Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Die Linke der Frau Abgeordneten Akbayir das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Gewalt gegen Frauen ist leider noch immer weit verbreitet – sei es nun körperliche, sexualisierte oder psychologische Gewalt. Statistisch betrachtet erleidet beispielsweise jede vierte Frau körperliche Gewalt seitens des Partners oder der Familie.
Seit Mitte der 70er-Jahre bieten Frauenhäuser einen wirksamen Schutz für Betroffene. Ihr Ansatz beruht auf schneller und unbürokratischer Hilfeleistung. Opfer von Gewalt erhalten zunächst einmal Zuflucht vor der akuten Gefahr. Darüber hinaus werden sie psychologisch und sozialpädagogisch betreut. Zum Konzept der Frauenhäuser gehört außerdem, die betroffenen Frauen und Kinder für eine selbstbestimmte und gewaltfreie Zukunft zu stärken. Aufgrund dessen sind die Nachsorgeangebote der Frauenhäuser von großer Bedeutung.
Trotz der immensen Bedeutung dieser Einrichtungen wurden die Gelder für die Frauenhäuser in NRW in der letzten Legislaturperiode, also von der schwarz-gelben Regierung, massiv um 30 % gekürzt. Eine Personalstelle zur sozialpädagogischen Betreuung, vornehmlich zur Sicherung der Nachsorge, wurde ersatzlos gestrichen, was sich überaus negativ auf die Qualität von Betreuung und Begleitung auswirkt. Die Kürzungen machen somit eine intensive Einzelfallbetreuung unmöglich.
Fakt ist, dass die Frauenhäuser aus Kapazitätsgründen gezwungen sind, unzählige Anfragen unbeantwortet zu lassen. Im Bericht der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW ist von mehreren Tausend Frauen und Kindern die Rede, denen trotz erlebter Gewalt nicht die angefragte Hilfe angeboten werden kann.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Übernahme der Unterbringungs- und Versorgungskosten bei einer Vielzahl von Frauen diffus geregelt ist. Teilweise hängt die Finanzierung eines Frauenhausplatzes von der zuständigen Kommune, dem Aufenthaltsstatus oder dem Einkommen ab, wodurch einige Frauen zusätzlich in Not geraten oder im schlimmsten Falle von Hilfeleistungen ausgeschlossen sind.
Wir sollten uns immer wieder vor Augen führen, dass häusliche Gewalt gegen Frauen kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem ist. Schließlich sind die in der Verfassung verankerten Grundrechte auf Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit zu wahren. Aufgrund dessen muss die öffentliche Hand ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um allen Betroffenen eine umfassende Hilfe und Betreuung anbieten zu können.
Meine Damen und Herren, die Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW macht sich seit Herbst 2009 mit der Kampagne „Schwere Wege leicht machen“ für eine angemessene Betreuung und Begleitung von Frauen und Kindern stark, die von Gewalt betroffen sind. An diesem Morgen haben Vertreterinnen verschiedener an dieser Kampagne beteiligten Frauenorganisationen eine Unterschriftensammlung an den Landtag übergeben, die die breite Zustimmung seitens der Öffentlichkeit zur Forderung nach finanzieller und struktureller Absicherung der Frauenhäuser verdeutlicht.
Diesem Engagement muss nun Rechnung getragen werden. Es müssen Taten folgen, meine Damen und Herren.
Der Grundbedarf an Personalstellen in Frauenhäusern ist abzusichern, indem die in der letzen Legislaturperiode gekürzte vierte Personalstelle noch in diesem Jahr mit dem Nachtragshaushalt wieder eingerichtet wird.
Es gibt jedoch noch weitere Maßnahmen, die es zu ergreifen gilt. Die Frauenhäuser verlangen ein ganzheitliches und verbindliches Finanzierungskonzept auf Landesebene, das ihr Arbeitsfeld langfristig stabilisiert und von der Finanzmisere der Kommunen unabhängig macht.
