Protocol of the Session on March 16, 2017

Ich will kurz auf das Russlandgeschäft der WestLB eingehen. Es war für den Ausschuss vollkommen nachvollziehbar – und es war wahrscheinlich auch das Gebot der Stunde –, dass sich seinerzeit deutsche Banken ebenso wie die Industrie beim Auseinanderfallen der Sowjetunion auf diesen Märkten engagiert haben, etwa um dort Rohstoffvorkommen zu erschließen.

Das gilt insoweit auch uneingeschränkt für die Westdeutsche Landesbank, die bereits vor dem Zerfall der Sowjetunion in den 60er- und 70er-Jahren die Geschäfte deutscher Kunden in Osteuropa finanzierte und begleitete. Es muss jedoch hinterfragt werden, wie die Westdeutsche Landesbank in den 90er-Jahren ihr Engagement in Russland vorangetrieben hat, zumal keineswegs sicher war, dass Russland und andere Nachfolgestaaten der Sowjetunion nach deren Zerfall die Altschulden übernehmen und tilgen würden.

Erwähnt werden muss auch, dass das Russlandengagement der Westdeutschen Landesbank sehr stark von der West Merchant Bank betrieben wurde, die über mehrere britische Holdings der WestLB (Eu- ropa) zugeordnet war. Hier ist, um es mit den Worten

eines Zeugen zu sagen, ein viel größeres Rad gedreht worden.

Davon allerdings hat man im Finanzministerium lange Zeit nichts gewusst, da diese Bank lediglich eine indirekte Beteiligung der Westdeutschen Landesbank war. Mithilfe dieser Bank bzw. über diese Bank konnte die WestLB daher Geschäfte tätigen, ohne die Aufsichtsgremien in irgendeiner Weise beteiligen zu müssen. Selbst im zentralen Kreditmanagement der Westdeutschen Landesbank mussten die Geschäfte der West Merchant Bank nicht vorgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, zu prüfen, ob geltende Regelungen und entsprechende Vorschriften zur Unterstützung und zur Eignung von Aufsichtsratsmitgliedern in öffentlichen Unternehmen zur Verbesserung der Effektivität der Aufsicht geändert werden müssen.

Bei der Frage nach der Aufspaltung der Westdeutschen Landesbank ist der Ausschuss zu dem Schluss gekommen, dass es zur erfolgten Neuaufstellung praktisch keine Alternative gab. Es wäre zwar theoretisch möglich gewesen, die Einstufung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung als unzulässige Beihilfe durch die EU-Kommission gerichtlich prüfen zu lassen; an einem möglichen jahrelangen Rechtsstreit hatten jedoch weder die Bundes- noch die Landesregierung Interesse. Der Bund war an guten Beziehungen zur EU interessiert, und den Ländern ging es vor allem um die Landesbanken und außerdem um die grundsätzliche Wahrung des Status der Sparkassen. Das war für Bund und Länder vorrangig von Bedeutung.

Diese unterschiedlichen Interessen und der Umstand, dass die Landesbanken hauptsächlich Landesinteressen berührten, führten dann leider teilweise dazu, dass sich vier Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Zielsetzungen und ohne ausreichende gemeinsame Kommunikation mit der Thematik befassten. Letztendlich hat die beim Bundesfinanzministerium eingerichtete Arbeitsgruppe die wesentlichen Vorarbeiten zur Einigung mit der Kommission geleistet.

Für künftige Konfliktlagen, die Länderinteressen berühren und vom Bund gegenüber der EUKommission vertreten werden müssen, wird seitens des Ausschusses eine bessere Koordinierung empfohlen. Insbesondere sollte die Bildung von Doppelstrukturen vermieden werden.

Ich will noch kurz auf das Thema „Gefälligkeitsreisen“ eingehen. Dazu nur so viel: Wir konnten im Zuge der Untersuchungen nicht feststellen, dass es Reiseangebote an aktive oder ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesbehörden, Ministerien oder sonstigen öffentlichen Stellen gegeben hat.

