Weitere Möglichkeiten für die Handwerker, die Sie im Auge haben, die kleinen Familienbetriebe, bieten unter anderem die Förderangebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Es gibt Möglichkeiten, auch denen, denen es wirtschaftlich aus Gründen, die sie selber nicht zu vertreten haben, schlecht geht, durchaus unter die Arme zu greifen.
Es bleibt also dabei, meine Damen und Herren: Sie machen Lobbyarbeit ohne gesundheits-, umwelt- und nicht zuletzt wirtschaftspolitischen Sachverstand.
Vielleicht erklärt das ja auch, warum bei der letzten Landtagswahl so viele Handwerkerinnen und Mittelständler ihr Kreuz bei den Grünen gemacht und Ihnen die rote Karte gezeigt haben. – Herzlichen Dank.
Herr Markert, wollten Sie noch die Zwischenfrage – jetzt mehr eine Endfrage – von Herrn Abruszat zulassen?
Vielen Dank, Herr Markert. Ich finde es sehr freundlich von Ihnen, dass Sie mir die Gelegenheit geben, und möchte Sie Folgendes fragen: Sie haben zu Recht ausgeführt, dass im Jahr 2007 die Umweltzonen eingeführt worden sind. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass es für kleine und mittlere Betriebe unüblich ist, im Abstand von zwei, drei Jahren den Fuhrpark zu erneuern? Oder sind Sie der Auffassung, dass dieser Zeitraum ausreicht, um sich auf solche Neuerungen einzustellen?
Die Einführung von Umweltzonen im Jahr 2007 ist ja nicht wie das Manna vom Himmel gefallen, sondern es war von vornherein klar, dass diese Maßnahme kommen würde. Dieser Maßnahme war ähnlich wie bei anderen europäischen Umweltrechtsvorgaben eine langjährige Debatte vorausgegangen. Offensichtlich haben zwei Drittel der Handwerksbetriebe diese Debatte verfolgt und sich rechtzeitig umgestellt.
Das Problem an Ihrem Antrag ist, dass Sie sich zum Fürsprecher derer machen, die das Ende der Kolonne markieren; bei der Tour de France würde man sagen, die „rote Laterne“ tragen. Das kann nicht der Ansatz von moderner und zukunftsorientierter Politik sein. Es war nicht so, dass es 2007 völlig überraschend kam.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP will, dass Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweisen über den 31. Dezember 2010 hinaus in Umweltzonen einfahren dürfen, auch wenn sie nicht über die entsprechende Plakette verfügen. Zur Begründung führt sie die Höhe der anfallenden Kosten für die Handwerksbetriebe an.
Meine Damen und Herren, wir, Die Linken, lehnen den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion ab. Er wird sowieso an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort werden wir ausführlich debattieren und eine Lösung finden bzw. darüber abstimmen.
Dieser Antrag begründet die Verlängerung der Ausnahmeregelungen in Sachen „Umweltzonen“ mit Vertrauensschutz, obwohl alle – Privatpersonen, gewerbliche Selbstständige und Unternehmen – schon seit geraumer Zeit wissen, was auf sie zukommt, und sich darauf einstellen konnten. Wir sind strikt dagegen, hier eine Ausnahme zu machen.
Denn, meine Damen und Herren, Ausnahmeregelungen für abhängig Beschäftigte mit geringem Einkommen, die auf das Auto angewiesen sind, werden von den Antragstellern nicht erwogen. Es gibt viele Menschen, die kein Geld übrig haben, um ihr Fahrzeug umweltgerecht umzurüsten bzw. sich ein neues anzuschaffen. Diesen muten wir trotzdem die Kosten zu, daher auch den Handwerksbetrieben.
Wenn sich das Parlament dazu durchringt, Ausnahmeregelungen nach Kriterien der sozialen Gerechtigkeit vorzuschlagen, dann fangen wir an, darüber nachzudenken, ob wir zu einem zustimmungsfähigen Antrag kommen. Was Sie aber machen, ist eine reine Klientelpolitik, und dafür bekommen Sie – leider – unsere Unterstützung nicht.
