Wenn ich das gemacht hätte, was Sie am Anfang verlangt hatten, hätten wir über diesen Punkt mit dem Bund gar nicht mehr reden müssen. Dass wir das erreicht haben, war am Ende allemal das Einzahlen von 1 Milliarde € auf der Seite der WestLB wert.
Wir könnten darüber noch Stunden streiten. Ich will aber an Sie appellieren, daran zu denken, dass wir im vergangenen Jahr – wenn auch mit ein paar Kapriolen – gemeinsam eine Verantwortung übernommen haben.
Das ist eine enorm wichtige Angelegenheit für den Umbau der Bank, für die Ruhe, die an den Märkten notwendig ist, und als Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich appelliere an Sie, dass wir diesen Weg auch in einer Konstellation beibehalten, in der es auch ohne die CDU und die FDP ginge. Meines Erachtens wäre es ein wichtiges Zeichen in diesem Bereich, dadurch zu zeigen, dass wir gemeinsam in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen. Wenn Sie das nicht machen, ist es Ihre Angelegenheit. Dann werden Sie es an anderer Stelle vertreten müssen.
Das gilt auch für die jetzt noch zur Debatte stehende Änderung dahin gehend, dass eine Garantie in der Abwicklungsanstalt in ein Darlehen umgewandelt werden soll. Das hat nichts damit zu tun, dass wir falsch gerechnet hätten. Es hat auch nichts da
mit zu tun gehabt, dass wir keinen Überblick über die Veränderungen hätten. In der Vergangenheit hat es aber einen Schuldenschnitt in Griechenland gegeben. Natürlich werden sich die Märkte ändern. Sie ändern sich sogar noch zwischen dem 21. Juni und dem 30. Juni dieses Jahres. Selbstverständlich wird das Auswirkungen auf eine Nullbewertung der Verbundbank haben. Das sind alles Dinge, über die wir in langen und auch konfrontativen Verhandlungen Regelwerke gesucht und gefunden haben.
Ich komme zum Ende. – Ich bin davon überzeugt, dass wir eine Lösung gefunden haben. Sie wird von allen Beteiligten – ausdrücklich erwähne ich dabei den Bund – als eine faire und ausgewogene Lösung angesehen, die die Lasten nicht gleich verteilt, die aber den ungleich verteilten Lasten auch ungleiche Ausstattungen mit Kapital zuordnet, sodass die Risiken und Chancen zusammen abgebildet sind.
Was wir jetzt brauchen, das ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass wir den Weg weitergehen können, unter anderem auch deshalb, weil es noch keinen Haushalt 2012 gibt.
Deswegen meine Bitte: Versperren Sie nicht den Weg in die Richtung, in der wir gemeinsam gehen müssen! Das, was Sie angesprochen haben, Ihre kritischen Anmerkungen und Ihren Informationsbedarf, wird auf diesem Weg überall noch auszutauschen sein, so wie wir das in den letzten Wochen in Obleutegesprächen und anderen Formen von Informationen regelmäßig getan haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich weise darauf hin, dass die Landesregierung ihre Redezeit um zwei Minuten überschritten hat. Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen der Fraktionen mehr. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/84. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dem nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der Piraten angenommen.
Zweitens stimmen wir über den so geänderten Gesetzentwurf ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/52, den Gesetzentwurf Drucksache 16/16 anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dem nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piraten bei drei Enthaltungen angenommen worden.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/102. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit hat der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Zustimmung bekommen von der Fraktion der CDU und wurde abgelehnt von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und einzelnen Enthaltungen der Fraktion der Piraten. Aber das Ergebnis ist eindeutig: Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zum Tagesordnungspunkt 5 komme, möchte ich an dieser Stelle noch einen Hinweis geben: 21 Abgeordnete der Fraktion der FDP haben dem Sitzungsvorstand eine schriftliche gemeinsame Erklärung zur Abstimmung über TOP 3 „Bestellung der Ausschüsse des Landtags“, Drucksache 16/51 – Neudruck –, überreicht. Diese Erklärung wird gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen in das Plenarprotokoll aufgenommen. (Siehe Anlage)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/46 – Neudruck
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tagesordnung stehen das Umlagegenehmigungsgesetz, in der Nachfolge das NKF
Weiterentwicklungsgesetz und im späteren Verlauf der Tagesordnung das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes. Diese drei Gesetze sind
Von daher freue ich mich, dass diejenigen, die das in der vergangenen Wahlperiode sehr intensiv beraten haben, nämlich die FDP, heute zum wiederholten Male erklärt hat, dies gemeinschaftlich tragen zu wollen, was ja für die Regierungskoalition spricht, dass wir immer eine Koalition der Einladung bleiben wollen. Ich verstehe das auch so, dass wir das entsprechend annehmen und mit Ihnen kommunizieren wollen.
möchte ich kurz die grundsätzliche Überlegung dafür skizzieren. Es geht darum, dass das im Begleitzug des Stärkungspaktgesetzes greift. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass ab 2014 eine große Soziallast, nämlich die Grundsicherung im Alter, durch den Bund hoffentlich komplett übernommen wird. Das wird den kreisfreien Städten gutgeschrieben. Im kreisangehörigen Bereich haben wir allerdings das Problem, dass das Aufgabe der Kreise ist. Mit der Umlagegenehmigung wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass die kreisangehörigen Städte entsprechende Entlastungen aus der SGBXII-Grundsicherung erhalten können.