Ich habe jetzt ein paar Bereiche ausgelassen, die Sie im Gesamtbericht nachlesen können.

Zum Abschluss komme ich auf das Thema „Privatisierung und Fusionsbemühungen“ zu sprechen. Die Gründe für ein Scheitern der Privatisierungs- und Fusionsbemühungen waren vielschichtig. Neben der allgemein schwierigen Lage für Fusionen im Zuge der Finanzkrise von 2008 spielten auch NRWspezifische Entwicklungen sowie die Entwicklungen im Landesbankensektor der Bundesrepublik

Deutschland insgesamt eine Rolle.

Im Zuge dieser Lage wurden mehrere mögliche Landesbankenfusionen diskutiert. Die Fusionsgespräche mit der Helaba und der Bayerischen Landesbank scheiterten an bankbetrieblichen Überlegungen der Anteilseigner dieser beiden Landesbanken. Andere Modelle scheiterten am Widerstand einzelner Gesellschafter. Eine Veräußerung an die beiden letzten ernsthaften Kaufinteressenten aus dem Bereich der Private-Equity-Investoren scheiterte an der Frage nach dem übergangsweisen Verbleib im Einlagehaftungssystem der öffentlichen Banken.

Es musste letztendlich zur Abwicklung der WestLB kommen. Ursächlich dafür waren mehrere Gründe. Zum einen hatte die Bank nach der Aufspaltung kein tragfähiges und gewinnbringendes Geschäftsmodell entwickelt, durch das sie so aufgestellt gewesen wäre, dass die globale Banken- und Finanzkrise von ihr aus eigener Kraft hätte überwunden werden können. Zum anderen waren die Eigentümer der WestLB nicht bereit und wohl auch nicht in der Lage, die Bank mit ausreichendem Eigenkapital auszustatten, wie es zum Beispiel die Anteilseigner anderer Landesbanken gemacht hatten.

Am Ende gab es keine Alternative mehr zu einer geordneten Abwicklung. Wir als Ausschuss sehen an dieser Stelle von Empfehlungen ab, da nach unserer Einschätzung die Betroffenen im Prinzip nur noch reagieren und nicht mehr agieren konnten, als es schließlich zur Abwicklung kam.

Ich darf mich abschließend bei der gesamten Landtagsverwaltung, namentlich bei der wissenschaftlichen Referentin des Ausschusses Frau Kwast und der Ausschussassistentin Frau Hufschmidt, aber auch bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern der Fraktionen für die Unterstützung bei der Sitzungsführung, vor allem aber auch bei der Erstellung des Schlussberichtes bedanken.

Für die gute Zusammenarbeit und das gemeinsame Bemühen, einen einheitlichen Schlussbericht zu ermöglichen, möchte ich mich bei allen Ausschussmitgliedern, insbesondere aber bei den Obleuten, namentlich bei den Damen – ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt alphabetisch vorgehe – Freimuth, Scharrenbach und Zentis sowie den Herren Kern und Zimkeit bedanken.

Ich habe jetzt nicht alle Punkte aus dem Bericht angesprochen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben ja in der Osterpause genügend Zeit. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen. – Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege Haardt, für Ihren Bericht. – Ich darf mich im Namen des gesamten Parlaments Ihrem Dank an alle Abgeordnetenkollegen, die sich dieser enormen Arbeit unterzogen haben, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Untersuchungsausschusses noch einmal ausdrücklich anschließen.

Wenn man allein das pure Gewicht Ihres Abschlussberichtes bewertet, dann hat man eine ungefähre Ahnung, welche Arbeit dort investiert worden ist. An alle Fraktionen gerichtet und an den Vorsitzenden noch einmal herzlichen Dank dafür!

