Deswegen, Herr Kollege Herrmann, ist es richtig, Kosten und Nutzen abzuwägen. Und nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen könnte.
So sagt der Gesetzentwurf von Minister Gabriel, dass bei einem Verbrauch unter 6.000 kW eigentlich kein Rollout stattfinden soll, weil dem Verbraucher die Kosten nicht aufgebürdet werden sollten.
Hier bedarf es dringender Korrekturen und eines Optionsrechts für den Verbraucher – nicht für die Unternehmen.
Darüber hinaus wird aber – das ist leider ein Punkt, den ich ansprechen muss – in Ihrem Antrag absichtlich die bewusste Unkenntnis der Menschen ausgenutzt. Sie entwerfen ein Zerrbild. Hier soll Angst vor einer drohenden Totalüberwachung verbreitet werden. Man muss sich schon fragen, inwieweit das bei Einzelstandsmessungen im Viertelstundentakt möglich ist. Mit dem Verweis auf Ablaufprotokolle wird ganz klar mit Nebelkerzen geworfen, um entsprechend Panik zu machen. Lieber Kollege Herrmann, Sie wissen doch selbst: Nutzerprofile werden heutzutage über Google, Facebook und Smart-TV erstellt.
Im Übrigen ist im Gesetz auch klar geregelt, dass bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden keine Daten übermittelt werden, wenn es der Verbraucher nicht ausdrücklich erlaubt.
Insofern wäre es sicherlich wünschenswert gewesen, über Ihren Antrag noch weiter zu diskutieren. Umgekehrt macht es – wenn morgen die Abstimmung stattfindet – wenig Sinn, dies auch im Ausschuss zu tun. Insofern sehen Sie uns unsere heutige Ablehnung an dieser Stelle nach. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und am Stream! Das intelligente vernetzte Haus bzw. die Digitalisierung unseres Alltags bietet eine Reihe von Chancen:
Wenn der Kühlschrank immer gefüllt ist, ist das praktisch. Wenn nur die Räume des Hauses beheizt und beleuchtet werden, in denen man anwesend ist, ist das komfortabel. Und wenn eine Intelligenz aus meinem bisherigen Verhalten schließt, dass Räume aufgewärmt werden sollten, bevor ich sie betrete, und Gebrauchsgüter nachbestellt, bevor sie aufgebraucht sind, macht das mein Leben angenehmer.
Gleichzeitig kann diese Intelligenz den Ressourcenverbrauch besser planen und verteilen. Lastspitzen und Leerlauf können minimiert werden, insbesondere dann, wenn die Intelligenz mehrere Häuser kombiniert. Wenn dies zu Ressourcen- und Energieeinsparungen führt, wenn wir unsichere Atom- oder schmutzige Kohlekraftwerke deswegen abschalten können, dann ist das doch gut für uns alle.
Die Technologie, die dafür notwendig ist, schafft neue und nachhaltige Jobs. Sie sehen, ich verteufle dieses Thema nicht. Ich bin zukunftsoptimistisch. Dieser Fortschritt kann unser Leben besser machen und die Umwelt schützen. Die Weltuntergangsstimmung dieses Antrags der Piraten teile ich daher nicht.
Doch es gibt eben auch Probleme und Risiken. Und die Piraten sprechen das ganz zu Recht an. Diese Digitalisierung unseres Alltages produziert eine gigantische Menge höchst sensibler Daten. Damit kann man die Privatsphäre eines Menschen auf eine Art und Weise durchleuchten, wie es zuvor niemals möglich gewesen war. Solche Daten werden Begehrlichkeiten wecken.
Für einen Werbetreibenden ist es von Interesse, ob ein Mensch auf seinem Smartphone eine Website im Wohnzimmer, in der Küche oder im Schlafzimmer aufruft. Die Krankenversicherung interessiert sich gewiss für seine Ernährungsgewohnheiten.
Werden die Energieunternehmen, bei denen diese Daten auflaufen werden, der Versuchung widerstehen können, sie zu Geld zu machen? Daher ist es jetzt an der Zeit, einen Paradigmenwechsel herbeizuführen. Wir brauchen ein Grundrecht, eine Grundeinstellung auf Privatsphäre. Die Daten eines intelligenten Hauses sollen grundsätzlich nicht das Haus verlassen. Wenn Daten aus dem Haus fließen, muss das in allen Einzelheiten transparent sein.
Die Daten müssen so weit wie möglich anonymisiert werden. Doch auch danach muss gelten: Die Daten gehören den Menschen, die sie betreffen. Ohne explizite Zustimmung für jeden einzelnen Fall darf es keine Weitergabe der Daten oder Aggregationen geben.
Wir brauchen effektive Maßnahmen, mit denen die Einhaltung solcher Regeln überprüft und sanktioniert werden kann. Nur dann verliert das intelligente Haus seinen Schrecken. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits darauf hingewiesen worden: Wir stehen unmittelbar vor der Beratung des Bundesrates über den Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende. Ich bin mit einigen meiner Vorredner absolut einer Meinung, dass diesem Gesetz eine Schlüsselfunktion für eine erfolgreiche Energiewende zukommt.
