Protocol of the Session on September 26, 2013

Die Vorzüge liegen auf der Hand. Von einer effektiven Verteilung der Praktikumsplätze können alle Beteiligten nur profitieren: Universitäten, Studierende, letztlich auch das Land und die Kinder, die es auszubilden gilt. Die Universitäten legen damit ihr Augenmerk verstärkt auf das Praxissemester. – Die Politik sollte dies auch tun.

Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt diese Initiative der Unis. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Initiative eines landesweit einheitlichen Online

verfahrens zur Praktikumsvergabe ebenfalls zu begrüßen.

Allerdings muss sich die Landesregierung an den Entwicklungs- und Folgekosten des Verfahrens beteiligen. Ich höre Sie schon sagen, dies werde zu weiterer Verschuldung führen. Ich sage: Nein, das Ganze kann durch entsprechende Prioritätensetzung haushaltsneutral geschehen. So können Sie Ihrer Verantwortung für die Lehrerausbildung gerecht werden.

Frau Ministerin Schulze, es ist zwar nicht meine Aufgabe, aber ich möchte doch eine Empfehlung aussprechen und an die Initiative „Fortschritt NRW“ erinnern, die Sie ins Leben gerufen haben. Als Sie im Wissenschaftsausschuss darüber berichtet haben, sagten Sie: Mit ihr setzen wir unseren Anspruch, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, um. Wir wollen den Wissenschaftsstandort in Europa weiter verbessern, und wir wollen möglichst allen, die hier leben, gute und sichere Rahmenbedingungen bieten und verantwortlich die Weichen für die kommenden Generationen stellen. – Meinen Sie nicht auch, dass Mittel aus diesem Fonds geeignet wären, die Situation der Studierenden in Lehramtsbereichen zu verbessern?

Ich denke, die Universitäten haben mit dieser Initiative den Weg bereitet, die Praxisphase zu verbessern. Wir sollten sie auf diesem Weg begleiten.

Ich freue mich auf den Austausch in beiden Ausschüssen.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Hammelrath das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Wir haben hier einen Antrag der CDU vorliegen, der in der Situationsbeschreibung auf den ersten Blick völlig korrekt und dazu noch ausgesprochen wohlwollend erscheint. Und ja, auch wir begrüßen sehr, dass sich die Universitäten in der Frage der Verteilung von Praxisplätzen für Lehramtsstudierende zusammengeschlossen haben und gemeinsam ein modernes und effizientes System etablieren wollen. Das hilft bei dem sinnvollen Einsatz der Ressourcen, vor allem aber bei der Sicherung optimaler Praxiskenntnisse für die Studierenden.

Schaut man jedoch genauer hin, dann wird deutlich, was diesen Antrag so problematisch macht. Es wird suggeriert – und so beginnt ja auch Punkt 2 des Beschlussvorschlags –, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht wird, zumindest nicht ohne diesen Antrag der CDU.

(Zuruf von der CDU: Das ist ja nichts Neues!)

Wir sollen heute, im September 2013, beschließen, dass sich das Land an den Entwicklungs- und Folgekosten des Vergabesystems beteiligen soll. – Weiter kann die CDU nicht hinter den Ereignissen zurückliegen.

Dieser Antrag erinnert an das Bild vom Hasen und vom Igel: Der eine beginnt zu rennen, und der andere ist schon längst am Ziel. – Denn wenn wir uns die Realität anschauen – Frau Birkhahn hat ja sinnvollerweise von der Bedeutung der Realität gesprochen –, dann wird deutlich: Es braucht nicht diesen Antrag, damit die Landesregierung und das Ministerium ihrer Verantwortung gerecht werden.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Konkret ist bei der Entwicklung dieses Onlineverfahrens der Pilot für das Software-Tool mit intensiver fachlicher Unterstützung des Wissenschafts

ministeriums entstanden. Die Kosten der Softwareentwicklung in Höhe von 120.000 € wurden komplett vom Ministerium übernommen.

Übrigens haben bereits im September 2012 die ersten Studierenden an der Bergischen Universität Wuppertal und am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Solingen das Praxissemester begonnen.

