Protocol of the Session on April 5, 2017

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/14614

erste Lesung

Und:

zweite Lesung

In der ersten Lesung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der ersten Lesung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die CDU, die FDP und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer möchte sich enthalten? – Die Piratenfraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/14614 in erster Lesung mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Wir kommen verabredungsgemäß unmittelbar zur zweiten Lesung. – Auch da sehe ich keinen Widerspruch. Dann rufe ich jetzt den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/14614 zur zweiten Lesung auf. Ich erspare mir hier noch einmal das Vorlesen des vollständigen Titels, das haben Sie eben gehört.

Hierzu haben sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, auch in der zweiten Lesung keine Aussprache durchführen zu wollen, sondern die Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 6).

Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/14614 in der zweiten Lesung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die CDU, die FDP und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Piratenfraktion. Damit ist dann der Gesetzentwurf Drucksache 16/14614 in zweiter Lesung angenommen und auch verabschiedet.

Ich rufe auf:

22 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versor

gungsbezüge 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land NRW

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/14615

erste Lesung

Und:

zweite Lesung

Jetzt steht hier bei mir, dass ich zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Herrn Finanzminister Dr. Walter-Borjans das Wort erteile. Es bleibt auch dabei?

(Minister Dr. Norbert Walter-Borjans bespricht sich mit Ministerin Sylvia Löhrmann.)

Dann haben Sie das Wort. Bitte schön. – Das war der zarte Hinweis, Frau Ministerin. Aber …

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2017 und 2018 inklusive der Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vor. Sie wissen, dass wir am 2. März mit den Gewerkschaften und Verbänden Besoldungsgespräche unter Beteiligung der Ministerpräsidentin, der stellvertretenden Ministerpräsidentin, des Chefs der Staatskanzlei und meiner Person geführt haben, die erfreulicherweise sehr kurz waren. Wir haben uns darauf geeinigt, Ihnen jetzt vorzuschlagen, im Wesentlichen inhaltsgleich anzupassen – ab 2018 zeitgleich und 2017 mit der schon 2015 verabredeten dreimonatigen Verzögerung.

Ich will mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei den Vertretern der Gewerkschaften und Verbände für die ausgesprochen konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ich glaube – das haben auch die anschließenden Reaktionen gezeigt –, dass wir gemeinsam unter den gegebenen Umständen und auf der Grundlage einmal getroffener Vereinbarungen einen guten Kompromiss erzielt haben, der beiden Seiten zwar wirklich etwas abverlangt, aber auch für beide Seite gut darzustellen ist.

Ab 2017 also sollen die Bezüge ab dem 1. April um 2 %, mindestens aber um 75 € steigen. An der am 20. Mai 2015 vereinbarten Anpassung im Jahr 2017 – da gibt es also eine dreimonatige Verschiebung – halten wir fest.

Abweichend von dieser Vereinbarung – auch das war ein Ergebnis dieses Gesprächs – schlagen wir vor, zugunsten der Beamten und der Richterschaft auf den im Jahr 2017 letztmals fälligen Altersvorsorgeabzug von 0,2 % zu verzichten.

2018 gibt es dann vom 1. Januar an 2,35 % mehr. Die Anwärterbezüge sollen 2017 und 2018 jeweils um 35 € steigen.

Die vorgesehene Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Damit wahrt die Alimentation – auch das ist ein wichtiger Hinweis – nicht nur in den Jahren 2003 bis 2016 die höchstrichterlichen Vorgaben, die den erst kürzlich dem Landtag vorgelegten umfassenden Berechnungen zu entnehmen ist, sie ist auch in den Jahren 2017 und 2018, wie in der Gesetzesbegründung und den dazugehörenden Tabellensätzen und Anlagen dargestellt, verfassungsgemäß.

Neben der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge soll 2017 und 2018 auch die Unterhaltsbeihilfe der Rechtsreferendarinnen und -referendare um jeweils 35 € erhöht werden. Auch das ist praktisch eine Übertragung.

Die Anwärterinnen und Anwärter sollen wie die Auszubildenden auch ab dem Urlaubsjahr 2017 einen zusätzlichen Urlaubstag – dann also 29 Tage – bekommen. Die erhöhten Beträge sollen rückwirkend ab April 2017 mit den Mai-Bezügen als Abschlagszahlungen ausgezahlt werden.

Noch eine Anmerkung zum Tarifergebnis: Für die Entgeltgruppen 9 bis 15 ist eine Erfahrungsstufe 6 eingeführt worden. Wir waren gemeinsam der Überzeugung, dass das gerade dazu diente, die Tarifbeschäftigten ein Stück an die Beamtenschaft heranzuführen, sodass sich dieser Teil dann auch in der Übertragung nicht wiederfindet.

Diese Veränderungen für den Bereich der Tarifbeschäftigten haben, wie wir finden, eine erfreuliche neue Perspektive und auch ein weiteres Entwicklungspotenzial mit sich gebracht. Ich habe gerade mit der stellvertretenden Ministerpräsidentin noch einmal darüber gesprochen, dass ja auch für die Werkstattlehrer noch eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen worden ist, aufzusteigen.

