radezu hehre Ziele investiere. Das Ergebnis war allerdings auch immer das Gleiche: Am Ende stand eine Staatspleite, die das Volk jeweils teuer zu stehen kam. Deshalb ist die Schuldenbremse des Grundgesetzes eine notwendige Antwort auf die ständige Versuchung des Schuldenmachens auf Kosten anderer.
Auch heute schafft es unsere rot-grüne Landesregierung, ständig mit vielen Worten zu begründen, warum Geldausgeben an sich schon etwas Gutes sei und man einfach mit dem bisher eingenommenen Geld gar nicht auskommen könne.
Dieses süße Gift des Geldausgebens wirkt. Manchmal habe ich das Gefühl, dass es auch den Verstand auf der Suche nach Lösungen lähmt, die sinnvoll und sparsam zugleich sind.
Wenn man auf unsere Landesgeschichte schaut, dann könnte man fast meinen, dieses Gift wirke besonders intensiv bei Roten und Grünen. Die Rekordschulden der Jahre 1995 bis 2005 sind unvergessen. Auch heute macht Nordrhein-Westfalen unter Rot-Grün wieder fast 80 % der Schulden aller Bundesländer zusammen.
Und doch: Allein an der Couleur kann es wohl nicht liegen. Schaut man sich jedenfalls das Rot-Grün regierte Schleswig-Holstein an, dann zeigt sich: Es könnte zusätzlich auch an handelnden Personen liegen. Es könnte etwa darauf ankommen, ob sich jemand beim sparsamen Haushalten anstrengen will oder eben nicht, ob er sich lieber herausredet, ob er als Kulissenschieber agiert oder ob er hart arbeitet.
Denn Schleswig-Holstein zeigt: Wenn man sich anstrengt, kann man sogar Haushaltsüberschüsse erzielen, obwohl es dem Land eigentlich schlechter geht als Nordrhein-Westfalen und es zur Einhaltung der Schuldenbremse sogenannte Konsolidierungshilfen der anderen Länder bekommen hat, weil die Ausgangslage wenige Jahre zuvor so schlecht war. Und trotzdem: 115 Millionen € Haushaltsüberschuss hat das nördlichste Bundesland unter SPDMinisterpräsident Albig 2013 erwirtschaftet. Selbst wenn man die 80 Millionen € Konsolidierungshilfen herausrechnet, ist es immer noch ein Überschuss. NRW dagegen macht weiterhin – 2013 – mehr als 3 Milliarden € neue Schulden und verschlechtert sich systematisch im Ländervergleich.
Was also macht die Regierung Albig, was die Regierung Kraft nicht auch schaffen könnte? Denn nach allen wirtschaftlichen Kennzahlen steht NRW doch nicht schlechter da als Schleswig-Holstein. Wer ist denn schuld? – Wieder mal der Strukturwandel? Oder ist die finanzielle Bettdecke wieder zu kurz? Oder ist es die schwierige Sozialstruktur in
Herr Minister, suchen Sie nicht ständig neue Ausreden, machen Sie nicht ständig Ablenkungsmanöver via Effizienzteam oder Globalpositionen im Haushalt!
Stellen Sie sich doch endlich dem Wettbewerb um die besten Ideen und Konzepte! Denn Wettbewerb ist ja nichts Schlimmes. Das wird Ihnen aus dem Sport mit Sicherheit eingängig sein; denn Sie feuern Ihren FC doch auch nicht deshalb an, weil andere Leistung bringen sollen, sondern weil der FC aus eigener Kraft wieder in die erste Liga aufsteigen soll. So ist das auch für Nordrhein-Westfalen.
Es ist Zeit, dass wir uns klare Ziele stecken. Ein solches Ziel kann doch nur heißen, dass wir jetzt nicht unverbindliche Erklärungen abgeben, sondern uns an anderen orientieren, die es besser machen, und dahin kommen, wo Nordrhein-Westfalen und seine Menschen hingehören, nämlich auch in der Haushalts- und Finanzpolitik endlich wieder in die erste Liga und nicht in die Absteigerzone.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, auch einige wenige Kollegen der CDU begrüßen zu können.
Es ist Ihr Gesetzesentwurf. Also müssten Sie doch ein ganz besonderes Interesse daran haben, diesen Gesetzentwurf hier jetzt möglichst gut diskutieren zu können. Das, was Sie, Herr Dr. Optendrenk, gemacht haben, sind – sorry, bei aller Wertschätzung – Allgemeinplätze, die bekannt sind und nicht wirklich eine Begründung für Ihren Gesetzentwurf darstellen.
