Protocol of the Session on December 14, 2016

möchte ich aber heute nicht eingehen –, und zwar bevor es den neuen LEP gibt und im Zusammenhang mit einem Klimaschutzgesetz.

Unser Entschließungsantrag zum LEP zieht an dieser Stelle die Notbremse. Es wäre anders besser gewesen. Also haben wir einen konkreten Textvorschlag zur Veränderung mitgebracht. Ich glaube, dass wir mit Anträgen nach dem Motto „Ziehen Sie mal alles zurück, und machen Sie mal alles neu.“ heute nicht wirklich weiterkommen.

Ohne Konzept kann man aber keinen Plan erstellen, vor allem keinen Plan, der zur nächsten Gelegenheit nicht mehr gilt – siehe SPD-Parteitag. Das macht natürlich auch keinen Sinn.

Ein Konzept wäre also dringend nötig gewesen. Damit hätte man arbeiten können. Mit dem aktuellen „Nichts“ kann man nicht arbeiten. Wichtig ist allerdings, zu wissen: Wir wollen natürlich Ziele, Priorisierung und Definition im Landesentwicklungsplan haben. Nur mit Priorisierung kann man auch Entwicklung steuern, nur eben nicht mit Priorisierungen, die auf Daten der 90er-Jahre basieren. Priorisierung wäre natürlich auch an vielen anderen Stellen des Landesentwicklungsplans sehr wichtig gewesen.

Der Klimaschutzplan hätte, wie mein Kollege schon sagte, viel stärker und eben nicht schwächer berücksichtigt werden müssen, um überhaupt noch ernst genommen zu werden.

Sie haben Ihr Leuchtturmprojekt „Klimaschutzplan“ mit diesem LEP eigentlich endgültig entwertet. Er war schon vorher nicht viel wert, weil sich die Ministerien nicht daran gehalten und nicht darauf geachtet haben. Aber jetzt mit diesem LEP ist er endgültig nichts mehr wert. In die Tonne damit! Politisches Ziel des Klimaschutzplans verfehlt; er ist nichts weiter als Fake-News: schön teuer produziert, aufwendig präsentiert.

Aber was soll man denn damit? Er war wahrscheinlich nie dazu gedacht, umgesetzt zu werden – genau wie der LEP, der in diesem Fall kein Tiger ist, eher eine Schmusekatze. Das war nett, aber in der Praxis nicht sinnvoll.

Sie haben sich sogar noch von Lobbyisten mit Eigeninteressen und dieser Pseudoopposition, die die Lobbyisten unterstützte, dazu treiben lassen, den LEP noch schlechter zu machen. Dass wir den LEP im Landtag nahezu allein im Wirtschaftsausschuss behandelt haben, ist folgerichtig und konsequent, aber

leider falsch. Es handelt sich nicht um einen Wirtschaftsentwicklungsplan. Der Aufwand für den vorliegenden LEP war sicherlich sehr groß;

(Unruhe – Glocke)

aber am Ende sind die politischen Ziele auf der Strecke geblieben.

Tatsächlich stellt sich die von Herrn Dr. Bergmann eingebrachte Frage, ob die starre Konstruktion des LEP noch zeitgemäß ist. Wichtig ist dabei, dass die Ziele und Prioritäten, also die Regeln, nicht beliebig – je nachdem, wie es gerade passt – aufgeweicht werden. Sonst ist es kein moderner Plan, und man könnte gleich auf ihn verzichten.

Ich komme zum Schluss. Mit unseren ganz konkreten Bug-Fixes wollen wir zumindest eine Notfallreparatur machen. Deshalb empfehle ich natürlich, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Bayer. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Entwurf des Landesentwicklungsplans ab. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk empfiehlt in Drucksache 16/13711 die mit den Vorlagen 16/4116 und 16/4130 gemäß § 17 Abs. 2 Landesplanungsgesetz durch die Landesregierung beantragte Zustimmung zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – LEP NRW – zu erteilen. Wer stimmt dem so zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und Piraten. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist die Zustimmung zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen erteilt.

Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/13776. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist der Entschließungsantrag der Piraten Drucksache 16/13776 mit den Stimmen des Plenums gegen die Stimmen der Piraten abgelehnt.

Drittens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/13777 ab. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und Piraten. Wer enthält sich? – CDU. Bei Enthaltung der CDUFraktion ist der Entschließungsantrag der FDP Drucksache 16/13777 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten abgelehnt.

Wir stimmen viertens über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/13687 ab. Da die antragstellende Fraktion direkte Abstimmung beantragt hat, stimmen wir über den Inhalt des Antrags ab. Wer stimmt dem Inhalt zu? – CDU. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und Piraten. Wer enthält sich? – FDP. Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/13687 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten bei Enthaltung der FDP abgelehnt.

Damit haben wir Tagesordnungspunkt 3 ordnungsgemäß abgearbeitet.

