Protocol of the Session on February 9, 2012

Aufgrund der Studienergebnisse aus München sind wir zu dem Schluss gelangt, dass wir mehr Maßnahmen brauchen. Unser Ziel ist es, Todesfälle, Gesundheitsschäden und eine Beeinträchtigung der Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen bereits im Ansatz zu verhindern. Beispielgebend ist der Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses, weil er sehr konkrete Hilfestellungen für die Praxis bietet und mit Checklisten arbeitet, die an unterschiedlichen Situationen orientiert sind. So kann man insbesondere Stürze unabhängig von gezielten Trainingseinheiten schon mit der Beseitigung von Stolperfallen vermeiden, durch eine bessere Beleuchtung und rutschfeste Hausschuhe. Hüftprotektoren schützen bei Stürzen vor Knochenbrüchen.

Eine weitere Initiative stammt ebenfalls aus Bayern. Da offenbar die Betreuer von nichteinwilligungsfähi

gen Menschen seitens der Einrichtungen aus Sorge vor Haftungsgründen oft dazu gedrängt werden, bei Gericht einen entsprechenden Genehmigungsantrag zu stellen, haben bayerische Amtsrichter 2007 in Garmisch-Partenkirchen die Initiative „Werdenfelser Weg“ ins Leben gerufen. Der Grundgedanke besteht darin, die Bedeutung von Haftungsängsten in Genehmigungsverfahren zurückzudrängen und die Tendenz zu regelrechten Massenverfahren zu beenden.

Erreicht wird dies durch einen neutralen Verfahrenspfleger, der pflegerisches Fachwissen hat – also kein Rechtsanwalt ist, wie das so häufig bei uns in Nordrhein-Westfalen der Fall ist –, zu Beginn eines Verfahrens vom Gericht als Fürsprecher des Betroffenen bestellt wird, als Ansprechpartner für Angehörige und Pflegende agiert und gemeinsam mit allen Beteiligten unter Einbeziehung des Heims nach Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen sucht.

Dieses Konzept ist in mehreren Landkreisen in Bayern übernommen worden. Auch in NordrheinWestfalen gibt es diese Aktivität mittlerweile, beispielsweise in Witten, Hamm, Bochum und Bonn.

Um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, sind wir für eine landesweit abgestimmte Erprobung des „Werdenfelser Weges“. Wir appellieren daher an die Landesregierung, an die beiden anwesenden Minister, sich diesbezüglich ressortübergreifend zu engagieren.

Fixierungen haben übrigens mit Einstellungen und Haltungen zu tun. Das bestätigt auch Prof. Bredthauer, die das Programm ReduFix initiiert hat. Dieses umfasst Qualifizierung und Sensibilisierung des Personals, feste Bestandteile in Aus- und Fortbildung, Beseitigung von Haftungsängsten und vermittelt die Erkenntnis, dass freiheitsentziehende Maßnahmen keine Zeitersparnis für das Personal bringen, sondern meist das Gegenteil.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Auf Bundesebene müssen wir prüfen, inwieweit Sitzwachen, Kurzinterventionen und Kontrollen verbindlich in das Betreuungsrecht aufgenommen werden. Ein Antrag vom Sozialgericht Freiburg könnte dazu beitragen. Entschieden wurde, dass eine pflegebedürftige Frau, die in einem Pflegeheim lebt, anstelle einer Fixierung Anspruch auf eine nächtliche Sitzwache hat.

(Das Ende der Redezeit wird erneut ange- zeigt.)

Wir Freien Demokraten wollen alternative Konzepte zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen und dass sie zur Regel in der Pflege werden. Unser langfristiges Ziel muss eine Pflege alter Menschen ganz ohne Fesselungen im Bett sein, denn jeder Gurt ist aus meiner Sicht ein Angriff auf die Menschenwürde. Wir wollen diese Fesseln

sprengen und erhoffen und erwarten dabei Ihre Unterstützung. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Romberg. – Zur allgemeinen Information: Ich bin zwar erkältet. Wenn ich huste, steht das aber trotzdem in Zusammenhang mit der Redezeit. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Kleff das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. So Art. 2 unseres Grundgesetzes.

