Protocol of the Session on March 14, 2012

schwarz-gelbe Vorgängerregierung hat daher der folgende Hinweis, ebenfalls aus diesem Bericht. Ich zitiere:

Seit dem Sommer 2003 sind die Kommunen zudem, mit den sich konkretisierenden Plänen zum Vorziehen der gesetzlich bereits beschlossenen Steuersenkungen von 2005 auf 2004 konfrontiert. Dabei werden die meisten Kommunen den Weg einer zusätzlichen Kreditfinanzierung nicht beschreiten können.

Weil aber, meine Damen und Herren, das Finanzierungsdefizit der Kommunen in 2002 mit rund 2 Milliarden € das schlechteste Ergebnis seit sechs Jahren war, ist genau das damals passiert: Die Kassenkredite der Kommunen begannen rapide anzusteigen. Zu Beginn des Jahres 2001 noch 2,5 Mil

liarden € über 4,7 Milliarden € in 2002 hatten sich die Kassenkredite nordrhein-westfälischer Kommunen am Ende der rot-grünen Regierungszeit am 30.06.2005 auf sage und schreibe 10,014 Milliarden € mehr als vervierfacht. Worte gab es aus berufenem rot-grünen Mund damals wie heute im Überfluss.

Aus Sicht der damaligen Landesregierung hätte dieser schleichende Skandal eigentlich gar nicht passieren dürfen. Der Gemeindefinanzbericht 2003 dazu: Wollte man für Konsumausgaben entstandene Fehlbeträge ganz oder teilweise mit Krediten refinanzieren, wäre dies mit dem geltenden Haushaltsrecht nicht vereinbar. Und weiter: Deshalb ist es unabdingbar, die weitere Entwicklung der Kassenkredite aufmerksam zu verfolgen und gegebene Möglichkeiten zur Rückführung der Kassenkreditschulden zu realisieren. Andernfalls – so sagten Sie damals – können gesetzgeberische Reaktionen angezeigt sein.

Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, Sie haben die Entwicklung weder aufmerksam verfolgt noch haben Sie Möglichkeiten zur Realisierung der Rückführung von Kassenkreditschulden genutzt,

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

und bei gesetzgeberischen Reaktionen bis heute vollkommene Fehlanzeige.

(Beifall von der CDU)

Kassenkredite, so schreibt der NRW-Städtetag im Finanzbericht 2010, sind Ausdruck eines Mangels der Vergangenheit, wie wahr. Wenn Sie, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen von SPD und Grünen in Zukunft also so freundlich wären, neben der Handlungsunfähigkeit der Jahre 2000 bis 2005 auch noch die Absenkung der Schlüsselmasse von 28,5 % auf 23 %, die Steuergeschenke der rotgrünen Bundesregierung zulasten der Kommunen und nicht zuletzt die dramatischen Auswirkungen der von Ihnen beschlossenen Sozialgesetze, Stichwort Hartz IV, als Grundsteine der heutigen kommunalen Finanzkrise und damit als hausgemachte eigene Fehler zu benennen, dann wäre ich Ihnen sehr dankbar.

(Beifall von der CDU)

Aber, meine Damen und Herren, ich wage die Prognose, dass der Verdrängungsprozess in den Köpfen, wie Nietzsche ihn beschrieben hat, bei RotGrün schon zu weit fortgeschritten ist. Das habe ich getan, …

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Wer verdrängt denn da?)

Herr Kollege Körfges, hören Sie doch einfach zu.

Das habe ich getan, sagt das rot-grüne Gedächtnis. Das kann ich nicht getan haben, sagt der rot-grüne

Stolz. Endlich gibt das Gedächtnis nach; das ist bei Ihnen schon lange passiert.

(Beifall von der CDU)

Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Zuschauertribüne, werden gleich erleben, dass die Gesundbeter der Regierungskoalitionen, an der Spitze der Kommunalminister, Ihnen versichern werden, die kommunale Finanzkrise habe erst 2005 begonnen, und von Landesseite sei nun alles Notwendige getan – bis auf einen kleinen Beitrag des Bundes bei den Soziallasten –, um die Lage auch wirklich in den Griff zu bekommen.

Im Gegenteil: Das ist nicht der Fall. Mehr Geld im Topf des GFG und ein selektiver und äußerst ungerecht empfundener Stärkungspakt obendrauf! Prima, und das Ganze auf Kosten der Steuerzahler, sprich auf Kosten von mehr Verschuldung des Landes! Mitnehmen, sagen die Kommunalpolitiker vor Ort, wenn es aus Düsseldorf Manna regnet, dann halten wir die Hände auf.

Der eigentliche Skandal Ihrer Gesetze, der vielfach übersehen wird, ist die Wirkung, die vielerorts die kommunale Selbstverwaltung bis ins Mark trifft, die Mandatsträger demütigt und demotiviert, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kontext mit ihrer Bevölkerung vor unlösbare Aufgaben stellt, die nicht zu bewältigen sind.

