Den Einbau des Smart Meters allerdings einzig von der aktiven Zustimmung des Endverbrauchers abhängig zu machen, wird der Zielsetzung des Gesetzes sowie der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Kommission nicht gerecht.
Aus verbraucherpolitischer Sicht bieten Smart Meter zudem den Vorteil, dass es hier zum Beispiel kürzere Ablesungsintervalle geben soll. Ich kann das aus der verbraucherpolitischen Praxis nur begrüßen. Es ist natürlich sinnvoll, auch zwischendurch den Verbrauch ablesen zu lassen, um beispielsweise die Abschlagszahlungen anzupassen, damit es nicht
nach einem Jahr zu einer hohen Nachforderung zum Beispiel der Stadtwerke kommt. Das kann sehr sinnvoll sein.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gilt, Vor- und Nachteile von Smart Metern in Einklang zu bringen und für den Verbraucher sowie die Energiewende ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Ich habe durchaus Sympathie für Ihren Antrag gehabt und hätte mich gefreut, wenn wir diesen auch im Ausschuss behandelt hätten. Allerdings haben Sie kurzfristig – zwei Stunden vor dieser Sitzung, glaube ich – entschieden, dass Sie eine direkte Abstimmung möchten. Dieses Verhalten können wir nicht tolerieren. Insofern werden wir den Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Blask, Sie haben schon viel Richtiges gesagt.
Natürlich gibt es berechtigte Fragen, die Sie, meine Damen und Herren von den Piraten, in Ihrem Antrag stellen. Vorgesehen war eigentlich eine Beratung in den Ausschüssen, aber ich kann auch nachvollziehen, dass Sie aufgrund der Beratungsfolge im Bundesrat heute eine direkte Abstimmung verlangen. Nichtsdestotrotz führt das dazu, dass die Fragen, die sich aus Ihrem Antrag ergeben, heute nicht ausreichend diskutiert werden können. Insofern kann ich für die CDU-Fraktion sagen, dass wir diesem Antrag so leider nicht zustimmen können, obwohl berechtigte Fragen gestellt werden.
Frau Kollegin Blask hat schon zu Recht ausgeführt, dass die Fraktionen der Regierungskoalition in Berlin bereits in entsprechender Art und Weise interveniert und auf die Problemstellungen der Zwangsanschlusssituation hingewiesen haben; denn dabei geht es um wirtschaftliche Fragestellungen für den Verbraucher. All das ist schon mit eingespeist. Deswegen sehen wir mehr Chance als Risiko und sind vollsten Vertrauens, dass die Koalition in Berlin dafür sorgt, dass wir die Fragen, die noch offen sind, entsprechend behandelt wissen.
Daher können wir heute, so leid es uns tut, Ihrem Antrag in dieser Form nicht zustimmen. Es wäre gut
gewesen, wenn wir das gemeinsam besprochen hätten. Ich hätte mir schließlich vorstellen können, dass wir Formulierungen gefunden hätten, die wir auch gemeinsam hätten tragen können.
Insofern erlaube ich mir noch einmal den Hinweis: Sie stellen die richtigen Fragen, aber aus unserer Sicht ist Ihr Antrag ein bisschen zu defätistisch. Wir haben ein bisschen mehr Vertrauen in die Handelnden in Berlin als Sie. Das werden Sie uns sicher auch zugestehen. Wie gesagt, heute können wir Ihrem Antrag leider nicht zustimmen.
Vielen Dank, Herr Hovenjürgen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Brems.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Digitalisierung der Energiewende ist das unterschätzte Megathema der Energiewende. Es ist die unterschätzte Herausforderung der Energiewende.
Wir reden hier im Haus immer viel über das energiepolitische Dreieck, in dem es um Umwelt- und Klimaschutz und die Vereinbarkeit mit Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit geht.
Was unterschätzt und nicht betrachtet wird, ist, dass aus diesem Dreieck mittlerweile so etwas wie ein Viereck geworden ist und wir es immer mehr mit dem Punkt der informationellen Selbstbestimmung zu tun haben, der in diesem Viereck noch mitbetrachtet werden muss.
Wenn wir einmal zurückblicken, stellen wir fest, dass die großen Energieversorger in den letzten zehn oder 15 Jahren die Energiewende, also den Ausbau der erneuerbaren Energien, leider verschlafen haben. Das rächt sich gerade bitter.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren leider mit dafür gesorgt, dass Deutschland die Digitalisierung der Energiewende verschlafen hat.
Andere Länder in Europa oder auf der Welt sind schon viel weiter, zum Beispiel die USA. Diese Länder haben positive Erfahrungen gemacht, und sie wissen, wo die Herausforderungen beim Datenschutz liegen. Seit Jahren besteht eigentlich schon Regelungsbedarf, der durch die Europäische Union hervorgerufen wurde. Aber auch insgesamt besteht dieser Regelungsbedarf, weil das Thema nicht erst seit heute aktuell ist. Die Bundesregierung hat aber entweder nichts getan oder an unterschiedlichen
Wie ich das in der Energiepolitik leider häufiger beobachte, ist es typisch, wie die Bundesregierung hier agiert hat: Erst nichts tun, und dann hoppla, hoppla mal eben so das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende einbringen und sehr kurze Fristen setzen, in denen sich die entsprechenden Länder einbringen können.