Sie wollen ein Gesetz zur verbindlichen Finanzplanung bis 2020. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Was soll es denn Verbindlicheres geben als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das die Schuldenbremse 2020 vorschreibt? Was wollen Sie denn mehr an Verbindlichkeit haben als das Grundgesetz? Jedes Gesetz, das Sie hier verabschieden würden, könnte übermorgen wieder verändert werden. Das ist beim Grundgesetz Gott sei Dank ein bisschen schwieriger; die Hürde für Veränderungen ist höher.
Ich hätte nie geglaubt, dass ich Herrn Laumann hier im Landtag so schnell vermissen würde. Er hat vor sechs Wochen an dieser Stelle gesagt – Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung darf ich zitieren –:
„Wir werden wohl in Nordrhein-Westfalen nie nur durch Sparen zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen, sondern wir müssen sehen, uns so aufzustellen, dass auch unsere Wirtschaft so wächst wie der Durchschnitt in der Bundesrepublik Deutschland. Damit wäre das Problem gelöst.“
Am 18. Dezember 2013 hat Herr Laumann das hier gesagt. Ich sage: Herr Laumann hat an dieser Stelle recht. Wir als rot-grüne Mehrheit, die rot-grüne Landesregierung werden diesen Weg der Haushaltskonsolidierung so weitergehen. Wir haben kurz vor Weihnachten des letzten Jahres den Haushalt 2014 verabschiedet, der die Nettoneuverschuldung noch einmal um 1 Milliarde € gesenkt hat. Wir werden das Ziel „2020 Nettoneuverschuldung null“ nicht aus den Augen verlieren. Da können Sie sicher sein.
(Zuruf von der CDU: Einhalten! – Dietmar Schulz [PIRATEN]: Das sieht der Bundes- rechnungshof aber anders!)
Haushalt 2014: Einsparungen gut 1,8 Milliarden €; Nettoneuverschuldung nur noch 2,4 Milliarden €. 2013 lagen wir noch bei 3,3 Milliarden €. Nach den Ergebnissen des Haushaltsvollzuges sind wir bei 3,1 Milliarden €.
Wenn man das Ganze über die Haushalte von 2013 und 2014 hinaus auf einer Linie sieht, haben wir für 2015 eine Planung von nur noch 1,9 Milliarden €, für 2016 von nur noch 1,6 Milliarden, für 2017 von nur noch 1,3 Milliarden neue Kredite und für 2020 null.
Wir haben 2010 mit der Konsolidierungspolitik begonnen. Das ist heute – 2014 – noch nicht mal die Hälfte der Strecke bis zum Jahr 2020; doch wir haben die Nettoneuverschuldung schon um fast 64 % zurückgefahren.
Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, hatten noch 6,6 Milliarden € Nettoneuverschuldung geplant. Wir liegen mit 2,4 Milliarden deutlich niedriger.
Meine Damen und Herren, das Ganze geht bei Ihnen – insbesondere bei der CDU – immer wieder mit neuen zusätzlichen Forderungen einher. Sie sagen: Wir müssen die Nettoverschuldung herunterfahren. Gleichzeitig kommen Sie mit neuen Forderungen: Die Tariferhöhungen sollen auf die Beamtenbesoldung übertragen werden. Das Care-Institut in Münster sowie das Modellprojekt „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ sollen mehr Geld bekommen. Gleiches gilt für das Projekt „Elternstart NRW“ und die Inklusion. Weiter soll es für den Fonds zur Entlastung betroffener Kommunen – dabei geht es
um die Krankheitskosten für Flüchtlinge – mehr Geld geben. Auch für Studienplätze bzw. Masterstudiengänge fordern Sie mehr Geld.
Überall – auch in allen möglichen Ausschüssen – fordern Sie mehr Geld für dieses und jenes. Wenn es aber um die Finanzen geht, behaupten Sie, RotGrün sei nicht bereit, diesen Weg zu beschreiten. Ich sage Ihnen: Wir sind bereit für diesen Weg. Wir haben es deutlich gemacht. Sie hatten eine Nettoneuverschuldung von 6,6 Milliarden € prognostiziert. Wir werden 2017 bei 1,3 Milliarden € und 2020 bei null sein. Nach wie vor werden wir die Verbindlichkeit des Grundgesetzes im Auge haben und uns daran halten. Wir brauchen von Ihnen nicht irgendwelche Ratschläge. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Bitte bleiben Sie noch einen Moment vorne, Herr Abgeordneter, denn es gibt den Wunsch, Ihnen eine Zwischenfrage stellen zu dürfen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Hahnen, nachdem Sie uns diese schönen Zahlen präsentiert haben, die Ihrer Ansicht nach den Schuldenabbau in Nordrhein-Westfalen darstellen, möchte ich an Sie die Frage richten, warum Sie die von der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg eingeführte Schuldenbremse nicht auch für Nordrhein-Westfalen als ein mögliches Mittel sehen. Das haben Sie in Ihrer Rede nicht erwähnt. Dazu möchte ich gerne diese Nachfrage stellen.
