Die Verbände hatten in der Anhörung kritisiert, dass die Nachprüfung mit drei Monaten zu lang sei. Wir haben diese auf sechs Wochen verkürzt. Zudem wurde das Einsetzen eines Pfeils über den jeweiligen Farben kritisiert. Wir halten den Pfeil für sinnvoll, weil dadurch auch innerhalb der jeweiligen Farbskala Veränderungen deutlich werden. Aber, die Unternehmen können während der dreijährigen Einführungsphase wählen, ihn gar nicht bzw. mit oder ohne Pfeil auszuhängen. Wir werden einen QR-Code ermöglichen, sodass alle Ergebnisse auch im Internet einsehbar werden.
Rechtzeitig vor Ablauf der dreijährigen Einführungsphase wird uns die Landesregierung berichten, insbesondere über den Punkt, bei dem es um die Kosten für den Vollzug des KTG NRW geht. Da geht es um Konnexität. Diese Initiative der Regierungsfraktionen begrüßt der Landkreistag ausdrücklich.
Hierbei ging es um die Verfassungsmäßigkeit, meine Damen und Herren. Wir wissen natürlich nicht, wie Gerichte entscheiden. Aber die Stellungnahme von Prof. Dr. Schink macht deutlich, dass er die im KTG vorgesehene Regelung als verfassungskonform einstuft. Eine Verknüpfung der rechtlichen Beurteilung des Verbraucherinformationsgesetzes vorzunehmen und dies mit dem rechtlichen Wirken des KTG gleichzusetzen, ist unzulässig,
Dass die AVV RÜb ein richtiges Instrument ist, um eine Bewertung vorzunehmen, haben bereits die Minister auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Jahr 2011 bestätigt und dies bundesweit empfohlen. Sehr geehrte Damen und Herren, dies zu unserem Gesetzentwurf.
Nun lassen Sie mich auf das eingehen, was die Opposition hier an Kritik anzumelden hat. Sie stellen immer wieder die Dokumentation als nicht so wichtig dar. Argumentiert wird, dass es doch schlimmer sei, wenn die Mäuse durch den Laden liefen, als wenn die Dokumentation des Schädlingsbefalls fehle.
Dass Dokumentation wichtig sein kann, soll Ihnen dieses Beispiel zeigen: Vielleicht erinnern Sie sich an den Darmkeim EHEC, der über verunreinigte Sprossensamen nach Deutschland kam. Bei der Epidemie starben 53 Menschen, rund 4.000 erkrankten, mehr als 800 davon schwer. – Wie wollen Sie, meine Damen und Herren, da unseren Bürgerinnen und Bürgern erklären, dass die Dokumentation zum Beispiel über den Einkauf überflüssig sei?
Aber eigentlich lehnen Sie grundsätzlich die Transparenz über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle ab, obwohl der damalige CDU-Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg die verpflichtende flächendeckende Transparenz der Lebensmittelüberwachungsbehörden gefordert hat. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten Minister Uhlenberg, Pressemitteilung vom 21.04.2010:
Ich halte es für richtig, die Ergebnisse der sorgfältigen Arbeit der Lebensmittel-Überwachungsbehörden flächendeckend öffentlich zu machen. Transparenz schafft Vertrauen. Ich bin sicher, dass die Wirtschaft, die Verbraucher und die Lebensmittelüberwachung von einer Pflicht zur Bekanntmachung der Ergebnisse profitieren werden.
Hört, hört! – Ich freue mich, dass Sie als damaliger Verbraucherschutzminister, Herr Uhlenberg, die freiwilligen Smileys flächendeckend zur Pflicht machen wollten. Grundlage für die Smileys war auch damals die AVV RÜb, genauso, wie heute das Kontrollbarometer die AVV RÜb als Grundlage hat. Sie sagen, die rote Ampel dürfe nicht sein; dann müssten die Unternehmen geschlossen werden. Das Smiley-System war aber nichts anderes; denn nach Ihrer Argumentation hätte es das dritte Smiley auch nicht geben dürfen.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, auch die damalige schwarz-gelbe Regierung mit Herrn Verbraucherschutzminister Uhlenberg wollte die Forderung nach einer verpflichtenden Veröffentlichung von
Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung auf den Weg bringen. Das zeigt doch sehr deutlich, dass Sie nicht über Argumente und Fakten reden wollen, sondern nur dagegen sind, um dagegen zu sein. Das ist fadenscheinig, unglaubwürdig und Wahlkampfgetöse, meine Damen und Herren von CDU und FDP.
