Protocol of the Session on October 16, 2013

setzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3206

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/4169

zweite Lesung

Die Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, dass Herr Kollege Ünal als Berichterstatter kurz vorträgt und die übrigen Reden zu Protokoll (siehe Anlage 3) gegeben werden. Ich erteile damit dem Kollegen Ünal als Berichterstatter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das epidemiologische Krebsregister bildet eine Datenbasis zur Häufigkeit, zur regionalen Verteilung und zu den Überlebensraten, mit deren Hilfe und Analyse eine Verbesserung bei der Prävention, der Versorgung der Krebskranken und der wissenschaftlichen Forschung erreicht werden kann. Aufgrund von Veränderungen bei gesetzlichen oder strukturellen Rahmenbedingungen, die seit der Verabschiedung im Jahr 2005 eingetreten sind, besteht Korrektur- und Anpassungsbedarf. Welche Änderungen dieser Gesetzentwurf vorsieht, kann man der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales entnehmen.

Der Gesetzentwurf wurde in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 9. Oktober 2013 einstimmig angenommen. Aus diesem Grund danke ich allen Fraktionen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir als Aufsichtsratsmitglied des Epidemiologischen Krebsregisters NRW ein paar Sätze über die Arbeit des Krebsregisters NRW zu sagen. Aufgrund der vielfältigen Aktivitäten der Geschäftsführung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krebsregisters NRW sind die Meldezahlen bis zum 15. April dieses Jahres schon auf über 6,4 Millionen gestiegen.

Dies bildet eine gute Basis für die Umstellung der klinischen Krebsregister. Viele onkologische

Schwerpunktpraxen sind über die Software angebunden. Auch die Sterbefallmeldungen der Meldeämter und die Todesursachenmeldungen vom Lan

desbetrieb IT.NRW sind technisch so organisiert, dass die Daten mit wenig Aufwand und fast keiner Schnittstellenproblematik übermittelt werden können. Um bis Ende des Jahres 2013 landesweit sämtliche Krebsarten erfassen zu können, wurden sehr große Anstrengungen unternommen, die Krankenhäuser mit den unterschiedlichen Behandlungsschwerpunkten an das elektronische Meldenetz anzubinden. Bis auf vier haben bereits alle Krankenhäuser die Meldetätigkeit aufgenommen.

Dafür und für die hervorragende Arbeit in anderen Bereichen möchte ich sowohl der Geschäftsführung als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krebsregisters NRW im Namen aller Fraktionen meinen herzlichen Dank aussprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege Ünal. – Auch Frau Ministerin Steffens hat zwischenzeitlich erklärt, ihre Rede zu Protokoll geben zu wollen. Ich glaube, ich darf Ihnen im Namen des Hohen Hauses einen herzlichen Dank dafür aussprechen.

(Allgemeiner Beifall)

Wir stimmen ab. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/4169, den Gesetzentwurf Drucksache 16/3206 unverändert anzunehmen. Wer möchte dieser Empfehlung Folge leisten? – Das sind die Piratenfraktion, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die FDP-Fraktion und die CDUFraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/4169 einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/3206 in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zu:

15 Gesetz zu dem Vierten Änderungsvertrag

zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts –

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3625

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 16/4170

zweite Lesung

Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, keine Debatte durchzuführen.

Wir kommen damit direkt zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/4170, den Gesetzentwurf Drucksache 16/3625 anzunehmen. Wer möchte dieser Abstimmungsempfehlung Folge leisten? – Die Piraten, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die CDU und die FDP. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/3625 einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/3625 unverändert in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zu:

16 Regelung der Verleihung von Körperschafts

rechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (Körperschaftsstatusgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4151

erste Lesung

Auch hier haben sich die Fraktionen inzwischen darauf verständigt, keine Debatte durchzuführen.

Wir stimmen damit direkt ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/4151 an den Hauptausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, an den Rechtsausschuss, an den Innenausschuss, an den Integrationsausschuss und an den Ausschuss für Kommunalpolitik zur Mitberatung. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung oder möchte sich enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

17 Zweites Gesetz zur Änderung der gesetzli

chen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/4103

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Schneider, den ich im Moment nicht sehe, …

(Zuruf von der SPD: Er gibt die Rede zu Pro- tokoll!)

Okay, Herr Minister gibt die Einbringungsrede zu Protokoll (siehe Anlage 4).

Eine weitere Beratung ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/4103 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

18 Gesetz zur Einführung einer Altersgrenze für

die Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/4138

erste Lesung

Zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Schulze, die ihre Rede nicht zu Protokoll geben möchte, sondern hier vorne hinkommt, …

(Zurufe)

Sie möchten auch zu Protokoll geben?

(Beifall – Zuruf)

Sie hat ihre Rede bereits zu Protokoll (siehe An- lage 5) gegeben. Hervorragend. Vielen Dank, Frau Ministerin Schulze.