Im Übrigen haben Sie vorhin in der Debatte gesagt, Herr Kollege Hübner, die Stadt Düsseldorf sei jetzt genauso arm oder genauso reich wie vor der bilanziellen oder privatisierten Veränderung. Dann frage ich mich, warum Sie eine Solidarumlage von der Stadt Düsseldorf einfordern, wenn sie doch angeblich so arm ist.
Was jetzt den dritten Baustein angeht, Herr Minister Jäger, müssen Sie in Ihre eigene Landtagsfraktion schauen. Es muss Ihnen doch zu denken geben, dass Ihre eigene Landtagsfraktion offensichtlich nicht komplett hinter Ihnen steht. Da sagt der Kollege Landtagsabgeordnete Jens Geyer – so lässt er sich in der „Westdeutschen Zeitung“ am 30. August zitieren: „Ich meine das ernst.“ Vorher heißt es:
„Jens Geyer stellt sich gegen seine LandesSPD. Der Landtagsabgeordnete will die geplanten Soli-Zahlungen so nicht hinnehmen. Es gibt noch ein Gespräch mit dem Bürgermeister von Hilden. Dann will Geyer das Thema in der Landtagsfraktion neu diskutieren und den Innenminister zum Umdenken bewegen.“
Die Krone, Herr Minister Jäger, haben Sie dem selbst aufgesetzt. Ich nehme es Ihnen ab, dass Sie mit den vielen betroffenen Kommunen diskutiert haben. Ich weiß, dass Sie eine Tour d’Horizon gemacht haben. Wenn Sie dann aber in der „Westdeutschen Zeitung“ am 21. August damit zitiert werden, dass Sie die Kritik der Solidarumlage zahlenden Kommunen mit dem Wort „Kokolores“ abtun – es sei alles Kokolores, was die Städte und Gemeinden da vortragen –, haben Sie, Herr Minister Jäger, die Ernsthaftigkeit der Sorgen der Kommunen vor Ort bei diesem Thema nicht erkannt.
Jetzt noch etwas zur Entstehung des Stärkungspaktes, damit auch das klargestellt wird. Mit dem Stärkungspaktgesetz haben wir – Herr Minister, Sie haben es ausgeführt – zu Recht gemeinsam ein be
deutendes Selbsthilfeprogramm für die kommunale Familie ins Leben gerufen. Wir haben – das war das Ziel – gesagt: Sparen soll sich lohnen, soll motivieren und durch entsprechende zusätzliche Zahlungen aus dem Stärkungspakt belohnt werden.
Herr Minister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf daran erinnern, dass wir in 2011 eine Situation hatten, wo das Thema der Kreditwürdigkeit von Kommunen in Rede stand. Auch deshalb war es richtig und wichtig, dieses Stärkungspaktgesetz auf den Weg zu bringen. Herr Minister, verehrte Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen, wir haben aber in das Stärkungspaktgesetz auch aufgenommen, dass wir seine Treffsicherheit und Zielgenauigkeit unter die Lupe nehmen wollen. Rund zwei Jahre nach Beschlussfassung des Stärkungspaktgesetzes ist es, glaube ich, ein Gebot der Klugheit, das einmal genau zu hinterfragen.
Meine Damen und Herren, es ist schon viel über das Stadion eines Viertligisten der Großstadt Essen gesprochen worden. Ich will jetzt nicht das Beispiel bemühen. Wenn aber Städte wie Monheim, Espelkamp und Erwitte dafür bezahlen sollen, dass die Stadt Essen in südeuropäische Kraftwerke und russische Atom-U-Boot-Lagerung investiert und gleichzeitig aus dem Stärkungspakt entsprechende Gelder bekommt, dann ist das, meine Damen und Herren, nicht mehr solidarisch.
Deswegen sage ich Ihnen: Die Zwangsabgabe gehört eingemottet. Lassen Sie uns – ich biete Ihnen diesen Dialog an; auch wenn Sie seit 2012 allein die Mehrheit haben – das Stärkungspaktgesetz grundlegend evaluieren! Lassen Sie uns schauen, dass wir nicht nur die strukturelle Lücke der Kernhaushalte, sondern auch der gesamten Beteiligungen der Kommunen in den Blick nehmen! Dann bekommen wir nämlich ein ehrliches und kein verzerrtes Bild von der kommunalen Lage. Dann können, meine Damen und Herren, die Hilfsgelder des Stärkungspaktes auch zielgerichtet fließen. – Ganz herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Wenn mich der Kollege Abruszat schon so anspricht, dann bekommt er natürlich auch eine Antwort auf die Rolle Düsseldorfs. Schon heute Morgen spielte sie eingangs bei seinem Fraktionsvorsitzenden eine Rolle. In meinem letzten Beitrag konnte ich nachweisen, dass der Herr Kollege Lindner sich in seiner Einschätzung dabei definitiv geirrt hat. Das wird jetzt auch eine Rolle spielen.
