Die Ausweisung von Wohnungsbauflächen und die Versorgung der Wirtschaft mit geeigneten Flächen sind die zentralen Aufgaben. Für beides gilt: Die Ausweisung erfolgt bedarfsgerecht und muss jeweils bedarfsgerecht erfolgen. Der LEP ermöglicht jeweils eine gute Entwicklung. Er ermöglicht Angebotsplanung, anders als hier von Ihnen dargestellt.
Ich will Ihnen dies am Beispiel der Herausforderung der aktuellen Flüchtlingssituation gerne erläutern. Bewusst verzichten wir im LEP auf feste Flächenkontingente, die sich an starren Hektarzahlen festma
chen. Der LEP macht Vorgaben für eine flächensparende – das ist richtig –, aber auch für eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung.
Auf der Ebene der Regional- und Bauleitplanung kann damit flexibel auf Veränderungen des Bedarfs reagiert werden. Regionen mit wachsender Bevölkerungszahl und Regionen mit schrumpfender Bevölkerungszahl kann man nun einmal, Herr Ellerbrock, nicht über einen Kamm scheren.
Auf neue Herausforderungen wie den langfristigen Wohnbedarf in den Gebieten, in denen wir beispielsweise starken Zuzug von Flüchtlingen haben, kann damit im Rahmen der Regionalplanung und Bauleitplanung jeweils bedarfsgerecht auf der Basis des LEP reagiert werden.
Erste Ergebnisse des inzwischen landesweit vorliegenden Siedlungsflächenmonitorings belegen darüber hinaus, dass es in Nordrhein-Westfalen insgesamt, wenn auch regional zugegebenermaßen unterschiedlich, noch erhebliche Wohnbauflächenpotenziale in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden gibt. Diese gilt es nun, zuallererst zu realisieren. Dabei unterstützt das Land die Gemeinden weiterhin.
Aber natürlich können auch vorausschauend neue Flächen ausgewiesen werden. Das Siedlungsflächenmonitoring hilft gerade, mögliche Engpässe frühzeitig zu erkennen und planerisch darauf reagieren zu können. Über Regionalplanänderungen und Bebauungspläne kann bedarfsgerecht nachgesteuert werden, um weitere Wohnbauflächen planerisch zu sichern.
Meine Damen und Herren, auch im Bereich der Wirtschaft gibt der LEP ausreichend Raum für weitere Entwicklung. Er setzt den Rahmen für eine nachhaltige positive Entwicklung der Wirtschaft in NordrheinWestfalen und stellt auch die notwendigen Flächen dafür zur Verfügung. Aber er muss dies natürlich im Ausgleich mit anderen Belangen tun.
Er setzt die Anforderungen, die aus der Wirtschaft, aber auch aus dem Verkehrsbereich und aus der Logistik kommen, in Beziehung zu den Anforderungen des Anwohnerschutzes, des Klimaschutzes, des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes; denn wir sind ein dicht besiedeltes Land, in dem die unterschiedlichen Interessenlagen besonders schwer zum Ausgleich zu bringen sind.
Auch bei der Wirtschaftsfläche gilt: Entwicklung fördern, aber auch den notwendigen Ausgleich gewährleisten.
Ohne Frage bedeutet „Entwicklung“ die Bereitstellung geeigneter Flächen in ausreichender Größe. Diese Bereitstellung ist natürlich von zentraler Bedeutung für die Wirtschaft. Das gilt auf der Ebene der Landesplanung, der Regionalplanung und der kommunalen Planung gleichermaßen.
Aus dem Siedlungsflächenmonitoring wissen wir, dass auf kommunaler Ebene in NRW insgesamt rund 17.500 ha Wirtschaftsflächen ausgewiesen, also noch verfügbar sind. Die lokalen und regionalen Akteure müssen sich dann jeweils entscheiden, ob diese Wirtschaftsflächen auch an den richtigen Standorten sind oder ob es aus Sicht der Regionen bessere Standorte gibt.
Bei der Entwicklung von Wirtschaftsstandorten müssen in der Zukunft in der Tat mehr auch die qualitativen Gesichtspunkte der Standorte und der entsprechenden Flächen berücksichtigt werden. Bei quantitativ insgesamt ausreichenden Flächen ermöglicht deshalb der LEP, über das Instrument des Flächentausches Standorte zu finden, die gegebenenfalls besser für die geplante Ansiedlung geeignet sind. Aber diese Möglichkeiten, die wir mit dem LEP schaffen, müssen dann auch auf der Ebene der Regionalplanung und der kommunalen Flächenplanung genutzt werden.
Der LEP enthält daneben die Verpflichtung zu einer intensiveren kommunalen und regionalen Zusammenarbeit, unter anderem bei regionalen Gewerbeflächenkonzepten. Dies berücksichtigt die auch vonseiten der Wirtschaft immer wieder vorgetragene Tatsache, dass gute, qualitativ hochwertige Standorte für eine wirtschaftliche Entwicklung nicht in jeder Kommune in ausreichender Größe und Menge zu finden sind.
