Protocol of the Session on January 25, 2017

Für Frauen, die sich am öffentlichen Leben beteiligen, ist das Risiko, Opfer von Gewalt und Diskriminierung zu werden, noch höher als für Männer, da man ihr Verhalten als Verstoß gegen kulturelle und soziale Normen betrachtet. Das Ministerium für Frauenangelegenheiten dokumentierte von April bis Dezember 2015 mehr als 4.000 Fälle von Gewalt gegen Frauen. Die Dunkelziffer ist extrem hoch; denn die unsichere Lage, wenig vertrauenswürdige Polizei- und Justizbehörden sowie traditionelle Vorstellungen hielten viele Opfer und ihre Angehörigen davon ab, Straftaten anzuzeigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind nur einige wenige Beispiele. Angesichts der geschilderten Menschenrechtssituation stellt sich wirklich die Frage, wie man ernsthaft daran denken kann, Afghanistan als sicheren Herkunftsstaat zu benennen und Menschen dahin abzuschieben. Aber jeder weiß: Hier wird getrickst. Wenn Afghanistan nicht als sicheres Herkunftsland durchgeht, dann müssen eben Teile des Landes als sicher erklärt werden.

Welche Folgen hat das für die Betroffenen? Die UN weist darauf hin, dass als verwestlicht wahrgenommene Personen angegriffen und zum Teil getötet werden.

Die zur Abschiebung ausgewählten Personen sind junge Menschen, die seit vielen Jahren hier leben und sozialisiert worden sind. Was das für jemanden bedeutet, der einen großen Teil seines Lebens hier verbracht hat, können Sie sich ja denken.

Wie ist die Position in unserem Parlament in Nordrhein-Westfalen? Wie verhält sich unsere Landesregierung? Mir ist das bislang nicht bekannt. Und, liebe Landesregierung, kommen Sie mir jetzt nicht damit, das sei eine reine Bundesangelegenheit. Sie können etwas tun.

Machen Sie von Ihrem Landesrecht Gebrauch, einen Abschiebestopp zu verhängen! Menschen, die hier Schutz benötigen, dürfen nicht abgeschoben werden. Stellen Sie sicher, dass in den nächsten Monaten keine Personen nach Afghanistan abgeschoben werden! Setzen Sie sich auf allen Ebenen dafür ein,

dass der Bundesminister die Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für Flüchtlinge aus Afghanistan ermöglicht! Wir müssen das Recht auf Asyl ernst nehmen und die Lage in Afghanistan ehrlich bewerten. Wir müssen aufhören, Menschen in Gefahr zu bringen.

Die Landtage von Schleswig-Holstein und Hessen haben einen Abschiebestopp nach Afghanistan beschlossen, in beiden Fällen mit den Stimmen der SPD und der Grünen. Der Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss auch nicht immer von der eigenen Fraktion sein. In Hessen hat man einem Antrag der Fraktion Die Linke zugestimmt. Ich hoffe, dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen, es Ihren Kollegen gleichtun und für diesen Antrag stimmen.

Abschiebungen nach Afghanistan sind fatal für die Rückkehrer und ihre Familien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, machen Sie sich bitte bewusst, dass Sie, wenn Sie heute nicht für einen Abschiebestopp nach Afghanistan stimmen, zumindest billigend in Kauf nehmen, dass Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden. Daraus resultierend nehmen Sie dann auch billigend in Kauf, dass diese Menschen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind und zum Teil getötet werden. Ob Sie damit leben können, müssen Sie entscheiden. Ich könnte es nicht. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Wegner. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Dahm.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Piraten kritisiert mit dem Antrag die Bestrebungen des Bundesinnenministers, die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan zu erhöhen, und verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die am 2. Oktober letzten Jahres durch die Bundesregierung und die afghanische Regierung unterzeichnete gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration.

Vor dem Hintergrund der Sicherheitslage und der prekären Rückkehrsituation vor Ort – das haben Sie eben ausgeführt, Herr Wegner – fordern Sie den Landtag und die Landesregierung auf, einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan zu verhängen. Landtag und Landesregierung sollen sich außerdem für eine weitere Bleiberechtsregelung in Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen einsetzen.

Ich sage Ihnen dazu Folgendes, meine Damen und Herren der Piratenfraktion: Ja, die Lage in Afghanistan kann sicherlich nicht allgemein als sicher be

zeichnet werden; ich glaube, da sind wir uns alle einig. Ich sage auch: Nicht ohne Grund sind Soldaten unserer Bundeswehr in Afghanistan tätig und sorgen dort für Sicherheit und Frieden und unterstützen den Aufbau einer Regierung und Verwaltung.