(Allgemeiner Beifall)

Wir treten in die Aussprache ein. Ich darf als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Zimkeit das Wort erteilen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich der Danksagung gleich anschließen und möchte sehr bewusst mit dem Vorsitzenden beginnen. Zunächst möchte ich mich bedanken, dass er auf das Vorlesen des Gesamtberichtes verzichtet hat. Das hätte etwas schwierig werden können.

Nein, im Ernst, ich möchte ich mich wirklich bei dem Vorsitzenden bedanken. Er ist sozusagen ins kalte Wasser geworfen worden. Die Situation war eine sehr schwierige, nachdem Herr Biesenbach sich als erster Vorsitzender des Ausschusses entschieden hatte, den Untersuchungsausschuss zu wechseln und den Vorsitz in einem anderen PUA zu übernehmen und dabei auch noch den Referenten mit in den anderen Ausschuss zu nehmen. Dadurch sind Herr Haardt sowie die Referentin in die Situation geraten, einen Abschussbericht vorlegen zu müssen, ohne am größten Teil der Beweisaufnahme teilgenommen zu haben.

Das war eine sicherlich nicht einfache Aufgabe, die aber alles in allem gut bewerkstelligt worden ist. Für diesen Einsatz möchte ich mich ausdrücklich bedanken.

(Allgemeiner Beifall)

Wir haben dann gemeinsam eine Arbeitsweise entwickelt – ich will das ausdrücklich erwähnen; zum einen, weil es sich sowieso gehört, zum anderen aber auch wegen der besonderen Situation –, nach der die wissenschaftlichen Referenten der Fraktionen in

einem gemeinsamen Arbeitsprozess daran gearbeitet haben, den Entwurf eines Ausschussberichtes vorzulegen. Dafür bedanke ich mich – die Kolleginnen und Kollegen sitzen da oben – ganz besonders herzlich. Das war wirklich eine besondere Situation. Sie ist gerade durch den großen Einsatz aus dem Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeistert worden. Auch dafür vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Ja, das haben sie auch verdient, ruhig auch etwas lauter.

Leider – und da sind wir beim weiteren Prozess – ist aus diesem gemeinsamen Arbeiten die Piratenfraktion an einer bestimmten Stelle ausgestiegen, was ich sehr bedauert habe. Bis zu diesem Punkt hatten wir einen sehr konstruktiven Prozess, was sich auch daran zeigt, dass die Teile, die bis dahin gemeinsam erarbeitet worden sind, in der Sachverhaltsdarstellung weitestgehend gemeinsam getragen worden sind. Es wäre sicher gut gewesen, diesen Prozess auch so bis zum Ende fortzuführen. Jetzt ist es leider anders gekommen.

Eine Frage muss beantwortet werden: Wie bewertet man diesen Bericht? – Ich persönlich bewerte ihn sehr kritisch und finde ihn in weiten Teilen nicht gelungen und unzureichend. Warum ist das aus meiner Sicht so? – Wir als Fraktionen müssen selbstkritisch damit umgehen, dass wir einen Untersuchungsauftrag formuliert haben, der von Anfang an nicht abzuarbeiten war, und der einfach nicht erfüllt werden konnte, weder zeitlich – weite Teile konnten wir gar nicht behandeln – noch inhaltlich, denn auch die Teile, die behandelt worden sind, hätte man sicher noch tiefer verfolgen können.

Wenn man sich die Aktenmengen anschaut, die wir zu bewältigen hatten, stellt man fest: Es ging nicht nur um Tausende von Seiten, sondern es ging um Tausende Aktenordner, deren Bearbeitung letztlich nicht zu bewältigen war. Insofern müssen wir als Parlament daraus lernen, dass wir uns zukünftig bei der Formulierung von Untersuchungsaufträgen an etwas realistischere Maßstäbe halten und nicht ein großes „Wünsch-dir-was“ formulieren. Das war einfach nicht zu bewältigen, und das müssen wir uns selbstkritisch eingestehen.

