So haben Sie leider bei der Einführung des Verfahrens die Expertise und die Erfahrung der Erzieherinnen und Erzieher weitgehend außen vor gelassen. Dafür waren zwar vor allem rechtliche Gründe ausschlaggebend, doch ist das aus Sicht der jetzigen Landesregierung falsch. Diagnose und Förderung gehören in eine Hand.
Darauf sind Sie von der damaligen Opposition, von den Jugendhilfeträgern und von Frau Prof. Fried hingewiesen worden, also ausdrücklich auch von der Wissenschaftlerin, die Sie selbst mit der Entwicklung des Verfahrens beauftragt haben. Nur durch eine kriteriengestützte Langzeitbeobachtung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem punktuellen Testverfahren kann ein verlässliches und umfassendes Bild vom Sprachvermögen des einzelnen Kindes gewonnen werden.
Bei allen Konstruktionsfehlern hat die Sprachstandsfeststellung aber auch ihr Gutes gehabt. Sie hat die Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen gefördert. Das ist vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher pädagogischer Kulturen wichtig.
Insbesondere an Übergängen und Schnittstellen müssen sich Pädagoginnen und Pädagogen über ihre professionelle Arbeit austauschen.
Die Art der Abfragen wurde aus der Zeit Ihres Regierungshandelns unverändert übernommen, nicht zuletzt um den Verwaltungsaufwand in den Schulämtern zu begrenzen. Außer der Quote können keine weiteren Erkenntnisse aus den Rückmeldungen gezogen werden. Diese liegt im Schnitt knapp unter 25 %. Es verwundert nicht, dass sie in den Städten Duisburg, Remscheid oder Gelsenkirchen mit rund 40 % regelmäßig am höchsten ist, während sie zum Beispiel in den Kreisen Coesfeld, Höxter oder im Rheinisch-Bergischen Kreis bei 15 % liegt.
lung noch bei der institutionellen Förderung. Das zeigt ein Blick über unsere Landesgrenzen. Noch gibt es nur wenige wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse über den Spracherwerb.
Deshalb beteiligt sich Nordrhein-Westfalen aktiv an der Bund-Länder-Initiative zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung, in der Maßnahmen und Programme auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden. Die Ergebnisse werden allerdings frühestens in einigen Jahren vorliegen. Wir haben darauf gedrängt, dass der Elementarbereich in dieses Vorhaben einbezogen wird.
Die Landesregierung, die Häuser von Ministerin Schäfer und mir, werden deshalb in bewährter Kooperation wie angekündigt in der Zwischenzeit die Sprachförderung, die Verfahren und Instrumente gemeinsam mit den Trägern der Jugendhilfe und der Wissenschaft weiterentwickeln, damit alle Kinder eine wirksame und am individuellen Bedarf ausgerichtete Sprachförderung in Kitas und Schulen erhalten.
Das ist das erklärte Ziel. Das werden wir mit der nötigen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse der Kinder und Jugendlichen anlegen und vorbereiten. Insbesondere das Haus von Ute Schäfer ist durch den U3-Ausbau kampferprobt und wird das im Sinne der Kinder sehr gut und sehr vernünftig anlegen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich schließe die Beratung und erkläre die Große Anfrage 3 der CDU-Fraktion hiermit für erledigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen mit einem Dank an die Landesregierung, an die beteiligten Ministerien, an die nachgelagerten Fach
behörden und an das Unternehmen, die alle viel gearbeitet haben, beginnen. Wir wissen ja, dass gerade Große Anfragen nicht unbedingt Euphorie in den Ministerien auslösen.
Ich denke aber trotzdem, dass es gut war, dass wir diese Anfrage gestellt haben. Wir haben jetzt einen sehr umfangreichen Überblick über die Problematiken rund um Bergschäden bei der Braunkohle. Anders als bei der Steinkohle war das bisher so nicht der Fall. Wir haben einen guten Überblick über die Fragen der Fraktionen bekommen. Diese Fragen sind sicherlich auch die Fragen gewesen, die die Bevölkerung dort bewegen.
Als Vorsitzender des Unterausschusses kann ich auch sagen: Viele Mitglieder werden zukünftig bei ihrer Arbeit gewiss durch die Beantwortung der Fragen unterstützt.
