Für Industrieabwässer gibt es Ionenaustauscher. Sie sollten überall dort vorgeschrieben werden, wo dies möglich ist, nicht nur als freiwillige Leistung, sondern als zwingend. Auch weitere und neuere Techniken, wie zum Beispiel die Reinigung des Uferfiltrates mit der sogenannten Ozonierung und anschließenden Filterung durch Aktivkohle, müssen sofort geprüft, und, wenn möglich, eingesetzt werden.
Darüber hinaus gilt: Klärwerke müssen Grenzwerte für die Abwassereinleitungen bekommen und einhalten, die eine Gefährdung des Trinkwassers ausschließen. Die Wasserwerke müssen schnellstens technisch so aufgerüstet werden, dass sie die giftigen und andere schädliche Stoffe entfernen können.
Es gilt, insgesamt sowohl die Emissionen als auch die Immissionen zu reduzieren. Sie sind so niedrig anzusetzen, dass durch den Gebrauch des Trinkwassers keine Gefährdung der Gesundheit mehr eintreten kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reinheit von Trinkwasser darf nicht am Geld scheitern und auch nicht am Kompetenzgerangel unterschiedlicher Behörden.
Denn die Bürgerinnen und Bürger verlassen sich darauf, dass ihnen schadstofffreies Trinkwasser verkauft wird, an dem sie sich nicht vergiften. Denn Wasser ist lebenswichtig für alle Lebewesen, übrigens auch für uns Abgeordnete. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Schönen Dank für die Möglichkeit, jetzt in einem zweiten Beitrag den etwas längeren Anlauf des ersten Beitrags wieder aufzunehmen und an der Stelle weiterzumachen, Herr Deppe und Herr Hovenjürgen. Denn es ist mir schon wichtig, dass wir die gemeinsamen Grundlagen hier noch einmal festhalten:
Bericht „Reine Ruhr“, fachliche Feststellung – Herr Dr. Romberg, danke für Ihren sachlichen Beitrag – der hohen Belastung und die Feststellung: Zentral für die Umsetzung und Durchsetzung der notwendigen Ertüchtigung ist § 48 Landeswassergesetz.
Das ist auch genau der Grund, warum ich seinerzeit auf der genannten Grundlage so entschieden habe, wie ich entschieden habe. Die Verantwortung übernehme ich selbstverständlich. Es gibt darüber überhaupt gar keinen Streit mit der Bezirksregierung in Arnsberg, sondern es gibt eine andere Rechtsauffassung bezüglich der Herleitung.
Aber ich möchte es hier noch einmal darlegen, weil behauptet wird, ich würde Investitionen blockieren. Ich habe nichts dergleichen angewiesen. Investitionen können stattfinden – und zwar von denen, die
Und Investitionen finden auch statt. In Essen werden über 50 Millionen € in einen Standard investiert – 2013 wird diese Investition abgeschlossen sein –, der am Rhein selbstverständlich ist, der in Mülheim selbstverständlich ist. Im Übrigen ist in der Vergangenheit auch im Regierungsbezirk Arnsberg investiert worden. Die Hochsauerlandwasser GmbH hat in eine entsprechende Ertüchtigung investiert.
Also: Wer investieren will, wer davon überzeugt ist, dass investiert werden muss, hätte investieren können und könnte investieren. Das ist gar keine Frage.
Aber wenn man sich dann, wie in dieser Anordnung erbeten, dahinter versteckt, dass es offensichtlich kartellrechtliche Gründe gäbe, die einen daran hinderten, zu investieren, dann sind wir weg vom Landeswassergesetz; dann sind wir weg von der Notwendigkeit, den Stand der Technik einzuhalten, wenn Schadstoffe vorhanden sind und wenn Vorsorgegründe dies verlangen, dann sind wir weg von der eigentlichen wasserrechtlichen Begründung. Das hätte, weil eben nicht alle einverstanden waren, aus meiner Sicht zur Folge gehabt, dass wir uns in einen langen Rechtsstreit verwickelt hätten.
Sinn und Zweck, diese weitere Schleife mit einer Neuauflage des Berichtes „Reine Ruhr“ zu drehen, war, eine erweiterte, solide fachliche Grundlage zu haben, auf der dann auch der § 48 des Wasserhaushaltsgesetzes vollzogen werden kann. Wenn das der Grundsatz ist, den alle hier teilen, dann bin ich guter Hoffnung, dass wir das auch mit den Wasserwerken einvernehmlich zeitlich sehr viel schneller realisieren können.
Ich habe gestern mit dem Regierungspräsidenten auf der Grundlage des Berichtes „Reine Ruhr“ gesprochen. Wir waren uns einig, auf dieser Basis jetzt in die Gespräche mit den Wasserversorgern einzutreten, zeitnah eine Investitionsplanung vorzulegen und diese Gespräche bis zum Mai dieses Jahres abzuschließen, um dann auch tatsächlich zu Investitionen zu kommen.
