Protocol of the Session on December 16, 2015

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Drucksache 16/10403

zweite Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben vereinbart, die Reden zu Protokoll zu geben (siehe Anlage 1). Deshalb ist eine Aussprache heute nicht vorgesehen.

Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt in Drucksache 16/10403, den Gesetzentwurf 16/9760 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9760 selbst und, wie gehabt, nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Piratenfraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit kann ich feststellen, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/9760 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet ist.

Ich rufe auf:

10 Gesetz über die Abschiebungshaft sowie zur

Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9521

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/10433

Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/10492

zweite Lesung

Ich eröffne sodann die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Körfges das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf bezieht sich in erster Linie auf den Vollzug der sogenannten Abschiebungshaft, also auf die Bedingungen, unter denen eine solche Haft stattfindet.

Es geht um das, was in § 62 Aufenthaltsgesetz geregelt ist, und betrifft Menschen, die nach rechtskräftig abgelehntem Asylantrag ausreisepflichtig sind, das heißt Menschen, die ohne Asylbezug nach Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder nach Ausweisung vollziehbar ausreisepflichtig sind und abgeschoben werden sollen.

Wir reden hier auch über die Folgen höchstrichterlicher Rechtsprechung auf den Vollzug von Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen. Wir haben uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten – ähnlich wie andere hier im Haus – immer wieder dahin gehend geäußert, dass die Abschiebungshaft nur Ultima Ratio sein kann. Es gibt ja Fraktionen, die in Entschließungen auch darauf Bezug nehmen.

Ich kann das an dieser Stelle nur bekräftigen: Die zwangsweise Abschiebung und die Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Vorbereitung der Abschiebung kann nur dann verhängt und vollzogen werden, wenn es keinen anderen Weg mehr gibt.

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Einen anderen Weg haben Sie noch nie gesucht!)

Das wird auch deutlich durch unsere Änderungsanträge, die Bestandteil des Gesetzes werden. Auch diesbezüglich relativiert sich die Kritik, die im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsverfahren verschiedentlich geäußert worden ist.

Apropos Anhörung: Ich bin beinahe traurig darüber, dass der Kollege Golland nicht hier ist, bei dem ja die schneidige Haltung häufig das intensive Studium irgendwelcher Dinge überlagert. Ich kann Ihnen nur sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wer darauf Bezug nimmt, dass wir Änderungen eingebracht haben, die dem speziellen Charakter der Abschiebungshaft Rechnung tragen – gerade auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung –, und das dann im Innenausschuss zum Anlass für sehr kritische Einlassungen nimmt, der hat erstens den Unterschied, der von der Rechtsprechung vorgegeben worden ist, nicht begriffen, und der hat zweitens bei dieser Frage ganz offensichtlich eine ideologische Überlagerung von Abschiebungshaft vor, die mit uns nicht zu machen ist.

Es gibt einen Unterschied zwischen Menschen, die in Vollzugshaft sind, und denjenigen, bei denen eine Abschiebung ansteht. Von daher stellt sich zum Beispiel die Frage nach der religiösen Betätigung bei der Abschiebungshaft ganz anders. Dem haben wir mit unseren Änderungsanträgen Folge geleistet.

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Den Unter- schied sieht man dem Knast in Düren aber nicht an!)

Insoweit erübrigt sich allerdings auch die Kritik aus der Piratenfraktion. Ich glaube, Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und Bündnis 90/Grüne liegen in der Regierungsverantwortung immer dann richtig, wenn die eine Seite des Hauses beklagt, wir würden irgendetwas viel zu stringent machen, und die andere Seite des Hauses beklagt, wir seien bei Weitem nicht scharf genug. Dann kann man nur sagen: Da scheinen wir richtig zu liegen.

(Christof Rasche [FDP]: Nur im Umwelt- schutz sind Sie immer radikal!)

Lassen Sie mich zu guter Letzt noch eines sagen: Wer uns hier kurz vor Weihnachten mit einem Aktionsplan Rückkehr beglückt, der ganz eindeutig ideologischen Zwecken geschuldet ist und die Not und das Elend von Flüchtlingen zu parteipolitischen Zwecken instrumentalisiert, der darf sich nicht darüber wundern, wenn man ihn in einer Debatte über den Vollzug von Abschiebungshaft nicht ernst nimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nur kein guter Stil – das ist in Papier gegossener Blödsinn und Menschenverachtung. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Lohn.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich sind wir als CDU natürlich damit einverstanden, dass ein Gesetz neu gefasst wird, das EU-rechtskonform gestal

tet werden muss. Im Rahmen der Ausschussberatungen haben wir aber bereits darauf hingewiesen, dass schon der Gesetzentwurf in der ursprünglichen Form der Landesregierung handwerklich schlecht gemacht war. Das ist durch den Änderungsantrag von SPD und Grünen nicht besser, sondern eher noch schlimmer geworden.

