Protocol of the Session on September 29, 2010

An dieser Stelle, Herr Post, eine Bemerkung: Unterlassen Sie doch den permanenten Versuch, Empfänger von Transferleistungen gegen Arbeitende auszuspielen!

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Nehmen Sie doch endlich mal zur Kenntnis, dass die Sozialleistungen nicht zu hoch sind,

(Norbert Post [CDU]: Das habe ich nicht be- hauptet!)

sondern die Löhne zu niedrig!

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Ihre Bemerkungen werden erst dann seriös und glaubwürdig, wenn Sie synchron verlaufend mit dieser Gesetzgebung für den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn eintreten.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN -Zuruf von der CDU: Aben- teuerlich!)

Die Regelsätze scheinen von der Bundesregierung nach Kassenlage festgesetzt zu sein. Auch dies widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.

Auch die Heranziehung der unteren 15 % der EinPersonen-Haushalte anstatt wie bisher der unteren 20 % dieser Haushalte ist nicht akzeptabel.

Der Abschlag bei der Position „Nahrungsmittel“ für Alkohol und Tabak in Höhe von insgesamt 19,19 € entspricht nicht der Lebenswirklichkeit. Seit der Festsetzung der Regelsätze zuerst über den Warenkorb, dann über die EVS wurden die Ausgaben für Alkohol und Tabak immer mitberücksichtigt. Bei

allen Diskussionen über eine gesunde Lebensführung …

(Zurufe von der CDU)

Herr Laschet, insbesondere Ihr Sitznachbar und ich kennen etwas davon. Uns ist nichts Menschliches fremd. Darauf können Sie sich verlassen.

(Allgemeine Heiterkeit – Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Bisher wurden diese Bereiche in die Bemessungen eingerechnet. Es ist deshalb nicht akzeptabel, dass dies jetzt nicht geschehen soll.

Der Kinderregelsatz ist deutlich geringer ausgefallen als erwartet. Mein Haus prüft derzeit noch die Berechnungen, die zu der Befürchtung Anlass geben, dass die Vorgabe eines sachgerechten Bemessungsverfahrens eben nicht eingehalten worden ist.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Sie sind ein Meis- ter des Konjunktivs!)

So werden die Kosten der Schülerbeförderung nicht berücksichtigt, obwohl das Verfassungsgericht alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schulbesuch als Bedarf der Kinder eingestuft hat. Die aktuellen Gesundheitskosten sind mit einem Betrag von 15,55 € monatlich nicht hinreichend berücksichtigt worden. Diese fehlerhafte Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils geht zulasten der langzeitarbeitslosen Menschen und deren Familien, die ohnehin das wirtschaftlich schwächste Glied in unserer Gesellschaft sind.

Auch die vorgesehenen Kürzungen im Haushaltsbegleitgesetz des Bundes für Arbeitslosengeld-IIEmpfänger sind eine unzumutbare Benachteiligung der Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II. Dies wird von der Landesregierung ebenfalls nicht mitgetragen.

Das vorgesehene Bildungspaket für Kinder diskriminiert und benachteiligt hilfebedürftige Kinder. Durch die Ausgabe personalisierter Gutscheine ist für alle Beteiligten erkennbar, dass es sich um Kinder von Transferleistungsbeziehern handelt. Der Gutschein ist nur bei Stellen einlösbar, die mit dem Grundsicherungsträger eine Vereinbarung geschlossen haben. Damit ist zu befürchten, dass Angebote speziell für hilfebedürftige Kinder entwickelt werden und somit eine soziale Teilhabe zweiter Klasse erfolgt.

(Beifall von der SPD und von Dr. Carolin But- terwegge [LINKE] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Abzüglich des Schulstarterpaketes bleiben für Kinder pro Monat noch 12,50 € für die soziale und kulturelle Teilhabe übrig. Das ist ein Linsengericht.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sehr karg!)

Das reicht hinten und vorne nicht. Deshalb lehnen wir auch dies ab.

Zu guter Letzt werden wir uns auch dagegen wehren, dass die sogenannte Bildungschipkarte ohne Zustimmung der Länder, wie von der Bundesregierung geplant, eingeführt wird. Aus unserer Sicht sind hierfür Bundesratsbeschlüsse notwendig.

