Protocol of the Session on July 7, 2016

Ich rufe auf:

16 Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die

psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/12365

erste Lesung

Hier gibt nun Herr Minister Kutschaty für die Landesregierung die Einbringungsrede zu Protokoll. (siehe Anlage 3)

(Beifall von allen Fraktionen)

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/12365 an den Rechtsausschuss. Möchte jemand sich enthalten oder nicht überweisen? – Beides ist nicht der Fall.

Ich rufe auf:

17 Gesetz zur Stärkung des Kreistags

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/12362

erste Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. Ich vermute, dass die Landesregierung das dann auch tut. – Das ist so. (siehe An- lage 4)

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache

16/12362 an den Ausschuss für Kommunalpolitik – er bekommt die Federführung – und an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Innenausschuss. Möchte jemand den Gesetzentwurf nicht überweisen oder sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall.

Jetzt kommen wir zu:

18 Wahl der Mitglieder des WDR-Rundfunkrats

gemäß § 15 Abs. 4 WDR-Gesetz

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags Drucksache 16/12377

Liebe Kolleginnen und Kollegen, hierzu muss ich Ihnen eine ganze Menge Text vortragen.

(Zuruf: Zu Protokoll!)

Nein, es ist nicht möglich, das zu Protokoll zu geben. Deshalb habe ich eben auch so viel Gas gegeben.

Gemäß § 15 Abs. 1 des WDR-Gesetzes besteht der Rundfunkrat aus 60 Mitgliedern. Sieben dieser Mitglieder werden gemäß § 15 Abs. 4 des WDRGesetzes durch gesellschaftlich relevante Gruppen entsandt.

Hierfür konnten sich Verbände und sonstige nicht öffentlich-rechtliche Organisationen beim Landtag für die kommende Amtszeit des Rundfunkrates bewerben. Die gemeinsame Bewerbung mehrerer Verbände oder Organisationen ist zulässig. Der Landtag beschließt mit Zweidrittelmehrheit, welchen der gesetzlich relevanten Gruppen für die neue Amtsperiode des Rundfunkrats ein Sitz zusteht.

Mit Abschluss des Bewerbungsverfahrens sind im Landtag insgesamt 27 Bewerbungen eingegangen. Die Bewerberinnen und Bewerber sind aus der Unterrichtung Drucksache 16/12377 ersichtlich.

Die Liste der Bewerbungen nebst allen Unterlagen ist nach Ablauf der Bewerbungsfrist jeder Fraktion sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Schwerd zur Verfügung gestellt worden.

Dieses Verfahren war zuvor zwischen den Fraktionen einvernehmlich so verabredet worden.

Wie gerade ausgeführt, beschließt der Landtag gemäß § 15 Abs. 4 Satz 5 des WDR-Gesetzes mit Zweidrittelmehrheit, welche der Bewerber für die neue Amtsperiode einen Sitz im Rundfunkrat erhalten.

Zu den hierfür erforderlichen Abstimmungen möchte ich vorab ergänzende Hinweise geben:

Erstens. Die gesetzlich vorgegebene Zweidrittelmehrheit ist nach meiner Auffassung als Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen zu werten. Denn eine höhere Anforderung – zwei Drittel der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Landtages – kommt nur bei ausdrücklicher Anordnung in der Rechtsgrundlage in Betracht. Daran fehlt es allerdings vorliegend.

Zweitens. Das Wahlverfahren ist ansonsten gesetzlich nicht geregelt. Die Abstimmung über die zu entsendenden Gruppen kann durch das übliche Verfahren des Handaufhebens gemäß § 43 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung durchgeführt werden. Dabei stehen alle Bewerber zur Abstimmung.

Drittens. Der Abstimmungsvorgang selbst soll so ablaufen, dass die Gruppen einzeln aufgerufen und zur Abstimmung gestellt werden. Da lediglich sieben

Gruppen gewählt werden können, hat jedes Mitglied des Landtags insgesamt – nur – sieben Stimmen.

Wird in der Abstimmung über eine Gruppe eine Zweidrittelmehrheit erreicht, ist diese gewählt. Das führt dazu, dass beim Einzeldurchgang aller Bewerber nach Erreichen der siebten gewählten Gruppe der Wahlvorgang beendet werden muss. Denn der achte vergebene Sitz würde zur Rechtswidrigkeit unseres Beschlusses führen.

Ich gehe davon aus, dass sich gegen diesen Modus kein Widerspruch erhebt. – Das stelle ich fest.