Umgekehrt darf die Lage dort auch nicht als grundsätzlich unsicher bezeichnet werden. Es gibt Provinzen und Distrikte, in denen die Lage vergleichsweise sicher und stabil ist. Die afghanischen Sicherheitskräfte sind weiterhin in der Lage, in den meisten Zentren – darunter fallen die Hauptstadt Kabul sowie die Mehrzahl der 33 Provinzhauptstädte – die Kontrolle auszuüben. Davon geht auch Generaldirektor Swing der Internationalen Organisation für Migration aus, der im Dezember letzten Jahres erklärte, dass Afghanistan vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit über 3.200 freiwillig Zurückgekehrten im Jahr 2016 in einigen Regionen ausreichend sicher ist.

Zu einer ähnlichen Einschätzung, Herr Wegner, kommt auch der UNHCR, der die Sicherheitslage in Afghanistan mit deutlichen regionalen Unterschieden beschreibt. Er betont, dass die Situation volatil sei. Deswegen sei stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. In den Provinzen Bamiyan und Pandschschir würden derzeit grundsätzlich keine bewaffneten Konflikte stattfinden.

Diesen Bedenken des UNHCR tragen wir vor allem dadurch Rechnung, dass im Rahmen des Asylverfahrens in Nordrhein-Westfalen in jedem Einzelfall Schutzansprüche und Abschiebehindernisse vor Ort in Afghanistan geprüft werden. Hierzu gehört natürlich auch die Prüfung der Besonderheit der Sicherheitslage in der jeweiligen Region.

Die Gesamtschutzquote in 2016 für Afghanistan betrug etwa 56 % und macht damit mehr als deutlich, dass es in vielen Fällen tatsächlich eines individuellen Schutzes des Einzelnen bedarf. In anderen Fällen jedoch, die auch nach einem Gerichtsverfahren abgelehnt werden, ist es entscheidend, dass wir zu einer Aufenthaltsbeendigung kommen, vorzugsweise – ich denke, auch das muss man an dieser Stelle ansprechen – durch freiwillige Rückkehr, nötigenfalls dann durch Rückführung.

Wichtig dabei ist in allen Punkten die Sicherstellung und Gewährleistung, dass die nach Afghanistan zurückgeführten Personen bei ihrer Ankunft angemessen empfangen, aufgenommen und versorgt werden. Mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zwischen Deutschland und Afghanistan sowie der im Wesentlichen inhaltsgleichen Erklärung zwischen der EU und Afghanistan am 2. Oktober letzten Jahres hat die afghanische Regierung ihre Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen deutlich zum Ausdruck gebracht.

Doch genau diesen Punkt kritisieren Sie, Herr Wegner. Dafür habe ich kein Verständnis, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten. Aus meiner Sicht ist das nicht nachvollziehbar. Denn die zurückgeführten Personen werden vor Ort empfangen und versorgt. Hierzu gehört auch eine psychosoziale Betreuung. Es werden Anschlussflüge zum Zielort innerhalb Afghanistans organisiert, und es werden Beratungsangebote zur Integration gemacht. Zudem prüft der Bund ergänzende finanzielle Anreiz- und StartupProgramme zur Wiedereingliederung vor Ort in Afghanistan.

In Anbetracht dieser schwierigen Situation müssen wir daher zu einer differenzierten Betrachtung kommen. Abschiebungen ohne Einzelfallprüfung werden in Nordrhein-Westfalen nicht durchgeführt. Abschiebungen mit vorherigen sorgfältigen Einzelfallprüfungen und Integrationsmaßnahmen vor Ort werden durchgeführt, und zwar vorrangig – Sie haben es angesprochen, Herr Wegner – von Straftätern, Gefährdern und alleinstehenden Männern. Auch das muss man an dieser Stelle deutlich machen.

Solange wir keine neuen Erkenntnisse zur Lageeinschätzung durch den UNHCR haben, die diese Praxis infrage stellen, werden wir auf Grundlage der Beschlusslage der Innenministerkonferenz handeln. Im Übrigen gibt es seit 2005 keine neue, veränderte Lage.

Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen und möchte darauf hinweisen: Der einseitige Vorstoß von Bundesländern, einen Abschiebestopp zu verhängen, führt zu einer Ungleichbehandlung in Deutschland gegenüber den anderen Asylsuchenden aus Afghanistan. Ich halte nichts davon, in NRW einen Abschiebestopp zu verhängen, und aus Niedersachsen werden sie zurückgeführt. Das wäre nicht in Ordnung und eine Ungleichbehandlung. Deshalb macht es nur Sinn, einen einheitlichen Abschiebestopp in der Bundesrepublik durchzuführen. Das können wir nicht allein machen. Ich bitte daher um Nachsicht. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Dahm. – Nun spricht für die CDU Herr Kuper.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist zu sagen: Eine Abschiebung erfolgt nicht im rechtsfreien Raum. Einer solchen Entscheidung geht immer ein mehrstufiges, rechtlich normiertes Verfahren im Einzelfall voraus. Daher kann man sagen: Erstens wird alles rechtmäßig überprüft, und zweitens macht sich niemand eine solche Abschiebeentscheidung leicht. Daher wäre ein wie von den Piraten geforderter genereller Abschiebestopp genau das falsche Signal, gerade vor dem Hintergrund

des Attentäters von Berlin, der abgelehnt und ausreisepflichtig war.

Wer aus Deutschland abgeschoben wird, hat in der Regel den Rechtsweg ausgeschöpft. Dort, wo absolut kein Bleiberecht besteht, muss ein Aufenthalt in Deutschland auch beendet werden – am besten natürlich freiwillig.

Diese freiwillige Rückkehr gibt es auch im Falle von Afghanistan in großer Zahl. Die Internationale Organisation für Migration, IOM, die unter dem Dach der Vereinten Nationen steht, führt alle paar Tage solche freiwilligen Rückführungen durch. Es sind allein in den letzten zwölf Monaten mehr als 3.000 gewesen. Ich bin der Meinung: Wenn auf der einen Seite 3.000 freiwillig zurückkehren, dann können auf der anderen Seite auch diejenigen, die zwangsweise zurückkehren müssen, zurückgeführt werden.

Wie der Kollege gerade schon gesagt hat: Die IOM prüft vor jeder Rückkehr noch einmal einzeln alles durch und hält auch vor Ort mit den Heimgereisten entsprechenden Kontakt. Deshalb haben sie ein gutes Bild über die Sicherheitslage, die sehr dezidiert und sehr unterschiedlich im Land ist.

Leider reisen aber nicht alle freiwillig aus, daher benötigen wir auch die zwangsweise Abschiebung.

Wer aus Prinzip gegen Abschiebung ist, wer hinter jeder Abschiebung grundsätzlich eine Menschenrechtsverletzung sieht, gefährdet in letzter Konsequenz künftige Chancen auf eine Bleibeperspektive in Deutschland für wirklich schutzbedürftige Menschen. Das kann nicht unser Ziel sein.

Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Piraten, mit Ihrem Begriff der Sammelabschiebung suggerieren wollen, dass nicht jedes einzelne menschliche Schicksal detailliert überprüft worden ist, dann ist das falsch und muss hier zurückgewiesen werden. Das macht den Eindruck, Sie wollten nur entsprechende Stimmung erzeugen. Denn jeder Einzelne, der von einer Abschiebung betroffen ist, wurde im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens überprüft, und letztlich wurde eine rechtmäßige Abschiebeverfügung zur Ausreise erlassen. Somit ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Ob der Einzelne am Schluss mit mehreren Betroffenen oder allein die Reise antreten muss, macht daraus kein Sammelverfahren.

Der Kollege Dahm hat es eben gesagt: In NordrheinWestfalen haben wir noch ergänzende Regelungen. Es werden nur diejenigen abgeschoben, die entweder Gefährder, Straftäter oder Männer sind, die jeglichen Integrationswillen haben vermissen lassen. Das darf man an dieser Stelle auch einmal betonen.

Zusätzlich sorgt der Bund dafür, dass alle zurückgeführten Personen in Afghanistan vom afghanischen Flüchtlingsministerium, von den IOM-Mitarbeitern,

von der IPSO – der gemeinnützigen humanitären Organisation für psychosoziale Betreuung –, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Botschaft und von der Bundespolizei vor Ort in Empfang genommen werden. Das zeigt ein dichtes Netz der Versorgung, und das zeigt, dass die Fürsorge noch über die Grenzen Deutschland hinaus wirkt.

Wenn Innenminister Jäger jetzt einen generellen Abschiebestopp verfügen würde, wäre es das falsche Signal und würde unser Asylrecht letztlich konterkarieren.