Laut der Landesarbeitsgemeinschaft schaffen die pauschalen Zuschüsse der Kommunen unüberwindbare Schwierigkeiten. Teilweise werden Tagessätze verlangt, die auf Kosten schutzbedürftiger Frauen gehen. Diese Form der einzelfallbezogenen Finanzierung schafft Abhängigkeiten von Sozialleistungen, die die in Not geratenen Menschen zusätzlich belasten. Aus den Einrichtungen wird über Fälle berichtet, bei denen die Kostenfrage die eigentliche Versorgung überschattet. Kommunen streiten sich um die Zuständigkeiten, der Aufenthaltsstatus wird zum Ausschlusskriterium, oder die Finanzierung wird auf die Schutzsuchenden abgewälzt. Dies sind untragbare Verhältnisse, meine Damen und Herren, die die Landesregierung in naher Zukunft lösen sollte!
Schließlich gilt es, einen Rechtsanspruch auf die Schutzstätte „Frauenhaus“ zu verankern. Damit einher geht die Aufforderung an die Landesregie
rung, sich für eine bundesweite Regelung einzusetzen, die den Frauen und Kindern ausreichenden und gleichwertigen Schutz vor Gewalt zugesteht. Das Anliegen, eine bundesweite Regelung zu erwirken, ist bereits von den Dachverbänden der Frauenhäuser in einem Positionspapier von 2008 konzipiert worden. Dieses Positionspapier bietet eine gute Grundlage, um zusammen mit den Verbänden eine nachhaltige bundeseinheitliche Regelung zu erwirken.
Zudem erinnern wir daran, dass den Frauenhäusern in den Koalitionsvereinbarungen Sofortmaßnahmen zur Sicherung ihrer Finanzierungsgrundlage zugesichert wurden. Nun muss die Landesregierung beweisen, dass sie zu ihrem Wort steht, um ihre Glaubwürdigkeit in einem solch sensiblen Arbeitsfeld nicht zu verlieren.
Ich hoffe, Ihre Zustimmung zum Antrag zu erhalten, damit den Absichtserklärungen auch Taten im Sinne der Betroffenen folgen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Akbayir. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Kollegin Westerhorstmann das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Gewalt gegen Frauen ist ein Thema, das in den letzten Jahrzehnten europaweit und international ins Blickfeld der Politik gerückt ist. Auch in diesem Hohen Hause haben wir uns schon einige Male damit beschäftigt bzw. beschäftigen müssen.
Das hat gute Gründe. Gewalt gegen Frauen ist kein Einzelphänomen. Jede vierte Frau wird im Laufe ihres Lebens Opfer partnerschaftlicher Gewalt. Gewalt im sozialen Nahbereich ist leider allzu oft kein einmaliges Erlebnis: Sie wiederholt sich, kann sich intensivieren und eskalieren.
Die Formen der Gewalt sind vielfältig: Neben der physischen Gewalt spielt auch die psychische Gewalt eine große Rolle.
Die unmittelbaren Folgen häuslicher Gewalt sind für die Familie dramatisch. Da sind wir uns sicher alle einig.
Darüber hinaus sind die gesundheitlichen und sozialen Folgen und Folgekosten von Gewalt nicht zu vernachlässigen. Auch das ist uns allen bewusst.
Die Ächtung und Bekämpfung von Gewalt muss ein unabdingbarer Schwerpunkt der Politik für Frauen und Familien sein. Frauenhäuser sind daher ein elementarer Bestandteil eines Hilfesystems für betroffene Frauen und ihre Kinder.
Zwar besteht für von häuslicher Gewalt bedrohte Frauen die Möglichkeit, in einer akuten Gefahrensituation Hilfe durch Wohnungswegweisung des Mannes nach dem Gewaltschutzgesetz durch die Polizei und später durch das Gericht zu erhalten. Doch nicht immer ist diese Maßnahme erfolgversprechend.
