Protocol of the Session on September 26, 2013

Betonen möchte ich, dass die Bergwerksunternehmen dies alles freiwillig im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung machen und auch finanzieren. Das trägt sicherlich zur größeren Akzeptanz und Reputation der beteiligten Unternehmen bei.

Entsprechend unserem Koalitionsvertrag fordern wir die Landesregierung auf, nun zügig tätig zu werden, um eine Gleichbehandlung aller bergwerksbetroffenen Menschen zu erreichen. Herrn Wirtz, der gestern äußerte, dass wir als Koalitionsfraktionen keine Taten folgen ließen, kann ich nur sagen – wie es auch Herr Münstermann eben getan hat –: Günstiger als jetzt war der Zeitpunkt für die Betroffenen des übertägigen Braunkohlenbergbaus noch nie, gleiche Rechte zu erzielen. Unser Antrag ist bezüglich des Zeitpunkts hervorragend gewählt. Grundlage ist ja kein Gesetz des Landes – dann wäre es einfach für uns –, sondern ein Gesetz des Bundes.

Wir wollen eine erfolgreiche Bundesratsinitiative im Sinne der Betroffenen starten. Ich muss Ihnen, den Damen und Herren der CDU, sagen: Sie haben es in der Hand, die bestehenden Ungerechtigkeiten zwischen dem Steinkohlenbergbau und dem restli

chen Bergbau zu ändern. Die CDU im Bundestag mit Frau Merkel ist gefragt, soll die Initiative für die Betroffenen erfolgreich sein.

Sie brüsten sich damit, stärker zu sein als der Landesverband Ihrer Schwesterpartei CSU. Diese will Betreuungsgeld und Pkw-Maut. Und Sie? Mir ist eine ähnlich lautstarke Äußerung …

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich komme zum Ende.

… zur Beweislastumkehr von Ihnen nicht bekannt. Ich hoffe, ich höre sie bald. Sie haben es in der Hand, dies jetzt in den Koalitionsvertrag einzubringen. Dafür hätten Sie dann meine Achtung. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Zentis. – Ich möchte Herrn Münstermann noch gratulieren. Er hat eben seine Jungfernrede gehalten. – Dazu herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall)

Nun hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Hovenjürgen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Zentis, natürlich werden wir uns in Berlin dafür einsetzen.

Gott sei Dank ist der Antrag, den Sie hier vorlegen, auch zur weiteren Ausschussberatung vorgesehen. Insofern werden wir ihn wesentlich verbessern können.

Zum Beispiel heißt es in Ihrem Antrag unter II.:

„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zur Ausweitung des Bergschadensvermutung in §120 BBergG auf die Braunkohle einzubringen, …“

Dieser Punkt taucht aber hinterher nicht in dem Forderungskatalog auf. Auch da wäre es also sinnvoll, dass wir dies gemeinsam noch dort hineinbringen.

Leider fehlt auch jeglicher Hinweis auf besondere Probleme, die wir im Braunkohletagebau haben, was die Abbruchkanten etc. angeht. Da werden wir den Antrag ebenfalls verbessern können.

Ich glaube auch, dass wir uns im Ausschuss bemühen sollten, einen gemeinsamen Antrag zu kreieren; denn wir wissen alle, wo die Schwächen in der Bergschadensregulierung liegen. Sie liegen in der

Tatsache begründet, dass die Feststellungen, die zur Bergschadensregulierung führen, ausschließlich in der Handlungshoheit des Bergbautreibenden, also des Schädigers selbst, liegen. Es gibt keine unabhängige Bewertung von Schadensbildern. Die Bausachverständigen sind Mitarbeiter zum Beispiel der RAG oder von Rheinbraun. Die Markscheider sind Angestellte des jeweiligen Unternehmens. Insofern kann von unabhängiger Bewertung nicht die Rede sein.

Ich darf hier den von uns allen geschätzten Herrn Debusmann zitieren: Hier gibt es den bösen Schein.

Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, diesen bösen Schein zu beseitigen. Dazu gehört eine unabhängige Markscheidertätigkeit, die eben nicht in substanzieller finanzieller Abhängigkeit vom Unternehmen stattfindet. Dazu gehören eine unabhängige Bewertung von Bauschäden und eine unabhängige Bewertung von Wiederherstellungs- bzw. Entschädigungstatbeständen. Dass dies alles allein und ausschließlich dem Schädiger überlassen bleibt, ist das, was die Menschen vor Ort umtreibt und dazu führt, dass sie keine Chance sehen.

Wir sollten als Gesetzgeber auch nicht nur von Augenhöhe sprechen, sondern wirkliche Augenhöhe herbeiführen und zum Beispiel die Versicherungswirtschaft auffordern, Bergbaugeschädigten auch Rechtsschutz zu gewähren, sodass ihnen der Gang zu Gericht leichter fallen kann, wenn es vorher zu keiner Einigung kommt.

Damit ihnen dieser Gang erspart bleiben kann, haben wir gemeinsam die Schlichtungsstelle und die Anrufungsstelle eingerichtet – segensreiche Einrichtungen, deren Existenz natürlich noch weiter bekanntgemacht werden muss.

Dieser Antrag selbst – so segensreich er sein kann, wenn wir ihn verbessern – reicht alleine zur Herstellung von Augenhöhe noch nicht aus. Wenn wir bewerten, wo der betroffene Bergbaugeschädigte denn im Verhältnis zum Bergbautreibenden ist, können wir sagen, dass er mit diesem Antrag die Kniescheibe erreicht hat, aber noch nicht die Augenhöhe.

