Das ist zunächst einmal nichts Schlechtes. Dennoch herrscht unserer Auffassung nach hier Handlungsbedarf; denn nach Auskunft der Verbände gibt es keine Empfehlungen, nach denen Kommunen solche Kooperationen eingehen und gestalten können. Wir müssen aber sicherstellen, dass durch diese Projekte keine Monopolstellungen geschaffen werden und die Abhängigkeit der Kommunen von einzelnen Herstellern nicht zu groß wird.
Auch stellen sich wichtige Fragen zum Datenschutz und dazu, und wie öffentliche Infrastrukturdaten in Big-Data-Projekte einfließen. Das sind Fragen, die jetzt gestellt und beantwortet werden müssen.
Ein weiterer Punkt sind Safe Citys. Jedem, der den Schutz persönlicher Daten und die Interessen der Bürger ernst nimmt, stellen sich hier erst einmal die Nackenhaare senkrecht. Daran ändert auch die in der Pressemitteilung ebenfalls zitierte Aussage des Gelsenkirchener Oberbürgermeisters nichts. Das Gegenteil ist der Fall. Er erkennt immerhin an, dass das Thema „Sicherheit“ aktuell – ich zitiere – „kontrovers“ diskutiert wird, hält aber genau das für „nicht schädlich“. Er sieht dagegen die Möglichkeit – ich zitiere noch einmal –, „einen wichtigen Akzent“ für Gelsenkirchen zu setzen.
Reden wir Klartext: Safe City bedeutet eine Vernetzung der Videoüberwachung in der ganzen Stadt. Durch die Verknüpfung mit weiterer Sensorik soll dann Software erkennen, wo Gefahrensituationen auftreten, und Alarm geben.
Immer mehr Bilder, immer mehr Daten – immer mehr Möglichkeiten, Daten zu ge- und missbrauchen. Das kann man nicht mehr mit Hausrecht regeln, sondern hier ist das Land gefordert.
Denn wollen wir in Sachen Videoüberwachung wirklich britische Verhältnisse mit chinesischer Technologie einführen? Ich denke nicht.
Bevor solche Akzente gesetzt werden, gibt es unserer Auffassung nach einiges zu klären. Vor allem muss die Frage gestellt werden, wem das alles nutzt. Bevor mit schönen Schlagworten hier auf neue Technologien gesetzt wird, muss klar sein, welchen Nutzen der Bürger davon hat und womit dieser Nutzen bezahlt wird.
Neue Technologien und intelligente Steuerungssysteme bieten viel Potenzial, um Städte zu verbessern. Die Kooperation mit Großkonzernen ist daher für nordrhein-westfälische Kommunen sicherlich sehr interessant. Gleichzeitig wird aber niemand daran zweifeln, dass es bei der Kooperation mit einem
Hier muss auch noch Folgendes gesagt werden: Wenn es um hoheitliche Daten geht, sind das letztlich Daten der Bürger. Wir müssen die volle Souveränität eines jeden Bürgers über seine Daten sicherstellen. Dafür bedarf es klarer und transparenter Regeln für Smart- und Safe-City-Konzepte.
Die Landesregierung ist gefordert, solche Regeln im Rahmen der Kommunalaufsicht zu entwickeln, um den Kommunen frühzeitig Rechtssicherheit für ihre Pilotprojekte zu geben.
Wir sind erst am Anfang einer Entwicklung. Bevor Big Data Einzug in die Verwaltung hält, müssen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, die vor allem eines sicherstellen: Es muss immer um den Nutzen für die Bürger und nicht um die Interessen der Wirtschaft oder etwa der Sicherheitsbehörden gehen.
Darüber möchten wir mit Ihnen im Ausschuss sprechen. Wir freuen uns auf die Diskussion dort. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Herrmann, herzlichen Dank für diese Lehrstunde, in der Sie uns einmal erklärt haben, was Safe-City ist, was Smart-City ist.
Aber ich gestehe ganz offen: Ich habe nicht verstanden, was Sie mit diesem Antrag erreichen wollen. – Offenbar haben auch unsere Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament nicht verstanden, was die Zielrichtung dieses Antrags ist. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
Sie fordern klare Regeln ein. – Ich bin der Auffassung: Wir haben klare Regeln und klare Grenzen in unseren Gesetzen, insbesondere im Datenschutzgesetz und in anderen Gesetzen. Wir haben immerhin einen CIO, eine Landesdatenschutzbeauftragte und andere bestellt. Insofern gibt es klare Vorgaben und Regeln.
Kommen wir zu Ihrem Antrag: Sie führen aus, anlässlich der diesjährigen CeBIT sei bekannt geworden, dass die Stadt Gelsenkirchen zusammen mit dem Elektronikkonzern Huawei zur Safe- und SmartCity werden wolle. – Grundsätzlich ist das zu begrüßen. Das muss man klar sagen. Das unterstützen wir
Gelsenkirchen wolle unter der Überschrift Safe-City alle sicherheitsrelevanten Lebensbereiche gestalten, also für die Sicherheit im öffentlichen Raum, bei Großveranstaltungen oder im eigenen Wohnumfeld sorgen. – Da bin ich hinreichend irritiert. Das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich.
Sie führen aus, es müsse eine klare Trennung zwischen der wirtschaftlichen Betätigung von Unternehmen und hoheitlichen Aufgaben der Kommunen geben, die auch im Rahmen von Pilotprojekten nicht überschritten werden dürfe. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger müsse gewahrt bleiben. – Das ist richtig. Diese Auffassung teilen wir.