Thematisch hat sich diese Große Anfrage am rotgrünen Koalitionsvertrag orientiert. Ein wichtiger Punkt war die Information, die Transparenz: Wie bekommen die Betroffenen Informationen über das, was sich dort rund um den Bergbau bewegt? Es ist ausgeführt worden, dass ein Informationssystem in Arbeit ist, dass das Bergschadensmonitoring Antworten geben wird. Wir werden sicherlich zukünftig im Fachausschuss darüber diskutieren, wie diese Informationen gebündelt werden können. Es ist deutlich geworden, dass zwar eigentlich alle Informationen vorhanden sind, dass der Zugriff aber sehr schwierig ist. Das muss bürgerfreundlicher und offener gestaltet werden.
Wichtig ist an dieser Stelle auch, dass die bergschadensrelevanten Informationen wie Risswerke – unterstützt durch kontinuierliche Messungen – zusammengetragen werden, um festzustellen, was Bergschäden sind. So können die Betroffenen ihre Bergschäden anmelden.
Wichtig ist ferner, dass analog zur Steinkohle festgestellt wird, wo denn die Einwirkungsbereiche sind.
Der Grundwasseranstieg ist schon im Koalitionsvertrag erwähnt worden. Dieser Frage haben wir in dieser Großen Anfrage sehr viel Raum gegeben. Hier wird das Grundwasser über Jahrzehnte hinweg abgesenkt; es wird gesümpft. Im weiteren Verlauf, wiederum über Jahrzehnte hinweg, werden dort Seen angelegt. Das muss natürlich begleitet werden, weil das Auswirkungen hat.
Wir entnehmen den Antworten auf die Fragen auch: Alle Informationen sind vorhanden. Aber die eine oder andere Kommune denkt dennoch: Wir können vielleicht schon heute ein Baugebiet ausweisen; mal schauen, was in 40 Jahren passiert. – Dass das kontinuierlich begleitet wird und die Informationen fließen, ist sehr wichtig.
Meine Damen und Herren, ich kann für meine Fraktion feststellen, dass wir mit dieser Großen Anfrage Verantwortung für die Region übernommen haben.
Wir haben Verantwortung für die 26.000 direkten Arbeitsplätze übernommen. Wir haben Verantwortung für die nachhaltige Energieversorgung übernommen. Wir haben nämlich die Sorgen und Gedanken, die in der Region vorhanden sind, ernstgenommen. Ich selbst komme eher von der Steinkohle. Wenn man dort das erste Mal in den Braunkohlegebieten gewesen ist und sieht, wie groß und tief die Tagebaue sind, kann man sich schon vorstellen, dass Ängste vorhanden sind, wenn vielleicht manchmal auch nicht nachvollziehbare. Deswegen war es sehr wichtig, dass wir diese emotionalen Sorgen und Ängste ernstgenommen und ihnen rationale Argumente und Antworten entgegengestellt haben.
Meine Damen und Herren, eine der wichtigen Quintessenzen dieser großen Anfrage ist – gestatten Sie mir an dieser Stelle diese Phrase –: Transparenz schafft Akzeptanz. Es ist ganz wichtig, dass wir bei allem, was wir dort machen, nachhaltig Transparenz schaffen – und zwar für alle, die Sorgen und Nöte haben.
Wichtig ist aber auch – das ist an sich eine Erfahrung, die ich von der Steinkohle habe – eine ordentliche und faire Bergschadensregulierung. Denn sie sorgt auch für Akzeptanz. Auch diesbezüglich haben wir durch diese Große Anfrage und die Antworten darauf wichtige Informationen bekommen.
Eine Antwort, die sich an verschiedenen Stellen wiederfindet, lautet, dass wir – so wie die Landesregierung es sieht – bei der Braunkohle im Gegensatz zur Steinkohle nicht unbedingt von Ewigkeitslasten sprechen müssen. Das ist sicherlich beruhigend.
Meine Damen und Herren, wie geht es jetzt weiter? Das ist eine wichtige Frage, die beantwortet werden muss.
Ein wichtiger Handlungsstrang ist – das ist auch schon im Koalitionsvertrag festgehalten – die Anpassung der Markscheider-Bergverordnung.
Deutlich wird auch, dass viele Dinge, nach denen wir jetzt gefragt haben, beantwortet werden könnten, wenn das Bergschadensmonitoring endlich richtig auf den Weg gebracht werden kann. Wir werden uns sicherlich auch mit den Fragen im Rahmen der Akzeptanzinitiative auseinandersetzen müssen.