Meine Damen und Herren, zum Schluss meiner Rede darf ich noch in Richtung der Grünen sagen: Das, was Sie gemacht haben, ist a) inkonsequent und b) zum Teil Makulatur. Wenn Sie nämlich einerseits vom NRW-Innenminister fordern, auf Abschiebungen nach Afghanistan zu verzichten, und sich gleichzeitig mit zehn anderen Landesregierungen – darunter NRW – darauf verständigt haben, solche nicht zu blockieren, dann ist das eine sehr differenzierte Betrachtung.

Für mich ist dies ein Stück weit eine Scheindebatte und eine Ablenkungsdebatte, wohl um vom Kernproblem abzulenken. Denn in NRW haben wir sehr viel mehr – eine hohe Zehntausenderzahl – abgelehnte Asylbewerber, die aus anderen Ländern kommen, die ausreisepflichtig sind und die auch zeitnah zurückgeführt werden könnten. Das passiert aber nicht. An der Stelle kommen Sie als Landesregierung Ihrer Organisationsaufgabe und Verantwortung nicht ausreichend nach. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kuper. – Für die grüne Fraktion hat nun das Wort Frau Kollegin Velte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kuper, ich selber war noch nie in Afghanistan; ich glaube, Sie auch nicht. Das, was Sie an Support für Afghanistan vorgeschlagen haben, entzieht sich meiner Kenntnis und sicherlich auch der Kenntnis vieler, die davon berichtet haben, was passiert, wenn Menschen da ankommen.

Wir beschäftigen uns heute mit einem Piratenantrag, und angesichts dessen finde ich es schon beeindruckend, dass die Piraten nicht vollzählig anwesend sind. Aber sei es drum.

Afghanistan ist nicht sicher – diese Einschätzung teilt auch die Evangelische Kirche in Deutschland, und sie ist nicht von der Hand zu weisen. Sie steht in Verbindung mit Anmerkungen des UNHCR vom 22. Dezember 2016 – davon ist schon häufiger berichtet worden. Die Organisation weist darauf hin, dass sich

einerseits die aktuelle Sicherheitslage verändert, andererseits beobachten wir zugleich, dass sich auch die Schutzquote für afghanische Flüchtlinge verändert; sie sinkt nämlich. Lag sie für Afghanistan ohne die Dublin-Rücküberstellungen in 2015 noch bei 77 %, so ist sie 2016 auf 56 % abgesunken. Das heißt, dass 44 % der Afghaninnen und Afghanen abgelehnt werden.

Eine neue Bewertung der Sicherheitslage muss natürlich Auswirkungen auf die Schutzquote haben. Es besteht – das muss man in diesem Zusammenhang auch noch einmal deutlich machen – für abgelehnte Asylsuchende die Möglichkeit, ihr Antragsverfahren durch einen Asylfolgeantrag wieder aufzunehmen.

Wichtig ist, dass die Sicherheitslage nicht in Nordrhein-Westfalen, sondern im Bund bewertet wird. Dort muss sie gewürdigt werden, und dort gilt es auch, die Aussagen der NGOs einzuschätzen. Der Bund muss dahin gehend aktiv werden. Wir sind jedes Mal erschüttert über die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber den Aussagen vieler Nichtregierungsorganisationen über die Lage in Afghanistan; das halten das für skandalös. Es scheint allein politisch motiviert zu sein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Was können wir also in Nordrhein-Westfalen tun? Einen Abschiebestopp über drei Monate zu verhängen und dann die Leute wieder ins Unsichere zu entlassen, halten wir für nicht wirklich zielführend. Deswegen sind wir froh, dass die kommunalen Ausländerbehörden die Aufgabe haben, noch einmal zu prüfen, ob die rund 1.500 ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen die Voraussetzung für einen weiteren Aufenthalt aufgrund humanitärer Aspekte erfüllen oder/und ob im Einzelfall Integrationsleistungen vorliegen. Das Innenministerium hat dazu einiges herausgegeben; das ist schon vielfach erwähnt worden.

Die handlungsleitenden und ermessensleitenden Hinweise gelten selbstverständlich auch für die Geflüchteten aus Afghanistan, beispielsweise wenn es um gut integrierte Jugendliche oder um Ausbildungszwecke geht. Es ist richtig – und beim letzten Flug nach Afghanistan auch geschehen –, dass dann im Einzelfall geprüft wird, ob es überhaupt verantwortbar ist, dass diese Menschen zurückgeführt werden.