Das sind sie in der Mehrzahl nicht bei geschlossenen Einsätzen, also nicht bei Demonstrationen, nicht bei Fußballspielen. Das sind sehr robuste Einsätze, bei denen wir viel für den Eigenschutz der Beamtinnen und Beamten tun.
Ob eine Schulterkamera bei geschlossenen Einsätzen, also beispielsweise bei Einsatzhundertschaften, technisch überhaupt ein taugliches Mittel ist, wollen derzeit zwei Bundesländer prüfen. Dort sind die Bodycams noch gar nicht im Einsatz, weil das Herunterschlagen von der Schulter gerade in geschlossenen Einsätzen ohne Weiteres möglich wäre.
In der Mehrzahl – das haben wir mit unserer Studie „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte in Nordrhein-Westfalen“ unter unglaublich hoher Beteiligung der Beamtinnen und Beamten breit dargelegt – ist uns klar, dass die meisten Übergriffe sowohl des Bedrängens – das wird von vielen Beamten als Gewaltübergriff wahrgenommen – als auch der direkten körperlichen Gewalt im polizeilichen Alltag dort stattfinden, wo man es am wenigsten vermutet: bei ganz normalen Einsätzen – Familienstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten –, wo sich plötzlich Kontrahenten gegen die Polizei verbünden.
An den bekannten Kriminalitätsschwerpunkten ist das weniger der Fall, weil dort die erhebliche Präsenz ohnehin schon präventiv wirkt. Ob Schulterkameras dort wirken, muss man abwarten. Sie sehen also: Wir müssen eine Vielzahl von Fragen erst einmal inhaltlich beantwortet haben, bevor man sich zu diesen Bodycams überhaupt vernünftig äußern kann.
Übrigens habe ich vorgestern ein längeres Gespräch mit meinem Amtskollegen Roger Lewentz in Rheinland-Pfalz dazu geführt. Er hat mir gesagt: Wir haben durchweg positive Erfahrungen, aber für eine endgültige Beurteilung ist es noch viel zu früh –
auch vor dem Hintergrund, dass in RheinlandPfalz geschaut wird, an welchen Stellen und in welchen Einsatzsituationen Bodycams aus rheinland-pfälzischer Sicht überhaupt sinnvoll sind.
Daran kann man erkennen, dass der IMKBeschluss aus dem Dezember letzten Jahres, der also erst vor wenigen Wochen gefasst wurde, vernünftig und richtig war, dass wir nämlich in mehreren Bundesländern Trageversuche
durchführen und dann wissenschaftlich evaluieren lassen: Wann und in welchen Situationen kann das präventiv zur Gewaltminderung gegen Polizeibeamtinnen und -beamten beitragen? Ist es rechtlich zulässig, anschließend im Rahmen der Strafverfolgung solche Kameras einzusetzen? Diese Ergebnisse werden auf der Herbstsitzung der IMK in diesem Jahr beraten.
Dann haben wir eine vernünftige Grundlage. Schnellschüsse und operative Hektik sind keine seriöse Sicherheitspolitik.
Dank, Herr Minister. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
Wir stimmen erstens ab über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/10789. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/10789. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/10789 mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der Piraten bei Zustimmung der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.
Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/10919. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Die FDP-Fraktion. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/10919 mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der Piraten bei Enthaltung der CDUFraktion und des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd abgelehnt.
„Vorläufige wirtschaftliche Ergebnisse des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) – In welchem Umfang sind die einzelnen für das Jahr 2015 gesetzten finanziellen Ziele durch den BLB NRW erreicht worden?“
Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans hat im Haushaltsplan 2016 sowie in seiner Mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2019 für die Jahre 2016 und 2017 zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 400 bzw. 300 Millionen Euro für den Landeshaushalt veranschlagt, die der BLB NRW abzuführen hat. So soll der BLB NRW sein Landesdarlehen schneller als zuvor vorgesehen tilgen und damit den Landeshaushalt entlasten.
Im Jahr 2016 soll der BLB NRW insgesamt 858 Millionen Euro an Tilgungsleistungen an das Land Nordrhein-Westfalen erbringen – also rund 400 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Diese Mittel kann der BLB NRW jedoch nicht etwa aus erwirtschafteten Überschüssen begleichen, sondern muss auf unterschiedliche Finanzierungselemente zurückgreifen.
