Insgesamt sind 1,8 Milliarden € an Fördermitteln nach Nordrhein-Westfalen geflossen. Die Zahlen der damit verbundenen Arbeitsplätze haben die Kolleginnen und Kollegen eben schon erläutert.
um eine Frage der ökologischen Industriepolitik handelt. Beispielsweise die chemische Industrie in Nordrhein-Westfalen ist auch massiv in der Frage der Gebäudesanierung unterwegs. Sie entwickelt und produziert entsprechende Dämmstoffe. Die Gebäudewirtschaft und die Bauwirtschaft profitieren insbesondere im Bereich Klimaschutz von der Gebäudesanierung in Nordrhein-Westfalen.
Insofern ist die Unterstützung der Gebäudesanierung für den Klimaschutz wichtig, aber auch eine Standortfrage für Nordrhein-Westfalen. Deshalb wäre es ein gutes Zeichen, wenn wir in dieser Frage eine einheitliche Position des Hauses in die Diskus
sion des Bundeshaushaltes einbringen könnten, um die Mittel wieder auf den Stand zu bringen, auf den sie gehören, damit wir das Ziel zu erreichen, tatsächlich 3 % des Gebäudebestandes pro Jahr zu sanieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident, hier wurde gerade gesagt, dann müssten alle Fraktionen auch noch einmal das Wort bekommen. Herr Kollege Remmel hat mir nur eine Minute Redezeit überlassen.
Ich möchte noch auf einen wichtigen Zusammenhang hinweisen. Wir haben gestern das Thema „Kürzungspläne der Bundesregierung für die Städtebauförderung“ debattiert. Dabei handelt es sich um 300 Millionen €. Wir wissen alle, dass es in Bezug auf den Niederschlag in der Wirtschaft einen Hebel etwa von eins zu acht gibt.
Heute diskutieren wir die Kürzung von KfW-Mitteln. Sie sollen von 2,2 Milliarden € im Jahr 2009 auf 430 Millionen € im Jahr 2011 zurückgehen.
Insgesamt stehen in den Jahren 2010 und 2011 also 12,5 Milliarden € weniger Mittel zur Verfügung, die in die gleiche Betroffenengruppe – Architekten, Planer, Handwerk und Mittelstand – hineinwirken. Stellen Sie sich das einmal vor. Einen so gewaltigen Hebel kann in Deutschland und vor allem in Nordrhein-Westfalen niemand verkraften.
Schauen Sie sich einmal die Zuordnung an. Man schätzt nach einer KfW-Untersuchung, dass 1 Milliarde € etwa 20.000 Arbeitsplätze sichern. Bei 12,5 Milliarden € geht es also um 250.000 Arbeitsplätze in Gesamtdeutschland. Wenn wir für unser Land eine Quote von 20 % unterstellen, sind das 50.000 Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen. Das schlägt also nicht nur bei den Unternehmen durch, sondern ganz konkret in die Arbeitsplätze.
Deswegen muss man diese Kürzungen zum Wohle des Landes abwehren. So kann man das nicht steuern; das wird sich dramatisch bei den Belegschaften und bei den Arbeitsplätzen auswirken. Wir müssen das gemeinsam verhindern. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/141 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.
4 Investitionssicherheit für Handwerksbetriebe schaffen – Einfahrt in die Umweltzone weiterhin mit Handwerkerparkausweis ermöglichen
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir gestern im Bereich Verbraucherschutz und auch bei den Kormoranen eine ganze Reihe von Übereinstimmungen festgestellt haben, hoffe ich sehr, dass wir uns auch bei diesem Thema interfraktionell, zumindest in weiten Teilen, einigen können.
Politik beginnt mit der Wahrnehmung der Realität, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Realität ist nicht nur, dass wir die Umweltzonen haben und wir einer Evaluation im Herbst dieses Jahres entgegensehen, sondern Realität ist auch, dass viele kleine und mittlere Betriebe aus Handwerk, Gewerbe und Handel noch nicht in der Lage sind, ihren Fuhrpark umzustellen. Deswegen haben wir uns veranlasst gesehen, heute diesen Antrag einzubringen und mit Ihnen darüber zu diskutieren.
Warum ist das so, meine Damen und Herren? Warum ist das Handwerk in einer Situation, die sich im Verhältnis zur Situation, als die Umweltzonen eingeführt wurden, noch nicht verändert hat? – Nun, das Handwerk hat natürlich in den letzten Jahren den Fuhrpark nicht regelmäßig umstellen können. Das ist der eine, wesentliche Grund. Viele Fahrzeuge, die angeschafft worden sind, sind noch längst nicht abgeschrieben. Es wäre jedenfalls auch volkswirtschaftlich völlig unvernünftig, Fahrzeuge quasi zwangsweise außer Betrieb stellen zu lassen.
Darüber hinaus müssen wir feststellen, dass auch die Produktpalette der neuen Euro-6-Norm noch nicht in ausreichender Zahl auf dem Markt ist, sondern erst in Zukunft kommen wird.
gemacht haben –: Wir brauchen Planungssicherheit. Planungssicherheit für Betriebe: Das bedeutet Planungssicherheit für Arbeitsplätze, das bedeutet Planungssicherheit für die Menschen, das bedeutet soziale Sicherung, die vielen hier im Hause ja sehr wichtig ist, und insofern werben wir sehr für diesen Antrag.
Politik beginnt, so sagte ich vorhin, mit der Wahrnehmung der Realität. Wer die Realitäten wahrnimmt, muss diesem Antrag zustimmen. Ich freue mich über eine spannende Diskussion, spätestens im Ausschuss. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist heute meine erste Rede vor diesem Hohen Hause.
