Protocol of the Session on December 12, 2012

rungskosten; das führt zu Mehrausgaben bei den Kommunen in den Jahren 2007 und 2008: 77 Millionen €

(Henning Rehbaum [CDU]: Koch/Steinbrück!)

So geht die Liste weiter. Gekrönt wird das Ganze mit einer Verdoppelung des kommunalen Anteils an den Krankenhausinvestitionen seit 2007, was zu Mehrbelastungen der Kommunen um etwa 330 Millionen € geführt hat.

Das ist die Bilanz für die drei Jahre 2006, 2007 und 2008. Ich gehe davon aus, dass die SGK in diesem Zusammenhang alle Sachverhalte vorgetragen hat. Insofern müsste das eigentlich vollständig sein. – So viel zu der Frage, wie Sie in der Vergangenheit

mit den Kommunen umgegangen sind und inwieweit Sie sich in der Vergangenheit als Anwalt der Kommunen präsentiert haben!

Lassen Sie mich mehrere Sätze zum Stärkungspakt Stadtfinanzen sagen: Wohlwissend, dass sich die Kassenkredite im Zeitraum zwischen 2005 und 2010 von 10 Milliarden € auf über 20 Milliarden € mehr als verdoppelt haben, haben Sie es nicht für nötig gehalten, ein entsprechendes Paket auf den Weg zu bringen, das sich der kommunalen Situation stellt. Wir haben das gemacht!

Natürlich kann ich bezogen auf die kommunale Familie und das Thema „Neuberechnung“ nachvollziehen, dass man sich heute darüber beklagt, dass die Mittel nicht mehr 1:1 im Jahr 2013 beziehungsweise in den Folgejahren gewährt werden. Warum? – Weil in diesem Zusammenhang fehlerhafte Daten zur Verfügung gestellt worden sind – mit der Konsequenz, dass, bezogen auf die Frage der Ermittlung der strukturellen Lücke, Fehleinschätzungen beziehungsweise fehlerhafte Angaben bei der Berechnung für 2011 gemacht worden sind.

Wenn eine kreisfreie Stadt im Ruhrgebiet aus eigener Einsicht heraus an 80 Stellen Veränderungen vornimmt, die dazu führen, dass sich die strukturelle Lücke in diesem Fall um rund 9 Millionen € reduziert, muss man sich nicht wundern, dass der Landesgesetzgeber gut beraten ist, das zum Anlass zu nehmen, zu sagen: Wenn sich die Situation derart verändert hat, dann muss das eben neu verteilt werden. Ich glaube, wir wären in diesem Zusammenhang nicht gut beraten, eine Mittelzuweisung festzuschreiben, die auf diese Art ermittelt worden ist bzw. die auf derart fehlerhaften Daten beruht.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Noch etwas war auch so schön, nämlich das Plädoyer für den ländlichen Raum. Ich weiß nicht, wo bei Ihnen der ländliche Raum anfängt und wo er aufhört. Sehen Sie sich einmal die Mittelzuweisung für den Kreis Recklinghausen an, der irgendwo auch ländlicher Raum ist, werden Sie Zuwächse bemerken.

(Zuruf von der CDU: Recklinghausen ist nicht ländlicher Kreis!)

Gehen wir einmal in den Kreis Gütersloh. Da sind wir uns einig, dass das ländlicher Raum ist. Dort können wir feststellen, dass die Gebietskörperschaften im Kreis Gütersloh Mehreinnahmen von etwa 11,7 % erzielt haben. Das sind fast 10 % mehr gegenüber dem, was wir im Landesschnitt gehabt haben. Bezogen auf die Frage der eigenen Mehreinnahmen ist es doch selbstverständlich, dass sich das bei den Schlüsselzuweisungen auswirkt. Das ist völlig selbstverständlich.

Es ist übliche Herangehensweise: Man schaut, wie groß die eigene Einnahmesituation ist, vergleicht die mit der Einnahmesituation im Landesschnitt. Wenn

in diesem Zusammenhang Gebietskörperschaften Mehreinnahmen über dem Landesschnitt erzielt haben, führt das zu entsprechenden Reduzierungen, und zwar auch in solchen Gemeinden, die Mitglieder des Stärkungspaktes sind. Das ist die Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Daran wollen wir weiterhin gerne festhalten.

Im Zusammenhang mit der Umverteilung zwischen dem ländlichen Raum und den kreisfreien Städten ist vom Ruhrgebiet die Rede und davon, dass die SPDHochburgen entsprechend bedacht werden. Entsprechende Klagen laufen. Wir werden im nächsten Jahr erleben, ob das Gemeindefinanzierungsgesetz auf die richtigen Füße aufgestellt worden ist. Außerdem haben wir – das wissen Sie auch – mit den Spitzenverbänden vereinbart, dass die Stellschrauben im Rahmen einer erneuten Beurteilung noch einmal überprüft werden. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse des Gutachtens.

Darüber hinaus waren wir gut beraten, den Anstieg der Soziallasten, die sich in Nordrhein-Westfalen durchaus unterschiedlich verteilen, wahrzunehmen und entsprechende Handlungsansätze im Gemeindefinanzierungsgesetz einzubauen.

Insofern haben wir keine Umverteilung vom ländlichen Raum gegenüber den kreisfreien Städten, dem Ruhrgebiet und dem Bergischen Land, sondern wir verteilen die Mittel entsprechend den Notwendigkeiten. Die Notwendigkeiten sind gerade in diesen Bereichen sehr ausgeprägt. Insofern war es sinnvoll, so zu verfahren. Das von meiner Seite. – Vielen Dank!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die FDP-Fraktion spricht nun der Kollege Abruszat.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vergangenheitsbewältigung stand im Zentrum der Reden der Kollegen Krüger und Hübner. Meine Damen und Herren, Sie arbeiten sich immer noch an der Wahlperiode 2005 bis 2010 ab.