Liebe Freundinnen, liebe Freunde, meine Damen und Herren, die Sie sich um die Mühen und Nöte von Bergbaugeschädigten bemühen, ich glaube, dass wir für diese Menschen noch eine ganze Menge tun können. Wir sollten uns auch darum bemühen, dem bösen Schein Abhilfe zu schaffen. Sorgen wir dafür, dass die Bergschadensregulierung unabhängig, sachverständig und gerecht erfolgt! – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Kollege Brockes.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem wir gestern die Große Anfrage zur Braunkohle beraten haben, geht es heute um die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen.

In Ihrem Antrag geht es erstens um die Ausweitung der Beweislastumkehr in § 120 Bundesberggesetz auf die Braunkohle und zweitens um die Zusammenlegung und Stärkung der Schlichtungs- und Anrufungsstelle für Stein- und Braunkohle. Drittens soll die Landesregierung Gespräche mit den Salzbergbaubetreibenden führen – mit dem Ziel, diese zum Beitritt zur Schlichtungsstelle zu bewegen.

Meine Damen und Herren von SPD und Grünen, ich hätte es begrüßt, wenn wir die Große Anfrage und diesen Antrag gestern gemeinsam oder zumindest direkt nacheinander beraten hätten. Dann hätten wir uns nämlich Wiederholungen schenken können. Aber das war von Ihnen wohl nicht gewollt.

(Beifall von der FDP)

Daher möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die FDP sich für die Stärkung der Rechte der Bergbaubetroffenen einsetzt.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, dies gilt für die Steinkohle ebenso wie für die Braunkohle.

Die Schlichtungs- und die Anrufungsstelle haben in den letzten Jahren bereits vieles erreichen können, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. Selbstverständlich sollten wir die Möglichkeiten ausloten, um deren Handlungsmöglichkeiten weiterzuentwickeln und ihre Arbeit noch effektiver zu machen. Ich denke, bei den Beratungen im Ausschuss werden wir hier zu guten Ergebnissen kommen können, da wir auch in der Vergangenheit dieses Thema gemeinsam vorangetrieben haben.

Auch die Aufforderung an die Landesregierung, Gespräche mit den Salzbergbaubetreibenden zu führen, kann ich nur unterstützen.

Anders, meine Damen und Herren, sehe ich dies allerdings bei Ihrer politischen Forderung, die Beweislastumkehr des § 120 Bundesberggesetz auf die Braunkohlegebiete zu erweitern. Es ist selbstverständlich ein Gebot der Gerechtigkeit, den Bergbaubetroffenen im Stein- und Braunkohlebereich eine gleichwertige Rechtsstellung zu verschaffen, damit sie die Regulierung von Bergschäden auf Augenhöhe mit den Bergbaubetreibenden durchführen können. Gleichwertig bedeutet aber auch: keine Gleichmacherei. Und das streben Sie, meine Damen und Herren, mit dem Antrag von SPD und Grünen leider an.

Der Bundesgesetzgeber hat dieses Thema bereits im Jahre 1980 erörtert; denn die Auswirkungen auf den Hauseigentümer sind dieselben. Bergschäden äußern sich bei Braun- und Steinkohleabbau gleich.

Die Ausweitung in § 120 Bundesberggesetz ist aber nicht erfolgt, weil die unterirdischen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse eben nicht eins zu eins übertragbar sind. Es ist nicht damit getan, in den Paragrafen einfach das Wort „Tagebau“ hinzuzufügen.

Meine Damen und Herren, wenn man sich die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage noch einmal durchliest und zwischen die Zeilen schaut, wird auch ganz deutlich, dass auch die Landesregierung aus fachlicher Sicht nichts von Ihrer Forderung hält, sondern sich hier auf den Koalitionsvertrag zurückzieht und genötigt fühlt, dies zu übernehmen.

Das fängt schon mit der Aussage an, dass es manchmal schwierig sei, den Tagebau als Ursache für die Grundwasserabsenkung zu bestimmen; denn sie könne auch auf andere Gründe zurückgehen.

Ich zitiere:

„Aufgrund der unterschiedlichen Verhältnisse im Bereich unter- und übertägiger bergbaulicher Betriebe sind geeignete Voraussetzungen zu definieren, unter denen eine Bergschadensvermutung auch im Umfeld der im Tagebau geführten bergbaulichen Betriebe ausgesprochen werden kann. Daran arbeitet die Landesregierung zurzeit.“

Meine Damen und Herren, Sie sehen: Es bedarf eines wissenschaftlichen Konzeptes, das derzeit wohl noch nicht vorliegt. Dazu brauchen wir auch im Ausschuss nähere Informationen.

Ich möchte zum Schluss noch eines deutlich machen, meine Damen und Herren: Im Unterausschuss „Bergbausicherheit“ arbeiten wir fraktionsübergreifend daran, eine Reform des Bundesberggesetzes und der Markscheider-Bergverordnung auf Bundesebene voranzubringen. Sie wissen alle, dass das gesamte Verfahren eine erhebliche Zeit dauern wird. Wir sollten dieses Verfahren nicht mit Vorschlägen überfrachten, die noch nicht ausgereift sind, sondern uns vielmehr auf das konzentrieren, von dem wir wissen, dass es erreichbar ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Abgeordnete Schmalenbach.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Mir gefällt der Antrag. Ich sehe in ihm einen ersten Schritt, die Dinge zu harmonisieren. „Gleiches Recht für gleiche Probleme“ ist das, was ich mir gerade bei der Rede von Herrn Brockes aufgeschrieben habe. Ich kann

das, was Herr Brockes dazu gesagt hat, eigentlich gar nicht nachvollziehen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Aber Sie können ihn verbessern, Herr Kollege!)