Danke schön, das macht mir Mut. Es ist mir eine Freude und Ehre, auch in der Opposition für unser schönes Nordrhein-Westfalen zu arbeiten. Heute diskutieren wir hier ein wichtiges umwelt- und wirtschaftspolitisches Thema.
Ich möchte mich zunächst bei der antragstellenden FDP-Fraktion für ihre Initiative bedanken. Der Antrag lenkt das Augenmerk bei der Diskussion über die Luftreinhalteplanung in Nordrhein-Westfalen auf das Rückgrat unserer Wirtschaft: auf den Mittelstand und das Handwerk. Es ist richtig, heute im Plenum darüber zu diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-geführte Landesregierung hat im Jahr 2008 mit dem Luftreinhalteplan Ruhrgebiet einen ambitionierten Ansatz zur Verbesserung der Luftqualität auf den Weg gebracht. Bei der Aufstellung des Luftreinhalteplans wurden die betroffenen Kommunen und Interessenverbände durch ausführliche Gespräche in die Planungen einbezogen. Herausgekommen ist ein regionaler Luftreinhalteplan für das ganze Ruhrgebiet. Zur Verfügung steht dafür ein breites Maßnahmenbündel mit mehr als 80 verschiedenen Minderungsmaßnahmen.
Eingebunden sind dabei unter anderem die Bereiche der Industrie und der Gebäudemodernisierung. Ein Großteil der Maßnahmen betrifft allerdings den Verkehrsbereich. So sind zum Beispiel der Einsatz besonders schadstoffarmer Fahrzeuge im ÖPNV, die Verstetigung des Verkehrsflusses, die Wegweisung für Lkw-Verkehr, die Optimierung der ver
Als weitere Maßnahme steht schließlich das Instrument der Umweltzone zur Verfügung. Verkehrsverbote in Umweltzonen müssen zum Unterschreiten der Grenzwerte erforderlich und verhältnismäßig sein. Diese Voraussetzungen sind durch die CDUgeführte Landesregierung für jedes betroffene Gebiet fachlich geprüft worden. Auf der Basis dieser Auswertungen wurden mehrere Umweltzonen im Luftreinhalteplan eingerichtet, wobei sich die Größe nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten richtet.
Mithilfe unbürokratischer Übergangs- und Ausnahmeregelungen wurde den Betroffenen Gelegenheit gegeben, sich auf die Situation einzustellen. Wirtschaftliche und soziale Härten wurden damit vermieden. Die damalige CDU-Landesregierung hat bei der Einrichtung des Luftreinhalteplans stets darauf geachtet, dass die Maßnahmen zum Umweltschutz wirkungsvoll sind und gleichzeitig in einem angemessenen Verhältnis zu anderen Belangen stehen.
Die für das Handwerk wichtige Ausnahmeregelung des Handwerkerparkausweises als Einfahrtsberechtigung zu den Umweltzonen geht auf Initiative unserer Fraktion in enger Abstimmung mit den Handwerkskammern zurück. Die CDU-geführte Landesregierung hat mir ihren damaligen Beschlüssen insbesondere den Handwerksbetrieben die notwendige Planungssicherheit gegeben. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass diese Ausnahmeregelung richtig und wichtig war. Der Handwerkerparkausweis entlastet die mittelständische Wirtschaft und hilft, Arbeitsplätze zu sichern. Niemandem ist geholfen, wenn eine Firma pleite geht, nur weil sie ihren Fuhrpark nicht schnell genug erneuern kann.
Nachdem der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet nun seit zwei Jahren in Kraft ist, steht die Evaluierung der Auswirkungen an. Ich bin gespannt darauf, welche Ergebnisse uns die neue Landesregierung präsentieren und welche Schlüsse sie daraus ziehen wird.
Wenn ich die Aussagen des Koalitionsvertrags und die des Umweltministers zum Maßstab nehme, wird die Evaluierung zu massiven Verschärfungen führen. Der Koalitionsvertrag ist sehr allgemein formuliert und lässt Spielraum für alles: von der Abschaffung der Luftreinhaltepläne und Umweltzonen bis zur ihrer massiven Ausweitung. In der „WAZ“ vom 07.09.2010 wird berichtet, dass RotGrün über eine zusammenhängende Umweltzone nachdenke. Herr Remmel, Klarheit sieht anders aus.
Meine Damen und Herren, es ist interessant, dass das Ergebnis der Evaluierung schon festzustehen scheint, bevor die Ergebnisse überhaupt bekannt
sind. Verschärfungen, ohne Fakten abzuwarten, ist schlichtweg unseriös. Außerdem werden die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land mit solchen Aussagen verunsichert. Dies gefährdet wieder einmal Arbeitsplätze in unserem Land Nordrhein-Westfalen.
Für die CDU-Fraktion ist klar: Wenn die Umweltzonen in ihrem Zuschnitt verändert werden sollen, müssen als Grundlage für die Diskussionen und Entscheidungen objektive Daten zur Verfügung stehen.
Die CDU-Fraktion unterstützt daher die Verlängerung der Ausnahmeregelungen des Handwerkerparkausweises über den 31.12.2010 hinaus. Die Diskussion hierüber werden wir im Fachausschuss weiterführen. Der Überweisung stimmen wir daher zu. – Vielen Dank.
Danke, Herr Golland. – Nachdem Sie schon so nett selbst darauf hingewiesen haben, dass das Ihre erste Rede war, dürfen wir Sie dazu beglückwünschen.