Ich möchte aber eigentlich die Redezeit dazu verwenden, noch einmal klarzumachen, warum der Solidarbeitrag – der Stärkungspakt hat ja viel eher angefangen – im Jahr 2014 eine Rolle spielen wird. Bei der Diskussion damals – in den Jahren 2010 und 2011 – war uns allen klar – das haben wir auch durch einen Beschluss, an dem nahezu alle Fraktionen beteiligt waren, deutlich gemacht –, dass die Soziallasten in Bezug auf die strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen das Problem sind. Das war das Kernproblem. Dem haben wir nicht nur die Erhöhung der gemeindlichen Verbundmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz, sondern auch direkte Zuwendungen über das Stärkungspaktgesetz gegenübergestellt.
Wir haben damals eingefordert, dass es zu einer nachhaltigen Entlastung seitens des Bundes kommen muss. Dieser Einforderung ist auch stattgegeben worden. Sie hat heute Morgen in der Debatte auch eine Rolle gespielt. Es geht nämlich um die Grundsicherung im Alter. Die Entlastung ist aber nicht im Jahr 2012 zur vollen Wirksamkeit gekommen, sondern sie wird im Jahr 2014 zur vollen Wirksamkeit kommen. Das macht für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine halbe Milliarde Euro an Entlastungswirkung aus.
Daher der Gedanke: Eine Solidaritätsabgabe ist von den leistungsfähigen Städten abforderbar, wenn es eine Bundesentlastung gibt. Die wird es im Jahr 2014 bei der Grundsicherung im Alter geben. Aufwachsend gab es die auch in den beiden letzten entsprechenden Jahren. Im Übrigen fußt das auch auf einer Überlegung, die Junkernheinrich und Lenk auf den Weg gebracht haben. Diese Überlegung war, dass das dann vertretbar ist. Daraus leitet sich die Solidaritätsabgabe ab.
Wie wirkt sich eine solche Entlastung aus? Der Kollege Abruszat hat als Beispiel die Stadt Düsseldorf angeführt. Ich habe noch einmal nachgeschaut: Im Jahr 2014 erhält die Stadt Düsseldorf eine Entlastung von 60 Millionen € bei der Grundsicherung im Alter. Diese rot-grüne Landesregierung hat dafür gekämpft. Die Zahllast, die bei der Solidaritätsabgabe für die Stadt Düsseldorf dem gegenübersteht, ist nach letzten Erkenntnissen etwa 27 Millionen €.
Ich glaube, das Geschäft, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätte jede der 396 Kommunen gern gemacht, wenn das dabei herauskommt, was sozialdemokratische und grüne Politik für NordrheinWestfalen für die Kommunen gemacht hat. Das Geschäft hätte wirklich jeder gern gemacht.
Ich will betonen, dass sich das im kreisangehörigen Raum nicht eins zu eins darstellt, weil die Kreise die Kostenträger der Grundsicherung sind, und es sich nicht eins zu eins auf jede der Kommunen auswirken kann und die Belastungen durch Soziallasten in
Ich versuche, das ganz sachlich zu formulieren und will noch einmal unterstreichen, was Kommunal- und Innenminister Ralf Jäger gerade angeboten hat. Vielleicht haben wir nicht das „glücklichste“ Modell, es ist jedoch ein Modell, das wir damals mit der FDP – Ihr Vorgänger, Herr Kollege Horst Engel, war im Übrigen sehr engagiert dafür – diskutiert haben.
Horst Engel hat damals aber auch deutlich gemacht, dass es nicht eine wie auch immer geartete zufällige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sein
kann. Wenn Sie neben dem Antrag, der geschildert worden ist, in die Begründung zum Gesetzentwurf hineinschauen, dann werden Sie dort finden, dass es eine nachhaltige Abundanz in Form einer Solidaritätsabgabe sein muss.
Es ist nicht völlig überraschend, was jetzt passiert ist, sondern es war seit dem Jahr 2011 zu erwarten und war in den Grundzügen schon angelegt. Von daher will ich noch einmal dazu aufrufen: Unterbreiten Sie Vorschläge, wie man zu einer besseren Finanzierung kommen kann. – Das tun Sie von der Opposition aktuell jedoch nicht. Sie kritisieren es ausdrücklich, aus Ihrer Sicht vielleicht berechtigt. Von daher noch einmal: Kehren Sie auf den Weg der konstruktiven Arbeit zurück – das gilt auch in Richtung CDU –, machen Sie Vorschläge. Dann sind wir auch bereit, zu besseren Verfahren zu kommen. Letztlich gilt das Struck’sche Gesetz: „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“ – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf bringen Sie heute ein ungerechtes Gesetz ein. Als Opposition ist es unsere Aufgabe, den Finger in die Wunde zu legen. Dieser Kommunalsoli wird im Ergebnis eine offene Bestrafung für solides Wirtschaften in der Vergangenheit sein. Die Signalwirkung wird umso negativer ausfallen, als es solides Wirtschaften bestraft und nicht mehr belohnt.
Der Kommunalsoli wird Sie als Landesregierung sowie uns alle noch länger beschäftigen, denn die 60 Zahlerkommunen haben bereits Klage angedroht.
Sie werden mit diesem Gesetzentwurf sämtliche Leistungsanreize für eine solide Haushaltswirtschaft nehmen, und damit ist die Wirkung fatal.
Übrigens diskutieren wir hier nicht grundsätzlich die Notwendigkeit der Hilfe für die kommunale Familie.
Nein. – Ich bin mir sicher, dass Sie spätestens im Jahr 2016 merken, dass auch auf der Empfängerseite eine Menge an Fehlern gemacht worden ist und von daher ein Scherbenhaufen offenkundig wird.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf regelt die Kehrseite der Medaille, nämlich die Zahlerseite, die Zwangsumlage, den Kommunalsoli. Mit diesem Gesetzentwurf planen Sie den Griff in die Stadtkassen der steuerstärkeren Kommunen. Sie ziehen damit jedoch in letzter Konsequenz unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft in den 60 Solizahlerstädten das Geld aus der Tasche.
Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, seit Wochen versuchen Sie mit Begriffen wie „reiche Kommunen“, „leistungsfähige Kommunen“, „Solidarität“ Ihr falsches Handeln zu rechtfertigen und den Menschen in unserem Land Sand in die Augen zu streuen. Trotz hohem Aufwand und jeder Menge Sand gelingt Ihnen das nicht.
Schauen wir uns einige Fakten an. Dann wird deutlich: Dieser Gesetzentwurf ist durch und durch ungerecht. Sie setzen „steuerstark“ automatisch gleich mit „reich und leistungsfähig“, was so aber nicht stimmt. Meinen Sie mit „reich“ etwa die 18 der 60 Solizahlerstädte, die sich selbst schon in der Haushaltssicherung und im Nothaushaltsrecht befinden? Sind das reiche Kommunen? Oder sind es reiche Kommunen, wenn 53 ihren Haushaltsausgleich Jahr für Jahr nicht einmal bringen können? – Ich verstehe unter „reich“ etwas anderes.
Meinen Sie mit „reich“ auch die Schulden der Zahlerkommunen? Ja, die sind reich an Schulden. Die 60 Solizahlerstädte haben heute schon eine Verschuldung von 2,8 Milliarden €. Und das soll „reich“ im Sinne von vermögend und zahlungskräftig sein? Zum Teil sind Empfängerkommunen sogar geringer verschuldet als die jetzt zum Kommunalsoli anstehenden und ausgewählten Zahlerkommunen.
Wenn Sie dann noch mit einem Argument notwendige Solidarität einfordern – toll! Jedes Kind in der Schule lernt: Den Euro kann ich nur einmal ausgeben. Mit Ihrem Kommunalsoli sollen die Städte ihr Geld gleich zweifach und dreifach an das Land bezahlen.
Die Kommunen leisten schon Solidarität, und zwar zunächst – wir haben es heute mehrfach gehört – über das Gemeindefinanzierungsgesetz. Schlüsselzuweisungen von 6 Milliarden € erhalten nur die Steuerschwachen und nicht die Steuerstarken. Das