Kurzum: Der ganze Gesetzentwurf ist nicht sorgfältig gemacht. Er ist angesichts der in Rede stehenden Beträge auch ein Stück weit ein Anschlag auf die Würde der Betroffenen.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von Dr. Carolin Butterwegge [LINKE] – Zuruf von Armin Laschet [CDU])

Deshalb bitte ich alle Beteiligten, noch einmal darüber nachzudenken, ob nicht nachgebessert werden kann. Es muss nachgebessert werden: im Interesse der Betroffenen, aber auch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Ich verstehe sehr gut, dass Sie mit dieser vorgesehenen Gesetzgebung eine gesellschaftliche Protestbewegung hervorgerufen haben, die weit über die Sozialpolitik hinausgeht, die aber angemessen ist, um Schlimmes für die Betroffenen und unser Land zu verhindern. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion der CDU hat der Abgeordnete Preuß das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linken im Verein mit der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und nach dem, was Minister Schneider eben gesagt hat, jetzt auch mit der Landesregierung, geben sich populistischsozial und verletzen bedenkenlos alle Prinzipien der Sozialstaatlichkeit.

(Beifall von der CDU – Lachen von der LIN- KEN)

Sie argumentieren nicht, sondern Sie lassen sich von einer parteipolitisch motivierten Profilneurose leiten. Irgendeinen substanziellen Einwand haben wir nicht erkennen können.

(Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD)

Es geht in der Sache – das hat der Kollege Post eben dargestellt – um eine schlichte Bedarfsermittlung, allerdings um den Bedarf von Menschen, die in eine Notlage geraten sind. Der Staat will und muss – laut Verfassung – dafür sorgen, dass auch diejenigen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, denen die finanziellen Mittel hierfür fehlen. Dabei geht es auch um die Reparatur einer für verfassungswidrig erklärten Berechnungsgrundlage, die auf die rot-grüne Regierungszeit zurückgeht und bisher nicht korrigiert worden ist. Außerdem geht es darum, im Rahmen der ja greifenden Hartz-IV

Reformen Arbeitslose in Arbeit zu bekommen und den Aufschwung nach der Wirtschafts- und Finanzkrise zu sichern.

Sie verlassen das Prinzip der exakten Bedarfsermittlung. Sie wollen auf Kosten der Steuerzahler Wohltaten verteilen, wie Sie es für opportun halten – mehr nicht. Dabei haben Sie ein Problem, das Sie – der Kollege Romberg hat das eben angedeutet – offensichtlich noch nicht erkannt haben oder nicht erkennen wollen: Zur sozialen Gerechtigkeit gehört nämlich selbstverständlich auch die Akzeptanz unserer Gesellschaft für das, was politisch beschlossen wird. Und die Gesellschaft akzeptiert nach dem geltenden Subsidiaritätsprinzip – ich erwähne das ausdrücklich –, dass denen geholfen wird, die der Hilfe bedürfen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen die Sicherung der Teilhabe der bedürftigen Menschen am gesellschaftlichen Leben. Sie wollen aber auch wissen, auf welcher nachvollziehbaren und damit gerechten Grundlage Hilfe zur Teilhabe gewährt wird. Sie können niemandem klarmachen, dass Tabak und Alkohol, deren Genuss Sie ja zu Recht auf allen Ebenen bekämpfen, zum Lebensbedarf eines Menschen gehört.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das Prinzip der Ermittlung des genauen Bedarfs zur Grundsicherung und zur Teilhabe am normalen Leben wird doch gerade durch das, was die Bundesregierung beschlossen hat, transparent und akzeptabel. Die Bundesregierung setzt zusätzlich besonders mit dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche im Gesamtvolumen von 620 Millionen € Zeichen

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Und was für wel- che!)

und sieht Leistungen dort vor, wo mehr Geld nicht nur sinnvoll verwendet, sondern auch benötigt wird: bei denen, die die Zukunft bedeuten, bei den Kindern und Jugendlichen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Jedes Kind erhält damit Zugang zum Sportverein, zur Ferienfreizeit, zur Kultur, zur außerschulischen Bildung, zu Schulmaterial, Schulausflügen, Mittagessen und Lernförderung.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Alles Lüge!)

An dieser Stelle darf ich auch auf die Stiftung hier in Nordrhein-Westfalen hinweisen, bei der im Rahmen des Programms „Kein Kind ohne Mahlzeit“ 10 Millionen € zur Verfügung stehen. Ich frage mich, was Sie eigentlich dagegen haben. Sie sagen, es solle besser in Bildung allgemein investiert werden. Das kann man ja tun. Das ist doch kein Widerspruch: Wir wollen das eine tun und das andere im Interesse der bedürftigen Kinder nicht unterlassen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Wie viel Geld geben Sie den Banken?)

Sie räumen einfach das Abstandsgebot beiseite.

(Karl Schultheis [SPD]: Das haben Sie weg- geräumt!)

Sie haben sich mit Ihrem Gerede über die 5-€Erhöhung von dem Lohnabstandsgebot schlichtweg verabschiedet. Was sagen Sie denn denen, die arbeiten und trotzdem weniger Einkommen haben als diejenigen, die nicht arbeiten?

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Hartz 5 ist das!)