Aber selbstverständlich, gerne. – Herr Schmitz, man kann – ich hatte das soeben, glaube ich, ausgeführt – im jeweiligen Landtag so viele Gesetze verabschieden, wie man will. Diese Gesetze haben bei Weitem nicht die Tragkraft, die das Grundgesetz hat. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sagt, dass es ab 2020 eine Schuldenbremse mit null Schulden geben muss. Deshalb sind wir der Auffassung, dass der Weg über die Verbindlichkeit des Grundgesetzes allemal besser als das ist, was möglicherweise in anderen Bundesländern noch an zusätzlicher Gesetzgebung – sozusagen als Ausschmückung einer Gesetzgebung im Grundgesetz – geschieht.
Ich möchte Ihre Unterhaltung mit Herrn Mostofizadeh natürlich nicht stören; aber ich möchte Ihnen zum Beispiel gerne noch sagen, dass die Zahlen für
sich sprechen. Es ging um 6,6 Milliarden €. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Am Ende dieser Legislaturperiode werden es nur noch 1,3 Milliarden € sein, und in den folgenden Jahren werden wir auch diese 1,3 Milliarden € noch abbauen. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Soweit die Zwischenfrage von Herrn Kollegen Schmitz und die Antwort darauf. Wir werden in der vereinbarten Reihenfolge weiter debattieren. Das heißt, Herr Kollege Mostofizadeh spricht als nächster Redner, und zwar für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hovenjürgen, ich wollte mit einem Lob an die CDU beginnen und Ihnen insofern ein bisschen den Wind aus den Segeln nehmen. Bereits im Haushaltsausschuss hatte ich angedeutet, dass wir durchaus Sympathie dafür haben, dass auch die Landesregierung mittelfristige Finanzplanungen vorlegt und dass man sich über Wege dahin unterhält. Ich hatte darauf gehofft, dass wir gemeinsam einen konstruktiven Weg hin zu diesem Ziel einschlagen würden. Deswegen war ich auch auf Ihre Rede zu dem Gesetzentwurf, den Sie heute vorgelegt haben, gespannt.
Nur haben Sie im Prinzip über den Gesetzentwurf gar nicht geredet, sondern Sie haben die 468. Auflage abgespult, warum Rot-Grün in NordrheinWestfalen Ihrer Meinung nach nicht genügend spart und warum die Schuldenbremse im Jahre 2020 womöglich nicht einzuhalten ist.
Deswegen wundert es mich auch nicht, dass der Kollege Hahnen so reagiert hat, wie er reagiert hat. Er hat Ihnen nämlich – aus meiner Sicht nachvollziehbar – nachgewiesen, dass zumindest die Zahlen, die aus der Finanzplanung – vor allem aus den „Ist“-Zahlen der Haushaltsabschlüsse der Jahre 2010 bis 2013 – kommen, eine andere Sprache als das sprechen, was Sie hier zu suggerieren versuchen. Diese Zahlen machen nämlich deutlich, dass die Neuverschuldung in Nordrhein-Westfalen von über 6 Milliarden € auf unter 3 Milliarden € abgesunken ist. In der Finanzplanung für 2017 wird sie nur noch 1,3 Milliarden € betragen.
Und auch das Wichtigste ist vom Kollegen Hahnen richtig dargestellt worden: Die Schuldenbremse steht im Grundgesetz. Sie gilt für NordrheinWestfalen, Baden-Württemberg und auch für
Schleswig-Holstein wie auch für alle anderen. Insofern verstehe ich nicht so ganz, was sie gemeint haben.
Sie werfen uns bezüglich unserer Haushaltspolitik auch noch vor, wir würden das Geld anderer ausgeben. – Die Große Koalition hat soeben ein umfassendes Rentenpaket gemäß dem großkoalitionären Vertrag verabschiedet. Sie hat diverse Beschlüsse verabschiedet, die alle nicht durch Haushaltsmittel hinterlegt sind. Der Bundesfinanzminister hat dazu schon angekündigt, Steuererhöhungen vornehmen zu müssen. Die FDP deutet das so um, als ob der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen das gemacht hat. Das können wir dann am Freitag in Ruhe besprechen.