Meine Damen und Herren, ich kann zusammenfassend feststellen: Es gibt weiterhin viel Arbeit für den Unterausschuss Bergbausicherheit. Ich freue mich schon darauf, diese Arbeit zu erledigen. – Vielen Dank. Glück auf!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Zentis.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich allen danken, die sich bemüht haben, unsere Fragen umfassend zu beantworten: allen voran unserer Ministerpräsidentin, den Ministern für Wirtschaft, für Klimaschutz und Umwelt, für Finanzen, für Inneres und Kommunales sowie für Bauen und Verkehr und natürlich auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies spiegelt wider, wie viele und welche Bereiche der Bergbau tangiert und wer sich mit den Auswirkungen und Folgen des Bergbaus auf die Bevölkerung, auf die Region und auf die Wirtschaft befasst.
Einige Antworten waren wissenserhellend, bei anderen besteht jedoch weiterer Aufklärungsbedarf. Auch Befürchtungen in Bezug auf noch offene Fragen haben sich bestätigt. Aber eines ist der Antwort dieser Landesregierung auch zu entnehmen: Sie arbeitet an den aufkommenden Problemstellungen.
Die Antwort ist insofern ehrlich, als Aussagen getroffen werden, dass bestimmte Aspekte überprüft oder aktuelle erarbeitet werden, dass es eine Vielzahl von Informationen und Stellen gibt, an die sich Betroffene wenden können, dass die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Aufgaben umgesetzt werden, aber auch, dass noch nicht alles abschließend bewertet werden kann, dass einige Informationen nur den Bergbautreibenden vorliegen und manche Daten nicht öffentlich zugänglich sind.
Zutreffend werden in der Antwort der Landesregierung die Senkung des Grundwasserspiegels und die jetzt bereits festgestellten beziehungsweise erwarteten Auswirkungen auf Gesteinsschichten beziehungsweise Geländeveränderungen beschrieben.
Aber die Antwort darauf, was geschieht, wenn die Sümpfungsmaßnahmen eingestellt werden, ist etwas, worüber man nur wissenschaftlich begründete Prognosen und Simulationsrechnungen nach derzeitigem Kenntnisstand erstellen kann. Es stellt sich die Frage: Lassen wir zu, dass abgewartet wird, was passiert? Oder treffen wir Vorsorge für den Tag x?
Viele von uns, die wir heute hier versammelt sind, werden sich mit den Auswirkungen vor Ort nicht mehr beschäftigen müssen oder können. Jedoch sind wir verantwortlich dafür, dass das Rheinische Revier zur Erfüllung unserer Ansprüche und Bedürfnisse, unseres Wohlstandes ausgekohlt wird.
In Korschenbroich beklagen sich Bürgerinnen und Bürger bereits heute über nasse Keller und Häuser aufgrund des Wiederanstiegs von Grundwasser. Mit Unterstützung des Erftverbandes tragen ein Teil der Bürgerinnen und Bürger Kosten für das großflächige Abpumpen des Grundwassers.
wortlich mache. Aber dennoch muss die Frage gestellt werden: Wären diese Schäden bei vorausschauender Planung nicht vermeidbar gewesen?
Bestürzt habe ich der Presse der letzten Woche entnommen, dass ein Mitarbeiter des Bergbauunternehmens die Aussage getroffen hat, in Bergheim werde es beim Wiederanstieg des Grundwassers zu Vernässungen kommen. Dort braucht die Bevölkerung unseres Landes unsere Unterstützung. Vorsorge muss getroffen werden, um Schäden zu verhindern. Auch muss geklärt werden, wie mögliche Ewigkeitslasten finanziert werden können.
Die Antwort auf die Große Anfrage hat gezeigt, welche Auswirkungen die Grundwasserabsenkung im Rheinischen Revier schon heute hat. Besonders zu sehen ist dies an der Zitadelle Jülich, einer mittelalterlichen Festung, die viele kriegerische Angriffe überstanden hat und nun in ihren Grundfesten bröckelt. Das alte dicke Mauerwerk der Bastionen und Gräben zeigt teilweise große Rissbildungen. Allerdings liegt der Landesregierung leider keine schriftliche Anerkennung eines Bergschadens vor.
Traurig ist, dass die Landesregierung dem Amtsgericht Bergheim nicht antworten konnte, da von RWE Power noch keine Rückmeldung vorlag. Hier ist zu wünschen, dass das Unternehmen transparenter und offener wird.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung die Fragen und Sorgen der Schadensbetroffenen im Rheinischen Revier ernst nimmt, und unterstützen sie darin, die im Interesse der Betroffenen liegende leichtere Durchsetzbarkeit von berechtigten Bergschadensansprüchen sowie weitere Verbesserungen hinsichtlich des Zugangs zu den dafür relevanten Informationen als auch eine gleiche Rechtsstellung der Schadensbetroffenen im Rheinischen Revier zu erreichen.