Wenn die Gefahr besteht, dass der gewaltausübende Mann sich nicht an das Verbot halten wird, kann es für die betroffenen Frauen und ihre Kinder oft sicherer sein, erst einmal die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Frauenhäuser sind daher eine erste Anlaufstelle in einem akuten Fall von häuslicher Gewalt. Sie bieten Schutz und Zuflucht. Dem Engagement der in den Einrichtungen Tätigen gebührt unsere Anerkennung. Dort wird jeden Tag wertvolle Arbeit geleistet. Das möchte ich ausdrücklich betonen.
Über die Daseinsberechtigung von Frauenhäusern werden wir hier auch nicht diskutieren, über die angemessenen Rahmenbedingungen aber schon, meine Damen und Herren. Schauen wir uns zuerst die Situation der Frauenhäuser in NordrheinWestfalen noch einmal kurz an.
Nordrhein-Westfalen stellt als bevölkerungsreichstes Bundesland einen Frauenhausplatz für je 13.790 Einwohnerinnen bereit. Im bundesweiten Vergleich steht Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Förderung je Frauenhausplatz im Mittelfeld. Da Sie eine bundeseinheitliche Finanzierung fordern, sollten wir uns die Situation in anderen Bundesländern einmal anschauen.
In diesem Hause wurde bereits mehrfach darüber diskutiert, wie die finanzielle Ausstattung von Frauenhäusern sein muss, wobei stets gerne nach Schleswig-Holstein geschaut wird. Dabei wurde gerne unter den Tisch gekehrt, dass auch die in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehenden Mittel von den Frauenhausvertreterinnen nicht für ausreichend gehalten wurden.
Was heißt das in Zahlen? – Für Personal- und Sachkosten zahlt Schleswig-Holstein knapp 3.000 € pro Platz. Die Förderung in Nordrhein-Westfalen liegt umgerechnet auf die Frauenhausplätze bei 4.500 € und damit deutlich höher.
(Britta Altenkamp [SPD]: Sie kapiert das nicht! – Gegenruf von Ministerin Barbara Steffens: Die Finanzierung ist anders!)
Nach fünf Jahren schwarz-gelber Landesregierung ist also nicht alles so schlecht mit den Frauenhäusern in Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren.
Was bedeutet das aber für die bundeseinheitliche Regelung der Finanzierung? – Mein Vergleich mit Schleswig-Holstein sollte nur beispielhaft verdeutli
chen, dass eine bundeseinheitliche Finanzierung für die Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen nicht zwangsläufig eine finanzielle Verbesserung bedeuten muss.
Die bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser wird seit Jahrzehnten immer wieder thematisiert. Bisher hat es dafür trotz mehrfacher Anläufe aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken der Bundesländer noch keine Lösung gegeben. Das Ergebnis der derzeitigen Prüfung durch die Bundesregierung bleibt daher abzuwarten.
Meine Damen und Herren von der Fraktion Die Linke. Zu Ihrer Forderung der Wiedereinführung der vierten Personalstelle noch in diesem Jahr lassen Sie mich nur so viel sagen: Die Einsparung der Mittel der vierten Personalstelle war im Rahmen der Haushaltskonsolidierung notwendig. Die Frauenhäuser waren dennoch zu keinem Zeitpunkt in ihrer Arbeit gefährdet.
Die Förderung der drei Personalstellen erfolgt konstant und unabhängig von der Belegung des Frauenhauses.
Anders ist es im hier gern zitierten SchleswigHolstein, wo es eine einzelfallabhängige Finanzierung gibt. Andere Bundesländer haben sogar noch viel weitergehende Einschnitte vorgenommen. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass in der Vergangenheit die vierte mit Landesmitteln geförderte Personalstelle auch auf der Streichliste der rotgrünen Landesregierung stand.
Nur auf Druck der Einrichtungen ist seinerzeit die Kürzung wieder zurückgenommen worden. Daran waren maßgeblich die Grünen beteiligt.