Protocol of the Session on September 16, 2010

Selbstverständlich.

Bitte schön, Herr Kaiser.

Herr Kollege Schultheis, Sie hatten eben davon gesprochen, welche Unsicherheit durch die Änderungen der Mitbestimmungstatbestände an den Universitäten entstehen. Können Sie meine Überlegung nachvollziehen, dass die Unruhe bei den zeitlich befristet Eingestellten insbesondere dadurch gegeben ist, dass sie nicht wissen, ob weiter Studiengebühren erhoben werden und damit die Finanzmittel zur Verfügung stehen, und dass das bei Weitem die Angst vor mangelnder Mitbestimmung überwiegt?

Herr Kaiser, die Angst können wir den Kolleginnen und Kollegen nehmen. Als dieses Studienbeitragsgesetz hier im Landtag beschlossen worden ist, ist seitens der damaligen Koalition behauptet worden, dass daraus kein Personal finanziert wird. Das war der Ausgangspunkt. Über die Strecke hinweg wurde alles Mögliche aus diesen Studiengebühren finanziert.

(Zuruf von Klaus Kaiser [CDU])

Ja, ich sage Ihnen das nur einmal. Das war der Ausgangspunkt hier bei den Beratungen, Herr Kaiser. Schauen Sie sich das noch einmal genau an. Es sollte eben kein Personal damit finanziert und keine Investitionen, die eigentlich der Grundfinanzierung zuzurechnen sind, damit vorgenommen werden. Das war der Ausgangspunkt.

Es ist richtig, dass es deswegen eine Verunsicherung gibt, weil jetzt Klarheit hergestellt wird, dass die Studiengebühren abgeschafft werden. Es wird eine Kompensation geben. Das wird zu mehr Sicherheit führen, weil dann die Hochschulen in der Lage sind, längerfristig Personal, auch zu anderen Konditionen, die eben nicht prekäre Arbeitsverhältnisse widerspiegeln, einzustellen, meine Damen und Herren.

Mit der Einbringung dieses Gesetzes zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen löst die von SPD und Grünen getragene Landesregierung eines ihrer zentralen Wahlversprechen an die junge Generation unseres Landes ein, nämlich die schnellstmögliche Abschaffung dieser Studiengebühren und gleichzeitig auch den finanziellen Ausgleich für unsere Hochschulen. Ich sage, dass dies zwei Seiten einer Medaille ist. Das gehört zusammen und ist für uns untrennbar miteinander verbunden. Es besteht ein Junktim zwischen der Abschaffung dieser Studiengebühren und der Kompensation für unsere Hochschulen.

Ich darf mich bei Frau Ministerin Schulze und dem Ministerium bedanken, dass in so schneller Zeit dieser Gesetzentwurf auf dem Tisch des Parlaments liegt und beraten werden kann.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Mit diesem Gesetz korrigieren wir in der Tat die Entscheidung von CDU und FDP der letzten Wahlperiode, die junge Generation und ihre Familien mit Studiengebühren zu belasten. Hier verbinden sich in der Tat – das merken Sie auch an der Debatte – fünf Jahre Kampf um dieses Thema im Plenum und im Fachausschuss.

Zum Thema „soziale Gerechtigkeit“, das auch angesprochen worden ist: Es geht bei der Abschaffung der Studiengebühren nicht nur darum, Studierenden und Familien aus unteren Einkommensschichten zu helfen und dafür zu sorgen, dass mehr junge Leute aus diesen Schichten ein Studium auf

nehmen. Nein, diese Abschaffung der Studiengebühren richtet sich an die Mitte unserer Gesellschaft. Frau Ministerpräsidentin Kraft hat das auch heute sehr deutlich in der Antwort auf die erste Debattenrunde gemacht, dass es darum geht, gerade den Personenkreis, der nicht BAföG-berechtigte Kinder hat, aber immer hart die Grenzen schrappt – wenn ich das einmal so salopp sagen darf – hier zu unterstützen

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

und ihnen Möglichkeiten zu geben, auch wenn sie zwei, drei oder vier Kinder haben, dass all diese Kinder entsprechend ihren Begabungen in Nordrhein-Westfalen studieren können.

