Protocol of the Session on September 16, 2010

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim ersten Lesen könnte man meinen, dass durch die Erweiterung der finanziellen Förderung auch privatgesetzliche Anbieter von Kindertageseinrichtungen das Angebot und die Situation von Plätzen in Kindergärten verbessert werden könnte. Beim zweiten Lesen fällt allerdings auf, dass zuerst von der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft, von den Vorteilen für die Unternehmen, vom Sparpotenzial und dann erst auf Seite 2 von der Fachlichkeit gesprochen wird.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, das Entscheidende und der Maßstab bei der Anerkennung und Finanzierung von Trägern von Kindertageseinrichtungen muss allerdings die Qualitätsfrage sein.

(Beifall von Andrea Asch [GRÜNE])

Dies kommt auch in der Tendenz des vorliegenden Antrages viel zu kurz. Im Vordergrund müssen die Bedarfe der Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen. Es darf nicht vorrangig um die punktuelle Entlastung von öffentlichen Haushalten gehen.

Darüber hinaus teile ich einige Äußerungen nicht. Zum Beispiel: Ohne das Engagement privater Anbieter können die ehrgeizigen Ausbauziele nicht erreicht werden. – Das sehe ich völlig anders.

(Vereinzelt Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Ich bin der Meinung, dass die kommunalen und die freien Träger durchaus in der Lage sind, die Ausbauziele zu erreichen. Auch die Aussage, dass privatgewerbliche Träger zur Aufrechterhaltung des Angebots weniger Zuschüsse benötigen als kommunale und freie Träger, halte ich für eine unbewiesene Behauptung. Wenn dies so wäre – so glaube ich –, ginge das nur zu Lasten von Qualität und sozialen Standards.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das können wir als CDU nicht verantworten, meine Damen und Herren. Das neue Kinderbildungsgesetz hat bereits zu mehr Flexibilität in den Angebotsstrukturen geführt.

Es ist besonders zu begrüßen, dass zwischenzeitlich einige Unternehmen auch ohne staatliche Zuschüsse Betriebskindergärten gegründet haben. Weitere Unternehmen gründen mit anerkannten Trägern für Tageseinrichtungen Betriebskindergärten, und diese Träger bringen so Qualität und Know-how mit und erhalten auch die öffentliche Förderung. Das ist gut so, das bringt Qualität.

Ich möchte auch auf die Stellungnahme der Enquetekommission „Chancen für Kinder“ hinweisen. Dort heißt es im Vorwort zum Handlungsfeld II – ich zitiere –:

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt für Mütter und Väter und ihre Kinder eine entscheidende Rolle. Hierbei sind die besonderen Bedürfnisse von Frauen im Hinblick auf ihre Erwerbstätigkeit und von Männern im Hinblick auf ihre Familienfähigkeit zu berücksichtigen und zu fördern. Neben einer familienbewussten Umgebung bestärken insbesondere verlässliche Rahmenbedingungen im Bildungssystem und eine familienunterstützende Gestaltung des Arbeitslebens junge Menschen in der Verwirklichung ihres Kinderwunsches und in der Verfolgung ihrer beruflichen Ziele.

Meine Damen und Herren, wir möchten, dass der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit den bestehenden Regelungen und Fördermöglichkeiten gezielt die Kooperation zwischen Betrieben und freien Trägern bewirbt. Auf diese Weise kann nämlich das Know-how der freien Träger für den Betrieb von

Kindertageseinrichtungen zum Beispiel mit Blick auf pädagogische Fragestellungen zur Erfüllung des Bildungsauftrages genutzt werden. Betriebe werden auf diese Weise entlastet, da sie in diesem Bereich kein Know-how aufbauen müssen.

Meine Damen und Herren, ich verweise abschließend auf unseren gemeinsamen Antrag mit der FDP – Drucksache 14/7457 vom 09.09.2008, der weiterhin Grundlage für unser Handeln ist. Wir freuen uns aber trotzdem auf die vertiefende Diskussion im zuständigen Fachausschuss. – Danke.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tenhumberg. – Für die SPDFraktion hat nun der Abgeordnete Jörg das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist dies heute auch ein Plenartag mit vielen Besonderheiten. Ich habe heute zum ersten Mal in einer Plenarsitzung Herrn Witzel applaudiert. Das ist mir zum ersten Mal passiert, vorhin bei der Diätendebatte. Premiere für mich. Zum Zweiten habe ich auch in Teilen dem Kollegen Tenhumberg applaudiert, zumindest im ersten Teil. Im zweiten fiel es mir dann doch schwer. Ich glaube, dass der neue Stil des Zusammenseins sich auch in den Beiträgen niederschlägt. Ich finde das sehr gut.

