Protocol of the Session on September 26, 2013

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Stamp. – Herr Minister, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es läge mir selbst im Zustand höchster Erregung fern, Sie zu bedrängen oder zu beleidigen. Ich habe nur gesagt, dass ich hoffe, Sie falsch verstanden zu haben, dass es nicht heißt: „Die Guten ins Töpfchen und die Schlechten ins

Kröpfchen“, sondern dass wir gemeinsam der Auffassung sind, dass alle Menschen gleich sind und gleichwertig sind, egal woher sie kommen.

Von daher, glaube ich, ist es gut, sich darüber zu verständigen, dass es nicht sein kann, dass der Ausbildungsstand der Zuwanderer darüber entscheidet, wie sie hier behandelt werden. Das ist der Punkt, über den ich mit Ihnen gerne diskutieren würde. Wenn Sie sagen, das haben Sie nie gemeint, haben wir an dieser Stelle kein Missverständnis mehr auszuräumen.

Zweite Anmerkung, was Staatskanzlei oder Arbeitsministerium angeht: Ich glaube, Sie haben eine ganz andere Vorstellung von dem Begriff „Arbeit und Soziales“ als ich. „Arbeit und Soziales“ ist für mich kein sozial diskreditierendes oder diskriminierendes Merkmal.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

„Arbeit und Soziales“ definiert Grundrechte für alle Menschen. „Arbeit und Soziales“ gilt auch für die Promovierten als Perspektive. Denn „Arbeit und Soziales“ ist eine der Grundfesten unseres Sozialstaates. Das Recht auf Arbeit und Sozialstaatlichkeit ist eines der höchsten Rechte dieses Verfassungsstaates und unseres gemeinsamen Grundgesetzes.

Deshalb – davon bin ich davon überzeugt – ist auch die Migrantenpolitik in Nordrhein-Westfalen bei diesem Minister und in diesem Fachzuschnitt sehr gut aufgehoben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Sie müssen noch einen Moment hierbleiben. Es gibt eine zweite Kurzintervention, angemeldet von Herrn Hovenjürgen von der CDUFraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, herzlichen Dank, dass ich die Möglichkeit zu einer Kurzintervention habe.

Erstens. Herr Minister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Zeit der schwarz-gelben Landesregierung die Integration in einem eigenständigen Ministerium angesiedelt war, somit einen sehr hohen Stellenwert hatte und deshalb letztendlich richtungsweisend für die heutige Integrationspolitik Zeichen gesetzt wurden?

Zweitens. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Thilo Sarrazin Mitglied der Sozialdemokratischen Partei ist

(Zurufe der SPD: Oh, oh!)

und insofern Ihre Ausfälle gegen Frau Güler vollkommen deplatziert waren?

Bitte schön, Herr Minister.

Wir können gerne über Herrn Sarrazin oder Herrn Buschkowsky diskutieren. Da habe ich keinerlei Probleme. Wir müssten das dann nur mit dem Präsidenten unter dem Gesichtspunkt „Öffnung der Tagesordnung“ vereinbaren. Ansonsten ist mir Herr Laschet in seiner integrationsministeriellen Rolle damals in der schwarzgelben Koalition natürlich geläufig. Ich habe auch nicht gesagt: Sie als FDP/CDU-Landesregierung haben hier so gehandelt, wie ich das vorgeworfen habe, sondern ich habe gesagt: Auf Bundesebene ist die Migrationspolitik als Anhängsel einer

Schwarz geführten Sicherheitspolitik im Innenministerium völlig deplatziert. Da gehört sie nicht hin, da muss sie weg, weil das natürlich einen latenten Diskriminierungstatbestand implementiert.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratungen und kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/4012 an den Integrationsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

12 Augenhöhe zwischen Unternehmen und Be

troffenen bei der Bergschadensregulierung schaffen – Stärkung und Bündelung der Schlichtungsstellen – Ausweitung der Beweislastumkehr auf den Braunkohletagebau

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/3538

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4077

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion dem Herrn Kollegen Münstermann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie schauen eines Morgens aus Ihrem Fenster und stellen fest, dass sich in Ihrem Garten über Nacht durch einen sogenannten Tagebruch ein großes Erdloch gebildet hat. Ein Tagebruch als Folge von Bergschäden durch den Bergbau ist sicherlich eine ungewöhnliche und eine der extremsten Formen von Bergschäden. In der Regel sind Bergschäden nicht so offensichtlich und mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen. Dennoch hinterlassen sie Schäden an Gebäuden und Grundstücken.

Die Frage ist dann: Wer haftet für diese Schäden? Gerade in Nordrhein-Westfalen hat der Bergbau eine lange Tradition, und der Bergbau war lange Zeit der Motor der Industrialisierung und des Wiederaufbaus. Leider aber gehen mit dem Bergbau auch immer Belastungen für Umwelt und Menschen einher. So können bei durch den Steinkohlenbergbau ausgelösten Bodenbewegungen und im Sümpfungsbereich des Braunkohlenbergbaus durch Absenkungen des Untergrunds Schäden an Gebäuden entstehen.

Für die Betroffenen stellt sich schnell die Haftungsfrage: Ist der Schaden am Gebäude ein Bergschaden? Wer kommt für die Beseitigung der Schäden auf? Wie kann ich beweisen, dass die Schäden durch Folgen des Bergbaus entstanden sind? Zwar sind im Steinkohlenbergbau tätige Bergbauunternehmen verpflichtet, nachgewiesene Schäden aufgrund der sogenannten Bergschadensvermutung zu beseitigen, allerdings existiert diese Regelung für den Braunkohlentagebau nicht.

