Protocol of the Session on November 30, 2016

Im letzten Jahr habe ich an dieser Stelle angeführt: Zugesagt ist, dass 2015 der Krankenhausbedarfsplan umgesetzt werden sollte. – Meine Damen und Herren, bis heute ist nichts passiert.

(Ministerin Barbara Steffens: Das stimmt doch gar nicht! – Es ist nichts passiert im Bereich des Krankenhaus- bedarfsplans. (Ministerin Barbara Steffens: Herr Burkert!)

Es ist noch schlimmer, wenn sich Krankenhäuser bemühen, in Eigeninitiative Änderungen herbeizuführen. In meiner Heimatstadt wurde 2011 der Antrag von einem Haus im Bereich der Psychiatrie gestellt. Bis heute ist keine Umsetzung erfolgt. Das sind fünf vertane Jahre. In der Zeit hätten wir im Bereich der Psychiatrie Möglichkeiten schaffen können, weil wir dort einen riesigen Mangel an Plätzen haben, die Menschen Schlange stehen und lange Wartezeiten haben.

Bei einem weiteren Punkt hat sich nichts getan – wir merken das immer mehr an den Zuständen in den ländlichen Bereichen –, nämlich beim Ausdünnen der Zahl der Hausärzte. Noch schlimmer fällt dieses Ausdünnen bei den Fachärzten ins Gewicht. Lange Wege müssen in Kauf genommen werden, um Fachärzte in den Städten und Ballungsgebieten aufzusuchen. Nichts ist passiert.

Wir haben bereits vor zwei Jahren ein Papier auf den Weg gebracht und in den Landtag eingebracht, wie wir diese Mängel beheben könnten und welche Möglichkeiten wir nutzen sollten, damit wir denselben Versorgungsstandard im ländlichen Raum haben.

Wir haben selbst eine Fakultät in Bielefeld eingefordert. Was ist passiert? Nichts!

(Ministerin Barbara Steffens: Dafür bin ich doch gar nicht zuständig!)

Im Ausbildungsbereich wird gesagt, wir hätten den höchsten Stand bei Kräften der Pflege und Altenpflege. Das ist richtig. Das ist auch gut so. Wir müssen noch mehr dafür tun. Aber was tun wir denn mit Blick auf die Generalisierung?

(Ministerin Barbara Steffens: Generalistik, Herr Burkert!)

Sie, Frau Ministerin, haben dies bekämpft. Sie bekämpfen es heute noch, sodass wir nicht zur Generalisierung kommen. Wenn wir diese Generalisierungsausbildung hätten, würde sie alle drei Pflegeberufe, Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, auf Augenhöhe bringen – nicht nur beim gesellschaftlichen Ansehen, sondern vor allen Dingen beim Gehalt.

Die „BILD“-Zeitung hat vor einigen Monaten einen Gehaltsvergleich der Pflegeberufe durchgeführt. Danach beträgt die Gehaltsdifferenz zwischen Kranken- und Altenpflege bis zu 800 € im Monat in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen ist das nicht ganz so schlimm. Hier liegen die Differenzen zwischen 200 € und 300 € im Monat.

Wir können uns der Generalisierung nicht verweigern. Wenn nämlich 90 % der Altenpflege- und Kinderkrankenpflegeausbildung identisch sind, ist es höchste Zeit, dass wir das, was 1990 auf den Weg gebracht wurde, nämlich die Idee der Generalisierung, der Vereinheitlichung der Berufe, auch umsetzen. 2000 hat die damalige Gesundheitsministerin Fischer von den Grünen

(Regina Kopp-Herr [SPD]: Andrea, nicht Bir- git!)

ein Gutachten auf den Weg gebracht, damit diese Dinge untersucht werden. Alle regierungstragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag egal welcher Farbe haben in ihre Koalitionsverträge hineingeschrieben: Wir brauchen die Generalisierung.

(Ministerin Barbara Steffens: Die Generalis- tik!)

Jetzt ist es endlich so weit. Ich fordere Sie auf, auch in der Länderkammer Druck zu machen, dass wir in diesem Jahr noch zu dieser Generalisierung kommen.

(Ministerin Barbara Steffens: Generalistik!)

Wir haben es gesehen – das sagen auch die Zahlen der Apothekerkammer Westfalen Lippe –: Es gibt einen Rückgang der Zahl der Apotheken. Gleichzeitig wird ein Fachkräftemangel mit Blick auf PTA beklagt.

Ich will die gesamte Diskussion hier nicht wiederholen. Aber Versandapotheken können nicht das Ziel sein. Wir lehnen sie ab.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Denn der Patient muss ein Gespräch mit einem Apotheker führen, damit er die Sicherheit hat, dass ihm die Medikamente, die er einnehmen soll – teilweise sind das bis zu 15 verschiedene Sorten pro Tag – nicht schaden.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Denn wir haben den Beweis durch eine Studie, dass über 15.000 Menschen in Deutschland an Medikamentenvergiftung sterben, weil sich unterschiedliche Medikamente nicht vertragen.

(Jens Geyer [SPD]: Aber nicht durch Ver- sandapotheken!)

Der Apotheker, lieber Kollege, kann dem Patienten die entsprechenden Ratschläge geben. Das Gespräch ist für den Patienten sehr wichtig, um die Sicherheit direkt vom Apotheker zu bekommen. Er geht nicht nur in die Apotheke, weil er die „Apotheken Umschau“ abholen will.

Frau Ministerin, Sie haben selbst in der Legislaturperiode 2005 bis 2010 die Pflegekammer gefordert. Ich weiß: Ich habe damals der Einrichtung einer Pflegekammer widersprochen.

(Zuruf von Ministerin Barbara Steffens)

Grund für mein damaliges Nein zu Pflegekammer war der Bericht der Enquetekommission in der Legislaturperiode davor. Das hat sich mittlerweile geändert.

Ich bitte Sie, alles auf den Weg zu bringen, damit wir in der nächsten Legislaturperiode – wir wissen, dass das mit Sicherheit zwei bis drei Jahre dauert – zu einer Umsetzung der Pflegekammern kommen, weil die Pflegekräfte einen entsprechenden Status haben müssen, damit sie Gehör in den verschiedensten Gremien finden.

Ich kann nur eines sagen: Die Beispiele aus Rheinland-Pfalz – die Pflegekammer ist noch nicht allzu lange am Netz – sind sehr positiv. Die wenigen Gegenstimmen, die wir gehört haben, wurden auch in der Anhörung vor einigen Wochen von den Vertretern derer, die sich mit der Pflegekammer beschäftigt haben, widerlegt.

in diesem Jahr viel gesagt, nichts gemacht. Das muss sich ändern im nächsten Jahr, am 14. Mai, und es wird sich ändern.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Burkert. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Warden.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Burkert, ich sehe es natürlich ganz anders: Wir haben viel gesagt und auch viel gemacht in den letzten fünf Jahren. Frau Steffens hat sich als Ministerin, glaube ich, sehr engagiert in dem Bereich ihres Ministeriums eingesetzt.

Wir finden, dass der vorliegende Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 sorgfältig durch die Landesregierung erarbeitet wurde und auch auskömmliche Planansätze aufweist. Es sind für die Bevölkerung wichtige Bereiche, die abzudecken sind, nämlich wie Sie eben auch schon selbst gesagt haben: Gesundheit, Pflege und Alter, über die wir heute hier beschließen.

Die geplanten Ausgaben des Einzelplans 15 – so heißt dieser Einzelplan – betragen rund 1,134 Milliarden €. Davon gehen allein mehr als 50 % in die Finanzierung unserer Krankenhäuser. Wir werden diesen Ansatz in diesem Jahr noch mal um 52 Millionen € erhöhen, weil wir erkannt haben, dass es in verschiedenen Bereichen doch noch einen größeren Handlungsbedarf gibt.

Wir haben das Gesundheitswesen, die Krankenhausförderung, die Altenpflegeausbildung, Landesförderplan „Alter und Pflege“, altersgerechte Quartiersentwicklungen, Umsetzung Pflegestärkungsprojekt, Gesundheitspolitik, Sicherstellung medizinischer Versorgung im ländlichen Raum, Versorgung von Zugewanderten mit medizinischer Versorgung und viele wichtige Themen, die in unserem Land die Menschen beschäftigen.

Gerade mit Blick auf die demographische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Anforderungen des Lebens im Alter zeigen, dass es wichtig ist, Mittel zu erhöhen. Wir haben einen Haushaltsansatz von 2,8 Millionen € zusätzlich für die Stiftung Wohlfahrtspflege gebildet. Hier geht es um die Förderung von Einrichtungen und Projekten zugunsten von Menschen mit Behinderungen und alten Menschen oder auch Maßnahmen für Jugendliche und Menschen in schwierigen Lebenslagen.

Wir möchten die Mittel erhöhen für einen optimierten Maßregelvollzug, noch mal um 5,5 Millionen €. Es gibt ein Plus von 4,3 Millionen € unter anderem zur Umsetzung des Landesförderplanes „Alter und Pflege“ und für die altengerechte Quartiersentwicklung, zum Beispiel mit einem zentralen Modellprojekt von 54 Regionen in Nordrhein-Westfalen.

Wir werden 35,4 Millionen € zusätzlich für die Krankenhausförderung einstellen. Davon – das haben Sie

eben erwähnt – ist natürlich auch der Landesanteil im Strukturfonds enthalten von 19,4 Millionen €. Durch diese Erhöhung werden wir auch den Piratenantrag, der sich mit einem ähnlichen Thema befasst, in dieser Beratung ablehnen.

Für uns ist es als Regierungskoalition besonders wichtig, dass unsere parlamentarische Initiative, nämlich im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal zusätzlich Mittel in Höhe von 500.000 € für die Unterstützung von Krebsberatungsstellen zu erreichen, erfolgreich war. Und – das möchte ich ebenfalls deutlich herausstellen – wir erhöhen auch die Mittel für die Kinderschutzambulanzen in Nordrhein Westfalen, nämlich um 2,5 Millionen € auf 7,87 Millionen €, denn leider macht jedes zweite Kind im Laufe seines Lebens Erfahrungen mit Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung. Deshalb brauchen wir die Arbeit der Kinderschutzambulanzen, die mir mit diesen Mitteln im Sinne der Jugendlichen und der Kinder stärken werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hatte sich bereits in seinen Sitzungen im September, Oktober und November mit dem Haushalt befasst und diesen abschließend beraten und verabschiedet. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auch noch unseren Änderungsanträgen zugestimmt. Wir werden heute in der zweiten Lesung dem Einzelplan 15 zustimmen, den Änderungsantrag der Piratenfraktion aber ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Warden. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Schneider.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nordrhein Westfalen braucht auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Gesundheitsversorgung für alle Menschen, gerade auch im ländlichen Raum. Angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts ist da insbesondere auch die Landesregierung gefordert.

Wir haben schon gehört: Hauptproblem ist die Krankenhausfinanzierung in Nordrhein-Westfalen. Es fehlt an allen Ecken und Enden. Die Zahlen kreisen um 1,5 Milliarden €. Da sind andere Bundesländer etwas weiter und haben größere Anstrengungen unternommen. So will zum Beispiel Niedersachsen über ein Sondervermögen ein zusätzliches Investitionsvolumen von rund 600 Millionen € schaffen. Sicher ist dieses Instrument als eine Art Schattenhaushalt nicht unproblematisch. Es geht aber auch mit einer deutlichen Erhöhung der Haushaltsmittel wie in

Baden-Württemberg um rund 100 Millionen € in den letzten Jahren.

Während die Fördermittel in Baden-Württemberg oder Hessen aktuell bei rund 40 € je Einwohner liegen, sind es in NRW nur rund 30 € je Einwohner, und bei den Fördermitteln je Krankenhaus liegen diese Länder mit rund 8.000 bzw. 7.000 € noch deutlich vor Nordrhein-Westfalen mit rund 4.400 €. Dieser Ländervergleich zeigt: Für eine spürbare Verbesserung für die Kliniken in unserem Land muss sich diese Landesregierung mehr einfallen lassen, und zwar auch mehr als nur die alte Forderung nach einer Teilmonistik.

Wenn Sie als Gesundheitsministerin vom Finanzminister keine ausreichenden Investitionsmittel bekommen, wollen Sie die Verantwortung auf die Krankenkassen schieben, aber dennoch die gleichen Entscheidungskompetenzen in der Krankenhausplanung behalten.

(Widerspruch von Ministerin Barbara Steffens)