Abschließend möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, um auch den Fraktionen ausdrücklich zu danken – nicht nur, weil wir jetzt am Ende einer Legislaturperiode sind, sondern weil wir das zugunsten der Beamtenschaft gemeinsam in einer sehr kurzen Zeit durchgetragen haben. Das ist ein gutes Zeichen, das wir für die Beamtinnen und Beamten im Land setzen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Finanzminister. Damit hat die Landesregierung den Gesetzentwurf in erster Lesung eingebracht. Es ist

verabredet, dass zur ersten Lesung keine weitere Aussprache erfolgt.

Damit kommen wir dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/14615 in der ersten Lesung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen

möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die CDU, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer möchte sich enthalten? – Die FDP-Fraktion. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Gesetzentwurf in erster Lesung angenommen.

Wir kommen unmittelbar zur zweiten Lesung. So haben die Fraktionen das miteinander verabredet. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Ich rufe die zweite Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung Drucksache 16/14615 auf. Hier ist eine Aussprache vorgesehen.

Ich erteile gerne Frau Kollegin Gebhard für die SPDFraktion für ihren ersten Redebeitrag das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst möchte ich der Landesregierung, namentlich dem Finanzministerium, herzlich dafür danken, dass sie es geschafft hat, uns nach der erst im Februar getroffenen Tarifentscheidung bereits heute diesen Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2017 und 2018 vorzulegen.

Nun wird vielleicht der eine oder andere sagen: Wenn man sich, so wie es gerade der Finanzminister dargestellt hat, denn auch mit den entsprechenden Vertreterinnen und Vertretern der Beamtenschaft einig ist, wie die Anpassung zu erfolgen hat, sollte es auch kein Problem sein, das so zu zügig zu machen. Aber ich will darauf hinweisen, dass es diesmal doch ein bisschen komplizierter war, komplizierter deshalb, weil wir nicht nur die Absicht hatten, das verankern zu wollen, sondern weil es auch galt, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aus Mai und November 2015 explizit zu beachten.

Nach der Entscheidung vom 5. Mai ging es insbesondere um die amtsangemessene Alimentation der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Und bei der vom 17. November ging es um die amtsangemessene Alimentation der in der A-Besoldung befindlichen Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht explizit Prüfungsstufen und Parameter festgelegt, mit der die Amtsangemessenheit der Alimentation zu überprüfen ist.

Diese Überprüfung war zunächst für alle Besoldungsstufen vorzunehmen, um festzustellen, ob denn die Ausgangslage, auf der wir jetzt die Besoldungsanpassung vornehmen wollen, der Amtsangemessenheit entspricht. Und erst danach können wir

uns dann dieser tatsächlichen Besoldungsanpassung annehmen.

Dazu erreichte uns im Februar dieses Jahres eine entsprechend umfangreiche Vorlage des Finanzministeriums, die wir auch am 28. März im Unterausschuss Personal beraten konnten. Und hierin ist explizit festgehalten, dass in keinem Jahr von 2003 bis 2014 und in keiner Besoldungsgruppe mindestens drei der fünf Parameter erfüllt wurden und somit in keinem Fall eine nicht verfassungskonforme Alimentation unterstellt werden kann.

Auch ist festgestellt worden, dass der seitens des Bundesverfassungsgerichts vorgegebene Mindestabstand zwischen der Nettoalimentation zum Grundsicherungsniveau einer Familie mit zwei Kindern in den Jahren 2003 bis 2017 besteht. Vor diesem Hintergrund, weil das so bestätigt ist und entsprechend nachgewiesen werden konnte, können wir uns tatsächlich mit dieser quasi Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenschaft heute hier befassen.

Wir haben drei Besonderheiten – auf die hat der Finanzminister gerade schon ein Stück weit hingewiesen –, nämlich erstens, dass sie für 2017 absprachegemäß erst zum 1. April stattfindet, und zweitens, dass die 2%ige Anpassung tatsächlich für alle gilt und für diejenigen, die den Betrag von 75 € nicht erreichen würden, diese als Mindestanpassung festgelegt wird.

Außerdem ist es so – und das ist, denke ich, auch eine wichtige zusätzliche Entscheidung –, dass die ursprünglich vorgesehene vereinbarte Kürzung von 0,2 Prozentpunkten für die Zuführung zum Pensionsfonds nicht erfolgt, das aber nicht die vom Gesetz festgelegte Zuführung zum Pensionsfonds tangiert. Diese wird gleichwohl in voller Höhe seitens des Landes als Arbeitgeber erfolgen.

Ich darf mich auch bei den Oppositionsfraktionen bedanken – ich bitte die fünf Kolleginnen und Kollegen der CDU, dies ihrer Gesamtfraktion weiterzugeben –,

(Beifall von der SPD)

dass sie dieses verkürzte Beratungsverfahren mitmachen. Ich denke, es ist in unserer aller Sinne, unseren Beamtinnen und Beamten schon vor dem Wahltermin die Sicherheit über ihre Besoldungsanpassung gesetzlich zu geben, um damit auch deutlich zu machen, dass es nicht nur eine politische Willensbekundung von uns allen ist, die möglicherweise irgendwelchen Koalitionsverhandlungen nochmals wieder zum Opfer fallen könnten.