Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und liebe Zuschauer! Die Diskussion im zuständigen Ausschuss, in dem wir die Rechtsverordnung beraten haben, ergab keine neuen Argumente und Fakten. Diese Verordnung dient einfach nur dem einen Zweck: das Gesetz wieder zu verschärfen, dessen erster Entwurf minimal verändert wurde, um Druck aus der Diskussion zu nehmen. Man wollte versuchen, den zu Recht erbosten Bürgern Sand in die Augen zu streuen.
Das ist bei den drei Oppositionsfraktionen hier im Landtag nicht gelungen und bei den Bürgern auch nicht. Ich zitiere einmal aus einer Mail, die verschickt wurde:
Mit dieser Rechtsverordnung bricht Frau Kraft ihr Wort. Was ist eigentlich aus dem Ziel der Landesre
gierung geworden, aus Betroffenen Beteiligte zu machen und vermehrt auf Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu setzen? Bei diesem ganzen Verfahren war davon nichts zu spüren. – Zitat Ende.
Genauso sieht es aus. Es gab keinen Dialog. Diese Verordnung muss neu und anders verfasst werden – je eher, desto besser. Sie ist überhaupt nicht zustimmungsfähig. Herr Höne und Herr Hovenjürgen haben schon genauer erläutert, warum nicht.
In der Beratung im Ausschuss und eben auch hier in den Redebeiträgen der Regierungsfraktionen hieß es: Jetzt ist Schluss mit Diskussion über die Dichtheitsverordnung. Im Ausschuss und hier eben wurde gesagt: Wir haben es zu einem guten Ende gebracht. – Nein, Sie haben es weder zu einem guten Ende gebracht noch überhaupt zu einem Ende. Das kann ich Ihnen versichern. Gesetz und Verordnung in dieser Form werden nicht zur Zufriedenheit in der Bevölkerung führen. Ganz im Gegenteil: Die Bürgerinitiativen sind weiter aktiv mit Informationsveranstaltungen und Neugründungen. So wird in Dorsten am 28. Oktober eine neue Bürgerinitiative nach einer Informationsveranstaltung gegründet werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie kennen alle Pippi Langstrumpf.
Wenn ich mir das so anschaue, dann mag das für ein Kind und eine Kindesentwicklung vorteilhaft sein, etwas von Pippi Langstrumpf zu haben, nämlich: Ich mache mir die Welt, so wie sie mir gefällt.
Aber ob das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Leitgrundsatz für parlamentarisches verantwortliches Handeln ist, das glaube ich eher nicht.
Da hat man sich den Realitäten zu stellen. Da hat man sich gesetzlichen Rahmenbedingungen zu stellen. Da hat man sich auch einer gesetzlichen Verantwortung zu stellen, die man in der Vergangenheit selbst ausgeübt hat. Das ist das, woran Sie heute scheitern.
Am Ende stellen Sie sich diesen Realitäten nicht und übernehmen keine Verantwortung. Wenn Sie Rückgrat hätten, dann hätten Sie den Menschen draußen im Land erklärt, dass wir ein Bundesgesetz haben. Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist geregelt, dass Abwasserleitungen funktionssicher und sicher sein müssen. Und Sie hätten den Menschen auch erklärt, dass es einen Bundesminister und eine Bundesregierung gibt, die mit einer Rechtsverordnung auf Bundesebene hätte klären können, wie dieses Gesetz denn auszulegen ist.
Und Sie hätten vielleicht auch den Menschen erklärt, dass Sie selber in der Vergangenheit ein solches Gesetz gemacht haben und dann auch noch Bestrafung wollten.
All das haben Sie nicht erklärt, sondern Sie haben dieses Thema populistisch genutzt, um darauf Ihre Suppe zu kochen, die der Sache nicht angemessen ist.
Ein wenig hat mich die eine oder andere Debatte, die wir miteinander geführt haben, an diesen Film erinnert: „Und täglich grüßt das Murmeltier.“ Da war es auch am Ende des Tages so, dass nur die Liebe
(Heiterkeit – Zurufe – Jochen Ott [SPD]: Die Liebe! – Kai Abruszat [FDP]: Jetzt bin ich aber gespannt!)
Nun ist das im parlamentarischen Leben mit der Liebe so eine Sache. Aber die Liebe im Parlamentarismus ist die Verantwortung. Die Verantwortung haben Sie nicht wahrgenommen.
Die Verantwortung wird von den Koalitionsfraktionen wahrgenommen. Die Koalitionsfraktionen küssen jetzt sozusagen das Gesetz. Damit kommen wir aus dem Film heraus. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Seien Sie so nett, noch einmal ans Rednerpult zurückzukehren; denn es gibt die Anmeldung einer Kurzintervention durch die FDP-Fraktion für den Abgeordnetenkollegen Höne. Er hat jetzt zunächst für bis zu 90 Sekunden das Wort. Herr Kollege Höne, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Remmel, als Sie von Liebe und Küssen sprachen, konnte ich nicht mehr bei mir halten und musste mich noch einmal zu einer Kurzintervention melden.
Lieber Herr Minister Remmel, Sie verweisen hier die ganze Zeit auf den Bund, auf das Wasserhaushaltsgesetz. Ich frage mich: Was ist denn eigentlich mit den anderen Bundesländern, die sich – auch unter grüner Federführung – nicht zu einer solchen Lösung haben durchringen können?
Zum Thema „Vergangenheit“ habe ich gerade ein, zwei Punkte genannt. Sie sprechen hier davon, Verantwortung zu übernehmen. Dann hören Sie doch auf, Nebelkerzen zu schmeißen und immer nur auf die Vergangenheit zu schauen. Sehen Sie nach vorne. Niemand bricht sich einen Zacken aus der Krone, wenn er auch mal hier an dieser Stelle einen Fehler eingesteht.
Herr Minister, Sie haben gesagt, man müsse sich der Realität stellen. Wenn Sie wirklich das täten, was Sie hier predigen, nämlich sich der Realität zu
stellen, wäre es doch nur folgerichtig, das Monitoring und dessen Ergebnisse abzuwarten; denn mehr Realität als eine solche wissenschaftliche Untersuchung werden Sie nicht bekommen. Das hieße aber, dass Sie Fristen nach hinten verschieben müssten, sodass nicht erste Fristen greifen, bevor wir bei dieser Realität angekommen sind.
Der letzte Punkt: Sie selber haben schon mal eine Verordnung aus Ihrem Hause vorgelegt, in der das Thema „begründeter Verdacht“, wie das CDU und FDP in ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, auch stattgefunden hat.