Der Gesetzentwurf auch in der jetzt vorliegenden Form geht sowohl faktisch weit über das hinaus, was geboten ist, aber auch rechtlich. So sollen künftig den Abschiebehaftgefangenen in Gemeinschaftsräumen Spiele und handwerklich-künstlerische Aktivitäten angeboten werden. Vorgeschrieben ist das europarechtlich nur für in Haft genommene Minderjährige. Warum in NordrheinWestfalen künftig auch erwachsene Abschiebehäftlinge neben dem Erhalt landeseigener Handys auch noch in den Genuss gemeinschaftlicher Bastelarbeiten kommen sollen, bleibt Geheimnis der rot-grünen Landesregierung.

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Das ist ja wohl unverschämt! Das sind Menschen, die nichts verbrochen haben! Die werden eingesperrt! Das ist ja das Letzte!)

Der normale Steuerzahler hat für solche Angebote sicherlich wenig Verständnis.

Abschiebehaft ist zwar die Ultima Ratio, aber sie ist und bleibt ein nicht verzichtbares Element unserer Ausländerpolitik. Sie muss einerseits für humane Haftbedingungen sorgen, andererseits aber auch für zügige und mit verhältnismäßigem Aufwand zu vollziehende Abschiebungen derjenigen, die nicht freiwillig gehen wollten.

(Beifall von der CDU)

Der von SPD und Grünen im Innenausschuss eingebrachte Änderungsantrag geht dann unnötigerweise noch viel weiter. Da musste auf das Drängen der Grünen wohl sehr viel und auch teure Abschiebehaftromantik in das Gesetz hineingeschrieben werden.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Manuela Grochowiak-Schmieding [GRÜNE])

Denn für die Grünen ist Abschiebehaft ja eigentlich ein No-go-Thema. Aber trotzdem werden sie diesem Abschiebehaftgesetz jetzt gegen die eigene und oft vorgetragene Überzeugung zustimmen. Ich kann nur sagen: Herzlichen Glückwunsch an die Grünen für ihre Flexibilität!

Dass Abschiebehäftlingen gefährliche Gegenstände weggenommen werden sollen, ist unbestritten klar. Dass SPD und Grüne Abzuschiebenden jetzt aber auch Gegenstände wegnehmen wollen, die geeignet sind, Personen zu beleidigen, ist rechtlich so unpräzise, wie es logisch nicht nachvollziehbar ist.

Verehrte Grünen- und SPD-Kolleginnen und -Kollegen, was wollen Sie damit bezwecken? – Wollen Sie einem

Christen die Bibel oder das Kreuz wegnehmen, weil beides Muslime vermeintlich beleidigen könnte? Oder wollen Sie einer Muslima das Kopftuchtragen verbieten oder den Koran wegnehmen, weil sich dadurch Christen beleidigt fühlen könnten? Beides wäre völliger Quatsch.

(Beifall von der CDU)

SPD und Grüne konnten im Ausschuss auf die Frage, was denn Sinn und Zweck der Wegnahme beleidigender Gegenstände sei, keine Antwort geben. Sie wissen selbst nicht, was Sie damit erreichen wollen.

(Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

Das ist einfach nur Abschiebehaftromantik, was Sie da aufgeschrieben haben.

(Beifall von der CDU)

Ein weiteres Beispiel: NRW-SPD und NRW-Grüne wollen, dass die Abzuschiebenden auch aus der Haft heraus noch einen Arzt ihrer Wahl aufsuchen dürfen. Damit wird den viel kritisierten Gefälligkeitsgutachten, mit denen man die Abschiebung bisher oft verhindern konnte, wieder Tür und Tor geöffnet.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die UfA – die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige – eine eigene, bestens ausgestattete ärztliche Abteilung mit einem Arzt und einem fünfköpfigen Assistenzteam hat. Diese Personen – sechs Leute an der Zahl – stehen mit bester Ausstattung ausschließlich für die Versorgung von heute ca. 50 bis 60 Abschiebehäftlingen zur Verfügung. Wo da noch ein Bedarf besteht, einen Arzt von außerhalb aufzusuchen, kann ich nicht nachvollziehen.

Vor allen Dingen ist es so: Wenn Abschiebehäftlinge nach draußen gehen, um einen Arzt zu besuchen, müssen sie bewacht werden. Das bringt gesundheitlich nichts, verursacht aber Kosten und Personalaufwand ohne Ende. Es ist aus unserer Sicht völlig unangemessen und überzogen und hat nichts mit humanitären Bedingungen in der Abschiebehaft zu tun.

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Adelmann zulassen?

Herr Adelmann, bitte schön.