Seitdem ich im Landtag bin, meine Damen und Herren, habe ich immer gesagt: Lassen Sie uns nicht immer diesen Blick zurück machen. – Wenn Sie das haben möchten, können Sie das gerne bekommen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Machen wir mal!)

Der ständige Verweis auf strukturelle Verbesserungen im GFG

(Michael Hübner [SPD]: Ist richtig!)

durch die Abschaffung einer Befrachtung, die SPD und Grüne in den 90er-Jahren selbst eingeführt haben, ist schon in der Tat zweifelhaft.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Wer hat sie abge- schafft?)

Ferner war es eine SPD-geführte Landesregierung, die den Verbundsatz im kommunalen Finanzausgleich von 28,5 % auf heute 23 % abgesenkt hat.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, Sie können gerne mit uns eine Vergangenheitsdebatte führen. Das interessiert aber die Kommunen vor Ort nicht.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Währungsreform!)

So lange ist das noch nicht her, verehrter Herr Kollege Körfges. Aber es bringt doch nichts, solche Vergangenheitsdebatten zu führen.

Lassen Sie in der Frage der Gemeindefinanzierung einen Blick in das GFG 2013 werfen, das uns doch heute beschäftigt. Werfen wir diesen Blick in das Jahr 2013, fällt uns Folgendes auf: Wir haben für das GFG 2012 durch Rot-Grün einen massiven Umverteilungskurs zulasten des ländlichen kreisangehörigen Raumes gehabt. Den Kurs setzen Sie 2013 ungebremst fort.

Die Zahlen sind insbesondere dann beeindruckend, wenn man sie auf die einzelnen Kommunen herunterbricht: Die kreisangehörigen Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg verlieren über 12 %. Im Regierungsbezirk Detmold sind es über 7 %. Auch im Regierungsbezirk Münster muss im kreisangehörigen Raum mit erheblichen Einbußen gerechnet werden. Da gibt es zum Beispiel die Gemeinde Reken im Kreis Borken, die bei den Gesamtzuweisungen schlappe 59 % verliert.

(Minister Ralf Jäger: Weshalb?)

Ich kann Ihnen gerne auch Mittelzentren wie zum Beispiel Lünen, Troisdorf, Gummersbach oder Lüdenscheid nennen. Das bedeutet: erhebliche Einbrüche! – Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass es in den kreisfreien Städten ebenfalls große Verlierer gibt. Warum sage ich das? – Ich sage das deshalb, weil wir im GFG 2013 parallel auch die Situation beim Stärkungspakt Stadtfinanzen und bei der Neuberechnung des Stärkungspaktes mit ins Kalkül und in die Bewertung ziehen müssen, Herr Minister.

Warum? – Es gibt eine ganze Reihe von Kommunen, die beim GFG 2013 und auch bei der Stärkungspaktneuberechnung verlieren. Durch diese Doppelbelastung muss zum Beispiel die Stadt Wuppertal mit finanziellen Einbrüchen von über 25 Millionen € rechnen. Leverkusen und Solingen müssen mit mehr als 20 Millionen € und Hagen und Oberhausen mit mehr als 14,5 Millionen € rechnen. Sie müssen die Zahlen des GFG 2013 mit den neu berechneten Zahlen des Stärkungspakts kumulieren.

Meine Damen und Herren, da Sie immer sagen, Sie seien die kommunalfreundliche Regierungskoalition,

(Michael Hübner [SPD]: Gut erkannt!)

möchte ich Ihnen etwas aus der kommunalen Praxis schildern. Ich greife zwei Kommunen heraus, die unterschiedlicher kaum sein können. Ich nehme eine Kommune im nördlichen Ostwestfalen-Lippe; das ist die Stadt Löhne. Da sagt Anfang dieser Woche in der „Neuen Westfälischen“ – das ist alles andere als eine Haus- und Hofpostille der Freien Demokraten –

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Gibt es so et- was? – Heiterkeit von der SPD)

der SPD-Fraktionschef Wolfgang Böhm aus Löhne zum Thema „Stärkungspakt“ – ich zitiere –:

„,Das ist eine unliebsame Überraschung. Diese Kürzung kann man nicht gutheißen, egal, ob wir nun die Landesregierung stellen oder nicht.‘ Die Kürzungen der Schlüsselzuweisungen um insgesamt nun rund 7 Millionen € werde die SPD juristisch prüfen lassen.“

Herr Minister Jäger, ich stelle fest: Die Sozialdemokraten vor Ort schließen nicht mehr aus, gegen die eigene SPD-geführte Landesregierung mit fliegenden roten Fahnen vor die Gerichte zu ziehen. So weit sind wir gekommen.

(Beifall von der CDU)

Damit nicht genug. Blicken wir einmal in eine andere Stadt, nämlich in die Stadt Oberhausen, die uns hier bei der Frage der Kommunalfinanzierung schon ganz oft beschäftigt hat. Kollege Hübner guckt sich schon um,

(Michael Hübner [SPD]: Ja!)

weil er den Kollegen Große Brömer sucht. Richtig?

(Michael Hübner [SPD]: Sicher!)

Genau. – Da sagt nämlich der Kollege Große Brömer in der gestrigen Ausgabe der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ – ich zitiere –:

„Wenn es bei den zweistelligen Kürzungsbeträgen bleiben sollte, ist der Stärkungspakt nicht einzuhalten.“

Das ist schon einmal eine bemerkenswerte Aussage. Und dann heißt es dort weiter, er – Kollege Große Brömer – würde einem neuen Gesetz zum Stärkungspakt Stadtfinanzen im Landtag dann nicht zustimmen.