Protocol of the Session on December 18, 2013

Aber auch damit sind wir noch nicht am Ende. Es darf bei alledem auch nicht vergessen werden, dass ca. 80 % der Berufsfeuerwehrleute lediglich im mittleren Dienst arbeiten, das heißt, dass sie im Endamt, also nach vielen Jahrzehnten harter Arbeit, vielen Risiken und unermesslich viel Erfahrung gerade einmal ungefähr 2.000 € netto verdienen. Vom Einstiegsgehalt, also von dem Gehalt, das sie in der Blüte ihrer Leistungsfähigkeit bekommen – in dieser Blüte wird natürlich die meiste Leistungsfähigkeit abverlangt –, will ich jetzt gar nicht reden.

Dazu vielleicht nur so viel: Um Berufsfeuerwehrmann oder -frau zu werden, muss man mindestens zwei abgeschlossene Berufsausbildungen vorweisen können, einmal eine handwerkliche und einmal eine medizinische, die während der Ausbildung erlangt wird: also zwei abgeschlossene Ausbildungen.

Wir reden im Äquivalent über eine Ausbildungszeit, die in der Quantität einem Masterstudiengang gleichkommt. Dass diese Beamten, wenn sie dann in den wohlverdienten Ruhestand treten bzw. gerade wegen der hohen Belastung nicht selten in den Vorruhestand müssen und deshalb auch noch Abzüge hinnehmen müsssen, nicht einmal ihre Feuerwehrzulage als ruhegehaltsfähig angerechnet bekommen, ist eine Zumutung.

(Beifall von den PIRATEN)

Für Menschen, die unter solchen Umständen ihr Leben riskieren, ist der allergrößte Respekt nicht einmal ansatzweise ausreichend, denn von Respekt alleine können sich die Berufsfeuerwehrleute auch nichts kaufen. Aber für eine Landesregierung, die dafür sorgt, dass Berufsfeuerwehrleute, insbeson

dere gemessen am tatsächlichen Verhältnis zwischen Wochenarbeitszeit und Nettolohn fast schon in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten müssen, kann ich gar nicht genug Verachtung ausdrücken.

Ich hoffe sehr, dass in den Ausschüssen noch etwas nachgebessert werden kann und wir die Zulage erhöhen. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Schatz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Norbert Walter-Borjans.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lürbke, auch wir sind den Feuerwehrleuten dankbar für ihren Einsatz.

(Beifall von der FDP)

Das, was Sie gesagt und mit dem für mich neuen Begriff der Feuerwehrfeindlichkeit beschrieben haben, ist nicht nur nicht zu erkennen, sondern ist definitiv auch nicht die Haltung, die wir diesem Personenkreis gegenüber zollen, der eine enorm wichtige Aufgabe in unserem Gemeinwesen erledigt und das wirklich hervorragend macht.

(Beifall von Thomas Stotko [SPD] – Verein- zelt Beifall von den GRÜNEN)

Zweiter Punkt: Sie hätten natürlich alles schon mit einer Dienstrechtsreform über die Bühne gebracht, haben das aber in fünf Jahren nicht hinbekommen.

(Marc Lürbke [FDP]: Haben Sie auch nicht!)

Wir haben mittlerweile eine erste Anpassung vorgenommen, wir haben eine Laufbahnverordnung in der Pipeline. Das Nächste ist eine Dienstrechtsmodernisierung, die wir im Übrigen in einem intensiven, lang andauernden Dialog, den wir unter anderem heute noch fortgesetzt haben, erarbeiten. Dabei werden wir wirklich auf die wesentlichen Punkte achten und nicht einfach erklären, wir kriegen das schon irgendwie hin, wie wir das bei vielen Vorschlägen, die Sie zum Haushalt gemacht haben, gesehen haben. Das ist nicht unsere Art der Arbeit bei solchen schwierigen Problemen.

Sie machen mit Ihren pauschalen Vorschlägen, bei denen Sie glauben, dass man aus der Opposition heraus so argumentieren kann, hier weiter und sagen, das Problem bestehe darin, dass es die Engpässe in den Kommunen gebe. Ja, die gibt es. Auch die sehen wir, auch die wollen wir nicht.