Mit Ihrem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, Regeln aufzustellen und Kooperationen von Wirtschaftsunternehmen mit Smart- und Safe-Cities zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung greift Ihr Antrag eindeutig in Regeln und in die klassische kommunale Selbstverwaltung ein. Von Ihnen wird wieder einmal ein Szenario konstruiert und dargestellt, mit dem Sie eine gewisse Befürchtungs- und Überwachungshysterie aufbauen, Herr Kollege Herrmann, und zwar ohne konkrete sachliche Untermauerung. Die Gründe haben Sie weder hier im Parlament noch in Ihrem Antrag dargelegt.
Der Antrag ist daher aus unserer Sicht kritisch zu sehen. Mir ist überhaupt nicht klar – das habe ich eben schon gesagt –, welche Zielrichtung hier verfolgt werden soll.
Die zitierten Äußerungen der Stadt Gelsenkirchen sind bisher offenbar nicht mehr als eine Absichtserklärung. Ich kenne keine andere Stadt, die dieses Ziel verfolgt. Sie haben auch keine andere Stadt in dieser Form benannt. Es steht auch nicht in Ihrem Antrag. Daher wäre ich Ihnen dankbar, wenn wir das in der weiteren Ausschussberatung erörtern würden und Sie das vielleicht belegen könnten.
Schon vor diesem Hintergrund gibt es für mich keinen Anlass, die Landesregierung heute aufzufordern, den Kommunen verbindliche Regelungen für solche Kooperationen mit privaten Unternehmen vorzugeben.
Für mich und uns – das eint uns auch in diesem Haus, glaube ich – gilt unmissverständlich die kommunale Selbstverwaltungshoheit im Rahmen des Art. 28 des Grundgesetzes. Das ist, wie ich finde, ein hohes und nach wie vor wichtiges Gut unserer Städte und Gemeinden.
Wenn es denn so ist, wie Sie es in Ihrem Antrag darstellen, ist es für uns selbstverständlich, dass sich die Kommunen an geltendes Gesetz, an geltende Vor
schriften und an die Vorgaben des öffentlichen Haushaltsrechts halten. Dazu bedarf es keiner erneuten Aufforderung.
Da Ihr Antrag auf eine Überprüfung der Stadt Gelsenkirchen hindeutet, Herr Kollege Herrmann, will ich nur noch einmal darauf hinweisen, dass dies eine Aufgabe des Kommunalministers und der Exekutive ist. Es ist keine Aufgabe des Parlaments und schon gar nicht des Landtags. Auch an dieser Stelle habe ich meine erheblichen Zweifel.
Wie ich schon gesagt habe, haben wir geltende Datenschutzgesetze. Wir lehnen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit erheblichen Kontrollen und vor allem Controlling ausdrücklich ab.
Ich sage Ihnen ganz offen: Wir haben keine ernsthafte Neigung, diesen Antrag zu unterstützen. Wir können das aber gerne im Ausschuss diskutieren. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie die Stadt Gelsenkirchen am 15. März 2016 auf ihrer Internetseite bekannt gab, ist ein chinesisches Unternehmen daran interessiert, Gelsenkirchen als Modellstadt bei der Vernetzung in den Bereichen E-Government, Safe-City und Smart-City zu unterstützen, um innovative Dienstleistungen für Bewohner, Besucher und Unternehmen anzubieten. So sollen konkrete Anwendungsbeispiele für technische Lösungen gefunden und unter realen Bedingungen getestet werden.
Die Piratenfraktion sieht darin die Gefahr, dass in Gelsenkirchen demnächst umfangreiche Überwachungs- und Analysetechnik installiert werden könnte. Deshalb soll der Landtag die Landesregierung auffordern – ich zitiere –,
„verbindliche Regeln für die Kooperationen von Kommunen mit Wirtschaftsunternehmen im Rahmen von sogenannten Smart- und Safe-City-Konzepten zu entwickeln.“
Darüber, ob dieses Thema unbedingt zu den drängendsten Problemen in Nordrhein-Westfalen zählt und deshalb auf die Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung gehört, kann man, wie immer, sehr trefflich streiten und geteilter Meinung sein.
sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit Wirtschaftsunternehmen kooperieren dürfen, ist aus Sicht der CDUFraktion eine außerordentlich verwegene Vorstellung. Den Piraten ist offenbar nicht bekannt, dass es bei uns den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung gibt. Der Kollege Dahm hat schon das Grundgesetz zitiert.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Das waren Poli- zeiaufgaben und Sicherheitsaufgaben des Landes, nicht der Kommunen!)
Dieser Grundsatz ist in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes verankert und genießt somit Verfassungsrang. Der Staat kann also nicht so einfach in die Kommunen hineinregieren und ihnen vorschreiben, mit wem sie zu welchem Zweck privatrechtliche Verträge abschließen dürfen oder was in diesen Verträgen zu stehen hat. Das ist aus unserer Sicht übrigens auch gut so.
Dass sich die Kommunen im Rahmen ihrer Tätigkeit darüber hinaus an Recht und Gesetz zu halten haben, ist aus unserer Sicht eine pure Selbstverständlichkeit. Gleiches gilt auch für die Tätigkeit privater Unternehmen. Was genau der Landtag dazu beschließen sollte, ist mir schleierhaft.
Ich darf im Übrigen daran erinnern, Herr Minister Jäger, dass der Bürgermeister von Gelsenkirchen langjähriges Mitglied im Innenausschuss war.
Entschuldigung; er ist Oberbürgermeister. – Herr Kollege Baranowski wird sich in Gelsenkirchen also schon an Recht und Gesetz halten.