Es kommt für die Wirtschaft natürlich darauf an, die richtigen Flächen am richtigen Ort zu bekommen. Dazu können interkommunale Zusammenarbeit und das Instrument des Flächentausches beitragen.
Wir machen auch die Erfahrung: Meist wollen die Gemeinden jeweils einzelne Gewerbegebiete entwickeln. Häufig ist es aber besser, ein großes Gewerbegebiet interkommunal zu entwickeln und gemeinsam zu nutzen. Hier fördert der LEP den überörtlichen Ausgleich, der gleichzeitig die Entwicklungsmöglichkeiten für die Unternehmen verbessert.
Dass dies im Einzelfall gelingt, will ich an dem konkreten Beispiel deutlich machen, das auch Herr Wüst angeführt hat, allerdings mit einer nicht zutreffenden Feststellung. Sie haben behauptet, die Firma Hettich in OWL habe die Planung für eine Betriebserweiterung aufgegeben. Dem ist nicht so. Die Landesplanungsbehörde hat mit der Firma Hettich, mit der Bezirksregierung und mit den Bürgermeistern vor Ort am 23. November ein ausführliches Gespräch geführt. Das Ergebnis dieses Gesprächs war, dass man sich einvernehmlich auf die weiteren Verfahrensschritte verständigt hat, um das Vorhaben realisieren zu können.
Herr Ellerbrock, jetzt können Sie natürlich sagen: Es sollte nicht so sein, dass man sich um jeden Einzelfall kümmern muss.
Das kann ich in gewisser Weise nachvollziehen. Wir wollen uns auch nicht um jeden Einzelfall kümmern müssen. Aber ich bin ganz sicher: Wenn die Regionalplanungsbehörden in allen Bezirksregierungen und im RVR ihrer Aufgabe nachkommen, dann wird das nicht nötig sein, sondern dann wird es gelingen, solche Lösungen vor Ort zu finden. Der LEP bietet jedenfalls ein ausreichendes Instrumentarium dafür. Er ist alles andere als ein Hindernis. Er ermöglicht solche Problemlösungen im Einzelfall. Da, wo es nötig ist, wollen und werden wir auch weiterhin dazu beitragen.
Bei dieser Gelegenheit will ich von meiner Seite allen einen herzlichen Dank sagen, die in den beiden sehr intensiven Beteiligungsverfahren mitgeholfen haben, den LEP so weit zu bringen, wie er jetzt ist. Ich bedanke mich insbesondere bei Herrn Dr. Epping und der Landesplanungsbehörde, die hier hervorragende Arbeit geleistet haben,
aber auch bei Ihnen, meine Damen und Herren, die diese Beratungen überwiegend konstruktiv begleitet haben. – Herzlichen Dank dafür.
Vielen Dank, Herr Minister Lersch-Mense. – Nun spricht für die CDUFraktion der Kollege Herr Dr. Bergmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich will diesem konstruktiven Begleitprozess gerne noch ein weiteres Kapitel hinzufügen, Herr Lersch-Mense. Ich möchte an einigen Stellen auf das, was die regierungstragenden Fraktionen – primär diese – im Vorfeld ausgeführt haben, eingehen.
Herr Thiel, ohne Wirtschaft kein Geld für die wichtigen Politikfelder, die drum herum liegen. Ich glaube, darauf können wir uns verständigen.
Ob das starre Konstrukt eines LEP in diesen sich rasant ändernden Zeiten aber noch das richtige Instrument ist, darüber müsste man einmal nachdenken, zumindest mit Blick auf die Laufzeit. Ich glaube, die Zeiten sind vorbei, in denen man eine Konstruktion für 15 oder 20 Jahre wählt und sich daran festklammert, nach 22 Jahren sogar immer noch behauptet, darin seien gute Elemente, und die auf die nächsten 20 Jahre überträgt. Das gilt dann im Grunde genommen über zwei Generationen hinweg. Das kann nicht zielführend und zukunftsfähig sein.
In Bezug auf die 3.800 ha will ich Ihnen noch sagen: Die sind in Summe nicht ersetzt worden. Es waren
Herr Thiel, dieser Punkt ist aber eigentlich nur die Überleitung zu dem, was ich in Verbindung mit Herrn Ellerbrocks Vortrag noch einmal sagen möchte. Den Dreiklang „Wirtschaft, Umwelt und Soziales“ in einen Gleichklang umzuformulieren, ist ein sehr hehres und sehr hohes Ziel, das mit Sicherheit nie in Gänze funktionieren wird. Aber wir haben hier verpasst, den LEP so strukturiert vorzulegen, dass er eine Signalwirkung in ausreichendem Maße in Richtung Wirtschaft aussendet. Um bei der Unterschiedlichkeit der Sichtweisen zu bleiben: Er gibt starke Signale in die Bereiche Umwelt und Soziales, aber aus meiner Sicht zu schwache Signale in den Bereich Wirtschaft.