In mehreren Briefen hat Ihnen, Herr Kommunalminister, und Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, die SPD-Oberbürgermeisterin von Mülheim an der Ruhr, Dagmar Mühlenfeld, vorgeworfen, ich zitiere aus einem dpad-Bericht vom 06.12.2011:

Das Vorhaben von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft – gemeint ist der Stärkungspakt – treibe einen Keil in die kommunale Familie und unterscheide nach nicht nachvollziehbaren Kriterien zwischen notleidenden Kommunen erster und zweiter Klasse.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, ich werfe Ihnen vor, dass Sie genau diese Wirkung billigend in Kauf nehmen und durch die Änderungen am Gemeindefinanzierungsgesetz – noch einmal – bewusst und gegen jeden wissenschaftlichen Rat die Situation in den Kommunen anheizen. Diese kommunalen Missklänge sind Ihren Zwecken derzeit sehr dienlich, weil ein Kleinkrieg zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, ein Auflehnen des kreisangehörigen Raumes gegen den Kreis von den eigentlichen Problemen und der Unfähigkeit dieser Regierung, wirksame, nachhaltige, transparente und gerechte Lösungsansätze zu entwickeln, trefflich ablenkt.

Am 12.10.2011 stellte Kommunalminister Jäger bei der Proessekonferenz zur Vorstellung des GFG 2012 fest – Zitat –: Für die Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen gilt daher in Anlehnung an Matthäus 7, Vers 16: An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen.

Aber wie so häufig hat der Meister des Auslassens und Verschweigens auch hier nur die Hälfte erzählt. Denn Matthäus 7, Vers 16 geht weiter. Es gibt noch einen Satz, Herr Minister, den Sie ganz bewusst ausgelassen haben. Der Satz wird – Zitat – fortgesetzt: Kann man auch Trauben lesen von den Dornen oder Feigen von den Disteln? – Das ist genau die Situation, meine Damen und Herren, wie sie die Kommunen derzeit empfinden.

(Beifall von der CDU)

Überschriften wie „Totengräber“ und „Aussaugen der Steuerzahler“, „Sodom und Gomorrha“ oder „Sie wehren sich mit Händen und Füßen“, bestimmen die Schlagzeilen in vielen Kommunen. Ich habe zwischenzeitlich Kenntnis von mehreren Berichten der Gemeindeprüfungsanstalt über sogenannte Abschlussberichte von Stärkungspaktkommunen.

Nicht genug damit, dass Sie 14 Stärkungspaktkommunen mit dem GFG 2012 die Schlüsselzuweisungen noch erheblich kürzen. Nein, jetzt wird verlangt, dass Rathäuser in noch zu schließende Schulen umziehen, dass ehrenamtliche Strukturen durch Gebührenbelastungen zerschlagen werden, dass Bürgerinnen und Bürger durch Vervierfachung der Grundsteuer B für Ihre Ratlosigkeit zahlen müssen. Mit diesen angeblichen Potenziallisten, meine Damen und Herren, werden Sie zum Totengräber der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Sie werden zum Totengräber der kommunalen Selbstverwaltung. Es reicht, Herr Minister!

(Beifall von der CDU)

Einem Gemeindefinanzierungsgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, das kommunale Finanznot an den entscheidenden Stellen verschärft statt zu bekämpfen, wird die CDU nicht zustimmen.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Löttgen. – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Hübner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mit Herrn Löttgen beginnen: Herr Löttgen, Ihre Analyse und die Beschreibung der Situation, warum wir eine Finanzlage haben, die in vielen NRW-Kommunen katastrophal ist, ist gar nicht so falsch. Wir haben im Übrigen nie bestritten, dass wir in der Vergangenheit weder im Bund noch im Land notwendige Schritte unternommen haben, um zu einer Verbesserung dieser katastrophalen Finanzlage zu kommen.

Nur, Herr Löttgen, müssen Sie sich auch an die eigene Nase fassen: Sie haben während Ihrer Amtszeit der vergangenen fünf Jahre nun wirklich überhaupt nichts dazu beigetragen, eine Verbesserung zu erzielen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wenn Sie heute negieren, dass wir nach Regierungsübernahme entscheidende Schritte unternommen haben, um die Finanzlage der kommunalen Familie zu verbessern, dann zeigt das auch, dass Sie heute nicht anerkennen wollen, dass wir ganz, ganz wichtige Meilensteine gesetzt haben.

Ich will Sie deshalb gerne noch einmal daran erinnern, dass wir schon rückwirkend für das Jahr 2010 im Rahmen des Aktionsplans Stadtfinanzen das GFG mit zusätzlich 300 Millionen € ausgestattet haben und damit zu einer Erhöhung gekommen sind.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Im Jahr 2011 gab es die Ergänzung des Landes – das war keine konjunkturbedingte Ergänzung – in Höhe von 324 Millionen €, die wir zusätzlich über das GFG zur Verfügung gestellt haben.