Ich glaube, es war Frau Kollegin Brems, die darauf hingewiesen hat, dass dies vermutlich das am meisten unterschätzte Thema ist. Vielleicht war es auch Herr Hovenjürgen; er meldet sich gerade; ich will hier keinen zu kurz kommen lassen. Wir waren uns in diesem Punkt einig. Da gibt es zwischen uns auch gar keinen Streit.
Die Energiewirtschaft – das wissen wir – entwickelt sich rasant. Die Energiewende findet aber überwiegend im Verteilnetz statt. 97 % des Stroms aus Erneuerbaren wird in die Verteilnetze eingespeist. Mehr als anderthalb Millionen Stromproduzenten nutzen diese Option. Die Aufgabe für die regionalen Netze ist dann entsprechend groß.
Wenn wir hier diskutieren, wenn wir mit Bürgerinitiativen reden, stehen häufig aber nur die großen Stromtrassen im Mittelpunkt. Dabei findet der not
wendige Ausbau der regionalen Netze wenig Beachtung. Deswegen drängen wir darauf, auch die Verteilnetze für die Integration Erneuerbarer fit zu machen. Leitungen müssen modernisiert, intelligente technische Bauteile eingesetzt werden. Dazu gehört neben modernen Ortsnetztransformatoren auch eine intelligente Erfassung des Stromverbrauchs.
Nur wenn Stromeinspeiser und größere Stromverbraucher schnell informiert sind, kann das Verteilnetz optimal organisiert werden. Erzeugung und Verbrauch müssen im Einklang stehen, um zu verhindern, dass der Strom ausfällt. Nicht zuletzt erhofft man sich mit intelligenten Messsystemen ein anderes Verbraucherverhalten. Auch darauf ist in dieser Debatte bereits, zum Beispiel von Frau Blask, hingewiesen worden.
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird im Übrigen auch eine Vorgabe der Europäischen Kommission umgesetzt, die den Mitgliedstaaten aufgegeben hat, 80 % der Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen auszustatten.
Um zu verhindern, dass ein solcher Rollout mehr Kosten verursacht als Nutzen bringt, dürfen die Mitgliedstaaten diesen 80-%-Ansatz einer KostenNutzen-Analyse unterziehen und so eine nationale Rolloutstrategie entwickeln. Von dieser Möglichkeit machte die Bundesregierung Gebrauch und ließ eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen, die Grundlage für den jetzt zu diskutierenden Gesetzentwurf ist.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es keinen Rollout um jeden Preis geben darf. Es soll daher ein sachlich ausgewogener, ein individuell zumutbarer und gleichzeitig gesamtwirtschaftlich sinnvoller Rollout auf den Weg gebracht werden. Letztverbraucher und Erzeuger, bei denen die modernen Geräte eingebaut werden, dürfen nicht mit unverhältnismäßigen Kosten belastet werden.
Zudem dürfen auch Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber nicht zu einer betriebswirtschaftlich unverhältnismäßigen Einbaumaßnahme verpflichtet werden.
Neben den allgemeinen Anforderungen an den Messstellenbetrieb gibt der Entwurf einen hohen technischen Sicherheitsstandard vor. Er enthält ferner Regelungen zum Einbau und zur Finanzierung intelligenter Messsysteme sowie zum datenschutzrechtlichen Umgang.
Demnach kann der Rollout ab 2017 mit dem Einbau intelligenter Messsysteme für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 10.000 Kilowattstunden und für Erzeuger mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 Kilowatt gestartet werden. Diese zeitliche Abstufung soll dazu beitragen, von den
Meine Damen und Herren, ich begrüße grundsätzlich, dass das Gesetz die Flexibilisierung des Gesamtsystems und die Partizipationschancen der Bürgerinnen und der Bürger an der Energiewende vorantreiben wird. Der Einbau von intelligenten Messsystemen ist sinnvoll, um eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze und ein besseres Verbrauchsverhalten zu erreichen.
Wir haben dieses Thema innerhalb der Landesregierung intensiv diskutiert. Wir werden darauf achten, dass neben den technischen und wirtschaftlichen Aspekten auch und gerade die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigt werden.
Dazu gehört neben dem hohen Datenschutz unserer Meinung nach auch, dass Privathaushalte mit einem Jahresverbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden den Einbau eines intelligenten Messsystems ablehnen können. Den Einbau intelligenter Zähler aber ausschließlich – wie Sie, Herr Herrmann, gefordert haben – von der Zustimmung der betroffenen Verbraucher, ohne Differenzierung nach Verbrauchsgruppen, abhängig zu machen,
wird dem von mir eben beschriebenen Ziel des Gesetzentwurfs nicht gerecht und kommt im Übrigen auch der Verpflichtung der genannten EU-Richtlinie nicht nach.