Ich will das auch unterlegen. Ich bin völlig bei Ihnen, dass wir die Flexibilität zum Beispiel im Hinblick auf Flächenpoollösungen usw. brauchen. Ich komme aus einem Kreis, der einen solchen Flächenpool hat. Ich weiß, welche Beschränkungen durch eine Kombination von LEP und Regionalplänen in der Umsetzung trotzdem bestehen. In Gemeinden, die 70 % bis 80 % Beschränkungen haben, nützt das nichts, was Sie gerade gesagt haben, sondern dort ist dann keine Entwicklungsmöglichkeit mehr gegeben – auch in Ihrem Regionalratsbereich, Herr Thiel.
Ich sage noch eines: Wenn man in diesen ländlichen Bereichen eine 3,5-ha-Erweiterung eines Gebietes – also eine sehr kleine Erweiterung – vornimmt und dafür netto nur 1,9 ha rausbekommt, werden nachher noch die 1,6 ha, die Sie als Ausgleichsfläche eingebracht haben, als Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen gerechnet. Da frage ich mich, ob der Ausgleich, der Dreiklang, überhaupt zu einem Gleichklang werden kann. Wenn Sie von 3,5 ha nur 1,9 ha nutzen können und 1,6 ha in den Ausgleich gehen, der der Landwirtschaft entzogen wird, aber in einer Renaturierungsmaßnahme endet, also nicht versiegelt wird, hat das mit den Realitäten vor Ort nichts mehr zu tun.
Bei allem Respekt, Herr Goldmann – Sie wissen, dass ich Sie schätze –, Sie brauchen einem Christdemokraten nicht die Bedeutung von Flächen und die Bedeutung landwirtschaftlicher Nutzfläche als Teil der Schöpfung erklären. Das erleben wir viel häufiger als Menschen, die hier darüber mitbestimmen und aus Großstädten kommen. Ich weiß, was es bedeutet, wenn über Generationen landwirtschaftliche Nutzbetriebe weitergegeben werden sollen. Dass sie wichtig sind, braucht sich ein Christdemokrat an dieser Stelle nicht erklären zu lassen.
Ich möchte auch noch mal das Ziel 8.1-6 erwähnen, den Blick auf die Flughäfen lenken. Deutliche Kritik an der Zweiklasseneinteilung in Regional- und Landesbedeutsamkeit, die Sie vornehmen, obgleich es das im deutschen Luftrecht überhaupt nicht gibt, ist
auch bei den Anhörungen geübt worden. Insbesondere, dass jetzt im Einklang mit den landesbedeutsamen Flughäfen entwickelt werden muss, klingt so, als müsse demnächst Ariel bei Persil nachfragen, ob sie ein neues Waschmittel auf den Markt bringen dürfen. Das finde ich einfach schade.
Deshalb möchte ich das Augenmerk noch einmal auf die ungenutzt schlummernden Potenziale bei den vier kleinen Flughäfen Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt, Dortmund und Weeze lenken.
Das sind Potenziale, die im Landesinteresse gehoben werden müssen. Diese Flughäfen sind Motoren regional wirtschaftlich wichtiger Entwicklung.
Das muss sich auch im LEP widerspiegeln. Dieser darf keine planungsrechtlichen Hürden schaffen, sondern er muss gerecht sein und Chancengleichheit schaffen. Das sehen Sie letztendlich durch den SPD-Landesparteitagsbeschlusses bestätigt.
Ich glaube, dass wir im LEP viel mehr machen müssten. Sie müssten diesen Beschluss Ihres Landesparteitages eigentlich durch einen Beschluss im LEP umsetzen. Deswegen fordern wir die Aufhebung dieser Unterscheidung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Bergmann. – Jetzt habe ich auf der Redeliste noch Herrn Kollegen Bayer von der Piratenfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Fluggäste am Stream! Ich mache mal da weiter, wo Herr Dr. Bergmann gerade aufgehört hat.
Der Landesentwicklungsplan ist von gestern, und zwar nicht nur im Sinne der politischen Ideen. Auch ganz konkret in Sachen Luftverkehr – wie wir eben auch schon in Ansätzen gehört haben – stützt sich der LEP-Entwurf auf die Zahlen aus den 90er-Jahren, die Daten, die mit der NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 aus dem Jahr 2000 bzw. davor in den 90er-Jahren erhoben wurden.
Damals war Weeze – und das habe ich, glaube ich, schon fünfmal im Plenum gesagt – ein voraussichtlich frei werdender Militärflugplatz. Ich füge heute noch hinzu: Der wichtige Angerlandvergleich zu dem Flughafen Düsseldorf wird in dieser noch gültigen Luftverkehrskonzeption, die im LEP verwendet wird, als nicht mehr relevant beschrieben. Darauf würde heute keiner mehr kommen. Das ist so, als würden
wir heute Politik auf Basis von Dokumenten machen, in denen Frauenwahlrecht nicht als relevant angesehen wird.
Der LEP korrigiert diese uralte Datenbasis nicht. Die Lösung wäre eigentlich die Erstellung eines neuen Landesluftverkehrskonzepts gewesen – darauf
möchte ich aber heute nicht eingehen –, und zwar bevor es den neuen LEP gibt und im Zusammenhang mit einem Klimaschutzgesetz.