Daher wünsche ich mir, dass diese Appelle auch an den Bund herangetragen werden. Denn die Pflegereformen aus dem letzten Jahr und die, die jetzt auf dem Tisch liegen, werden unsere Probleme nicht lösen. Wir brauchen andere Lösungen. Wir brauchen eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, damit Menschen mit Demenz von diesen Finanzierungskonzepten endlich anders erfasst werden.
Wir sind also gemeinsam auf dem Weg, und wir wollen auch dasselbe Ziel erreichen. Was allerdings die Frage angeht, was wir dafür alles brauchen, muss ich sagen, dass mir das alles zu kurz gesprungen ist. Mir ist es auch zu kurz gesprungen, wenn ich nur über die freiheitsentziehenden Maßnahmen rede, die gerichtlich angeordnet sind.
Es geht beispielsweise auch um die Frage, die Menschen abends gestellt wird: Soll ich Ihnen nicht lieber das Bettgitter hoch machen, damit Sie nicht herausfallen? – Diese wird aus Angst vor einem Sturz natürlich schnell bejaht, aber es ist eine Frage, die eigentlich der Vergangenheit angehören müsste. Die Frage der Zukunft müsste lauten: Soll ich Ihnen das Bett herunterfahren, damit Sie, wenn Sie fallen, keine Verletzungen davontragen? Auch da müssen wir gemeinsam – nicht nur bei den gerichtlich angeordneten Verfahren – versuchen, neue Wege zu finden.
Aus einem weiteren Grund verstehe ich nicht, warum das von Ihnen hier in dieser Vehemenz und Intensität vorgetragen wird, Herr Romberg. Es ist nämlich schon viel Zeit vergangen. Die bayerischen Empfehlungen stammen von 2006. Sie hätten also schon zu eigenen Regierungsverantwortungszeiten die Möglichkeit gehabt, sich auf den Weg zu machen. Das haben Sie damals nicht getan. Dann müssen Sie aber auch bei dem, was Sie jetzt auf den Weg bringen, bitte schön, anerkennen, was wir als Landesregierung seit 2010 hier schon alles gemacht und auf den Weg gebracht haben; denn da ist bereits einiges passiert.
2. Februar 2012 gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss durchgeführt haben, ist auch ein ganz wichtiger Schritt, den wir gegangen sind. Dort ging es nämlich darum, die Gewalt in der Pflege, die bisher ein großes und breites Tabuthema war, und zwar sowohl in der häuslichen Pflege als auch in der stationären Pflege, gemeinsam zu einem offenen Thema zu machen – aber ohne Schuldzuweisung; denn wir kommen nicht weiter, wenn wir die Schuld für Gewalt entweder denjenigen zuschreiben, die in der eigenen Häuslichkeit überfordert sind, oder denjenigen, die in Pflegestrukturen aus Hilflosigkeit und der Situation heraus, Schlimmeres verhindern zu wollen, ja nicht böswillig, sondern in gutem Glauben handeln. Wir dürfen ihnen keine Vorwürfe machen, sondern müssen gemeinsam mit ihnen den Weg gehen, Veränderungen zu erreichen.
Deswegen war diese Veranstaltung mit über 500 Teilnehmern und Teilnehmerinnen, bei der es auch um Fixierung, Sedierung und andere freiheitsentziehende Maßnahmen ging, ein wichtiger Schritt; denn wir müssen die Diskussion führen. Etwas verändern werden wir nämlich nicht allein dadurch, dass wir hier zu bestimmten Rahmenbedingungen kommen. In der Substanz etwas verändern werden wir nur dann, wenn es auch bei denjenigen ankommt, die in den entsprechenden Bereichen dafür zuständig sind. Denn sonst wird Fixierung durch Sedierung ersetzt, und damit ist den Menschen erst recht nicht geholfen, sondern damit wird der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben.
Das ist der eine Bereich. Der zweite ist: Natürlich haben wir auch mit dem Landespflegeausschuss diese Diskussion geführt. Aber auch mit der Arbeitsgemeinschaft nach § 17 WTG diskutieren wir genau diese Fragen. Das tun wir mit dem Ziel, möglichst weitgehende und möglichst sinnvolle Projekte, die es in Bayern und an anderen Stellen gibt, kurzfristig übertragbar zu machen – auch das von Prof. Klie mit auf den Weg gebrachte Freiburger Projekt ReduFix. An dieser Stelle gucken wir genau, was wir denn alles an sinnvollen Maßnahmen haben und wie welche Maßnahmen übertragbar sind. Dabei achten wir darauf, dass sie nicht nur theoretisch übertragbar sind, sondern auch im Alltag in der Pflege verinnerlicht und umgesetzt werden und dass die Praxis, wie gesagt, auch die notwendigen Rahmenbedingungen dazu bekommt.
Ein wesentlicher Bereich, auf den sich Ihr Antrag bezieht, ist der „Werdenfelser Weg“. Auch da kann ich nur sagen: Herzlichen Dank an Justizminister Kutschaty! In Nordrhein-Westfalen gibt es dazu nämlich schon lange einen Prozess. Im November 2010 ist das Amtsgericht Witten damit an den Start gegangen. Das Ganze wird derzeit durch eine Arbeitsgruppe an der Universität Witten/Herdecke evaluiert.
