Protocol of the Session on January 25, 2017

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/14029

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir stimmen ab. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14029, in dem Verfahren Stellung zu nehmen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/14029 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

23 Organstreitverfahren der Ökologischen-De

mokratischen-Partei (ÖDP), Landesverband Nordrhein-Westfalen, und der Partei MenschUmwelt-Tierschutz (Tierschutzpartei), Landesverband Nordrhein-Westfalen, gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl durch Einführung einer 2,5-vom-HundertSperrklausel für die Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten sowie den Kreistagen

VerfGH 17/16 Vorlage 16/4612

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/14030

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung. Wer folgt der Empfehlung des Rechtsausschusses in Drucksache 16/14030, in dem Verfahren Stellung zu nehmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/14030 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

24 Organstreitverfahren der Bürgerbewegung

pro Nordrhein-Westfalen (PRO NRW) gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl durch Einführung einer 2,5-vom-HundertSperrklausel für die Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten sowie den Kreistagen

VerfGH 18/16 Vorlage 16/4611

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/14031

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14031, in dem Verfahren Stellung zu nehmen. Wer stimmt dem so

zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Der Beschlussempfehlung Drucksache 16/14031 wird damit einstimmig gefolgt.

Ich rufe auf:

25 Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

1. der Bundesstadt Bonn, vertreten durch den

Oberbürgermeister, Berliner Platz 2, 53111 Bonn,

2. der Gemeinde Much, vertreten durch den

Bürgermeister, Hauptstraße 57, 53804 Much,

3. der Stadt Velbert, vertreten durch den Bür

germeister, Thomasstr. 7, 42551 Velbert,

vertreten durch Bevollmächtigte: Redeker, Sellner, Dahs, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Willy‐Brandt‐Allee 11, 53113 Bonn wegen Verletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie durch § 27 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Anlage 3 des GFG 2016

VerfGH 20/16 Vorlage 16/4618

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/14032

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14032, in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof keine Stellung zu nehmen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Der Beschlussempfehlung Drucksache 16/14032 wird einstimmig gefolgt.

Ich rufe auf:

26 Organstreitverfahren der Partei Freie Bürger

Initiative/Freie Wähler gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl durch Einführung einer 2,5-vom-Hundert-Sperrklausel für die Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten sowie den Kreistagen

VerfGH 21/16 Vorlage 16/4627

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/14033

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14033, in dem Verfahren vor dem Gerichtshof Stellung zu nehmen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/14033 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

27 Verfassungsbeschwerde des Herrn W., vertre

ten durch die Scheunemann Schneider

Rechtsanwälte PartGmbB, Landsberger

Straße 480, 81241 München, gegen

a) den Beschluss des Bundesverwaltungsge

richts vom 7. Oktober 2015 – BVerwG 6 C 39.15 (6 C 35.14) –,

b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

vom 29. Juli 2015 – BVerwG 6 C 35.14 –

1 BvR 2579/15 Vorlage 16/4621

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/14034

Hier ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen also zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in dieser Drucksache 16/14034, in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nicht Stellung zu nehmen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Gibt es dazu Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung Drucksache 16/14034 einstimmig angenommen.