Viertens. Da das Wahlverfahren auch zur Frage der Reihenfolge der zur Abstimmung zu stellenden Bewerber nicht gesetzlich geregelt ist, ist noch die Frage nach der Reihenfolge des Aufrufs zu klären.

Grundsätzlich kommt der Aufruf der Bewerber in alphabetischer Ordnung infrage.

Die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben jedoch den Antrag gestellt, nach einer näher bezeichneten, nicht alphabetischen Reihenfolge über sieben Bewerber zuerst abzustimmen. Ich werte dieses Begehren als Antrag zur Geschäftsordnung zur Abstimmungsreihenfolge.

Daher frage ich vor den Abstimmungen über die gesellschaftlich relevanten Gruppen, ob Einverständnis besteht, entsprechend dem Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zunächst über die sieben vorgeschlagenen Bewerber abzustimmen. Falls dann die sieben Sitze nicht vergeben sein sollten, würde ich die zusätzlichen Vorschläge der Fraktion der Piraten zur Abstimmung stellen. Sollten dann die sieben Sitze nicht vergeben sein, würde ich die verbleibenden Organisationen und Verbände in alphabetischer Reihenfolge zur Abstimmung stellen.

Ich frage auch hier, ob sich gegen dieses Vorgehen Widerspruch erhebt. – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reihenfolge könnte ich Ihnen jetzt von 1 bis 27 in der nicht alphabetischen Folge vortragen. Die Liste sieht so aus.

(Präsidentin Carina Gödecke hält ein eng be- schriebenes DIN-A4-Blatt hoch.)

Darf ich davon ausgehen, dass Sie die Liste kennen und dass ich sie nicht vorzulesen brauche? – Das ist so.

(Beifall)

Fünftens. Dann kommen wir jetzt zu den eigentlichen Abstimmungen über die sieben Sitze im Rundfunkrat.

Wir kommen zur ersten Abstimmung über einen Sitz im Rundfunkrat für die Gruppe „Ärztekammer Westfalen-Lippe, Hartmannbund Westfalen

Lippe, Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, Landesverband NRW im Deutschen AnwaltVerein, Steuerberaterverein Nordrhein-Westfalen“. Wer hier zustimmen und diese Gruppe wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt nicht zu? – Der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Enthaltungen? – Die Piraten. Im Einvernehmen mit den Schriftführern stelle ich fest, dass damit die gesetzlich erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wurde und den genannten Organisationen insgesamt ein Sitz im Rundfunkrat zusteht.

Wir kommen zur zweiten Abstimmung über einen Sitz im Rundfunkrat für die Deutsche Initiative für den Nahen Osten. Wer dieser Initiative seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Enthaltungen? – Auch in diesem Fall enthalten sich die Piraten. Im Einvernehmen mit den Schriftführern stelle ich ein zweites Mal fest, dass damit die gesetzlich erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wurde und der Deutschen Initiative für den Nahen Osten ein Sitz im Rundfunkrat zusteht.

Wir kommen zur dritten Abstimmung über einen Sitz im Rundfunkrat für den Deutschen Kinderschutzbund – Landesverband Nordrhein-Westfalen. Wer dem Deutschen Kinderschutzbund – Landesverband Nordrhein-Westfalen – seine Zustimmung für den Sitz geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Gibt es Enthaltungen im Haus? – Das ist nicht der Fall. Auch in diesem Fall kann ich im Einvernehmen mit den Schriftführern feststellen, dass die gesetzlich erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wurde und dem Deutschen Kinderschutzbund – Landesverband Nordrhein-Westfalen – ein Sitz im Rundfunkrat zusteht.

Wir führen die vierte Abstimmung über einen Sitz im Rundfunkrat durch. Diesmal bewirbt sich der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und ein Mitglied der Piraten. Wer stimmt dagegen? – Der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Wer enthält sich? – Die restlichen Piraten. Auch hier darf ich im Einvernehmen mit den Schriftführern die gesetzlich erforderliche Zweidrittelmehrheit als erreicht feststellen. Damit steht dem Deutschen Mieterbund Nordrhein-Westfalen ein Sitz im Rundfunkrat zu.

Wir führen die fünfte Abstimmung durch. Diesmal stimmen wir über einen Sitz für die Gruppe „HVD – LV Nordrhein-Westfalen, IBKA Nordrhein-Westfalen, Giordano-Bruno-Stiftung“ ab. Wer dieser Gruppe einen Sitz im Rundfunkrat zugestehen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD,