Protocol of the Session on September 29, 2010

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Garbrecht. – Für die ebenfalls antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Maaßen das Wort. Bitte schön, Frau Maaßen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf kommen wir zwei Verpflichtungen nach:

Zum einen besteht aufgrund der Neuorganisation des SGB II ein Regelungsbedarf im nordrheinwestfälischen Ausführungsgesetz für das Zweite Sozialgesetzbuch. Die Änderungen sind aufgrund der Neuregelungen zur Organisation und Aufsicht der Grundsicherung für Arbeitsuchende notwendig geworden. Sie sind redaktioneller Art.

Zum anderen kommen wir mit dem Gesetzentwurf einem Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom Mai dieses Jahres nach, das eine geänderte statistische Grundlage zur Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben eingefordert hat.

Zum Hintergrund! Durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende hat das Land NRW Wohngeldkosten eingespart. Diese jährliche Wohngeldersparnis zwischen 288 Millionen und 350 Millionen € wurde in den Jahren 2007 bis 2009 an die kreisfreien Städte und Kreise verteilt. Im Jahr 2010 sind noch 280 Millionen € zu verteilen.

Seit 2007 wurde die Landesersparnis an den Wohngeldausgaben nach einer komplexen Berechnung auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Wie bekannt haben mehrere Kreise und Kommunen vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen geltend gemacht, dass bei der Verteilung der Landesersparnis an den Wohngeldausgaben gegen das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung verstoßen werde. Dabei hat das Gericht die Rechtmäßigkeit des Verteilungsschlüssels nicht angezweifelt. Vielmehr sind die von den Kommunen im Rahmen der kommunalen Datenerhebung gelieferten Zahlen nach Auffassung des Gerichts vom Gesetzgeber nicht hinreichend und nicht anhand der amtlichen Statistiken validiert worden. Das Gericht geht davon aus, dass eine Reihe von Kommunen durch höhere Finanzzuweisungen bevorzugt wurde, während bei einigen anderen Kommunen die für sie ausgewiesenen Entlastungsdaten teilweise zu hoch angesetzt waren und daher Zuweisungen zu gering ausfielen.

Aus diesem Urteil müssen wir Konsequenzen ziehen. Die Grundlage der Verteilung der Zuweisung muss neu geregelt werden, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2007. Nun ist die amtliche Statistik die Grundlage für die Zuweisungen an die Kommunen. Die Begründung hierfür liegt in der höheren Seriosität und Überprüfbarkeit der Daten.

Hieraus ergeben sich sowohl positive als auch negative Veränderungen am Zuweisungsbeitrag für die einzelnen Kommunen. Ein Teil der Kommunen wird Nachzahlungen für die Jahre 2007 bis 2009 noch im Jahr 2010 erhalten. Die kreisfreien Städte und Kreise, die zu hohe Zuweisungsbeiträge erhielten, müssen im Wege der Verrechnung mit zukünftigen Zuweisungen die zu viel gezahlten Beiträge erstatten. Zur Abfederung der Verrechnungen werden Zinsbelastungen bei diesen Kommunen ausgeschlossen, und der Zeitraum der Verrechnung wird

auf die lange Zeitdauer von acht Jahren erstreckt. Nichtsdestotrotz ist es für viele Kommunen eine Belastung und sicherlich ein großer Schreck, wenn sie von den Zahlen hören. Wir können aber nicht anders vorgehen, sondern müssen das Urteil so umsetzen.

Wir müssen uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auseinandersetzen. Wir stimmen ebenfalls der – wie heißt das? –

(Zurufe: Überweisung!)

Überweisung in den Ausschuss zu. Ich bin noch neu. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Maaßen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Post das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Danke, Frau Präsidentin. – Wir haben eben gehört, dass es um drei Punkte geht:

Erstens sind aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts redaktionelle Änderungen notwendig.

Zweitens geht es um die Neuordnung der Jobcenter. Auch dies ist eine redaktionelle, aber auch eine inhaltliche Anpassung; denn die Zielvereinbarungen sind schon zu treffen. Ich halte das für eine gute Sache. Die Infrastrukturen bei den Trägern vor Ort sind hervorragend. Da kann und sollte man mit Zielvereinbarungen sicherlich eine ganze Menge für die Träger tun.