Umweltpolitisch ist der FDP-Antrag in jedem Fall kontraproduktiv. Falls er angenommen wird, bedeutet das faktisch eine Verzögerung der Ausrüstung von Handwerksbetrieben mit umweltverträglichen Autofuhrparks. Wir möchten gerne hören, wie die FDP-Fraktion das umweltpolitisch rechtfertigen will.
Falls kleine Betriebe und Selbstständige wirklich durch die Umrüstung heftige Engpässe bekommen, soll es natürlich eine Lösung geben. Daher regen wir an, darüber nachzudenken, wie diese Betriebe entlastet werden können. Besser als Ausnahmeregelungen wäre die Einrichtung eines Landesfonds, aus dem kleine Selbstständige Zuschüsse für die Umrüstung ihrer Fahrzeuge zum Erhalt der grünen Plakette bekommen können. Wir sind aber auch
Lassen Sie mich abschließend die Gelegenheit dieser Debatte nutzen, um klarzustellen, dass wir bei der Behandlung dieses Antrags hier an den wirklichen und drängenden Problemen vorbeireden.
Auch die Umweltzonen sind bloß eine kurzfristige Maßnahme. Ökologisch geboten sind in Wirklichkeit die Zielrichtung „autofreie Städte“ und der großzügige Ausbau des Schienenverkehrs, wobei der öffentliche Nahverkehr den Mobilitätsbedürfnissen der Bevölkerung genügen und gleichzeitig kostengünstig sein muss. Erst einschneidende Schritte weg von der Automobilität verdienen das Gütesiegel „ökologisch verantwortliche Politik“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns lieber daran arbeiten. Das werden wir auch in den Ausschüssen tun. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele umweltpolitischen Debatten, auch diese umweltweltpolitische Debatte, kranken daran, dass man immer versucht, die Debatte vom Ende her aufzurollen und nicht vom Anfang. Man fragt sich: Worum geht es eigentlich? Ich bin dankbar, dass die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen darauf hingewiesen haben.
Der Kern der Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EU ist die Frage des Gesundheitsschutzes; die ist nun einmal evident und wird gar nicht bestritten. Feinstaub und Stickoxide machen – das ist erwiesen – krank und sind verantwortlich für Herz-KreislaufKrankheiten und Atemwegserkrankungen. Eine jüngere Studie aus Düsseldorf stellt auch den Zusammenhang mit Diabetes fest. Es gibt Signifikanzen in diesem Bereich. Das dürfen und können wir nicht ignorieren. Deshalb darf man sich diesem Begründungszusammenhang nicht entziehen. So einfach darf man es sich nicht machen.
Das Zweite, das Erwähnung finden muss, ist, dass wir uns hier in einem rechtlichen Rahmen befinden, den wir nicht einfach ignorieren können. Die Luftqualitätsrahmenrichtlinie gibt es seit 1996. Und es ist gerade die Qualität der Rahmengesetzgebung durch die EU, der Richtliniensetzung, dass langfristig Ziele entwickelt werden, die dann auch umgesetzt werden müssen.
Vielleicht an die Adresse der Antragsteller: Wir befinden uns in einer aktuellen Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission. Wir haben an
mehreren Stellen Ausnahmeanträge gestellt, um die Ziele zu erreichen. Deshalb müssen wir nachweisen, dass wir mit aller Konsequenz die Ziele der Luftreinhaltepläne umsetzen wollen. Sonst bekommen wir die Ausnahmen nicht.
Das heißt, wir stehen auch hier unter Beobachtung, und beispielsweise bezogen auf Krefeld ist auch ein Vertragsverletzungsverfahren in der Diskussion. Deshalb kommt man nicht so einfach an eine Ausnahme heran.
Deshalb ist es wichtig, den Zusammenhang herzustellen zwischen Schadstoffminimierung einerseits und dem Instrument „Umweltzone“ andererseits sowie natürlich der Luftreinhalteplanung, die ja nicht nur aus der Umweltzone besteht, sondern ein Bündel von Maßnahmen beinhaltet.