Der Piratenantrag geht auf einen Aspekt dieses Gesetzes ein und lässt leider andere hinten runterfallen. Sie haben eben viel über Schwierigkeiten gesprochen und dabei das Thema „Datenschutz“ erwähnt. Hier möchte ich meinen Vorrednern zustimmen: Sie haben richtige Aspekte genannt, aber wenn es darum geht, dass wir über die Schwierigkeiten sprechen, dann müssen wir auch über das Thema „Sicherheit“ sprechen.
Meine Kollegin Verena Schäffer, mein Kollege Matthi Bolte und ich haben in diesem Raum im April dieses Jahres einen großen Kongress veranstaltet und uns mit Sicherheit, Katastrophenschutz und Energieversorgung beschäftigt, also mit Aspekten, die beispielsweise im Buch „Blackout“ vorkommen und behandelt werden. Jetzt möchte ich nicht sagen, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass dieses Szenario eintritt, aber es ist möglich. Daher muss man sich mit diesen Aspekten beschäftigen, und da gibt es noch einiges zu tun.
Ich möchte aber auch zu den positiven Aspekten kommen. Wir können und wollen die Digitalisierung der Energiewende auf keinen Fall aufhalten. Wir müssen bei immer mehr erneuerbaren Energien, die nun einmal fluktuierend sind, also nicht zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, auch unterstützen, dass sich der Verbrauch der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anpasst. Das wird eigentlich eher in der Industrie und Wirtschaft zum Tragen kommen; denn dort ist das Potenzial viel größer als in Haushalten. Aber auch in den Haushalten sollten wir für die Zukunft vorsorgen.
Deswegen wäre eine wichtige Forderung, dass es endlich wirklich lastflexible Strompreise gibt. Das würde bedeuten, dass Strom dann teurer ist, wenn wenig erneuerbare Energien im Netz zur Verfügung stehen, und günstiger, wenn viel erneuerbare Energien zur Verfügung stehen. Das Ganze hätte unterschiedliche positive Effekte zur Folge, würde beispielsweise Anreiz bieten für Speichertechnologien und deren Einsatz und mit entsprechend intelligenter Technik im Haushalt in Zukunft dafür sorgen, dass der Verbrauch zeitlich verschoben wird, und zwar weitergehend als in den Vorschlägen im Gesetzentwurf der Bundesregierung. – Solche Aspekte hätten dem Piratenantrag gutgetan.
Mit weiteren Aspekten, zum Beispiel, wie man mit größeren Verbrauchern als den Haushalten und den aus unserer Sicht zu hohen Anforderungen an Fo
Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen: Auch ich hätte dieses Thema gerne weiter diskutiert. Ich finde, dass es einige spannende Aspekte beinhaltet. Sie haben in den letzten Tagen leider ein Hin und Her hingelegt, wie wir nun weiter mit dem Antrag umgehen sollen. Das finde ich schade.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worum geht es in dem vorliegenden Antrag? Aufgrund der EU-Vorgaben sind mindestens 80 % der Messstellen mit Smart Metern auszustatten. Ein verpflichtender Smart-Meter
6.000 kW statt. Der Einsatz intelligenter Messsysteme bei Verbrauchern, Erzeugern und Speicherbetreibern wird durch verbrauchsorientierte Tarife und den Einsatz intelligenter Produkte und intelligenter Netze künftig neue Chancen für Stromkunden und regionale Versorger eröffnen.
Nach der Digitalisierung der Wirtschaft – Thema „Industrie 4.0“ – wird die Digitalisierung auch der Energiewirtschaft grundlegende Veränderungen mit sich bringen. Der Ausgleich der fluktuierenden Erneuerbaren wird andernfalls künftig kaum gelingen. Durch digitales Lastmanagement kann insbesondere die Industrie ihren Verbrauch anpassen und so Netzstabilität gewährleisten.
Hier liegen erhebliche Potenziale brach. Die zu heben, erfordert im Übrigen weit mehr als die Umstellung auf Smart Meter. Dazu gehört, meine Damen und Herren, zum Beispiel auch die Novellierung der Netzentgeltverordnung, um Flexibilität auch entsprechend honorieren zu können. Das ist wichtig, damit man damit Geld verdienen kann und überhaupt bereit ist, dies in Kauf zu nehmen. – Diese wichtigen Zukunftsthemen verschläft die Große Koalition in Berlin. Sie beschäftigt sich stattdessen lieber mit Planspielen zum Kohleausstieg.
Meine Damen und Herren, natürlich ist der Datenschutzaspekt bei Smart-Metering extrem wichtig. Nicht zuletzt ist dies der Grund, weswegen wir noch über die Umstellung diskutieren, während andere Länder – wie zum Beispiel Italien – bereits viel weiter sind. Im Ergebnis kann man daher festhalten, dass der Datenschutzstandard bei Smart Metern höher ist als beim Homebanking über Internet. Der Dank gilt hierbei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Die andere Seite der Me
daille ist, dass deswegen die Umstellung auf Smart Meter verhältnismäßig teuer ist. Die dem Gesetz zugrundeliegende Kosten-Nutzen-Analyse ist in diesem Punkt nicht wirklich aussagekräftig.
Ob der kurzfristige Smart-Meter-Rollout einen ausreichenden Nutzen für Verbraucher hat, um diese Kosten auszugleichen, kann nicht entsprechend definiert werden.
Deswegen, Herr Kollege Herrmann, ist es richtig, Kosten und Nutzen abzuwägen. Und nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen könnte.