Wir haben die notwendige Beratung untergesetzlich geregelt, weil wir über dieses Gesetz keine zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt entwickeln und herbeiführen wollen. Dies müsste eigentlich Ihren Beifall finden. Ich denke, Beratung ist in diesem Zusammenhang auch ohne zusätzliche Personalkosten im Landeshaushalt möglich. Das ist unsere Politik und unterstreicht auch unser Ziel der Konsolidierung der Haushalte, verbunden mit guter, kreativer Politik.
Wenn in anderen Bundesländern wie in Hamburg die Beratung gesetzlich geregelt ist, dann aus vielerlei guten Gründen. Gestatten Sie mir aber den Hinweis – ohne NRW über Gebühr zu benennen und zu loben –, dass Hamburg und NordrheinWestfalen schon von der Größe her zwei Kategorien sind. Hamburg, ein Stadtstaat, ist fast sechsmal größer als Dortmund und nicht zu vergleichen mit
Meine Damen und Herren, wir setzen mit dem Anerkennungsgesetz NRW eine Wegmarke. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Wir wollen allen Migrantinnen und Migranten die Chance auf Teilhabe am Berufsleben ermöglichen, um Integration generell zu fördern. Dies ist auch wirtschaftlich geboten. Darauf haben schon viele Vorrednerinnen und Vorredner hingewiesen. Herr Laschet hat – es war, glaube ich, gestern – in der „Süddeutschen Zeitung“ ausgeführt, wie wichtig die Zuwanderung auch aus Nicht-EULändern ist.
Die Sicherung des Fachkräftepotenzials beginnt aus meiner Sicht allerdings damit, dass wir den Menschen, die schon unter uns leben und die integriert sind, die Möglichkeit geben, sehr schnell ihren Berufsabschluss anerkennen zu lassen, damit sie die Rolle in der Gesellschaft einnehmen können, die ihnen zusteht. Also nicht erst in ferne Länder schauen! Wir haben hier viele Potenziale bei den Migrantinnen und Migranten, die wir nutzen können, auch um dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen.
Das Beispiel des Taxifahrers aus dem Iran, der ursprünglich Elektroingenieur war, begegnet mir bei jeder zweiten Fahrt vom Bahnhof in Dortmund zu meiner Wohnung. Das ist nicht diskriminierend bezogen auf die Taxifahrer, sondern weist auf, wie fahrlässig wir mit hohen Qualifikationen in unserer Berufswelt umgehen.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. Es ist, glaube ich, ein sehr wichtiges, auch wenn es nicht immer die Öffentlichkeit erreicht, die ihm eigentlich zukommt. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kerkhoff, Sie sprachen die Änderungen für Fachärzte an. Darauf werde ich gleich in meinem Redebeitrag inhaltlich noch näher eingehen. Aber ich kann Ihnen schon jetzt kurz sagen: Auch mit dem neuen Gesetz werden in den Amtsstuben keine anderen Standards festgelegt. Kontakte und Gespräche mit Ärztekammern und KVs hat es gegeben; das zeigt auch die Anhörung im AGS-Ausschuss.
Herr Alda, wie auch die Piratenpartei fordern Sie den Ausbezug der Fachweiterbildung der Ärztinnen und Ärzte sowie der Zahnärztinnen und Zahnärzte aus dem Gesetz. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich
Doch, das ist so! – Allerdings verstehe ich nicht, meine Herren, dass Sie auch hier noch – wie man im Krankenhausbereich, aus dem ich komme, sagt – mit dem Leichentuch wedeln müssen. Das ist an dieser Stelle nicht angebracht.
Ansonsten möchte ich auf die Änderungsanträge nicht mehr eingehen. Meine Kollegin, Frau Jansen, hat das bereits getan.
Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind auch auf die inhaltlichen Hintergründe – demografischer Wandel und Fachkräftesicherung im Allgemeinen – eingegangen. Sowohl die volkswirtschaftlichen
Notwendigkeiten als auch die integrationspolitischen Gesichtspunkte bei Anerkennungsverfahren für außerhalb der staatlichen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland erworbene berufliche Qualifikationen sind im Allgemeinen, wie wir gehört haben, unumstritten.
Damit geht auch die nachhaltige flächendeckende Sicherung einer guten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung einher. Denn wir alle wollen, dass sich qualifizierte wie erfahrene Fachkräfte aus dem In- und Ausland bei uns in Nordrhein-Westfalen dauerhaft niederlassen. Deswegen ist ein landesseitiges Anerkennungsgesetz notwendig: um im Hinblick gerade auf die ärztliche Versorgung und Pflege die notwendigen Weichen für die Zukunft zu stellen.