Auch im Lenkungskreis zur Etablierung dieses Verfahrens sind neben den Universitäten das Wissenschafts- und das Schulministerium beteiligt.

Bereits im November 2012 wurden zur Entwicklung des Pflichtenheftes dieser Software weitere

90.000 € zur Verfügung gestellt. Und so geht es weiter.

Ein großer Ansatz der angesprochenen Entwicklungskosten betrifft das Projektmanagement. Und auch für dieses wurden die angesetzten Kosten bereits komplett vom Ministerium getragen.

Fassen wir also zusammen:

Bereits seit Beginn der Arbeiten am Pilotprojekt arbeiten bis heute beide beteiligten Ministerien bei allen anfallenden Themen fachlich und verantwortlich mit den Universitäten zusammen.

Das Wissenschaftsministerium hat darüber hinaus insgesamt 360.000 € für das Projekt zur Verfügung gestellt.

Bei der Betrachtung der Leistungen der Landesregierung sollten wir die Partner der Universitäten bei diesen Praxissemestern, die Zentren für Lehrerausbildung, nicht außer Acht lassen. Zurzeit werden diese jährlich mit 4,6 Millionen € durch das Schulministerium finanziert. Diese Summe wird bis 2015 auf insgesamt 11 Millionen € anwachsen – eine finanzielle Kraftanstrengung dieser Landesregierung, die der Qualität unserer Lehrenden und damit der Unterstützung unserer Kinder zugutekommt.

Aber noch ein weiterer Teil des Beschlussvorschlags der CDU erweist sich als rein populistisch: An den jährlichen Folgekosten des Verfahrens soll sich das Ministerium beteiligen. – Auch hier hilft ein Blick in die Realität. Diese Folgekosten werden von den Beteiligten selbst auf 35.000 € pro Jahr geschätzt. Das sind bei insgesamt zwölf beteiligten Universitäten noch nicht einmal 3.000 € pro Hochschule pro Jahr. Vergleichen wir das mit den Beträgen, die den Universitäten über den Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden, wird das Abstruse dieses Antrags überdeutlich. Dazu exemplarisch zwei Beispiele der beteiligten Hochschulen:

Im Ansatz 2013 erhält die Universität zu Köln 193 Millionen €. Allein für die Sachausgaben stehen davon 17 Millionen € zur Verfügung. Nun ein Beispiel aus Westfalen wegen der Ausgewogenheit: Die Universität Münster erhält insgesamt

247 Millionen €, für die sonstigen Sachausgaben sind es 14 Millionen €. – Das ist eine Finanzausstattung, die übrigens im Haushaltsansatz 2014 noch aufwächst und die eine zusätzliche Ausgabe von lediglich 3.000 € im Jahr durchaus möglich machen sollte.

(Beifall von der SPD)

Besonders interessant wird der Deckungsvorschlag der CDU. Dass nach diesem Vorschlag die Zuwendungen haushaltsneutral gestaltet sein sollten, macht den Vorschlag nicht nur ignorant der Realität und dem Beitrag der Ministerien gegenüber, sondern auch noch banal. Er zielt letztendlich nur auf Verteilung von der einen in die andere Tasche.

Daran, dass es – wie ich jetzt gehört habe – noch eine andere Form des Deckungsvorschlags gibt, nämlich die sehr sinnvolle Zukunftsoffensive, wird, glaube ich, noch deutlicher, dass der Vorschlag, mit dem man eine sehr sinnvolle Maßnahme mit einer anderen Maßnahme refinanzieren will, keine Zukunftsorientierung hat, sondern im Gegenteil nur eine banale und merkwürdige Haushaltsverteilungsaktion ist, die überhaupt nicht zielführend ist, weil es sich um zwei unterschiedliche Themen handelt und wir die beiden Bereiche Bildung und Wissenschaft auf keinen Fall gegeneinander ausspielen sollten.

Frau Kollegin, die Redezeit.