Es ist aber nicht nur das. Auf der heute schon mal zitierten Internetseite des Justizministeriums ist es heute zwar Topmeldung des Tages, aber auch sonst jederzeit zu finden. Das Justizministerium ist da also sehr aktiv.
Es ist leicht zu finden, Herr Romberg. – Es ist ein wesentlicher Bereich im Justizministerium, zu sagen: Wir wollen nicht nur mit dem, was bisher in Nordrhein-Westfalen läuft, sondern auch mit einer Veranstaltung am 19. März 2012 sämtliche Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter erreichen, um mit ihnen über diese alternativen Maßnahmen und Konzepte zu diskutieren.
Herr Romberg, Sie können mir glauben – Sie wissen ja auch, wie Verwaltungen funktionieren –, dass diese Veranstaltung am 19. März 2012 im Justizministerium nicht zustande gekommen ist, weil Sie Ihren Antrag gestellt haben. Man könnte genauso gut meinen, Sie hätten den Antrag geschrieben, weil es diese Veranstaltung gibt. Aber auch das will ich Ihnen nicht unterstellen.
Die Landesregierung ist also an diesem Thema dran – und nicht nur damit, sondern auch mit weiteren Punkten. Der 24. Westdeutsche Betreuungsgerichtstag 2011 hat sich mit dem „Werdenfelser Modell“ beschäftigt. Das ist ein breites Thema.
Auch wir finden, dass das ein sinnvoller Weg ist. Allerdings können wir ihn nicht von oben nach unten verordnen und erzwingen, sondern müssen qualifizieren, weiterbilden und die Betroffenen mitnehmen. Man kann das nicht als Landesregierung von oben herab entscheiden.
Diese Möglichkeiten und Wege haben wir nicht. Aber auch darüber können wir gerne gemeinsam diskutieren.
Wir sind also dabei – sowohl vom Justizministerium als auch von meinem Ressort aus –, hier sämtliche möglichen Wege anzugehen.
Im dritten Punkt der Beschlussempfehlungen Ihres Antrags sprechen Sie die Schulung von Ärzten und Ärztinnen sowie Pflegekräften an. Auch da ist natürlich klar, dass alle Verantwortlichen sensibilisiert werden müssen, dass über freiheitsentziehende Maßnahmen diskutiert werden muss und dass gemeinsam weitergebildet und qualifiziert werden muss.
Aber auch das ist nichts, was jetzt neu passieren müsste. Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe arbeiten gerade daran, dass das eine stärkere Berücksichtigung in der ärztlichen Tätigkeit finden soll und dass Fort- und Weiterbildung in diesem Bereich stattfindet. Bekanntlich ist das allerdings die Selbstverwaltung der Ärzte und Ärztinnen. Alles, was wir aus diesem Bereich immer wieder be
richtet bekommen – bis hin zu den Dingen, wo es in die praktische Ausbildung und die schulische Ausbildung im Pflegesektor integriert ist –, sind aber Maßnahmen, mit denen wir auf dem richtigen Weg sind.
Daher halte ich es für wichtig, dass wir diese Diskussion führen, dass wir auch gemeinsam deutlich machen, dass Fixierung wirklich nur als Ultima Ratio akzeptabel ist, und dass wir Wege und Strukturen finden, in denen dieses, was heute doch in einem hohen Maße stattfindet, perspektivisch nicht notwendig ist – aber nicht deswegen, weil es Alternativen gibt, die das Selbstbestimmungsrecht ebenfalls einschränken, sondern weil wir es wirklich schaffen, dass Menschen in diesem Land selbstbestimmt alt werden können, und zwar ohne solche Einschränkungen ihrer Lebensqualität.
Alles das, was wir bisher konzeptionell bis hin zur Quartiersentwicklung auf den Weg gebracht haben, alles das, was wir mit dem WTG in einem gemeinsamen Prozess mit sämtlichen Akteuren vorhaben, ist meines Erachtens der Weg in die richtige Richtung. Es wäre schön gewesen, wenn das auch schon früher so angegangen worden wäre.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Debatte schließe.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/3899 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisungsempfehlung stimmen oder sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren, und ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.
Ich eröffne die Beratung. – Herr Kollege Deppe hat für die antragstellende Fraktion der CDU das Wort.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zwei Überschriften sind mir am heutigen Tag aufgefallen. Über eine
Überschrift habe ich mich richtig gefreut – vielleicht haben Sie die auch gelesen –: „Franzosen wärmen sich mit deutschem Strom“. Das Atomland Nummer eins in Europa, sonst immer hingestellt als der Stromerzeuger, der scheinbar unbegrenzt und zu unschlagbar günstigen Preisen Strom erzeugen kann und nur darauf wartet, dass die Deutschen an die Tür klopfen und fragen: „Könnt ihr uns nicht was liefern?“, ist in diesen Wintertagen darauf angewiesen, Strom aus Deutschland, ökologisch erzeugten Strom, Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen.
