auch etwas aufgeschrieben hat. Wenn Sie das gemacht hätten, was wir gemacht haben, nämlich sicherzustellen, dass demografische Effekte auch für die Verbesserung in den Schulen eingesetzt werden können, und wenn Sie das gemacht hätten, was wir schon geleistet haben, nämlich 600 Stellen mehr für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in den Haushalt einzustellen und auch schon Fortbildungsmittel bereitzustellen, dann hätten Sie viel getan und müssten das heute nicht postulieren. Wir sind bereits auf dem Weg, und wir wissen: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Wir werden dafür sorgen; das wird mit dem Referentenentwurf und dem Gesetzentwurf auch sehr deutlich werden.

Deswegen bitte ich: Bleiben Sie bei unserem gemeinsam vereinbarten Prozess, die Inklusion gemeinsam für dieses Land zu gestalten! Es ist unsere Aufgabe als Parlamentarier, einen sorgsam gelingenden Prozess zu gestalten. Wir haben viele gute

Beispiele in Nordrhein-Westfalen, wie das gelingt. Die Schulen können es uns zeigen.

Ich bitte Sie, ermutigend heute miteinander festzustellen, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, schulische Inklusion Wirklichkeit werden zu lassen, und zwar flächendeckend und qualitativ hochwertig in Nordrhein-Westfalen – nach den Schritten, die das Ministerium schon seit 2010 mit Verve und Sorgfalt getan hat. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Kaiser.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema „Inklusion“ ist eine riesengroße gesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung. Die Inklusion bedarf – ich denke, das haben die Vorreden auch deutlich gemacht – in den nächsten Jahren einer eindeutigen Prioritätensetzung.

Ich kann feststellen: Die Zielsetzung, die UN-Menschenrechtskonvention umzusetzen, ist für die CDU-Fraktion von höchster Priorität; Frau Beer hat das angesprochen. Herr Laumann hat das zu Beginn der letzten Legislaturperiode auch sehr deutlich gesagt. Die Frage der Inklusion eignet sich daher nicht für kleinkarierte tagespolitische Auseinandersetzungen. Man hat eben gesehen: Rot-Grün ist so ein bisschen in diese Versuchung geführt. Das ist vielleicht die Folge des Wahlergebnisses und des neuen Selbstbewusstseins, was man sich einreden muss. Nur hilft das in der Sache nicht weiter. In der Sache macht es nämlich Sinn, weiter nach Gemeinsamkeiten zu suchen und sich in der Sache auseinanderzusetzen.

Wenn man das Thema erfolgreich angehen will, muss man sicher sein, dass die Inklusion auch gelingt. Deshalb sprechen wir an vielen Stellen immer konkret von Gelingensbedingungen. Deshalb ist es für uns wichtig, dafür zu sorgen, dass die Inklusion in der Praxis gelingt, dass sie in den Schulen gelingt und dass sie Zufriedenheit in den Schulen schafft. Nur dann wird es eine breite Akzeptanz bei Betroffenen und Nichtbetroffenen geben.

Der Antrag von Rot-Grün folgt in den meisten Punkten unseren Positionen, die wir Ende 2011 vorgelegt haben. Der zentrale Unterschied ist aber: Rot-Grün formuliert als oberstes Ziel die Festlegung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2013/2014. Dann können Schulen und auch Betroffene womöglich sehen, wie sie damit klarkommen. Denn in den Ressourcenzuweisungen bleiben Sie sehr vage und unkonkret.

Oberstes Ziel unseres Antrages und unseres Entschließungsantrages ist es aber, dass gemeinsam

mit dem Rechtsanspruch die entsprechenden Ressourcen verbindlich bereitgestellt werden, damit alle Schulen, die sich auf den Weg machen, gut vorbereitet sind und so die Inklusion gelingen kann.