Das Land hilft aber auch ganz praktisch: 50 Millionen € für Bauinvestitionen, weitere Millionen für konkrete Projekte, eigene internationale und nationale Veranstaltungen zur Profilbildung der Bundesstadt Bonn. Wir setzen weiter auf Stärkung und Entwicklung unserer Bundesstadt. Die Bürgerinnen und Bürger können sicher sein: Wir werden unsere Bundesstadt und die Bundesregion eben nicht durch ein Gesetzesnetz fallen lassen, das ursprünglich Sicherheit garantieren sollte und sich zunehmend löchriger erweist.
Gemeinsam werden wir dafür sorgen, dass Bonn und die Region eine gute Zukunft haben. Nicht nur Bonn, sondern auch das wunderbare Ahrtal, unsere Ahreifel, die deutsche Toskana, haben es verdient, nationales Ranggebiet zu sein. In diesem Sinne sollten wir selbstbewusst sagen: Berlin, wir lassen dich nicht aus der politischen Haftung!
Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, sodass ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 7 schließen kann.
Wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer dem Inhalt des Antrages Drucksache 16/12834 zum Berlin/Bonn-Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Möchte jemand dagegen stimmen? – Das ist nicht der Fall. Sich enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist, wie es die Debatte eigentlich schlussfolgern ließ, der Antrag Drucksache 16/12834 einstimmig vom Parlament angenommen worden. Ich danke Ihnen ganz herzlich.
Keine Obergrenze für Barzahlungen! – Wehret der schleichenden Abschaffung des Bargelds und einem weiteren Schritt hin zum Überwachungsstaat
Der Antrag der Fraktion der Piraten wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Haushalts-und Finanzausschuss überwiesen, damals mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgen soll. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des HFA liegen nun als Drucksache 16/12815 vor.
Demzufolge kommen wir jetzt zur Aussprache, die durch Herrn Kollegen Weske als Sprecher für die SPD-Fraktion eröffnet wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit etwas über einem Jahr beschäftigen wir uns jetzt hier im Plenum das vierte Mal mit dem Thema „Bargeld“. Wir hatten ja zunächst den Antrag der FDP, dann den schofeligen Antrag der CDU, und nun wird abschließend der Piratenantrag hier beraten. Ich versuche, ihn in der Kürze der Zeit durchzugehen.
Sie fangen Ihren Antrag mit der Behauptung an, dass Minister Walter-Borjans gesagt hat, er will eine Bargeldobergrenze von 2.000 bis 3.000 € haben.
Der Herr Minister, der sich hier heute leider nicht selbst verteidigen kann, hat sich den Mund fusselig geredet, auch bei uns im Haushalts- und Finanzausschuss, dass er diese 2.000 oder 3.000 € so nicht gesagt hat.
Das ist auch nicht die Position der Sozialdemokratie. Wir stellen uns 10.000 € vor. Und – das ist ja noch viel wichtiger – das soll nicht nur für Nordrhein-Westfalen oder die Bundesrepublik gelten, sondern natürlich europaweit.
Dann schreiben Sie in Ihrem Antrag: Der 500-€Schein ist abgeschafft. – Auch das stimmt so nicht; das habe ich an dieser Stelle auch schon gesagt. Der bleibt als gültiges Zahlungsmittel erhalten. Wenn also jemand ein Bündel aus 500-€-Scheinen unter seinem Kopfkissen hat – oder wo auch immer man die hintut; das kann Herr Witzel ja vielleicht gleich erklären –:
„Die organisierte Kriminalität und der internationale Terrorismus sind längst auf elektronische Zahlungsmethoden umgestiegen.“
Auch das – das hat die Anhörung gezeigt – stimmt nicht. Das ist genau das Problem: Weil wir in den Nachbarländern Zahlungsobergrenzen haben, beispielsweise in Frankreich, kommen Kriminelle extra nach Deutschland, weil sie hier auf der Kö noch lecker ihr Geld in großen Summen waschen können. Das ist genau das Problem an der Stelle. Insofern ist auch das falsch, was dazu in dem Antrag steht.
Zur Abschaffung des Bargeldes insgesamt, was Sie auf Seite 2 erläutern: Ihr Gedanke ist ja immer: Das ist der Einstieg, ob nun 2.000, 3.000 oder 10.000 €.
Das ist es eben nicht. Wenn wir in einem Wohngebiet eine 30-km-Zone machen, dann wird das keine autofreie Stadt. Das ist eine konkrete Maßnahme, die hilft, aber sie führt nicht dazu, dass irgendetwas abgeschafft wird.
Kommen wir zu dem, was Sie in Ihrem Antrag richtig gemacht haben, das ist nämlich das Zitat von Dostojewski.
Ich habe ein anderes Zitat von Dostojewski, das mir lieber ist, das heißt: „Ohne Kraft erreicht man nichts.“
Dann geht es weiter mit den Konsumprofilen, die demnächst durch die Geschichte schwirren werden. Sie schreiben:
„Zigaretten hätten dann für den betroffenen Bürger eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge zur Folge.“
Entschuldigung, das ist eh schon Fakt! Wenn man eine Lebensversicherung abschließt, dann fragen die einen drei Mal, ob man flötzt. Und wenn man sagt „Ja, das tue ich“, dann gehen die Versicherungsbeiträge drei Mal so hoch.
Das sind Szenarien, die wie eine Bedrohung für die Bevölkerung aufgebaut werden, die im Detail aber entweder nicht stimmen oder schon Fakt sind.
„Einschränkung der Bargeldhaltung“ kommt dann noch zu guter Letzt. Und zwar ist die Theorie, dass irgendwann überhaupt kein Bargeld mehr gebraucht wird. Dann muss der Verbraucher alles bei der Bank haben. Dann gibt es die Negativzinsen, und dann leidet er darunter.
Also: Diese Einschränkung der Bargeldhaltung gibt es überhaupt nicht. Ich habe es eben schon erwähnt. Beim letzten Mal habe ich gesagt, wenn ich irgendwann mal sechs Richtige im Lotto habe, dann werde ich mir das Geld bar auszahlen lassen, weil man eben so viel Bargeld zu Hause haben kann, wie man möchte – nach wie vor. Jetzt habe ich fünf Richtige gehabt. Deswegen muss ich ehrlicherweise sagen: Ich habe es mir überweisen lassen.