§ 239 Strafgesetzbuch stellt Freiheitsberaubung unter Strafe. Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese gesetzlichen Regelungen machen deutlich, welches hohe Gut die Freiheit des Menschen hat.

Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 07.02.2012 haben deutsche Gerichte im Jahre 2010 in fast 100.000 Fällen freiheitsentziehende Maßnahmen angeordnet. Neben psychiatrischen Einrichtungen waren überwiegend Menschen in Heimen betroffen.

Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gehört zum Beispiel das Einsperren der Betroffenen im Zimmer, auf Stationen, im Haus oder auch die Verabreichung von zielgerichteten Medikamenten. Auch die Wegnahme der Kleidung zum Beispiel oder der Seh- oder Gehhilfen sind versteckte Maßnahmen. Eine besondere Art ist die Fixierung. Das muss man deutlich sagen. Das Anbringen von Gurten ist, wenn sie gegen den Willen der Betroffenen angelegt werden – es gibt ja auch die Möglichkeit der Zustimmung – ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte.

Wenn das Institut – Herr Romberg hat es eben schon erwähnt – für Rechtsmedizin bei 26 Todesfällen, die sich bei Gurtfixierungen ereignet hatten, in 22 Fällen feststellt, dass der Tod durch die Fixierung eingetreten ist, so ist das, so meine ich, eine alarmierende Zahl.

Zahlen der Rechtsmedizin der Uniklinik Wien zeigen eine gleiche Tendenz. Es scheint also kein Zufall zu sein. Bei 39 Obduktionen waren in 34 Fällen die Fesselung oder das Bettgitter ursächlich für den

Tod. Fachleute sehen – ganz nebenbei – bei diesen Unglücksfällen noch eine erhebliche Dunkelziffer.

Neben den Todesfolgen können aber auch Verletzungen durch diese freiheitsentziehenden Maßnahmen ursächlich sein. Werden Fixierungen über einen längeren Zeitraum durchgeführt, so können, wie auch eben schon erwähnt, Druckgeschwüre oder aber auch eine Verschlechterung der Geh- und Stehfähigkeit eintreten oder sich traumatisierende Auswirkungen einstellen.

Eines, so meine ich, darf man nicht außen vorlassen: Auch für die ausführenden Pflegepersonen ist das Anlegen von Gurten eine große psychische Belastung und verursacht ganz nebenbei noch einen erheblichen Zeitaufwand durch eine notwendige sorgfältige und ausführliche Dokumentation.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund lohnen alle Überlegungen und Aktivitäten, die dazu führen, dass Fixierungen auf ein unumgängliches Maß zurückgeführt werden oder aber dass – was der Idealfall wäre – auf sie ganz verzichtet werden könnte. Es soll Heime geben, in denen nach intensiver Schulung beispielsweise des Personals ganz auf Fixierungen verzichtet werden kann oder sogar verzichtet wird.

Dies ist auch das Ziel des in dem FDP-Antrag erwähnten „Werdenfelser Wegs“ im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Dieses Projekt stand auch auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz am 09.11.2011. Ich frage deshalb die Landesregierung: Was ist in Nordrhein-Westfalen nach dieser Sitzung veranlasst worden?

(Bernhard Tenhumberg [CDU]: Hört, hört!)

Hat es Aktivitäten gegeben? Falls ja, möchte ich gerne wissen, welche. Wir können die Heime mit dieser Problematik, so meinen wir, nicht alleine lassen. Deshalb unterstützen wir auch den Antrag der FDP in vollem Umfang.

Einen Vorwurf, mein lieber Kollege Romberg, kann ich der FDP allerdings nicht ersparen. Wenn Sie schon die Videoüberwachung für unmenschlich halten und sie per Gesetz verbieten, dann wäre es aus meiner Sicht nicht mehr als konsequent, wenn in Ihrem Antrag deutlich gestanden hätte: Fixierungen müssen verboten werden.

(Beifall von der CDU)

Insoweit bin ich auch gespannt, wie sich die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verhalten, die allesamt gegen die Videoüberwachung gestimmt haben. Aber auch auf die Aussage der Ministerin bin ich gespannt, die das Gesetz letztlich auch begrüßt hat.

Frau Ministerin Steffens, die heutige Diskussion schließt sich nahtlos an die Plenardebatte vom 22.12.2011 über die Veröffentlichung von Prüfberichten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz und

die Notwendigkeit, zu aussagefähigen Daten zu kommen, an.

Die gesetzlich vorgesehene Umsetzung bekommt vor diesem Hintergrund der heutigen Debatte eine noch viel größere Bedeutung, als wir in der Dezember-Plenardebatte deutlich gemacht haben. Deshalb sind wir der Meinung, wir sollten zügig mit den Beratungen im Ausschuss beginnen. Alle Überlegungen müssen in die Zielrichtung gehen, Fixierungen möglichst nur dann zuzulassen, wenn der oder die Betroffene selbst einwilligt und auch die Möglichkeit hat, die Fixierung selbst zu lösen.

Das Urteil des Sozialgerichts Freiburg, mit dem bei einer bereits genehmigten Fixierung eine Nachtwache zugestanden wurde, aber auch – das darf man hier nicht verschweigen – der häusliche Bereich müssen in die Betrachtung mit einbezogen werden. Nicht unberücksichtigt bleiben darf auch der Druck, der bei Schadensfällen beispielsweise durch Regressansprüche der Krankenkassen auf die Heime entsteht.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass insbesondere Fixierungen der Vergangenheit angehören. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kleff. – Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Kollegin Veldhues das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, alle Fraktionen dieses Hauses sind sich einig: Freiheitsentziehende Maßnahmen sind Eingriffe in elementare Grundrechte – und zwar für alle Menschen. Da gibt es keine Altersgrenze.

Daher fordern wir hohe Anforderungen an die Prüfung, ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt. Wir sehen aber auch die Situation der Pflegekräfte. Die Belastung wurde gerade von meinem Kollegen angesprochen. Einerseits gilt es, die Freiheitsrechte von Pflegebedürftigen zu schützen, andererseits haben Pflegekräfte die Aufgabe, gesundheitliche Schäden, wie zum Beispiel durch Sturzereignisse, abzuwenden.

Es ist vorhin auch schon der „Werdenfelser Weg“ zitiert worden. Das ist kein Wanderweg, auch wenn es sich erst so anhört. Mit diesem sogenannten Werdenfelser Weg sollen im Rahmen des geltenden Betreuungs- und Verfahrensrechtes freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bauchgurte oder Bettgitter weitestgehend vermieden werden. Immer mehr Gerichte entschließen sich zu diesem Weg. Entsprechend ausgebildete Verfahrenspfleger leisten einen wichtigen Beitrag. Es geht darum, dass neutral Beratende mit Grundwissen in der Pflege – die also

wissen, worüber sie reden – die Situation vor Ort kennenlernen und dann fachgerecht einschätzen, was zu tun ist. Sie können eine gemeinsame Lösungssuche moderieren und in schwierigen Fallkonstellationen die Umsetzung begleiten und evaluieren.

Wir wissen aus vielen Berichten, dass die Pflegekräfte diese Unterstützung sehr schätzen, denn im Dialog mit dem Verfahrenspfleger und den Angehörigen wird versucht, maßgeschneiderte Lösungen für jeden Einzelfall zu finden. In vielen Einrichtungen gibt es schon Niedrigbetten, es gibt Sensormatratzen und andere Hilfsmittel. Man überlegt gemeinsam mit den Kindern und Schwiegerkindern, ob es andere Schlafenszeiten geben muss oder ob ein Nachtkaffee Abhilfe leisten kann, um Unruhephasen zu begegnen.