Das zeigt doch, dass wir mit den beiden Sorgen – ich will jetzt keine schärferen Worte benutzen –, die uns in den letzten Monaten nach dem Abschalten der sieben Atomkraftwerke durch die Bundesregierung immer wieder begegnet sind, etwas beruhigter umgehen können. Eine Sorge ist, wir könnten in Deutschland nicht genug Strom erzeugen. Davor wird ja gewarnt. Die zweite Sorge ist – die will ich direkt mit aufgreifen –, der Strom könnte zu teuer werden.
Tatsächlich ist es so, dass durch den Einsatz der erneuerbaren Energien der Strompreis an der Strombörse nicht gestiegen, sondern seit dem Abschalten der Atomkraftwerke eher gesunken ist. Wir sind also keineswegs ständig auf Stromimporte angewiesen. Im Gegenteil: Es gibt Zeiten, in denen Deutschland Strom exportieren kann. Im Saldo exportieren wir immer noch mehr als wir importieren.
Inzwischen sind auch die ersten Investoren auf dem Rückzug, weil sie sagen, mit der Investition in bestimmte neue Kraftwerke ist nichts mehr zu verdienen.
Das zeigt: Der Weg, den die erneuerbaren Energien für uns geöffnet haben, ist ein guter Weg, ein Weg, der weiter in die Zukunft weist.
Ich will aber auch die zweite Überschrift erwähnen, über die ich mich geärgert habe. Es ging um die Berichterstattung über die gestrige Debatte im Deutschen Bundestag. Überschrift: „Unversöhnliche Gegensätze in der Energiepolitik“.
Im Bundestag wirft Herr Trittin gestern der Bundesregierung ein Scheitern auf allen Gebieten vor. Diejenigen, die hier sind, wissen, dass das so nicht ist. Wir wissen aber auch, dass wir zügiger vorankommen müssen.
Übrigens, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Wir könnten hier heute das Gleiche tun und der Landesregierung ein Scheitern in allen Bereichen vorwerfen. Denn deren Bilanz ist auf keinen Fall besser als die der Bundesregierung. Außer dem Ziel, den Anteil der Windenergie bis zum Jahr 2020 auf 15 % zu steigern, haben Sie bisher noch nicht einmal weitere Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energieträger vorgelegt: zum Beispiel Fotovoltaik, Biogaserzeugung, Geothermie, Wasserkrafterzeugung.
Abgesehen davon: Die Genehmigungen für Investitionsentscheidungen werden nicht auf der Bundesebene erteilt, sondern fallen in die Zuständigkeit der Länder.
Die derzeit von der Landesregierung genannten Zielmarken – die will ich jetzt gar nicht groß kritisieren – können doch allenfalls – darüber müssen wir uns hier einig sein – ein erster Schritt sein auf dem Weg, auf den wir uns auf Bundesebene schon alle verständigt haben, nämlich die erneuerbaren Energien auszubauen auf einen Anteil von 35 % bis 2020, von 50 % bis 2030, von 65 % bis 2040 und von 80 % bis 2050.
Wenn wir mal ehrlich sind, meine Damen und Herren, müssen wir sagen: Mit der Windkraft kommen wir Nordrhein-Westfalen auch nicht richtig voran. Wir haben zwar den Windkrafterlass, aber deshalb sind noch nicht neue Windräder gebaut worden. Auch den Leitfaden zur Windenergie im Wald, Herr Remmel, gibt es noch nicht. Ich will jetzt gar kein Fass aufmachen, weil ich finde, dass dies ein ernsthaftes Problem ist, und wir sollten uns darangeben, es zu lösen. Der Netzausbau kommt in NordrheinWestfalen ebenfalls nicht voran.
Wir hörten von den Energieversorgern bzw. von den Netzbetreibern, dass die Raumordnungsbehörden nicht entsprechend ausgestattet sind, Anträge schnell genug bearbeiten zu können. Auch hinsichtlich der Speicherkraftwerke hat sich zumindest aus Sicht der Landesregierung bisher noch nichts getan.
Das Klimaschutzgesetz, das Sie immer erwähnen, wird diese Probleme auch nicht lösen. Denn es ist eher ein restriktives Gesetz, das Investitionen verhindert, und kein Gesetz, das anregt, und vor allem kein Gesetz, das die Probleme löst, die ich beschrieben habe und die wohl unstreitig sind.
Wir wollen – das sage ich für die CDU-Fraktion und hoffentlich auch für die Kollegen von der FDPFraktion; das werden wir gleich noch hören –, dass die Energiewende gelingt, auch hier in NordrheinWestfalen. Wir sind das Energieland Nummer eins, und das wollen wir bleiben, auch bei regenerativen Energien.
Sie wissen, dass ich mich vor einer Auseinandersetzung in der Sache nicht scheue, wie wir heute Morgen hier erlebt haben, aber wir haben uns in Deutschland doch vorgenommen, von der ressourcenverbrauchenden Wirtschaftsweise umzusteuern zur ressourcenschonenden Wirtschaftsweise.