Ja. – Ich habe dargestellt, welche Mitarbeit und finanzielle Unterstützung die Ministerien leisten. Fazit demnach: ein äußerst wichtiges Thema – ein höchst überflüssiger Antrag.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Dr. Seidl das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die CDU, Frau Birkhahn, Lobbyarbeit für die Hochschulen machen will, so ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden. Das tun wir alle im Hochschulbereich. Wenn Ihnen dabei jedoch nichts anderes einfällt, als Pressemitteilungen der LRK wortwörtlich abzuschreiben und deren Inhalt nicht einmal beim Ministerium nachzufragen, dann machen Sie es sich ein bisschen zu einfach.

Es geht in Ihrem Antrag um das sogenannte Praxissemester im Rahmen des Masterstudiums. Das Praxissemester wird von den Zentren für Lehrerbildung der Universitäten verantwortet und zusammen mit den Schulverwaltungen, den Schulen und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung

durchgeführt. Damit verbunden wird nun von den Hochschulen ein landesweites Onlineverfahren entwickelt, das die Verteilung der Praktikumsplätze effizient unterstützen soll.

Die zwölf lehramtsausbildenden Universitäten haben bereits 2012 beschlossen, dieses gemeinsam zu machen und auch gemeinsam zu implementieren. Die LRK hat in diesem Jahr einem entsprechenden Kooperationsvertrag zugestimmt und einen Finanzierungsanteil von etwa 75.000 € pro Hochschule zugesagt.

Bei den Entwicklungskosten hat sich das MSW bereits mit 150.000 € und das MIWF mit einem ebenso hohen Anteil beteiligt. Unabhängig davon – Frau Hammelrath hat das eben schon dargelegt – stellt das Land für den Aufbau der Zentren für Lehrerbildung zurzeit jährlich 4,6 Millionen € bereit. Dieser Betrag soll bis 2015 auf 11 Millionen € pro Jahr aufwachsen.

In dem Zusammenhang muss auch mal gesagt werden, dass zu den Aufgaben der Zentren für Lehrerausbildung ausdrücklich auch die Organisation und die Koordination der Praxissemester zählen.

Damit ist meines Erachtens die Forderung der Universitäten, dass das Land seiner Verantwortung für die Lehrerausbildung gerecht werden und sich an den Entwicklungs- und Folgekosten des Onlineverfahrens adäquat beteiligen sollte – das ist auch Ihre Forderung im Antrag –, ausreichend erfüllt. Und das war sie schon lange, bevor die Kooperationsvereinbarung zwischen den Hochschulen geschlossen wurde.

Ich finde, alles das hätten Sie auch selber herausfinden können, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, und uns diese unnötige Diskussion am heutigen Abend ersparen können. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Freimuth.

Guten Abend! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land soll den Beschluss der lehrerausbildenden Universitäten in Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung eines landesweit einheitlichen Onlineverfahrens, das die Verteilung der Praktikumsplätze für das Praxissemester in den Masterstudiengängen für das Lehramt effizienter gestaltet, wohlwollend begleiten und unterstützen.

Ich erwarte, dass auch die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die hier oftmals ein angeblich mangelndes Engagement der Hochschulen in diesem Bereich beklagen, eine aktive Unterstützung der Hochschulen in diesem Bereich befürworten.

Das mindestens fünfmonatige Praxissemester ist sinnvoll und kann Studierenden helfen, Theorie und Praxis besser miteinander zu verbinden. Denn es konfrontiert die Studierenden mit den Herausforderungen des schulischen Alltags, mit – etwas flapsig könnte man sagen – „echten“ Schülern, mit „echten“ Kindern und ihren An- und Herausforderungen. Es soll den angehenden Pädagogen insbesondere auch einen tiefergehenden Einblick in den zentralen Lernort Schule geben.

Das stellt eine sinnvolle Ergänzung der theoretischen Ausbildung und einen Beitrag für verbesserte Startbedingungen beim Übergang vom Studium zum Referendariat dar.

Meine Damen und Herren, die Vergabe auf der Grundlage der Nachfragen nach den Praktikumsplätzen erfolgt dabei über die Hochschulen. Die rechtlichen Vorgaben sehen vor, dass die Platzvergabe durch ein internetgestütztes Buchungssystem nach einem standardisierten Verfahren erfolgt.