Es war daher konsequent, dass die Landesregierung diese Ausnahme befristet hat. Das ist im Übrigen auch gang und gäbe und wird von den Unternehmensverbänden gefordert. Wir wollen strenge Umweltmaßstäbe. Aber sie müssen Investitionssicherheit gewährleisten. Und das ist hier der Fall. Die Ausnahmeregelung gilt und war befristet bis zum 31. Dezember.
Darüber hinaus – das wird vergessen – hat sich Nordrhein-Westfalen mit Erfolg beim Bund für die Ausweitung der Förderprogramme der KfW-Bank eingesetzt. Also: Es gibt diese Förderung von Neuanschaffungen von Nutzfahrzeugen bereits.
Zudem ist das Förderprogramm am 1. Januar 2009 für die Beschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge bis 12 t für diesen Bereich geöffnet worden.
Und der Bund fördert auf Initiative der Länder bis zum 31. Dezember 2010 auch die Nachrüstung von leichten Dienstfahrzeugen mit Partikelfiltern mit 330 €.
Insofern würde eine weitere einfache Verlängerung der Ausnahmegenehmigung in mehrfacher Hinsicht der Politik der EU, der Politik für Umwelt und Gesundheit widersprechen. Jede Aufweichung schränkt die Wirksamkeit von Umweltzonen ein. Jede Aufweichung würde die Verlässlichkeit einmal getroffener Regelungen infrage stellen. Und es wäre auch gegen den Wettbewerb. Denn bisher war klar: Am 31. Dezember laufen die Genehmigungen aus. Eine Reihe – wahrscheinlich die Mehrzahl – der Unternehmen hat daraufhin investiert. Denen würde man mit einer Verlängerung der Ausnahmeregelung einen Tort antun.
Wir wollen gleichwohl – da sind einige Bundesländer mit uns in der Diskussion – gerade bei Betrieben mit sozialer und wirtschaftlicher Härte schauen, ob wir eine weitere Ausnahmemöglichkeit gestalten können, aber sehr begrenzt. Diese Diskussion findet mit Vertretern der Länder Berlin, BadenWürttemberg, Niedersachsen und auch dem Bund
statt. Wir hoffen, im Herbst dieses Jahres möglichst schnell zu einer Regelung zu kommen. Aber diese Ausnahme kann nur begrenzt sein auf Fälle von wirtschaftlichen und sozialen Härten.
Wir bedauern, dass wir bisher zu keiner Einigung gekommen sind, und überlegen – gegebenenfalls können wir das im Rahmen der Ausschussdebatte klären –, solche Ausnahmeregelungen dann explizit für Nordrhein-Westfalen, aber sehr begrenzt, zuzulassen. Allen muss klar sein: Irgendwann – und das wird in naher Zukunft so sein – brauchen wir aufgrund der Evaluierung der Umweltzonen eine deutliche Verbesserung der Anstrengungen für Umwelt, für Gesundheit im Rahmen der Luftreinhaltung.
Ich will der Evaluierung der Umweltzonen nicht vorweggreifen. Aber es ist klar: Umweltzonen wirken. Sie brauchen jedoch eine stärkere Unterstützung und auch eine höhere Wirksamkeit. Dies ist bereits jetzt den ersten Erkenntnissen der Evaluierung zu entnehmen.
Ich habe in meinen öffentlichen Äußerungen, um auch das klarzustellen, auf bereits vorhandene Konsense im Ruhrgebiet verwiesen. Der Vorschlag, eine einheitliche große Umweltzone im Ruhrgebiet zu machen, ist von den Kommunen, ist von den Räten, ist von den Umweltdezernenten und Bürgermeistern gerade vor dem Hintergrund „Flickenteppich“ und „Schilderwald“ entwickelt worden. Diese Diskussion steht erneut an. Ich würde mich freuen, auch da eine breite Unterstützung im Parlament zu bekommen. – Vielen Dank.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages der Fraktion der FDP Drucksache 15/128 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen.