Es gibt ja auch Personen, die sagen: Eine Fusion ist gar nicht die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass beide im Wettbewerb bestehen können. Nur ist das keine Entscheidung, die am Ende die Landesregierung zu treffen hat.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich hörte am Ende Ihrer Rede den Punkt nicht so genau. Offensichtlich haben Sie darauf gewartet, dass noch etwas passiert. – Vielen Dank.
Die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt sind soweit beendet. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Das bleibt auch so.
Wir kommen zur Abstimmung: Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4023 an den Haushalts- und Finanzausschuss; die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte sich jemand dagegen aussprechen oder enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
1. August 2013: Mann wird von seiner TexasKlapperschlange gebissen. – Kosten für den Rettungseinsatz: 25.000 €.
27. August 2013: Zwei Boas und eine Kornnatter halbverhungert in Mülldeponie in Bad Hersfeld gefunden.
Wir dürfen natürlich auch nicht die Kobra aus dem letzten Jahr in Mülheim vergessen, die Kosten von mehreren Hunderttausend Euro verursacht hat.
Erstens: drohende Gefahren für die Exotenbesitzer und die öffentliche Sicherheit sowie die damit verbundenen Kosten. Da exotische Tiere nicht melde- und registrierpflichtig sind, ist es für die Krankenhäuser nahezu unmöglich, die richtigen Gegengifte vorrätig zu halten. Bei dem Biss der Klapperschlange musste das Antidot sogar aus Schweden eingeflogen werden.
Bei Bissen einiger Schlangen verbleiben den Opfern oft nur wenige Minuten oder Stunden, um mit dem entsprechenden Antidot behandelt zu werden. Andernfalls drohen schwere Gewebeschäden, Amputationen oder sogar der Tod.
Ist solch ein Tier erst einmal geflohen oder wurde ausgesetzt, wird es richtig teuer: In Mülheim wurde ein Haus bis zu den Grundmauern kernsaniert, im Allgäu ein kompletter Badesee ausgepumpt.
Zweitens: Tierschutz. Viele Tiere werden von Laien auf sogenannten Börsen erworben. Gefährliche und seltene Tiere werden dabei auch gerne unter dem Ladentisch gehandelt. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Exoten unsachgemäß gehalten, falsch gefüttert oder letztendlich ausgesetzt werden, um dann elendig zu verhungern oder zu erfrieren.
Aber eigentlich muss ich zumindest die Damen und Herren von den Regierungsfraktionen gar nicht von unserem Gesetzentwurf überzeugen. Es steht ja alles bei Ihnen im Koalitionsvertrag. Nach einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir haben wir seit Anfang des Jahres geduldig auf einen Gesetzentwurf gewartet. Parallel dazu waren wir natürlich nicht untätig. Unser Arbeitskreis Tierschutz hat sich seitdem mit den zu diesem Thema bestehenden Gesetzen beschäftigt, sie analysiert und bewertet. Letztendlich kristallisierten sich vier Gesetze heraus: aus der Schweiz, aus Österreich, Thüringen und Berlin.
Unsere Entscheidung fiel auf das bewährte Berliner Gesetz, denn es vereinigt von allen am fairsten den Kompromiss zwischen den Interessen von Tierhaltern und dem Tierschutz. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal explizit betonen, dass wir die Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten nicht grundsätzlich verbieten möchten. Doch es müssen
Herr Abel, Sie haben sich netterweise mit der Presse schon über den vorliegenden Gesetzentwurf ausgetauscht. Es ist natürlich richtig, dass eine Positivliste eine gute Lösung ist. Diese gehört allerdings in die dazu passende Verordnung und eben nicht in den Gesetzentwurf. An dieser Stelle haben wir dem Ministerium noch ein wenig Arbeit übrig gelassen, nämlich die Verordnung zum Gesetz zu erstellen.
Ich hoffe, Sie freuen sich über die erledigte Arbeit und begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt der Gesetzentwurf der Piraten über das private Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten. Gestern hatten wir gefährliche Hunde, heute haben wir die anderen Tiere, die ab und zu im Haushalt auftauchen.
Das Halten gefährlicher Tiere in privaten Haushalten kann in der Tat ein großes Risiko für die Allgemeinheit werden.
Auf der einen Seite steht die mangelnde Zuverlässigkeit und Sachkunde beim Halter, auf der anderen Seite stehen die dem Tier eigenen, aber für den Menschen gefährlichen Eigenschaften und die berechtigte Sorge der Nachbarn, die erleben, dass ihr Nachbar ein solches, vermeintlich gefährliches Tier in seiner Wohnung hält.
Die Frage ist natürlich: Was sind überhaupt gefährliche Tiere? Einige gefährliche Wildarten verfügen über hochkonzentrierte Gifte, ein großes Aggressionspotenzial oder eben auch starke Muskelkräfte. Für uns Menschen bedeutet das eine körperliche
Gefahr, der wir nicht selbstständig begegnen können. Es gibt einige giftige Schlangenarten – Frau Brand hat das erwähnt –, deren Antidot bei einem Bissunfall vielleicht gar nicht in Deutschland zu beschaffen ist und eingeflogen werden muss. Wir müssen uns fragen: Wie schnell ist so etwas zugänglich? Es stellt sich auch die Frage: Wer bezahlt das am Ende?
Der Berliner Senat hat im Jahr 2009 ein generelles Verbot der privaten Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten beschlossen. Dazu zählen Großkatzen, Bären, Wölfe, aber eben auch die Giftschlangen, hochgiftige Skorpione und Spinnen. Dieses Modell ist beispielgebend. Gefährliche Tiere müssen vor allem ausbruchssicher gehalten werden. Es geht aber nicht nur um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sondern auch um eine art- und tierschutzgerechte Haltung dieser Tiere.
Ihr Gesetzentwurf, liebe Frau Brand, ist hinsichtlich einer Reglementierung der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten grundsätzlich richtig und wichtig. Insofern sind wir weitgehend auf einer Linie. Wir würden aber gerne noch einen Schritt weitergehen und auch die gewerbliche Haltung von wildlebenden Tieren einbeziehen. Wie Sie angeführt haben, haben wir uns in unserem Koalitionsvertrag dieses Thema auf die Agenda gesetzt. Es gilt nun, dies abzuarbeiten.
Das Umweltministerium in NRW ist bereits dabei, einen entsprechenden Gesetzentwurf, der noch etwas differenziertere und auch weitergehende Regelungen enthalten soll, zu erarbeiten. So soll die Haltung sehr gefährlicher Tiere wie zum Beispiel Raubtiere und Großkatzen nicht generell bei Erfüllung der gesetzlichen Auflagen erlaubnisfähig sein, sondern eben nur dann, wenn ein besonderes Interesse zur Haltung dieser Tiere nachgewiesen werden kann, beispielsweise bei Zoos. Bei Zirkusbetrieben soll das nur dann der Fall sein, wenn die Regelungen des Tierschutzes ausreichend erfüllt werden.
Wir wollen den Gesetzentwurf der Landesregierung abwarten und dann im Ausschuss auf dieser Grundlage weiter beraten. So stimmen wir natürlich der Überweisung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschuss zu. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen hierzu. – Glück auf!