Das vergangene Gemeindefinanzierungsgesetz war mit knapp 7,8 Milliarden € schon das historisch höchste aller Zeiten. Wir legen heute ein Gemeindefinanzierungsgesetz vor, das mit 8,4 Milliarden € wiederum das historisch höchste aller Zeiten ist und vielen Städten und Gemeinden in unserem Land hilft.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Darüber hinaus haben Sie sich in der Vergangenheit in keinster Weise konstruktiv gezeigt, wenn es – wie im Mai letzten Jahres – darum ging, die Verlängerung der Konsolidierungszeiträume in § 76 der Gemeindeordnung zu regeln. Sondern damals haben Sie – wenn ich mich recht erinnere – davon gesprochen, dass das nur der Anreiz dafür ist, dass die Kommunen weiterhin so schlecht mit dem Geld umgehen würden. Davon haben Sie damals gesprochen. Das ist letztlich nicht in Ordnung.

Wir haben im vergangenen Jahr den § 76 der Gemeindeordnung so verändert, dass es um realistische Konsolidierungszeiträume von im Grundsatz zehn Jahren geht. Im Grunde genommen könnten auch längere Zeiträume ermöglicht werden. Das ist auch ein Schritt gewesen, mit dem wir den rechtlichen Rahmen so angepasst haben, dass wir den Kommunen ein Ziel gesteckt haben, um aus ihrer miserablen Finanzsituation herauszukommen, das realistisch abgebildet werden kann.

Meine Damen und Herren, wir haben darüber hinaus im vergangenen Herbst bis in den Dezember hinein lange über einen ganz wichtigen Bereich diskutiert, der jetzt im Gemeindefinanzierungsgesetz nicht abgebildet wird. Es geht um unser Stärkungspaktgesetz.

Dort zeigt die Landesregierung erneut, dass wir kommunalfreundlich agieren und in einem ersten Schritt 34 Städten mit insgesamt auf zehn Jahre mit 3,5 Milliarden € helfen. Das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, weil wir verstanden haben,

dass es so wie in der Vergangenheit nicht weiter gehen konnte. Deshalb sind die 3,5 Milliarden € völlig gut investiertes Geld.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Sie haben vorhin davon gesprochen, es gebe keine Fundierung. Ich muss gestehen, dass ich nicht in der ifo-Kommission dabei war, weil ich noch kein Mitglied dieses Hauses war. Aber der ein oder andere aufseiten der CDU soll dabei gewesen sein. Da wurde ein Aspekt lang und breit diskutiert, nämlich der Soziallastenansatz. Von Herrn Schemmer wird gleich bestimmt wieder die Frage gestellt, ob dabei denn der Indikator richtig gewählt worden ist. Es gab keinen besseren. Außerdem ist es eine sogenannte Umbrella-Variante – um diese Frage einmal direkt zu beantworten –, den Soziallastenansatz entsprechend auf 15,3 Bedarfssatzpunkte nach oben zu setzen. Rechnerisch würde er in diesem Jahr sogar weit höher liegen. Nur: Warum machen wir das? Weil wir Planungssicherheit versprochen haben. Wir wollen Planungssicherheit für die Kommunen und möchten das auch im Gemeindefinanzierungsgesetz entsprechend abgebildet haben. Deshalb belassen wir es beim Soziallastenansatz bei 15,3 Bedarfssatzpunkten, wovon viele Städte mit ihren sozialen Verwerfungen profitieren.

Sie haben gerade auch die Hartz-Gesetzgebung angesprochen. Sie hat die Städte ebenfalls massiv belastet; da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu. Deshalb ist es sinnvoll, mit dem, was das Land im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes tun kann, auch dort zu einem Ausgleich zu kommen. Das haben wir mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz in der jetzt vorliegenden Form auch verabredet.

Wir gewähren außerdem – das ist wahrscheinlich eine Einmaligkeit; ich wüsste nicht, dass eine andere Landesregierung das in Nordrhein-Westfalen schon einmal anerkannt hätte – eine einmalige Abmilderungshilfe, weil wir auch da Planungssicherheit für die Kommunen schaffen wollen. Den Kommunen soll klar sein: Wenn es zu plötzlichen negativen Umverteilungseffekten kommt, stehen wir als Land dafür gerade und wollen ihnen entsprechend helfen. – Der Kollege Hovenjürgen, der direkt neben Ihnen sitzt, Herr Löttgen, kommt ja aus der Stadt Haltern, die von der einmaligen Abmilderungshilfe profitiert. Darüber werden wir uns in der Zukunft auch unterhalten müssen.