Wir sollten uns bemühen, alle von mir genannten Gesetzentwürfe möglichst in einem sehr zügigen Verfahren zu beraten und zu beschließen, da diese final gelesen sind. Insbesondere zum NKFWeiterentwicklungsgesetz, wozu ich gleich noch reden werde, liegt Ihnen ja eine Stellungnahme von allen kommunalen Spitzenverbänden vor, dass das begrüßt und ausdrücklich gewünscht wird.
Gleiches gilt für das Umlagegenehmigungsgesetz. Ich will aber dazu gleich anmerken, dass es hier gewisse Dissonanzen zwischen dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund gibt. In der Vorberatung und der letzten Beratung sind wir aber übereingekommen, dass wir dem Städte- und Gemeindebund ein bisschen entgegenkommen wollen. Vielleicht sollten wir das in der weiteren Beratung beim Umlagegenehmigungsgesetz machen.
Insofern möchte ich meine Ausführungen heute nicht zu lange machen. Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche uns bei diesem Gesetzentwurf eine zügige Beratung. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Mostofizadeh.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hübner hat schon auf den Verfahrensstand hingewiesen. Ich finde, es sollte auch für diese Legislaturperiode, genauso wie es in der letzten der Fall gewe
sen ist, durchaus maßstäblich sein, dass wir aufeinander zugehen, wo es Gemeinsamkeiten gibt, und diese auch gemeinsam ins Parlament einbringen und diskutieren.
Man hätte es auch anders machen können. Wir hätten den Gesetzentwurf verändern können. Aber wir haben ausdrücklich bei allen drei Punkten den Sachstand, jetzt auch gemeinsam mit der FDP, so eingebracht, wie er im März 2012 vorgelegen hat.
Kurz etwas ergänzend zu dem, was Kollege Hübner gesagt hat. Insgesamt, also neben der Entlastungwirkung, die es durch die Grundsicherungsentlastung gibt, kommt den Umlageverbänden, was die Haushaltskonsolidierung anbetrifft, eine besondere Verantwortung zu. Wir werden hier sicherlich nicht das letzte Mal über diese Thematik und diesen Widerstreit, den es geben wird, diskutieren. Dazu gibt es kommunale Selbstverwaltung, dazu gibt es den Widerstreit, der vor Ort auszutragen ist.
Aber ich glaube schon, dass jetzt mit dem Umlagegenehmigungsgesetz in mehrerlei Hinsicht ein Kompromiss gefunden wird, der sicherstellt, dass diejenigen, die besondere Beiträge zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen, jetzt bessere Spielregeln haben und auch einen höheren Grad an Rücksichtnahme erfahren, insbesondere in den Bereichen, wo es dem Kreis oder einzelnen Städten im Kreis besser geht als einzelnen Gemeinden in Kreisen. Das Gleiche gilt genauso in Landschaftsverbänden oder in anderen Zusammenhängen.
Insofern bin ich froh, dass wir hier einen Schritt weitergekommen sind. Es ist natürlich ein Kompromiss auf der Strecke, und man wird möglicherweise irgendwann wieder darüber reden müssen. Aber die Spielregeln sind verbessert worden. Das passt in das Gesamtkonstrukt, das wir uns vorgenommen haben, a) von Landesseite her den Kommunen mehr Geld zur Verfügung zu stellen, b) gleichzeitig den Kurs der Haushaltskonsolidierung vor Ort sehr klar einzufordern, jedoch c) mit fairen Regeln. Da haben wir bei § 76 angefangen und verschiedene Punkte angesprochen und wollen es hier fortsetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein gutes Zeichen, dass sich der Landtag zu Beginn dieser Legislaturperiode heute bei seiner parlamentarischen Gesetzesarbeit schwerpunktmäßig mit kommunalen Fragen befasst. Das zeigt, dass die Situation der Kommunen und der Kommunalfinanzen in
Hinter diesem vorliegenden Gesetzentwurf mit dem etwas sperrigen Titel „Umlagegenehmigungsgesetz“ steckt der gleichlautende Entwurf aus der letzten Legislaturperiode. Die Kollegen Hübner und Mostofizadeh haben es gesagt.
Es ist konsequent, das parlamentarische Verfahren so wieder neu zu beginnen. Gerade weil wir Ende der letzten Legislaturperiode – ich darf an dieser Stelle insbesondere an unseren ehemaligen gemeinsamen Kollegen Horst Engel erinnern – der Auffassung waren, dass dieses Gesetz richtig ist, ist es auch ungeachtet geänderter Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause richtig, es wieder einzubringen.
Meine Damen und Herren, was wollen wir mit dem Gesetz erreichen? – Wir wollen durch den jetzt eingebrachten Entwurf die vertikalen Finanzbeziehungen auf der kommunalen Ebene flexibler gestalten. Das ist auch als Ergänzung zu dem gemeinsamen Stärkungspaktgesetz notwendig. Denn wir müssen sicherstellen, dass das, was im Bund an Entlastungen verabredet und verabschiedet wird, auch unten auf der lokalen Ebene ankommt. Das muss vor Ort spürbar sein. Es kann nicht sein, dass solche wichtigen Entlastungseffekte in den Haushalten der umlagefinanzierten Verbände verbleiben. Um es auf den Punkt zu bringen: Entlastungen bei den Sozialausgaben bringen keinem städtischen Haushalt etwas, wenn die Kreise oder umlagefinanzierte Verbände das Geld nicht durchreichen.