Hier geht es nicht darum, diejenigen, die Privilegien haben, weiter zu privilegieren. 90 % der Eltern in Nordrhein-Westfalen unterstützen ihre Kinder bei der Finanzierung des Studiums mit einem durchschnittlichen Beitrag von 443 €. Das ist für ein normales Einkommen eine Menge Geld. Und 63 % der Studierenden jobben nebenher. Daran können Sie sehen, dass das keine kleine Minderheit ist, die ihr Studium und ihren Lebensunterhalt verdienen muss, um ein vernünftiges Studium zu absolvieren.

Gleichzeitig haben wir jetzt die Situation, dass das Bachelor-Studium die Möglichkeit, nebenher Geld zu verdienen, weiter schmälert. Das Studium ist verschulter, es bietet weniger Möglichkeiten, nebenher tätig zu werden. Damit gehen auch Einkommensmöglichkeiten verloren.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Es geht darum, dem Aufstieg junger Menschen aus unteren und mittleren Einkommensschichten in akademische Berufe und akademisch-nahe Berufe – da ist ja mittlerweile die Grenze zwischen wissensbasiert und nichtwissensbasiert auch fließend – weiter zu ermöglichen. Deshalb wollen wir die Hürde Studiengebühren abbauen.

Meine Damen und Herren, auf den Fachkräftemangel wurde bereits in den Wortbeiträgen von Frau Ministerin Schulze und Frau Ministerpräsidentin Kraft hingewiesen. Es geht auch darum, jetzt nicht nur den einzelnen jungen Menschen und ihren Familien zu helfen, sondern es geht insgesamt um unsere Gesellschaft. Es ist ein Beitrag, Bildungspotenzial für Gesellschaft, für Wirtschaft, für Kultur und für alle Bereiche zu heben. Das ist Teil der Zukunftsfähigkeit von Nordrhein-Westfalen und auch Teil der präventiven Politik, die Frau Ministerpräsidentin Kraft in Ihrer Regierungserklärung vorgegeben hat und der wir mit diesem Gesetzentwurf auch folgen werden.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass wir drei bis vier Punkte sicherlich noch intensiv im Ausschuss diskutieren werden müssen – einmal natürlich die Höhe, die jetzt festgelegt ist.

Herr Brinkmeier, seien Sie doch nicht so ängstlich; das ist nicht gut.

(Zuruf von Dr. Michael Brinkmeier [CDU])

Ich kann nicht immer den Menschen sagen: „Seht in die Zukunft, ihr habt alle Möglichkeiten“, und dann hier vorne stehen und Ängste schüren; das ist einfach schlecht. Angst ist ein schlechter Berater.

Wir werden bis 2013 noch eine Reihe von Haushalten beschließen müssen. Daran können Sie gerne mitwirken. Ich sage mal: Mit den 249 Millionen befinden wir uns – wie auch bei anderen Etatpositionen – nicht im Endzustand der Geschichte. – Das zur Höhe dieser Summe.

Dass sich die Studierendenzahlen verändern, wissen wir auch. Wir werden aus dem Hochschulpakt II auch Mittel haben, um die zusätzlichen Studienplätze zu finanzieren. Die Summe werden wir auch noch ein bisschen erhöhen müssen zu dem, was Sie, Herr Pinkwart, schon eingeplant hatten, wenn ich das einmal sagen darf. Das sieht auch so für andere Positionen des Wissenschaftshaushalts aus.

Das Folgende sage ich auch in Richtung der Fraktion Die Linke; mit einzelnen Personen habe ich schon gesprochen, wie ich auch mit Herrn Prof. Pinkwart am Rande der Bundesversammlung gesprochen habe. Ich halte es für normal, dass man im Parlament miteinander spricht

(Armin Laschet [CDU]: Zur Nachhaltigkeit!)

Wir haben auch schon miteinander gesprochen. – Hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Finanzierung ist uns wichtig, dass auf der gesetzlichen Grundlage, die wir hier beschließen werden, der Haushalt 2011 durch die Landesregierung aufgestellt wird. Deshalb auch – ich sage es jetzt mal so – die Eile, die wir hier an den Tag legen, dass das Gesetz den Landtag passiert.