Ich möchte diesen Antrag und die Gelegenheit nutzen, zunächst einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen zu danken, die in den letzten fünf Jahren doch viel ertragen haben und die quasi sehenden Auges zusehen mussten, wie sich ihre Arbeitssituation stetig verschlechterte. Sie haben unter dem KiBiz dieser schwarz-gelben Landesregierung gelitten. Ihnen möchte ich zwei Dinge zurufen:

Erstens: Wir werden die Situation in den Kitas verbessern. Zum Beispiel werden wir die erdrückende Last der unsicheren Zukunft von den Schultern der Ergänzungskräfte nehmen.

(Beifall von der SPD)

Zum Zweiten, liebe Erzieherinnen und Erzieher: Diese Landesregierung, diese Ministerin begegnen Ihnen mit Anerkennung und mit Respekt. Das wird im Gegensatz zur letzten Landesregierung die Grundlage der zukünftigen Zusammenarbeit sein. Das kann ich Ihnen von dieser Stelle aus versichern.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind stolz auf unsere Träger. Sie vermitteln Werte, die in unserer

Gesellschaft dringend gebraucht werden, zum Beispiel Nächstenliebe – bei den Christen – oder auch Solidarität und Gerechtigkeit – beispielsweise bei der Arbeiterwohlfahrt. Das sind Werte, die wir in unserer Gesellschaft dringend brauchen. Die Eltern haben so die Wahlfreiheit zu entscheiden, nach welcher Facon ihr Kind erzogen bzw. betreut und gebildet werden soll. Diese Wahlfreiheit ist für uns ein ganz wichtiges Gut.

Doch nun zum ideologischen Gegenentwurf dieser Wahlfreiheit, zur FDP: Markt und Profit sind der Motor in allen Lebenslagen. Das ist die Ideologie dieses Antrags. Das steckt dahinter. Das ist die ideologische Mottenkiste, die wir wahrscheinlich in verschiedensten Facetten in ganz vielen Anträgen leider auch zu diesem Thema immer wieder erfahren werden. Einen Augenschlag nach der eigenen Regierungsverantwortung kommt die FDP mit einem solchen Antrag.

Ich habe es Bernhard Tenhumberg vorhin gesagt: Ich bin der CDU sehr dankbar, dass sie in der letzten Legislaturperiode sozusagen der Gralshüter der Wertediskussion war. Wäre die CDU nicht gewesen – dessen bin ich felsenfest überzeugt – oder hätte sich die FDP durchgesetzt, wäre es hundertprozentig dazu gekommen, dass die Kindeserziehung auch dem freien Wettbewerb, dem Profit und dem Markt unterworfen worden wäre. Deshalb bin ich ganz froh, dass es hier eine rotgrün-schwarze Mehrheit gegen diesen Antrag geben wird. Dessen bin ich ganz sicher. Dieser Antrag wäre ohne Zukunft für unser Land.

Das heißt nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass bestehende private Kitas nicht sinnvoll sind und man sie gelegentlich nicht auch unterstützen kann. Einige Kommunen tun das auch. Aber sie in die Kindspauschale einzubeziehen, wäre völlig falsch.

(Marcel Hafke [FDP]: Gleichberechtigung!)

Das hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun. Ich habe gerade versucht, Ihnen das anhand der Werte deutlich zu machen, mein lieber Kollege. Wir werden uns im Ausschuss darüber sicherlich noch inhaltlich vertiefend unterhalten können.

Die bestehenden privaten Kitas erfahren schon Unterstützung. Einige Kommunen geben schon Zuschüsse. Sie bekommen selbstverständlich Zuschuss in Form staatlicher Hilfe für ihr Invest, wenn sie bauen. In dem Umfang, wie das geregelt ist, reicht es, um die Privaten im Markt zu halten und die Interessen der Kommunen und öffentlichen Hand zu wahren.

Lieber Kollege, wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir werden uns wahrscheinlich mit Sicherheit dem roten, grünen und schwarzen Block anschließen. Alle Blöcke sind in dieser Frage einig. Das muss Ihnen doch zu denken geben. Bei uns

können Sie keinen Blumentopf gewinnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich danke Ihnen, Herr Jörg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Kollegin Asch das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde versuche ich, es kurz zu machen. Zunächst einmal finde ich es sehr bemerkenswert, dass ausgerechnet die Vertreterinnen und Vertreter einer Partei, die überall publikumswirksam für Subventionsabbau eintritt, immer wieder neue Subventionen einfordern.

(Ralf Witzel [FDP]: Fairer Wettbewerb!)

Das fängt bei den Hoteliers an, geht über die Subventionierung der privaten Krankenversicherungen, und jetzt wollen Sie auch noch die öffentliche Subventionierung privat-gewerblicher Kindergartenträger. Entweder machen Sie einmal das, was Sie öffentlich verkünden, oder erklären gleich, dass für Sie Subventionen doch ein Mittel der Politik sind.

Ein weiteres Manko Ihres Antrags ist, dass er handwerklich nicht gut gemacht und nicht gut recherchiert ist, Herr Hafke. Es gibt zwei Punkte, bei denen ich Sie korrigieren muss: Laut einem Runderlass des alten MGFFI vom 9. Mai 2008 ist die Subventionierung von Investitionen auch privatgewerblicher Kindertagesstätten durchaus möglich. Das steht dort. Das können Sie dort unter Absatz 2.1 nachlesen. Bei Investitionen ist es durchaus möglich, dass Privat-Gewerbliche Mittel auf Antrag erhalten. Das geschieht auf Grundlage des KiFöG.

(Zustimmung von Armin Laschet [CDU])

Der Ex-Minister, der das gemacht hat, nickt mit dem Kopf.

Bei den Subventionen ist das also möglich, bei den Betriebskosten können Sie nicht einmal eben – wie Sie hier schreiben – eine Änderung aller betroffenen Vorschriften dergestalt einleiten, dass auch die Betriebskosten subventioniert werden können. Das geht nicht. Man muss sich an das Gesetz halten.

(Marcel Hafke [FDP]: Dann muss man das Gesetz ändern!)

Das haben übrigens Schwarz und Gelb so geregelt. Im sogenannten KiBiz ist es ausdrücklich so geregelt, dass Privat-Gewerbliche keine Betriebskosten bezuschusst bekommen. Das ist übrigens einer der wenigen Punkte im KiBiz, der eine vernünftige Regelung vorsieht.

Sie können nicht mit einer Verordnung oder – wie Sie es nennen – „Vorschrift“, also einer untergesetz

lichen Regelung, das Gesetz ändern. Das geht leider gar nicht. Von daher geht Ihr Antrag in die falsche Richtung. Er geht aber auch deswegen in die falsche Richtung, weil nicht einzusehen ist, dass wir bei dem Investitionsstau, den wir haben und den ich heute schon beschrieben habe, um alle gemeinnützigen und kommunalen Einrichtungen auf den Stand zu bringen, den Rechtsanspruch in den Kommunen vorhalten zu können, Mittel sozusagen zweckentfremden und irgendwelchen privatgewerblichen Anbietern hinterherwerfen. Das macht überhaupt keinen Sinn. Wir brauchen das Geld dringend-notwendig, um die kommunalen Einrichtungen und die freien gemeinnützigen Einrichtungen zu finanzieren.

Zu den anderen Punkten wurde schon genug gesagt. Ich glaube nicht, dass es gut ist, wenn man sein Geld mit Kindern und Kinderbetreuung verdient und daraus einen Gewinn abschöpft. Wir haben ein gutes System kommunaler Einrichtungen. Wir haben ein gutes System kirchlicher und freier gemeinnütziger Einrichtungen. Wir brauchen nicht noch privat-gewerbliche Einrichtungen, die Kinderbetreuung sozusagen auf einer Profitgrundlage anbieten. Das können wir alles im Einzelnen im Ausschuss besprechen.

Ich bin sehr froh, dass es eine breite Front – sozusagen über alle Fraktionen hinweg bis auf die FDP, die alleine dasteht – gegen diesen Antrag gibt. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Das war Frau Kollegin Asch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nun hat für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Dr. Butterwegge das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.