Aber was Sie da vorschlagen, ist eine neue Ausgabe, die Sie für richtig halten. Sie haben hierzu jedoch wieder keinerlei Vorstellungen, woher denn die Deckung dafür kommen soll. Die Kommunen, die ohnehin in einer prekären Situation sind und für die wir deutlich mehr gemacht haben als Sie in der schwarz-gelben Zeit,

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

wissen nicht, wie sie aus dieser Situation herauskommen können, um diese Dienstleistung wirklich finanzieren zu können.

Im Prinzip ist zu dieser gesamten Angelegenheit alles gesagt. Wir meinen, dass es ein letztes Mal eine Verlängerung dieser erhöhten wöchentlichen Regelarbeitszeit bis zum 31. Dezember 2016 geben soll.

Wir als Landesregierung unterstützen die Überlegung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, einen erhöhten Betrag von 30 € zu bezahlen. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass wir die Entfristung von Gesetzen vorschlagen, hier in zweiter Lesung beraten, die sich eigentlich nie für eine Befristung geeignet haben. Es ist ja grundsätzlich richtig, ein Gesetz nach einer gewissen Zeit zu überprüfen. Dies gilt aber unter anderem auch für das Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010. Dies hat nun, wenn es nicht entfristet wird, keine Gültigkeit mehr. Daran zeigt sich, dass Befristungen auch unsinnige Folgen haben können. Deswegen muss die Befristung an dieser Stelle aufgehoben werden. Es ist ein Stammgesetz, das ohne Befristung zu gelten hat. Das gilt ebenso für das AusschussmitgliederEntschädigungsgesetz und das Versorgungslastenverteilungsgesetz, wo es eine Berichtspflicht gibt, die nicht an einem bestimmten Punkt enden, sondern fortgesetzt werden soll.

Dann bleibt das Thema „CIO“. Auch darüber haben wir lange und intensiv beraten, durchaus mit unterschiedlichen Positionen, die einzelne Häuser dazu eingenommen haben. Am Ende sind wir, wie ich finde, zu einer guten Lösung gelangt. Ich finde es auch eine gute Lösung, wie der CIO eingesetzt wird, zu welchen Bedingungen er eingesetzt wird. Ich habe hier eine Liste, wie andere Länder das handhaben. In manchen sind es Staatssekretäre, in wenigen sind es Referatsleiter, und in Baden

Württemberg beispielsweise ist es eine B9-Stelle, die nicht auf der Ebene eines Staatssekretärs angesiedelt worden ist. Die B8-Einstufung des CIO in Nordrhein-Westfalen fällt also überhaupt nicht aus dem Rahmen. Hierfür haben wir auch stellenplanmäßig heute mit dem Haushalt 2014 die richtigen Weichen gestellt.

Jetzt geht es darum, dass in einem Haus die Folgeentscheidungen getroffen werden. Ich muss ehrlich sagen: Wer das zum Anlass nimmt, daraus neue Legenden zu stricken, der sollte sich nicht nur ansehen, wie er selber fünf Jahre lang in einer Landesregierung gehandelt hat, wie er das in der Bundesregierung gehandhabt hat, sondern er sollte sich vergegenwärtigen, dass hier eine saubere Regelung zur Besetzung des Amtes des CIO und eine saubere Regelung zur Nachbesetzung getroffen worden ist.

Dazu ist nicht mehr zu sagen. Deswegen bitte ich um Zustimmung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir müssen zwei Abstimmungen über zwei Gesetzentwürfe durchführen.

Zunächst lasse ich über den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/4575 abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/4575 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung des Gesetzentwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/4575 einstimmig erfolgt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache

16/4103. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 16/4453, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/4103 mit den Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung einzelner Fraktionen angenommen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum Tagesordnungspunkt

5 Breitbandausbau verstärken

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der PIRATEN und des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos) Drucksache 16/4582

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion dem Herrn Kollegen Schick das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schnelles Internet ist kein politisches Randthema, sondern eine zentrale politische Zukunftsfrage. Von der Geschwindigkeit der Netze hängt ab, wie schnell sich die Wirtschaft in einem Staat oder in einem Bundes

land entwickeln kann. Schauen Sie sich nur die Studie vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco über die deutsche Internetwirtschaft zwischen 2012 und 2016 an. Dann erkennen Sie, welche Wachstumskraft von schnellen Internetverbindungen ausgehen kann.