Ich rufe auf:

4 Landesregierung muss wachsende Überstun

denberge sicher vor Verfall schützen – Beamte haben Kompensation ihrer unvermeidbar anfallenden Mehrarbeit verdient

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/13694

Dieser schöne lange Titel wird heute nicht diskutiert, sondern alle fünf Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Antrag Drucksache 16/13694 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechts- und den Innenausschuss mit der Maßgabe zu überweisen, die abschließende Aussprache und Abstimmung nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses durchzuführen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Verfahren zu? – Alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

5 Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes

über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (8. ÖPNV-ÄndG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/12435

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Drucksache 16/13704

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/13785

zweite Lesung

In Verbindung damit:

Angebotsqualität im kommunalen ÖPNV sichern – faire Löhne und Sozialstandards der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/13534

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Becker das Wort. – Bitte schön, Sie haben das Wort, Herr Kollege Becker.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten und beschließen heute ein gutes Gesetz, mit dem wir den ÖPNV in unserem Land im Interesse der Bürgerinnen und Bürger besser machen. Wir können dies nicht zuletzt tun, weil wir dank guter Verhandlung der Landesregierung, namentlich unseres Ministers Mike Groschek, bei den Regionalisierungsmitteln deutlich mehr Mittel zugewiesen bekommen haben als bislang. Insgesamt werden wir mit weiteren Bundesmitteln und einigen wenigen Landesmitteln, die CDU und FDP noch streichen wollten, rund 1,6 Milliarden € für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen.

Von diesem Mehr an Geld profitieren die Zweckverbände. Aber wir werden auch die gestaltende Rolle des Landes im ÖPNV stärken und klare inhaltliche Akzente setzen:

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

Wir werden den Kommunen helfen und in einem gesonderten Landesprogramm den Erneuerungsbedarf im Stadtbahnbereich angehen.

Wir werden ein spezielles Förderprogramm zum komplexen Bereich „Barrierefreiheit“ anbieten.

Wir werden auf der Grundlage des neuen ÖPNVBedarfsplans SPNV-Strecken reaktivieren und elektrifizieren.

Und wir werden Elektromobilität im ÖPNV fördern und damit einen wichtigen Beitrag zur weiteren Reduzierung der Stickoxid- und Feinstaubbelastung gerade in den Innenstädten leisten.

Die SPD-Fraktion steht im Übrigen auch dazu, mit diesem Gesetz über diese Sonderprogramme hinaus auch den Einfluss des Landes in der Zusammenarbeit zu stärken. Wir würden uns sehr freuen, wenn das insgesamt nicht als Bedrohung, sondern als Einladung zu einer schnellen und effektiveren Zusammenarbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zur Verbesserung des ÖPNV verstanden würde.

Wir werden heute dieses Gesetz besser machen, indem wir zum einen die Mittel gemäß § 12 ÖPNVÄndG für die pauschalierte Investitionsförderung in Höhe von rund 150 Millionen € entfristen. Das ist

nach der Bund-Länder-Einigung über die Entpflichtungsmittel möglich bzw. angezeigt und sorgt für die notwendige Planungssicherheit. Insofern gilt unser Dank auch dem Finanzminister, der ab 2020 aus dem Landeshaushalt 130 Millionen € für den ÖPNV und auch für den kommunalen Straßenbau zu Verfügung stellt.

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

Wir werden zum Zweiten die Weitergabe der Mittel für die Ausbildungsverkehrspauschale in Höhe von landesweit 130 Millionen € flexibilisieren und in die Verantwortung der Kommunen legen. Ihnen stehen dazu als beihilferechtskonforme Instrumente entsprechend der EU-Verordnung entweder der Erlass von allgemeinen Vorschriften oder aber eine Regelung im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge zur Verfügung. Wir sind sicher, dass die Kommunen sehr verantwortungsbewusst und untereinander abgestimmt mit dieser neuen und von ihnen gewollten Freiheit umgehen werden.

Damit bin ich bei unserem Antrag „Angebotsqualität im kommunalen ÖPNV sichern – faire Löhne und Sozialstandards der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten“, der im letzten Plenum behandelt werden sollte. Angesichts dessen, was ich in den letzten Tagen im Zusammenhang mit der 11a-Änderung gehört habe, möchte ich doch noch einmal an Folgendes erinnern:

Wenn wir in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 1,6 Milliarden € für Busse und Bahnen ausgeben, dann nicht, damit sich irgendjemand damit eine goldene Nase verdient. Nein, diese Mittel sind gemeinwohlorientiert, und die flächendeckende Versorgung mit Angeboten des ÖPNV ist ein Gebot der sozialen Daseinsfürsorge. Hierbei spielen die kommunalen Verkehrsunternehmen eine wichtige Rolle. Deshalb sind wir davon überzeugt, dass es den Kommunen freigestellt sein soll, die Qualität und die Quantität der ÖPNV-Leistungen zu definieren und soziale wie auch andere Standards für die Leistungserbringung festzulegen, an die sich dann auch jeder halten muss.