Jetzt suggeriert der heute hier zur Beratung vorliegende Antrag, dass diese Erkenntnisse in NRW noch nicht angekommen seien. Wir haben die Situation in den Pflegeeinrichtungen in den letzten beiden Sitzungen unseres Fachausschusses doch eingehend beraten. Das war Schwerpunkt unserer Beratung, gerade auch die besondere Prüfung und mögliche Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Das Ministerium hat uns sehr deutlich erläutert, dass dieses Thema in NRW unter Beteiligung aller Akteure einen hohen Stellenwert besitzt. Hier kennen wir keine Tabus in der Diskussion.

Mich hat sehr gefreut, dass das Gesundheitsministerium in der letzten Woche zu einer Tagung mit dem nicht ganz angenehmen Thema „Gewalt in der Pflege“ eingeladen hat. Ich habe mit großem Interesse gelesen, dass über 500 Personen teilgenommen haben und dass man verabredet hat, den Dialog mit den Einrichtungen zu organisieren und durch Best Practice – so heißt es auf Neudeutsch – aus der Praxis zu erfahren, wie man am besten agiert und welche Möglichkeiten es gibt.

Der „Werdenfelser Weg“ setzt auch Engagement im Justizministerium voraus. Auch da gibt es bereits Praxis. In einigen Amtsgerichten wird es so gehandhabt; mein Kollege Romberg hat sie schon genannt. Ich finde es sehr gut, dass eine universitäre Arbeitsgruppe diese Ergebnisse evaluiert. Dann können wir gucken, wie wir sie schrittweise umsetzen. Von Nichtstun kann also überhaupt nicht die Rede sein.

Flankiert werden diese Maßnahmen, die Sie gleich erläutert haben wollen, durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Ich empfehle Ihnen den Internetauftritt. Auf dem finden Sie unter dem Stichwort „Werdenfelser Weg“ auch unseren Internetauftritt, der dort verlinkt ist.

Wir werden uns in den nächsten Monaten engagiert mit der Überarbeitung des WTG, des Wohn- und Teilhabegesetzes, und des Landespflegegesetzes beschäftigen. Ich darf Ihnen versichern, dass wir

hierbei die in Ihrem Antrag genannten Fragen und möglichen Lösungsvorschläge intensiv prüfen werden. Aber ich kann Ihnen auch versichern: Wir werden das unter Beteiligung aller Akteure machen – ohne Skandalisierung und ohne Schuldzuweisungen. Denn in Ihrem Antrag sind einige Schuldzuweisungen an Beschäftigte enthalten, die wir so nicht teilen. Wir stellen heute nicht fest, was in Ihrem Antrag steht: Der Landtag stellt fest, dass ohne Sitzwache davon ausgegangen werden kann, dass zu viele Fixierungen erfolgen. – Das ist eine Unterstellung; dagegen verwahre ich mich hier in aller Form.

Das Jahr 2011 sollte das Jahr der Pflege werden. So war die großspurige Ankündigung. Dann hieß es: Wir werden liefern. Herausgekommen ist wenig. Da hilft es auch nichts, wenn Sie uns Anträge vorlegen, die den Eindruck vermitteln sollen, dass hiermit diese Thematik in unserem Lande erstmals aufgegriffen wird.

Ich darf Ihnen für die SPD-Fraktion versichern: Wir werden uns bei der Überarbeitung des WTG dafür einsetzen, dass Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind – seien es behinderte Menschen, Menschen mit Handikap oder ältere Menschen in Pflegeheimen – ein hohes Maß an Selbstbestimmung behalten und sonst erhalten. Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen auch für die SPD die absolute Ausnahme sein.

Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen bekennen sich zu dem Leitsatz: Wie eine Gesellschaft mit ihren Schwächsten umgeht, zeigt ihren Zusammenhalt. Dafür stehen wir, und das werden wir umsetzen, und zwar mit allen Beteiligten, ohne Schuldzuweisungen und ohne Skandalisierungen.