Im Untersuchungszeitraum sollen allein über 80.000 Arbeitsplätze in diesem direkten Bereich entstehen. Dafür sind allerdings schnelle Netze notwendig. Diese – das ist der traurige Teil – sind aber zum Teil in Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden.

Noch immer haben 20 % der Haushalte Verbindungen, die unter 6 Mbit pro Sekunde liegen. Das heißt, ein HD-Bild würde ruckeln und das Hochladen von komplexen Konstruktionsplänen würde zur Geduldsfrage. Es ist also Zeit, zu handeln.

Andere Bundesländer machen es vor. Man kann nach Hessen und auch nach Bayern schauen. Dort gibt es sehr attraktive Förderprogramme. Und was ist in Nordrhein-Westfalen? Da hat man eine besonders innovative Maßnahme ergriffen, nämlich das Besuchen eines runden Tisches als Lösung ausgerufen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen runden Tisch hat es bereits gegeben. Das war die Anhörung zum Thema „Breitband“, die die Piraten beantragt hatten. Die fand nämlich im SPDFraktionssitzungssaal statt, und da sind die Tische rund angeordnet. Was die Landesregierung dort zu hören bekommen hat, war eindeutig: NordrheinWestfalen ist beim Thema „Breitband“ so etwas wie ein Entwicklungsland, haben die Experten uns ins Stammbuch geschrieben. Da heißt es: Süßer die Ohren, die klingeln. – Wenn ich als Landesregierung – leider ist Herr Duin jetzt nicht an seinem Platz – eine solche Backpfeife bekommen hätte, dann würde ich schon einmal nachdenken, was ich in Zukunft anders machen muss.

(Beifall von der CDU, der FDP und den PIRATEN)

Herr Minister Duin, wir brauchen keine runden Tische, sondern eine klare Perspektive und entsprechende Maßnahmen. Die haben wir mit unserem Antrag geliefert. Stehen Sie nicht auf der Leitung, sondern kämpfen Sie dafür, dass der flächendeckende Breitbandausbau mit EFRE-Mitteln möglich wird. Gestalten Sie die Programme so, dass 10 % der Mittel für den breitbandigen Ausbau genutzt werden können. Stimmen Sie einfach unserem Antrag zu. – Danke.

(Beifall von der CDU, der FDP und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Brockes.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute in diesem Hohen Hause nicht das erste Mal über das Thema „Breitbandausbau“. Am Ende der Debatte werden wir wieder feststellen, dass alle im Landtag vertretenen Fraktionen den Breitbandausbau wollen. Leider hat dieser Ausbau innerhalb der Landespolitik nicht die Priorität, die er haben müsste, um dieses Thema so voranzubringen, wie es gerade für die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum notwendig wäre.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Darüber haben wir vor Kurzem – Kollege Schick hat es angesprochen – noch in größerer Runde diskutiert und über eine Vielzahl von Maßnahmen gesprochen. Doch eines müssen wir festhalten, Herr Minister, Aktivitäten, runde Tische, Aktionsprogramme hat es schon viele gegeben. Wirklich vorangekommen sind wir dabei nicht, weil alle Vorschläge letzten Endes am lieben Geld gescheitert sind.

Wenn wir uns die Debatte von heute Morgen in Erinnerung rufen, hat die Landesregierung zwar Prioritäten gesetzt, aber leider nicht bei diesem wichtigen Thema. Die Haushaltssituation des Landes gibt es nicht her, wie es Rot-Grün in anderen Bereichen leider macht, das Geld aus dem Fenster zu werfen.

Wenn man jedoch überlegt, welche andere Finanzierungsmöglichkeiten es geben könnte, bieten sich die EFRE-Mittel der EU für den Breitbandausbau an. Denn in der Strategie „Europa 2020“ geht es doch gerade darum, ein stärkeres, ein nachhaltiges Wachstum, mehr Wohlstand und eine verbesserte Teilhabe für die Menschen in der Europäischen Union zu erreichen. Von daher ist ganz klar, dass eine Förderung, gerade was die Teilhabe an der Nutzung moderner Informationsmittel im ländlichen Raum angeht, genau unter dieses Programm fallen würde. Deshalb müsste es selbstverständlich sein, diese Mittel in Nordrhein-Westfalen einzusetzen, um den Breitbandausbau nach vorne zu bringen.