Ich möchte noch anschließen, dass auch der Zeitrahmen, mit dem wir uns beschäftigt haben – bis zurück in die 80er-Jahre – mehr als schwierig war. Viele wichtige Zeugen waren verstorben; sie konnten sich nicht mehr dazu äußern. Andere Zeugen hatten Erinnerungslücken. An einigen Punkten hat es sicher auch politische Erinnerungslücken gegeben. Da wird jetzt sicher jeder Kollege irgendeinen Zeugen vor Augen haben, von dem er sagt: Auf den könnte das zutreffen.

Allerdings ist es natürlich auch so: Wenn wir Zeugen zu Ereignissen befragen, die sich Ende der 80er- und Anfang der 90er-Jahre abgespielt haben, dann ist klar, dass es da wirklich Erinnerungslücken gibt. Insofern war da an manchen Stellen das eine oder andere nicht mehr zu bearbeiten.

Ich will noch einen dritten Punkt anschließen. Während zum Beispiel der PUA BLB während seiner Arbeit Verbesserungsvorschläge für ein laufendes Unternehmen machen konnte, ist es für uns sehr schwierig gewesen, irgendwelche Schlüsse für eine Landesbank zu ziehen, die es so nicht mehr gibt. Deswegen sollten wir zukünftig gemeinsam darauf achten, die Untersuchungsaufträge so formulieren, dass sie Sinn machen und auch abzuarbeiten sind.

Inhaltlich möchte ich festhalten, dass es auf die Kernfrage, wer oder was oder welche Strukturen daran schuld sind, dass es mit der WestLB so gekommen ist, wie es gekommen ist, nicht die Antwort gibt. Sicher werden – je nach politischer Gewichtung – unterschiedliche Antworten darauf gegeben.

Aber es ist klar geworden, dass es eine Überschneidung von Ursachen für die Entwicklung gegeben hat. Es hat – das ist gerade schon von Herrn Haardt angesprochen worden – eine Reihe von Managementfehlern und auch eine große Zahl von Fehlinvestitionen gegeben. Ich will das für mich einmal wie folgt zusammenfassen: Die WestLB hat sich häufig zu sehr wie eine Investmentbank und zu wenig wie eine Landesbank verhalten. Sonst wäre das eine oder andere sicher nicht passiert.

Damit im Zusammenhang steht die Organisation der Aufsicht, die an einigen Stellen schwer nachvollziehbar war. Wenn ein stellvertretendes Vorstandsmitglied – um beim Vorstand zu beginnen – bei der Frage nach den Russlandgeschäften antwortet: „Das mit dem großen Volumen ist zwar im Vorstand beschlossen worden; aber ich habe mich mit dieser Thematik nicht beschäftigt“, dann lässt das einen schon etwas ratlos zurück.

Das geht weiter mit dem Risikomanagement der Bank, die nicht immer auf der Höhe der Zeit war – um es zurückhaltend zu formulieren.

Die Aufsichtsgremien, in denen Politikvertreter saßen – das gilt es noch einmal zu betonen –, in denen aber auch Sparkassenvertreter und über weite Teile auch Vertreter der Wirtschaft waren, sind über viele Dinge auch nicht ausreichend informiert worden. Bei anderen Dingen hat es aber auch – ich formuliere es einmal so – ein bisschen an Engagement gefehlt. Wenn verschiedene Vertreter als Zeugen aussagen: „Die Ergebnisse standen ohnehin vorher nicht fest; deswegen habe ich nicht mehr nachgefragt“, hat man seine Aufsichtstätigkeit auch nicht so ernst genommen, wie man es eigentlich tun sollte.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Struktur der Gesellschaft durch die Beteiligung des Landes und der Sparkassen nicht immer ganz einfach war. Hier gab es nicht immer eine Interessenübereinstimmung. Aber man hatte vor allen Dingen auch das Problem, dass man Anteilseigner hatte, die, vorsichtig formuliert, finanziell nicht immer am besten gestellt waren und somit auch Schwierigkeiten hatten, bei Bedarf Kapital nachzuschießen.