Zum Schluss zitiere ich mit Genehmigung des Präsidenten gerne noch den WDR mit einem Kommentar von Wolfgang Otto:
„Lebensmittelhersteller protestieren gegen die geplante ‚Hygiene-Ampel‘. Das Gesetz sei überflüssig, sagen sie. Doch die Lobbyisten verkaufen uns für dumm. …
‚Liebe Kunden, Verbraucher, Mitbürger, Ihr seid einfach zu doof für die Hygiene-Ampel!‘ Auf den Satz laufen alle Argumentationsketten hinaus.“
Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten trauen den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Hygieneampel zu. Wir sind Verbraucherschutzland Nummer eins und wollen es auch bleiben. Mit dem Gesetz setzt Nordrhein-Westfalen bundesweit ein Zeichen für mehr Transparenz und Verbraucherschutz. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich teilen wir den Ansatz, dem Verbraucher Qualitätsstandards und umfangreichen Schutz vor mangelnder Hygiene zukommen zu lassen. Wir haben sehr engagierte Lebensmittelkontrolleure, die nicht erst seit diesem neuen Gesetzentwurf für die Aufgabe in unserem Land unterwegs sind und sehr, sehr gute Arbeit leisten.
Wir finden es auch gut, dass Verbraucher die Chance erhalten, einen einfachen Eindruck zu bekommen, ob ihr Bäcker, Metzger oder Gastronom vor Ort hygienisch einwandfrei arbeitet. Genau das verspricht das Gesetz. Allerdings wird es diesem Anspruch nicht gerecht. Das Gesetz schafft nicht mehr Transparenz, sondern es gaukelt eine Pseudotransparenz vor.
Es führt Verbraucher in die Irre. Es stellt nämlich auf ein Bewertungssystem ab, das für den angestrebten Zweck untauglich ist. Der Nutzen für den Verbraucher ist zu klein. Dafür aber kann das Risiko für die betroffenen Betriebe existentiell sein. Bei der Expertenanhörung – und daraus sollten wir lernen – haben
sich nämlich nicht nur die Gastronomie und das Lebensmittelhandwerk gegen dieses Gesetz ausgesprochen. Auch Lebensmittelkontrolleure bewerten es ablehnend. Kostensteigerungen in den Kommunen bleiben weiterhin zu erwarten.
Wir haben somit wieder einmal einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der komplett an den Bedürfnissen der Betroffenen und Verbraucher vorbeigeht.
Aber das ist aus dem Hause Remmel hinreichend bekannt. Denken wir nur an das Landesjagdgesetz oder auch an das Landesnaturschutzgesetz.
Wissen Sie, zahlreiche meiner Kolleginnen und Kollegen und auch ich selbst haben Betriebsbesuche in Metzgereien und Bäckereien gemacht und auch viele Familienbetriebe mit langer Tradition besucht.
Häufig waren es Betriebe, die noch nach alter Handwerkskunst frisches Brot und regionale Würste erzeugen.
Das ist eigentlich genau die Gruppe von heimischen Unternehmen, denen Sie Ihre Aufmerksamkeit schenken sollten.
Basis Ihres Gesetzes ist die AVV RÜb. Hierzu hat der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure schon bei der Expertenanhörung klargemacht, Frau Kollegin Blask: Diese Verordnung eignet sich aus fachlicher Sicht nicht für eine Hygieneampel.
gemacht, dass auch Ihr Verbraucherschutzminister flächendeckend in Nordrhein-Westfalen den Smiley gesetzlich einführen wollte. Würden Sie noch einmal beschreiben, wo der Unterschied zwischen Ihrem Smiley-System und unserem Ampelsystem ist?