Der dritte Punkt – die Neufestlegung der Berechnung der Entlastung – ist eben von der Kollegin hinreichend dargestellt worden. Ich darf in dem Zusammenhang allerdings noch deutlich machen, dass die Kommunen, die von einer Rückzahlung betroffen sind, sicherlich bei der Meldung der notwendigen Entlastungshöhe bzw. der Fallzahlen sehr großzügig waren, sodass sie sich eigentlich nicht wundern mussten, dass es zu einer Rückzahlung kommt. Es ist nicht genügend geprüft worden – das ist klar –, bzw. es ist zu schnell gehandelt worden; die Prüfung hätte zunächst stattfinden müssen.

Wir werden der Überweisung zustimmen und zusehen, dass wir mit dem SGB-II-Ausführungsgesetz möglichst schnell in die „freie Wildbahn“ kommen, vor Ort ankommen, damit die Leute wieder in vernünftigen Systemen arbeiten können. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Post. – Für die FDP hat nun

Herr Dr. Romberg das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Das Wichtigste ist gesagt: Das alte Gesetz ist nicht verfassungsgemäß. Dazu stehen wir. Das ist vielleicht der kleine Unterschied zu der Debatte heute Morgen. Es ist gut und richtig, dieses Gesetz jetzt zu ändern.

Der weiteren Beratung, gerade auch der Anhörung, sehen wir mit Interesse entgegen. Der Überweisung heute stimmen wir natürlich zu. – Danke sehr.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Für die Fraktion Die Linke hat nun Frau Abgeordnete Dr. Butterwegge das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Danke. – Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Die dem vorliegenden Gesetzentwurf zugrundeliegende Entscheidung des Verfassungsgerichts ist im Ergebnis eine der zahlreichen Ohrfeigen, welche die Regierung Rüttgers für ihre kommunalfeindliche Politik von den obersten Gerichten in unserem Land bekommen hat.

(Norbert Post [CDU]: Wie viel Unsinn sie in einen Satz packen kann!)

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt das Gerichtsurteil vom Mai dieses Jahres im Sinne einer fairen Verteilung zwischen den Kommunen um. Es ist zu begrüßen, dass sich das Land keine „Klebequote“ der für die Kommunen vorgesehen Mittel vorbehält, wie das in den Vorjahren zu häufig üblich war.

Wir begrüßen zudem, dass den Kommunen, die eigentlich Gelder zurückzahlen müssten, die Rückzahlung verrechnet werden soll. Allerdings ist zu bezweifeln, ob alle betroffenen Kommunen dies gleichermaßen schultern können. Unser Anliegen ist es deshalb, zu prüfen, ob zumindest ein Teilerlass für besonders überschuldete Kommunen möglich ist wie etwa im Fall Duisburg, das als eine der am höchsten verschuldeten Kommunen eine der größten Ausgleichssummen zu schultern hat.

Die Grundprobleme beim Armutsgesetz Hartz IV bestehen aber nach wie vor und sind dringend anzugehen: die seit Jahren wachsenden Belastungen der Kommunalhaushalte durch die hohen Kosten des SGB II und die zu geringe Beteiligung des Bundes daran. Insgesamt gilt es, den finanziellen Kollaps der Kommunalhaushalte zu verhindern, etwa indem ihre unzureichende Beteiligung an den Gemeindesteuern verbessert wird. Vor diesem Hintergrund kann das vorliegende Gesetz nicht mehr sein als eine faire und transparente Verteilung des Mangels zwischen den Kommunen. Aber

auch das ist schon mehr als das, was manche vorherige Regierung hinbekommen hat.

Die Klage der betroffenen Kommunen ist auch Ausdruck ihrer haushaltspolitischen Verzweiflung, die sie in einen Verteilungskampf untereinander treibt. Mit solchen Verteilungskämpfen können ihre Probleme ebenso wenig gelöst werden wie auf Kosten der von Hartz IV betroffenen Menschen.

Heute Morgen haben wir über den Gesetzentwurf zu Hartz V diskutiert. Darin nehmen Pläne der Bundesregierung Gestalt an, die den Kommunen die Möglichkeit zur Pauschalierung der Wohnkosten geben. Die skandalösen Folgen dessen gehen in der aufgeregten Debatte über die Regelsatzberechnung leider völlig unter. Dabei droht als Folge eine innerstädtische Gettobildung bisher unbekannten Ausmaßes. Lassen Sie mich das erläutern: Wenn Hartz-IV-Betroffene aufgrund pauschalierter Wohnkosten in ein Wohngebiet mit niedrigeren Mieten umziehen, um sich Einsparpotenziale zu eröffnen, um mehr Geld zum Leben zu haben als im Regelsatz vorgesehen, droht eine soziale Entmischung der Städte: Reichenviertel hier, Armengettos dort. Einer solch spaltenden Segregationspolitik werden wir uns entschieden entgegenstellen

(Beifall von der LINKEN und von den GRÜ- NEN)

übrigens ein weiteres Argument für die Ablehnung der Neuregelung von Hartz IV im Bundesrat.

Gestatten Sie mir, die kurze Begründung für unsere Zustimmung zur Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes mit zwei wesentlichen Forderungen für unsere weitere Arbeit zu verbinden, ohne die sich die grundsätzlichen Probleme nicht lösen lassen.

Erstens. Das Grundproblem der von den Kommunen zu Recht beklagten hohen Belastungen durch die Ausgaben für die KdU ist und bleibt, dass sich die Bundesregierung entgegen ihren Versprechungen an die Kommunen aus der finanziellen Verantwortung für das Elend stiehlt, das sie tagtäglich mit ihrer Niedriglohnpolitik und der Armut per Gesetz nach Hartz IV anrichtet. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung zieht sich seit Jahren zunehmend aus der Verantwortung für die steigenden Kosten der Arbeitslosigkeit im Bereich von Hartz IV zurück. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie der Forderung an den Bund Nachdruck verleiht, seinen Anteil an den Wohnkosten endlich nach den realen Aufwendungen der Kommunen zu berechnen.

(Beifall von der LINKEN)

Zweitens. Eine Sanierung der kommunalen Haushalte auf Kosten der von Hartz IV betroffenen Ärmsten der Armen und ihres Rechts auf eine menschenwürdige Wohnung darf es nicht geben.

Hier erwarten wir ein klares Nein der Landesregierung zu den Plänen der Bundesregierung, die Kommunen mit der Möglichkeit zur Pauschalierung der Unterkunftskosten nach Kassenlage auf diesen Irrweg der Entsolidarisierung zu treiben.

Meine Damen und Herren, bitte bedenken Sie diese Worte, ebenso jene zum drohenden Finanzkollaps der Kommunen! Wir sind gefordert, ihn gemeinsam zu verhindern. Gemeinwesen braucht Handlungsspielräume, erst recht in wirtschaftlichen Krisenzeiten. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN und von den GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Butterwegge. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Schneider das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich Frau Dr. Butterwegge richtig verstanden habe, tritt auch sie für die Inhalte des vorliegenden Gesetzentwurfes ein. Damit gibt es eine einhellige Auffassung in diesem Hause. Seitens der Landesregierung plädiere ich nachdrücklich dafür, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen wird.

Ich kann Ihnen versprechen, dass das Sozialministerium auch zukünftig bei der Bewältigung der Arbeitslosigkeit und der Betreuung der Langzeitarbeitslosen viel Kraft investieren wird. Ich denke, dass die Revision bei der Wohngelderstattung dringend erforderlich ist. Die betroffenen Städte und Kreise warten auf ihr Geld. In diesem Sinne herzlichen Dank für die Zustimmung! Es ist alles gesagt. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Auch beim Blick in die Runde bleibt das so. Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Grünen Drucksache 15/215 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik zu überweisen. Kann ich die Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung feststellen? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Tagesordnungspunkt

5 „Schwere Wege leicht machen“ – Frauenhäuser finanziell und strukturell absichern!