Eine ganz entscheidende Rolle bei dieser Entwicklung hat dann die Europäische Kommission gespielt, insbesondere die Generaldirektion Wettbewerb. Sie hat ihre äußerst kritische Haltung gegenüber dem öffentlichen Bankenwesen in Deutschland am Beispiel der WestLB exekutiert, wollte hier deutlich machen, dass ihr das öffentliche Bankenwesen in Deutschland ein Dorn im Auge ist, und hat an der WestLB ein Exempel statuiert.

Ich glaube, dass das einer der Punkte ist, die wir für die weitere politische Betrachtung im Auge behalten müssen. Diese kritische Haltung gegenüber dem öffentlichen Bankenwesen in Deutschland einschließlich der Sparkassen gibt es nämlich in der EUKommission immer noch. Damit ist auch eine gewisse Gefährdung für die Sparkassen verbunden. Hier ist es dann notwendig, daraus zu lernen, dass wir eine gemeinsame Interessenvertretung von Land und Bund gegenüber der Europäischen Kommission brauchen, um solche Gefährdungen für die Sparkassen abzuwenden. Dies war bei der WestLB nicht immer so. Deswegen ist das eine der Lehren, die wir ziehen müssen.

Viele Fragen bleiben immer noch offen. Aus meiner politischen Sicht lautet eine dieser Fragen: Hätte es die Möglichkeit gegeben, im Zusammenhang mit der Landesbankenkonsolidierung zu einer Lösung zu kommen, die dazu geführt hätte, dass es heute noch eine Landesbank mit dem Standort Düsseldorf gemeinsam mit anderen gibt? Das war nicht abschließend zu beantworten. Insbesondere war aus meiner Sicht nicht abschließend zu beantworten, ob ein ernsthafter Einstieg in Fusionsverhandlungen mit der SüdwestLB hätte dazu führen können, dass es hier eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für beide Länder und für beide Landesbanken gemeinsam gegeben hätte. Der Untersuchungsausschuss konnte nicht klarstellen, ob das so funktioniert hätte.

Ich will hier noch einmal daran erinnern, dass die ganze Situation, die sich dann entwickelt hat, eine Belastung für das Land, für die Steuerzahler und für die Sparkassen war, aber insbesondere für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in schwierige Situationen gekommen sind und die – das will ich ausdrücklich erwähnen – zum Teil heute noch in der EAA und in der Portigon dazu beitragen, eine Abwicklung der WestLB im geplanten wirtschaftlichen Rahmen hinzubekommen. Dafür und für ihre

konstruktive Zusammenarbeit will ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch einmal ganz herzlich danken. Sie waren insbesondere Leidtragende des Prozesses.

Abschließend will ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen und insbesondere bei den Obleuten, die gerade namentlich genannt worden sind, dafür bedanken, dass es zumindest im breiten Konsens gelungen ist, einen gemeinsamen Text mit einvernehmlichen Bewertungen zu formulieren. Dafür bin ich sehr dankbar.

Damit ich mich nicht noch einmal zu Wort melden muss, erlaube ich mir folgenden Hinweis: Ich finde es etwas bedauerlich, dass die FDP-Fraktion mit einem Entschließungsantrag jetzt ein Stück weit diesen gemeinsamen Weg verlassen will. Wir lehnen diesen Entschließungsantrag ab. Darin wird wieder klar die Philosophie „Privat vor Staat“ vorgetragen, die ausdrücklich aus diesem Gesamtbericht nicht herauszulesen ist. Ich kann nicht feststellen, warum man zum Beispiel die NRW.BANK jetzt privatisieren sollte. Zumindest hat der PUA dieses Ergebnis nicht geliefert. Deswegen werden wir den Entschließungsantrag ablehnen. – Herzlichen Dank.