Für die Berggeschädigten ist der Nachweis, dass es sich bei den vorliegenden Schäden um einen Bergschaden handelt, daher häufig ein aufwendiger und teurer Prozess – vor allem dann, wenn der Bergbaubetreibende einen Schadensersatz ablehnt.

Daher gibt es für den Stein- und auch für den Braunkohlenbergbau jeweils eine neutrale Anlaufstelle: die Schlichtungsstelle für den Steinkohlenbergbau und die Anrufungsstelle für den Braunkohlenbergbau. Diese beiden Stellen versuchen, zwischen den betroffenen Bergbauunternehmen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Diese Stellen haben sich seit der Gründung bewährt. Sie haben auch viele Vorteile für die Bürger.

Dennoch besteht im Bereich der Bergschadensregulierung unsererseits noch weiterer Optimierungsbedarf, und es gibt Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

Um die Bergbauschadensregulierung für die Betroffenen zu verbessern, muss sie schneller, effektiver, vergleichbarer und transparenter gestaltet werden. So ist es dringend notwendig, dass die Bergbauschadensvermutung auch auf den Braunkohletagebau ausgeweitet wird. Zudem ist es unserer

Ansicht nach dringend erforderlich, dass Anrufungs- und Schlichtungsstelle zu einer einheitlichen

Schlichtungsstelle zusammengeführt werden. Weiterhin muss dringend der Bekanntheitsgrad dieser Stellen gesteigert werden, da den Bürgern wenig bekannt ist, dass es sich hierbei um eine kostenlose Möglichkeit der Regulierung von Bergschäden handeln könnte.

Das heißt für uns – für uns ist dies das Wichtigste –, eine Ebene zu schaffen, auf der sich die betroffenen Anwohner und die bergbautreibenden Unternehmen auf Augenhöhe begegnen können. Dies sind nur einige Ziele unseres Antrages, den wir gerne heute mit Ihnen diskutieren.

Zu guter Letzt wurde der Vorwurf laut, dass wir mit diesem Antrag zu spät seien. Mein geschätzter CDU-Kollege Josef Wirtz hat dies im Juni in den „Dürener Nachrichten“ und gestern ebenfalls verlauten lassen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Antrag haben wir ganz bewusst bis nach der Anhörung gewartet, um alle Interessengruppen – die Bergbaubetreibenden, die Experten, aber auch die Bergbaugeschädigten – anzuhören und auf der Grundlage einen umfassenden Antrag stellen zu können.

Wir bitten, der Überweisung des Antrags zuzustimmen und freuen uns auf die gemeinsamen Beratungen im Ausschuss. – Glück auf und vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Münstermann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Zentis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Augenhöhe zwischen Unternehmen und Betroffenen bei der Bergschadensregulierung zu schaffen, die Anrufungs- und die Schlichtungsstelle zu bündeln und die Ausweitung der Beweislastumkehr sind Ziele unseres gemeinsamen Antrags. Das hört sich so einfach an, stellt sich allerdings nach den Erfahrungen der Vergangenheit nicht so einfach dar.

Im Steinkohlenbergbau ist die Schlichtungsstelle aktiv und schlichtet bei Streitigkeiten zwischen den beteiligten Bergbauunternehmen und den Betroffenen erfolgreich für alle Seiten. Bergwerksnachfolgeunternehmen wie ThyssenKrupp Real Estate oder E.ON Montan sind nicht am Schlichtungsverfahren beteiligt. Wir fordern ausdrücklich, dass sich auch diese Unternehmen daran beteiligen.

Nachdrücklich und vehement fordern wir auch, dass sich das Bergbaufolgeunternehmen Cavity, dessen Geschäftsbereich den stillgelegten Salzbergbau im Kreis Wesel abdeckt, einer Schlichtungsstelle bedient. Zunehmend werden Klagen von Betroffenen

an uns herangetragen, die mit dieser Firma in Verhandlungen stehen und ihre Schäden nicht begründen können. Die Beteiligung am Schlichtungsverfahren würde auch den Betroffenen ermöglichen, sich auf Augenhöhe ihrer Rechte zu bedienen und diese geltend zu machen, und das alles mit einem finanziellen Aufwand, der einem gerichtlichen Verfahren nicht gleichkommt.

Im Braunkohlenbergbau ist seit 2009 die Anrufungsstelle in Köln tätig. Sie ist den Bergschadensbetroffenen im Rheinischen Revier leider immer noch weitestgehend unbekannt. Für einige der Betroffenen ist sie auch fast unerreichbar, weil große Löcher dazwischenliegen. Sie haben Schwierigkeiten, überhaupt dahin zu kommen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Die Anrufungsstelle ist ähnlich, aber nicht gleich aufgebaut und strukturiert wie die Schlichtungsstelle des Steinkohlenbergbaus. Wir sehen hier Potenzial, die Arbeit mit einheitlichen Strukturen effektiver zu machen. Auch ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, damit Betroffene wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie eine gerichtliche Entscheidung scheuen bzw. diese Auseinandersetzungsform wegen des ungewissen Ausgangs nicht wollen oder sich nicht leisten können.

Nachteilig für die Akzeptanz der Anrufungsstelle bzw. Schlichtungsstelle ist es – so sehen wir es –, dass der Schlichterspruch nicht rechtsverbindlich ist. Auch hier bitten wir die Landesregierung tätig zu werden, damit mit den Bergwerksunternehmen eine Vereinbarung getroffen werden kann, dass nach entsprechenden, teils langwierigen, mit Gutachten untermauerten Verfahren ein rechtsverbindlicher Spruch für beide Seiten seine Gültigkeit hat.

Betonen möchte ich, dass die Bergwerksunternehmen dies alles freiwillig im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung machen und auch finanzieren. Das trägt sicherlich zur größeren Akzeptanz und Reputation der beteiligten Unternehmen bei.