Unter anderem plant der BLB NRW, seine im Haushaltsgesetz 2016 genehmigte Kreditermächtigung von 408 Millionen Euro voll auszuschöpfen und darüber hinaus 198 Millionen Euro an weiteren Krediten aus fortgeltenden Kreditermächtigungen aufzunehmen. Ferner plant der BLB NRW, liquide Mittel von 155,2 Millionen Euro in diesem Jahr abzubauen, die er wiederum durch eine Aufstockung seines Finanzmittelbestandes um 171,9 Millionen Euro im Jahr 2015 aufzubauen plante (vgl. LT-Vorlage 16/3412 so- wie Beilage 2 zu Einzelplan 12 des Haushalts- plans 2016).
Mit Vorlage 16/3640 sind dem Landtag Nordrhein-Westfalen IST-Zahlen des BLB NRW zum 30. Juni 2015 geliefert worden. Diese lassen bisher keine Erkenntnis darüber zu, ob die Planungen des BLB NRW im Jahr 2015 eingehalten werden konnten. So betrug beispielsweise der Finanzmittelbestand zur Mitte des Jahres minus 55 Millionen Euro und hat sich damit im Vergleich
Es ist allgemein bekannt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses eines Unternehmens dieser Größenordnung einige Monate und darüber hinaus sogar die Weiterleitung dieses Abschlusses an das Parlament weitere sechs Monate in Anspruch nehmen kann (vgl. LT-Vorlage 16/3195 vom 9. September 2015 zum Jahresabschluss des BLB NRW zum 31. Dezember 2014 mit dem offiziellen Bestätigungsvermerk des Abschluss- prüfers bereits vom 26. März 2015).
Vor dem Hintergrund, dass der testierte Jahresabschluss des BLB NRW für das Jahr 2015 eventuell erst im September 2016 dem Landtag vorgelegt werden könnte, ist die frühzeitige Unterrichtung des Landtages über vorläufige ISTZahlen des BLB NRW – wie mit Vorlage 16/3640 zum Stichtag 30. Juni 2015 geschehen – zum 31. Dezember 2015 von großer Bedeutung. Nur so kann zeitnah eine Einschätzung über die Validität der in der Haushaltsplanung 2016 angenommenen Werte vorgenommen werden.
Der Finanzminister sollte dem Landtag für eine größtmögliche Haushaltsklarheit und -wahrheit alle auch vorläufigen IST-Werte der Geschäftstätigkeit des BLB-NRW zum Stichtag 31. Dezember 2015 liefern. Nur so ist es dem Haushaltsgesetzgeber nach beachtlichen Fehlkalkulationen dieser rot/grünen Landesregierung bei anderen Haushaltspositionen möglich, frühzeitig den Realitätsbezug der beschlossenen Zielsetzungen prüfen zu können.
In welchem Umfang sind die einzelnen für das Jahr 2015 gesetzten finanziellen Ziele durch den BLB NRW erreicht worden?
Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Dr. Walter-Borjans antworten wird. Herr Minister, Sie sind anwesend. Damit haben Sie das Wort.
Herr Präsident! Herr Witzel! Meine Damen und Herren! Herr Witzel, Ihnen müsste eigentlich bekannt sein, dass bei einem Unternehmen in der Größe eines DAX-Konzerns mit einer Bilanzsumme von nahezu 10 Milliarden € vor Ende März keine belastbaren Zahlen für den Jahresabschluss zu erwarten sind.
Wie bei allen Unternehmen sind intensive Gespräche mit den Wirtschaftsprüfern zu führen, und es wird Buchungen zum Jahresabschluss geben. Bei Betrieben dieser Größenordnung im Baubereich stehen in erheblichem Umfang Erhebungen zu Bestand und zu Bewertung im Blickpunkt.
