Das Land hat sich auf Kosten der Kommunen – Herr Höne – bereichert in einer Größenordnung von einer Milliarde Euro, die wir den Kommunen zurückgegeben haben.
(Henning Höne (FDP): Wann und wer? – Christof Rasche [FDP]: Die SPD hat die Befrachtung eingeführt!)
Darüber hinaus haben wir die Kommunen wieder an der Grunderwerbsteuer beteiligt, ebenfalls 1,4 Milliarden €. Das allein sind 2,5 Milliarden € mehr, die wir den Kommunen zur Verfügung gestellt haben.
Meine Damen und Herren, dieses GFG zeigt eines: Der Paradigmenwechsel im Verhältnis zwischen Land und Kommunen, den wir 2010 begonnen haben, setzen wir fort. Wir haben die höchste Ausschüttung aus dem Landeshaushalt gegenüber den Kommunen in diesem Gemeindefinanzierungsgesetz von 10,56 Milliarden €. – Es bleibt bei der Formel: Land und Stadt – Hand in Hand für die Menschen in diesem Land und für die Kommunen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! – Lieber Herr Minister Jäger, wir sollten nicht darüber diskutieren, wer sich auf wessen Kosten wann wie bereichert hat, sondern unser Ziel muss sein, mit dem GFG 2017 die Kommunen auskömmlich zu finanzieren.
Wie jedes Jahr wird gemeinsam mit dem – soeben eingebrachten – Haushalt auch das Gemeindefinanzierungsgesetz für das kommende Jahr eingebracht, und auch in diesem Jahr erklären Sie, lieber Herr Minister Jäger, in der Pressemitteilung des Ministeriums:
Dass die Kommunen das auch so sehen, ist mehr als fraglich. Da setze ich mal ein großes Fragezeichen, denn die finanzielle Situation der 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist, Sie haben es eben selbst gesagt, immer noch angespannt bis besorgniserregend.
Auch da haben wir scheinbar unterschiedliche Zahlen, denn mir liegen andere vor als, dass nur noch neun Kommunen in Nothaushalten sind, aber auch das können wir sicherlich klären.
„… sollen gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. ‚Wir bewegen uns damit auf dem Boden dessen, was der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW in Münster zuletzt im Mai dieses Jahres als verfassungskonform bewertet hat‘„
so erläutern Sie das, Herr Jäger. Das bedeutet doch im Klartext, der Mangel wird auch in diesem Jahr lediglich umverteilt und es gibt keinerlei Planungssicherheit für unsere Städte und Gemeinden.
„einen Hinweis des Verfassungsgerichtshofes aufzugreifen und einige Aspekte des kommunalen Finanzausgleichs erneut …
Angesichts der desolaten Finanzsituationen bedeutet Stillstand für die Städten, Gemeinden und Kreise aber nicht nur Stillstand, sondern eben gefährlichen Rückschritt.
Das GFG, das Sie hier vorlegen, bietet keine Impulse für eine gerechte Mittelverteilung. Es bietet auch keine Impulse für eine zukunftssichere Kommunalfinanzierung.
Im Gegensatz zu dem, was Sie sagten, sprechen wir über immer weiter steigende Kassenkredite. Wir sprechen immerhin über 27 Milliarden € und über eine Gesamtverschuldung von fast 60 Milliarden €. Wir sprechen über die bundesweit höchsten Hebesätze bei der Gewerbe- und bei der Grundsteuer. Wir sprechen über ein landesweites Defizit, während bundesweit Überschüsse in den Kommunen erwirtschaftet werden.
Meine Damen und Herren, wenn es nicht endlich gelingt, eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorzunehmen, droht in vielen Teilen des Landes die Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Ankündigung einer wissenschaftlichen Untersuchung von Aspekten des kommunalen Finanzausgleichs dient hier wohl eher als Sedativum, als kleine Beruhigungspille, denn der ehrlichen Auseinandersetzung mit den Problemen im System der Kommunalfinanzierung in Nordrhein-Westfalen.
Die einzige Änderung im diesjährigen GFG sind die zu verteilenden Summen. Diese steigen in der Tat. Das ist aber nicht etwa Ihr Verdienst, Herr Minister, sondern das ist der guten Konjunktur und den Rekordsteuereinnahmen im Bund zu verdanken.
Nur hiervon profitieren Sie. Sie schieben die Verantwortung immer gerne in Richtung Bund, und dann sollten wir das in diesem Fall auch tun.
den € – das ist ein Plus von 1,71 %. Nur diese Rekordsteuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden überdecken die weiterhin bestehenden systemimmanenten Schwächen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2017. Auch die Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte wird hierdurch weitestgehend überdeckt.
Letztlich werden aber alle Kommunen in NordrheinWestfalen geschwächt, weil die Lösung der drängenden Probleme im kommunalen Finanzausgleich aufgeschoben wird. Ein wesentlicher Teil des bundesweit schärfsten Steuererhöhungsprogramms – der rot-grüne Stärkungspakt Stadtfinanzen – wird per Vorabzug und per ungerechtem Kommunalsoli von den Kommunen selbst finanziert.
Weiterhin befeuert der kommunale Finanzausgleich die Steuererhöhungsspirale durch die Festsetzung der bundesweit höchsten fiktiven Hebesätze. Damit schwächen Sie den Wirtschaftsstandort NordrheinWestfalen mittelbar. Sie belasten Bürgerinnen und Bürger und schränken gleichzeitig die kommunale Selbstverwaltung im Bereich der Hebesatzfestsetzung praktisch ein.
Seit Jahren fordern nicht nur wir Sie auf, endlich die treibende Funktion des GFG bei der Entwicklung der Hebesätze anzugehen. Selbst das ifo Institut und das FiFo Köln haben jeweils auf die Gefahr Ihrer Systematik hingewiesen. Sie drängen die Kommunen aber mit dem GFG 2017 unmittelbar in die roten Zahlen und in Richtung weiterer Rekordsteuererhöhungen.
Weiterhin sorgt das GFG für zu wenig Investitionsmöglichkeiten der Kommunen. Die Kommunen in Bayern und in Baden-Württemberg investieren pro Einwohner 2,5-mal mehr als in Nordrhein-Westfalen. Im Ländervergleich über die kommunalen Pro-KopfAusgaben in den Jahren 2013 bis 2015 liegt Nordrhein-Westfalen mit gerade einmal 625 € auf dem vorletzten Platz, während die Spitzenreiter Bayern und Baden-Württemberg mehr als doppelt so hohe Sachinvestitionsausgaben tätigten.
Auch im Jahr 2015 wurden in den nordrhein-westfälischen Kommunen mit 230 € pro Kopf unterdurchschnittlich hohe Investitionen vorgenommen, während zehn Bundesländer höhere Sachinvestitionsausgaben vornahmen. Hier wäre eine Stärkung der Investitionsansätze im GFG als erster Schritt wichtig anstatt eines weiteren Sonderprogramms.