Sie degradieren die Hochschulräte, wodurch das Interesse an einem Engagement der Hochschulräte logischerweise dauerhaft Schaden nehmen wird. Damit sind Sie – historisch gesehen – die erste Wissenschaftsministerin in Nordrhein-Westfalen, die ohne Not auf wertvolles Expertenwissen verzichtet. Frau Schulze, Sie sind die erste Wissenschaftsministerin, die nicht auf Qualität setzt, sondern der Degeneration Nordrhein-Westfalens Tür und Tor öffnet.
Meine Damen und Herren, in einer globalisierten Welt müssen logischerweise mehr denn je Entscheidungen getroffen werden. Gute Entscheidungen für Hochschulen werden aber schwerlich oder gar nicht zustande kommen, wenn in Zukunft alleine im Senat vier Gruppen und dazu noch die Hochschulleitung, der Hochschulrat, die neu zu gründende Hochschulkonferenz und das Ministerium beispielsweise über die Berufung eines Professors oder die strategische Ausrichtung einer Hochschule entscheiden. An der Stelle wird überdeutlich klar: Ihre Eckpunkte sind eine
Das wird auch deutlich, wenn man sich einige Überschriften in den Medien ansieht. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ schreibt: SPD-Ministerin will Hochschulen schwächen und die Universitäten wieder stärker überwachen. WDR-Online titelt: „Mehr Staat an der Uni“. Die „Aachener Zeitung“ zitiert Sie, Frau Schulze, mit den Worten: „Es ist die Aufgabe der Landesregierung, die Fächer einzurichten, die wir brauchen.“ Ehrlicher wäre der Satz: Es ist die Aufgabe der Landesregierung, die Fächer einzurichten, die ich – Frau Schulze – will. Darum geht es Ihnen. Das ist der Kern des Gesetzes und der Eckpunkte.
Für den außenstehenden Betrachter ist doch grundsätzlich vollkommen unklar, weshalb am Ende einer Entscheidungskette das Ministerium und Frau Schulze in Person stehen sollen. Ich frage alle Abgeordneten von Rot-Grün: Ist es wirklich Ihre tiefere Absicht, die vielfältigen, die schwierigen Entscheidungen in unseren Hochschulen bei dieser Ministerin enden zu lassen? Wollen Sie, dass die Entscheidungen der Wissenschaftspolitik am Ende dieses Gesicht bekommen?
Wir glauben, wenn Frau Schulze am Ende einer Kette steht, wird daraus für Nordrhein-Westfalen keine Wertschöpfungskette.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Berger, Ihre Einlassungen liegen genau auf dem Niveau, das wir sowohl im Ausschuss als auch im Parlament immer wieder erfahren. Ich hatte gedacht, weil Kollege Lienenkämper den Antrag zur Aktuellen Stunde unterschrieben hat und der letzte Satz lautet, diskutieren zu wollen, dass das ein Angebot sein soll, in den Dialog einzutreten. Aber Ihre Äußerungen und Ihre teilweise demagogischen und ideologischen Ausrichtungen …
(Beifall von der SPD und den PIRATEN – Widerspruch von der FDP – Lachen von Marcel Hafke [FDP] – Zurufe von der CDU: Ui!)
Herr Dr. Berger, diejenigen – das ist in Ihrer Fraktion sehr verbreitet –, die anderen Ideologie vorwer
Ich will jetzt nicht auf Einzelheiten eingehen, über die wir im weiteren Prozess sicherlich noch miteinander diskutieren werden. Aber ich weiß nicht, wie Sie zu solchen Feststellungen kommen, dass beispielsweise die Berufungsverfahren wieder im Ministerium durchgeführt werden sollen. Das steht nirgendwo in den Eckpunkten; das ist auch nicht diskutiert worden. Sie wollen hier einfach nur Misstrauen säen, was nicht angebracht ist.
Das Leitmotiv dieser Eckpunkte und der Überlegungen, die bisher in den Mehrheitsfraktionen hierzu angestellt worden sind, bewegen sich entlang des Leitmotivs, Freiheit und Verantwortung zusammenzuführen.
Es geht um die Verantwortung des Landes gegenüber den Hochschulen sowie um die Verantwortung der Hochschulen gegenüber ihren Beschäftigten und Studierenden, aber auch gegenüber dem Gewährträger Land. Diese Verantwortung, die wir gemeinsam wahrnehmen müssen und wollen, bedarf einer Anpassung. Wenn Sie, wie wir das auch tun, Gespräche mit Hochschulräten, mit Rektoraten, mit Präsidien, mit Studierenden, auch mit Personalräten führen, wird deutlich, welcher Verbesserungsbedarf dort besteht. Viele Argumente, die wir in der Anhörung zum jetzt gültigen Hochschulgesetz angeführt haben, finden sich jetzt in den Kritikpunkten der Beteiligten wieder.
Wir haben als Haushaltsgesetzgeber eine Verantwortung gegenüber den Hochschulen. Das beinhaltet aber auch, dass wir unsere Funktion hinzuschauen, wirklich wahrnehmen können. Es ist ein Problem, dass die Landesregierung keinen rechtlichen Zugriff auf die Wirtschaftspläne unserer Hochschulen hat. Einzelne Hochschulen haben es sich in der Vergangenheit versagt, solche Pläne zur Verfügung zu stellen.
Wir müssen sicherstellen, dass für gleiche Arbeit gleiches Geld bezahlt wird. Dazu bedarf es auch der Möglichkeiten über das Parlament und die Landesregierung. Wir müssen die Beschäftigungsverhältnisse in den Hochschulen betrachten. Wir stellen fest – das wird von den wissenschaftlichen, aber auch den nichtwissenschaftlichen Personalräten immer deutlich gesagt –, dass es zu einer Stückelung der Verträge kommt, die die Wissenschaftsfreiheit beschädigt.
Wir stellen auch an einzelnen Beispielen fest, ohne die konkreten Zahlen in Händen zu haben, dass die Tendenz in unseren Hochschulen dahin geht, dass
die Häuptlinge immer mehr und die Indianer immer weniger verdienen. Das kann nicht gute Wissenschafts- und Hochschulpolitik in Nordrhein
Sie sprachen die Sicherung der Fächer an. Das ist ein Thema, das wir im Ausschuss schon vor mehreren Jahren beraten haben und bei dem es bisher keine Handhabe gibt, individuelle Entscheidungen der Hochschulen mit den landesplanerischen Interessen abzugleichen. Wir können es uns als größtes Bundesland nicht leisten, dass gerade im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften ganze Bereiche stillgelegt werden, weil sie ökonomischen Interessen untergeordnet werden. Das geht nicht; auch da ist Anpassungsbedarf.
Das Gleiche gilt für den Ausbau der Studienangebote. Das Land Baden-Württemberg – nicht unter RotGrün oder Grün-Rot, sondern noch unter SchwarzGelb – hat dazu einen Masterplan aufgelegt. Da haben wir als Sozialdemokraten immer gesagt: Das ist ein Weg, eine vernünftige Struktur der Studienangebote zu schaffen. Der Meinung sind wir nach wie vor.
Es geht auch darum, die Qualität und die Rahmenbedingungen für das Studium zu sichern. Sie erinnern sich an die Bildungsstreiks der jungen Leute in unserem Land, aber nicht nur in NordrheinWestfalen, was die Auswirkungen der BolognaReform angeht. Auch hier ist Anpassungsbedarf, was etwa Prüfungsbedarfe oder Anwesenheitspflichten angeht. Da müssen wir für gleichwertige Verhältnisse an all unseren Hochschulen sorgen.
Das Wort „Bürokratie“ steht ebenfalls in Ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde. Bürokratie war auch bei der Anhörung zum jetzigen Hochschulgesetz Thema. Die Experten haben sich sehr deutlich dazu geäußert, dass Ihr Gesetz nicht weniger Bürokratie bringt, sondern mehr. Das ist auch der Fall. Die Verwaltungen unseren Hochschulen sind nicht kleiner geworden. Der bürokratische Aufwand im Binnenverhältnis von Hochschulräten und Hochschulleitungen ist erheblich angestiegen. Wir kennen Forderungen seitens der Hochschulräte an die Hochschulleitungen, die es vom Ministerium gegenüber den Hochschulleitungen nie gegeben hat. Zu behaupten, die Bürokratie sei weniger geworden, ist absoluter Unsinn. Die Bürokratie ist angewachsen. Es gilt, den richtigen Rahmen und einen angemessenen Umfang zu finden.
Meine Damen und Herren, schon in der Anhörung zum jetzigen Hochschulgesetz hat es Kritik an den Strukturen und den Organen unserer Hochschulen gegeben, insbesondere von Frau Professorin Wintermantel, der damaligen Vorsitzenden der Hochschulrektorenkonferenz. Frau Wintermantel hat
schon zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens für das jetzige Hochschulgesetz gesagt: Es ist falsch, dass der Vorsitzende des Hochschulrats Dienstvorgesetzter des Rektors oder des Präsidenten bzw. der Präsidentin ist. – Es gibt also Kritikpunkte, die es jetzt abzuarbeiten gilt. Darum geht es hier. Ich darf Sie nur bitten, auf den Teppich zurückzukommen. Sie sehen ja: Der Antrag der Piraten und Ihre Anträge sind sozusagen die Pole. SPD und Grüne bewegen sich in der Mitte …
… und werden ein Hochschulgesetz für NRW formulieren, das auch eine Wahlperiode übersteht, weil es pragmatisch an den Problemstellungen ausgerichtet ist, die wir zu lösen haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Guten Morgen! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schultheis, zum Stichwort „Ideologie“: „Man kann eine Idee durch eine andere verdrängen, nur die der Freiheit nicht.“ Das sollte man vielleicht einmal allgemein beherzigen.
Ich darf mich zu Beginn bei den Antragstellern und beim Präsidium für die Genehmigung dieser Aktuellen Stunde bedanken, bietet sie doch die Möglichkeit, dass wir hier an prominenter Stelle die Bevormundungspolitik von Frau Ministerin Schulze und der Koalition auch im Hochschulbereich thematisieren können.
Als im Jahr 2006 unter der Verantwortung des liberalen Innovationsministers Prof. Andreas Pinkwart die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2007 so viele Gestaltungsmöglichkeiten bekommen haben wie sonst nirgendwo in Deutschland, ist ein Ruck durch die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gegangen.
Die Hochschulen haben die Freiheiten und die darin liegenden Chancen auch erfolgreich genutzt, um im nationalen und internationalen Wettbewerb eine Profilierung und Profilschärfung zu erreichen, um die Lehre zu verbessern und um die Herausforderungen, zum Beispiel durch den starken Anstieg der Studierendenzahlen, zu meistern. Unsere Hochschulen haben bewiesen, dass sie sich ihrer gesell
schaftlichen Verantwortung bewusst sind und mit den ihnen eingeräumten Freiheiten auch dieser Verantwortung entsprechen.
Bislang wurden zwar nur Eckpunkte zu einer Novelle des Hochschulgesetzes vorgestellt. Ich sage aber auch ganz offen: Mehr muss gar nicht sein. Allein Sprache und Wortwahl zeigen überdeutlich, dass SPD und Grüne den Hochschulen diese Verantwortung absprechen. Maxime ist die Steuerung der Hochschulen und damit die Rückabwicklung der beispielgebenden und wegweisenden Hochschulfreiheit.
Die vorgestellten Eckpunkte offenbaren Regelungswut, Bürokratie und tiefstes Misstrauen gegenüber den Hochschulen.
Die Rede ist von neuen Steuerungsinstrumenten und der Bindung an die ministerielle Interpretation von Rahmenvorgaben für Etats und Personal. Entscheidungsgremium sollen umstrukturiert werden – mit dem Risiko einer Lähmung der bisherigen Entscheidungsstrukturen.