Dass die finanzielle Grundlage auch in der mittelfristigen Finanzplanung ihren Niederschlag findet, also Planungssicherheit für die Studierenden und die Hochschulen hergestellt wird, ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Punkt, den wir bei den weiteren Beratungen berücksichtigen müssen.

Was die Frage der Qualität der Lehre angeht, werden wir mit einer entsprechenden Verordnung dafür sorgen, dass die Mittel an den Hochschulen zweckgerichtet eingesetzt werden. Wir werden dafür eintreten, dass die Studierenden eine entscheidende Mitwirkungsmöglichkeit beim Einsatz dieser Mittel haben und die Teilprivatisierung der Hochschulfinanzierung, die durch das Studienbeitragsgesetz zu Beginn der Wahlperiode der letzten Regierung eingetreten ist, zurückgenommen wird. Denn wenn Sie sich die Globalhaushalte und die Steigerungsraten anschauen und einmal die Bundes- und Europamittel herausrechnen, gibt es kaum Steigerungsraten in

den Haushalten der vergangenen Jahre. Wie gesagt: Diese Teilprivatisierung nehmen wir zurück.

Wir freuen uns auf eine intensive Diskussion, auf ein zügiges Verfahren bei der Beratung des Gesetzes im Interesse der Studierenden, damit dann, wenn das Gesetz beschlossen ist, auch keiner mehr Angst haben muss. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Als nächste Rednerin spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Seidl.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann ja gut verstehen, Herr Hafke, dass Sie Ihrem neoliberalen Lieblingskind der vergangenen Legislaturperiode, den Studiengebühren, noch ein wenig nachtrauern. Es ist sicher noch ein bisschen Phantomschmerz dabei. Das kann man verstehen.

Aber es wäre ein außerordentlich gutes Signal für die Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wenn Sie uns heute bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs unterstützen würden.

Im Übrigen, Herr Brinkmeier: Wir werden mit allen reden. Mit den Linken haben wir geredet, und heute reden wir auch mit Ihnen allen.

(Zurufe von der CDU und von der FDP: Oi!)

Wir werben dafür, wieder staatliche Verantwortung zu übernehmen für mehr Bildungsbeteiligung und mehr Bildungsgerechtigkeit in Nordrhein-Westfalen, für bessere Studienbedingungen und für eine hohe Qualität in der Lehre.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hafke?

Das tue ich gerne.

Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank. – Ich habe die Frage, ob die Grünen in Hamburg eigentlich neoliberal sind. Meines Erachtens haben sie dort ein nachgelagertes Studienbeitragsgesetz mit auf den Weg gebracht.

Die Grünen in Hamburg sind in einer anderen Regierungsbeteiligung. Wir

können unsere Vorstellungen, wie wir sie diskutiert haben, voll und ganz in dieser Koalition umsetzen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich kann gut verstehen, dass Sie, Herr Hafke, dachten, mit der sozialen Abfederung der Studiengebühren auch eine verantwortbare Linie vertreten zu haben. Aber unser Verständnis von Bildungsgerechtigkeit sieht anders aus.

Deshalb kann ich zu der These, in NordrheinWestfalen seien die Studiengebühren sozialverträglich – das wurde eben vom Kollegen der CDUFraktion, Herrn Brinkmeier, auch ausgeführt – nur Folgendes sagen: Sie haben Studiengebührendarlehen eingeführt. Wer die Studiengebühren nicht aus der Tasche bezahlen kann, der muss einen Kredit aufnehmen. Wer die Studiengebühren bezahlen kann, bezahlt zum Beispiel für zehn Semester zehnmal 500 €, also 5.000 €. Wer sie jedoch nicht sofort bezahlen kann und einen Kredit benötigt, bezahlt mit Zins und Zinseszins 12.000 bis 13.000 €, also deutlich mehr. Ich frage Sie: Was ist daran sozial gerecht?

Wenn man nun darüber philosophiert, ob Studiengebühren die soziale Selektion verschärfen oder nicht, sollte man sich zumindest eines vor Augen führen: Von 100 Akademikerkindern studieren 83, von 100 Kindern aus Familien ohne akademische Tradition gerade einmal 23. Wenn Sie meinen, wir sollten diese Tradition weiterhin pflegen, dann sind Studiengebühren sicherlich der richtige Weg.