Mich wundert es, dass Sie trotz Kenntnis dieser Selbstverständlichkeiten heute Wasserstandsmeldungen einfordern. Ich kann Ihnen jetzt schon sa
Wir tun alles dafür, dass Sie frühzeitig über die Entwicklungen im BLB unterrichtet werden. Im Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen hat es zum Juni letzten Jahres einen testierten Zwischenstand gegeben. Im Moment arbeiten wir an einem testierten Zwischenstand zum 30. September, der im Augenblick noch nicht vorliegt. Wir werden Ihnen im Weiteren sofort die Daten, die vorliegen, zur Verfügung stellen.
Jetzt mache ich einen Vorschlag zur Abkürzung; das können Sie natürlich auch anders handhaben. Wir können jetzt das machen, was wir in diesen Fragestunden jedes Mal machen, dass Ihre Fraktionskollegen die Fragen vortragen, die sie vorher notiert haben, und dass ich Ihnen sagen muss, dass es dazu noch keine testierten Abschlüsse gibt.
Wir können uns aber auch auf eine andere Vorgehensweise verständigen. Sie haben im Vortext Ihrer Frage geschrieben, worum es Ihnen eigentlich geht: Sie möchten zeigen, dass sich die im Haushalt vorgesehene Einnahme aus einer Rückzahlung eines internen Darlehens des BLB aus dem wirtschaftlichen Ergebnis des BLB nicht ableiten lässt.
Dem widersprechen zumindest die bislang vorgelegten Zahlen, von denen ich eben gesprochen habe. Dem widerspricht die Liquiditätsplanung. Vor allen Dingen – das wissen Sie auch; darüber haben wir oft genug gesprochen – hätte der BLB selbst dann eine wirtschaftliche Besserstellung zu erwarten, wenn er ein Darlehen, das mit über 4 % verzinst werden muss, vom Land ablösen und sich am Markt ein anderes Darlehen beschaffen kann, dessen Zinssatz deutlich darunter liegt.
So viel ist zu dem zu sagen, was Sie in der Einleitung der Frage wieder unterstellen – unter anderem auch mit der Bemerkung am Ende der Einleitung, dass es in letzter Zeit beachtliche Fehlkalkulationen gegeben habe. Damit meinen Sie die 0,9%ige Abweichung bei den Steuereinnahmen. Sie ist aber auf der Ausgabenseite so weit unterschritten worden, dass wir sogar weniger Kredite aufnehmen mussten als ursprünglich geplant. Damit kann ich mich jederzeit sehen lassen.
Hier stehen wir an einem guten Punkt. Der BLB wird diese Rückzahlung vornehmen können. Er wird damit nicht nur den Landeshaushalt besserstellen, sondern er wird auch sich selber wirtschaftlich besserstellen.
Alle detaillierten Daten zum Abschluss stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung, wenn sie vorliegen. Das kann ich im Augenblick noch nicht. Vor diesem Hintergrund sollten wir überlegen, ob wir die entsprechenden Ankündigungen jetzt machen oder später. – Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer Nachfrage. – Herr Minister Dr. Walter-Borjans, uns ist beiden bekannt, wie eng der Zusammenhang zwischen dem Kernhaushalt des Landes und den Nebenhaushalten für Sondervermögen ist. Das betrifft auch die gesamte Finanzplanung, die Sie in Bezug auf die Landesfinanzen beschäftigt, bis hin zu Fragen der Schuldenbremse und deren Einhaltung in den nächsten Jahren.
Bereits Mitte Januar 2016 haben Sie die Zahlen des vorläufigen Abschlusses des Landeshaushalts für das Jahr 2015 vorgelegt, der immerhin ein Volumen von rund 60 Milliarden € umfasst. Einzelne Buchungen werden im Laufe des Jahres 2016 bekanntlich noch korrigiert, bis es dann die endgültige Haushaltsrechnung für 2015 gibt.
Für den BLB müsste eine solche vorläufige Angabe zum Periodenergebnis des Jahres 2015 und zum Finanzmittelbestand zumindest zum Jahresende 2015 mittlerweile ebenso möglich sein.
Ich frage Sie deshalb: Welche – gegebenenfalls auch vorläufigen – Erkenntnisse liegen Ihnen zum Periodenergebnis und vor allem zum Finanzmittelbestand des BLB zum 31. Dezember 2015 vor?