Im ärztlichen Bereich haben die KVs Befürchtungen geäußert, dass die Qualifikation durch das neue Gesetz leidet. Dabei geht es um die Anpassung an das EU-Recht – nicht mehr und nicht weniger. Die Ärzteschaft wie auch die Oppositionsparteien fordern deshalb den Ausbezug aus dem Landesgesetz. Doch ich sage Ihnen: Das ist nicht erforderlich. Der vorgelegte Entwurf regelt das Weiterbildungsrecht umfassend und gut.
Soweit es Abweichungen im derzeitigen Heilberufsgesetz gibt, handelt es sich um die vom Grundsatz der freien Wahl abweichende Verpflichtung zur Ablegung der Eignungsprüfung bei Ärztinnen und Ärzten sowie bei Zahnärztinnen und -ärzten. Das Wahlrecht wird auch hier ermöglicht.
Die Zuständigkeit der Ärztekammern für die Anerkennung fachärztlicher Weiterbildung nach § 6 Abs. 1 wird durch die Neuregelung in § 13 Abs. 6 nicht berührt. Die berufsständische Selbstverwaltung bleibt zuständig. Das gilt auch für die Durchführung und die Strukturierung der fachärztlichen Weiterbildung durch die Ärztekammern.
Nun zum Wahlrecht. Die strengeren Regelungen werden aufgehoben. Das wird allerdings nicht den vermuteten Qualitätsverlust zur Folge haben, da nach Abschluss des Anpassungslehrganges eine Defizitprüfung erfolgen wird. Dadurch kann festge
stellt werden, ob und welche Defizite durch eine praktische Weiterbildung auszugleichen sind. Die Inhalte werden durch die Ärztekammern bestimmt. Somit können vorhandene Defizite behoben werden.
Allein das Abprüfen des gesamten Wissens – so wie bei der Eignungsprüfung – beweist noch lange nicht, ob der Antragsteller in der Praxis ein guter Arzt ist. Der zentrale Schlüssel für die Versorgung liegt in der sprachlichen Verständigung zwischen Arzt und Patient. Das betrifft insbesondere Migrantinnen und Migranten.
Zu dem in der Stellungnahme der Ärztekammer beschriebenen Defizit in Bezug auf den hohen technischen Standard in der Bundesrepublik kann ich nur sagen: Auch unsere Absolventen des Medizinstudiums müssen sich hierin einarbeiten; auch sie beherrschen das nicht von Natur aus.
Ich wiederhole: Die Kompetenz der Ärztekammern wird durch das neue Anerkennungsgesetz weder infrage gestellt, noch wird deren Kompetenz ausgehebelt. Wenn der Fokus darauf gelegt wird, dass die Fachweiterbildung in Deutschland sechs Jahre und länger dauert, dann müssen wir die ausländischen Kenntnisse, Vorerfahrungen und Berufserfahrungen ebenfalls zugrunde legen und anrechnen. Die Anpassungslehrgänge können maximal drei Jahre dauern, was in der Regel ausreichen dürfte. Doch mancher – das kann ich Ihnen sagen – lernt es nie, und das hängt nicht unbedingt von der Nationalität ab!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch in der Gesundheits- und Krankenpflege weisen gerade die Bewerberinnen und Bewerber aus Russland, die bei den Ärztekammern und bei den KVs besonders in den Fokus genommen worden sind, völlig unterschiedliche Ausbildungsgänge und Qualifikationen auf. Alle Bewerberinnen und Bewerber sind jedoch lernfähig und lernwillig, sodass ich der guten Hoffnung bin, dass alle sich bewähren und eine qualitativ gute Arbeit in Deutschland, auch in NordrheinWestfalen, leisten werden.
Deshalb ist es populistisch, kontraproduktiv und integrationspolitisch falsch, aus welcher Haltung auch immer heraus die Öffentlichkeit dahin gehend verunsichern zu wollen, dass angeblich eine Schwemme von Wald- und Wiesenärztinnen und -ärzten mit verminderter Qualität aus dem Ausland droht. Bundesweit wurden laut aktueller Mitteilungen des Bundesgesundheitsministeriums lediglich 4 % der Antragsteller abgelehnt und nicht, wie in manchen Schreiben der KVs dargelegt, zwischen 40 % und 60 %.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsparteien: Eigentlich wollte ich Sie bitten, sich einen Ruck zu geben und dem vorliegenden Gesetzent
wurf zuzustimmen. Da Sie aber signalisiert haben, dass Sie diesen Entwurf durchaus mittragen, freue ich mich auf ein gemeinsames Abstimmungsergebnis und auf Ihre Zustimmung. Die Kranken, Pflegebedürftigen und nicht zuletzt die dringend benötigten qualifizierten Zuwanderinnen und Zuwanderer in den Gesundheitsberufen werden es Ihnen danken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Kollegin Howe. Bleiben Sie bitte am Pult, weil es vom Kollegen Alda von der FDP-Fraktion eine Anmeldung zu einer Kurzintervention gibt. – Herr Kollege Alda, bitte schön, 90 Sekunden.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident. – Frau Kollegin Howe, ich finde es schon anmaßend, dass ausgerechnet Sie uns Klientelpolitik zum Thema „Ärzte“ unterstellen, wo doch alle Vorrednerinnen und Vorredner, inklusive der Regierung, Parteipolitik zu diesem Thema ausgeschlossen haben.
Danke für den Beifall; aber der geht von meiner Redezeit ab. – Wahrscheinlich hängen Sie noch zu sehr im alten Kastendenken fest und können so der Debatte nicht folgen. Das halte ich gerade bei diesem Gesetzesvorhaben nicht für angebracht. – Danke.
Sehr geehrter Herr Alda, ich glaube nicht, dass ich im Kastendenken verhaftet bin. Sie können aber nicht leugnen, dass die Ärzte Ihre Wählerschaft bilden. Und nichts mehr und nichts weniger habe ich vorhin gesagt.
Das hat weder etwas mit dem neuen Gesetz zu tun, noch hat es etwas mit der Qualifikation oder dem neuen Anerkennungsgesetz zu tun. So viel dazu. Ich bin lange genug im Gesundheitswesen tätig gewesen – 31 Jahre –, und ich weiß, wovon ich rede. Herzlichen Dank, Herr Alda!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, bisher ist sehr gut deutlich geworden, dass wir uns eigentlich alle darüber einig sind, welche Bedeutung dieses Landesanerkennungsgesetz hat. Wir alle wissen, wie wichtig dieses Gesetz ist. Wir alle wissen, dass sehr viele Zugewanderte mit diesem Gesetz große Hoffnungen verknüpfen; allem voran die Hoffnung, endlich einem Beruf nachgehen zu können, der ihrer Qualifikation entspricht.
Gleichermaßen ist vor allem uns Integrationspolitikern auch klar, dass dieses Gesetz maßgeblich zu der von uns angeforderten Willkommenskultur beitragen wird. Das hatten Sie, Herr Minister Schneider, vorhin auch treffend formuliert. Deshalb ist es äußerst begrüßenswert, dass wir dieses Gesetz nun endlich in Nordrhein-Westfalen verabschieden können.
Die Weichen für dieses Gesetz hat die Bundesregierung gestellt. Das Bundesanerkennungsgesetz ist nun seit mehr als einem Jahr in Kraft. Die Jahresbilanz fällt durchaus positiv aus; da bin ich anderer Meinung als Sie, Frau Velte. Rund 30.000 Anträge sind eingegangen. Sie sagen, dass 30.000 Anträge nicht viel oder nicht genug seien. Darüber mag man streiten. Aber im Umkehrschluss heißt das nichts anderes – da die allermeisten Anträge, das wissen Sie, positiv beschieden worden sind –, als dass für fast 30.000 Zugewanderte eine neue berufliche Perspektive entsteht. Und das ist nicht wenig!
Diese neue berufliche Perspektive wollen wir jetzt auch in Nordrhein-Westfalen schaffen. Deshalb wird meine Fraktion – wie der Kollege Kerkhoff es schon angekündigt hat – diesem Gesetz zustimmen. Weil es letztlich in großem Umfang – fast eins zu eins – eine Übernahme des Bundesgesetzes ist, werden wir es natürlich mittragen – jedoch nicht ganz ohne Kritik. Für die braucht man, ehrlich gesagt, auch nicht erfinderisch zu sein.
Man kann Ihnen, liebe Kollegen der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, an dieser Stelle einfach noch mal Ihre Kritik am Bundesanerkennungsgesetz vorhalten, beispielsweise im Rahmen der Plenardebatte vom 28. September 2011. Herr Ünal kritisierte damals das Gesetz als – ich zitiere – „handwerklich sehr schlecht“. Herr Minister Schneider bezeichnete das Gesetz als „mangelhaft“ und forderte einen Rechtsanspruch. – Herr Minister, eigentlich müssten Sie nach der Forderung, die Sie hier noch 2011 gestellt haben, dem nun vorliegenden FDP-Antrag zustimmen.