Ich bin also zuversichtlich, dass auf dieser Grundlage – § 48 Landeswassergesetz in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes – das Erfordernis vorhanden ist, die Wasseraufbereitung zügig zu ertüchtigen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Wasserversorgern.
Ich hoffe, dass Sie, Herr Hovenjürgen und Herr Deppe, wenn denn dann vielleicht Mitte des Jahres angeordnet werden muss, die gleiche Auffassung vertreten wie heute. Ich wäre Ihnen jedenfalls sehr verbunden und wünsche mir, dass auch die heutige Debatte davon getragen wird. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Wir haben eben von einer Menge an Themen gehört, die alle dafür herhalten müssen, zu zeigen, dass das hier angeblich eine Schaudebatte ist. Da war von Feinstaub die Rede, und Atom wurde bemüht. Herr Stinka sprach von „Intensivmast“. Sie müssen erst einmal erklären, wo im Ruhrgebiet das Grundwasser durch „Intensivmast“ betroffen ist.
Seit November 2010 – das ist doch die Tatsache, über die wir hier diskutieren – hat die Bezirksregierung fertige Anordnungen an die Wasserwerke auf dem Tisch, die bis heute nicht unterschrieben und nicht an die Betroffenen herausgegangen sind.
Herr Remmel, Sie rufen mir zu: Weil sie rechtswidrig sind. – Jetzt unterstelle ich einmal, dass bei der Bezirksregierung auch durchaus Rechtskundige sitzen und die und Herr Bollermann die Dinge auch nicht leichtfertig betreiben. Man hätte das, glaube ich, in der Zwischenzeit ausräumen können.
Sie erklären hier: Vielleicht ist die Opposition mit dabei. – Ich will das gar nicht ausschließen. Herr Remmel, ich habe Ihnen aber schon einmal gesagt: Wenn Sie wollen, dass wir bestimmte Dinge mitmachen, muss man vorher darüber reden.
Ein Beleg für meine These, dass das Thema überhaupt erst jetzt durch die Veröffentlichungen aufgegriffen wurde, ist Ihr Arbeitsprogramm, das Sie am 18.01. im Ausschuss vorgelegt haben.
Da steht „Umsetzung Programm ‚Reine Ruhr‘“. Das ist ein kleiner Absatz, der sehr allgemein gehalten ist. Jeder von uns hätte das – gar kein Problem – unterschreiben können. Keine einzige konkrete Maßnahme ist da erwähnt, sondern es ist davon die Rede, dass eine ganze Palette von Maßnahmen erforderlich sei, um das Programm zu verwirklichen.
Vielleicht ist es gut, dass es – wer auch immer das gemacht hat – in der Öffentlichkeit war. Wir waren es nicht. Wir sind – das gilt auch für die Bezirksregierung – nicht bei Gelsenwasser involviert; andere sind es. Herr Bollermann gehört auch nicht unserer Fraktion an. Wir sind auch nicht über das Ministeri
Die „taz“ hat auch heute wieder die Melodie gespielt: Die SPD-regierten Städte und die SPDregierten Wasserwerke wollen nichts machen, und der grüne Umweltminister ist leider nicht handlungsfähig. – Dazu haben Sie gar nichts gesagt. Das wollen Sie wahrscheinlich auch nicht. Wahrscheinlich aber sind das die tatsächlichen Gründe.
Wenn Ihr Regierungspräsident im November 2011 schreibt „Jeder Tag ist ein verlorener Tag“, kann ich nur sagen: Recht hat er. Herr Remmel, seit 577 Tagen sind Sie im Amt. Jetzt will ich Ihnen die ersten 100 Tage nachlassen. Das gestehen wir jedem zu. Seither aber haben Sie mindestens 477 verlorene Tage zu verantworten: 477 verlorene Tage für den Trinkwasserschutz in Nordrhein-Westfalen! Nach 477 Tagen sagen Sie, passend zur Jahreszeit: An manchen Stellen ist das Eis dicker, an anderen dünner.
Herr Minister, noch einmal: In welcher Wahrnehmung der Realität leben Sie eigentlich? Ich sage Ihnen: Das Eis ist schon gebrochen, und vor lauter Eigenpropaganda merken Sie das überhaupt nicht.
Sie haben den Eindruck erweckt, wenn Sie erst einmal Umweltminister wären, würden Sie die Wasserwerke schon zwingen. In dieser Woche titelte die „Westfälische Rundschau“, dass die Unternehmen ihre Anlagen weiter verbessern möchten. Sie würden auf grünes Licht vom Minister warten. – Herr Remmel, dann schalten Sie doch endlich auf Grün. Jetzt haben Sie wieder gesagt: In Zukunft und irgendwann einmal. – Die Leute warten darauf, dass etwas passiert.
Sie sagen, die Werke könnten ja, aber ich ordne nicht an. „Anordnungsmasochismus“ haben Sie gesagt. Es geht darum, dass sich 5 Millionen Menschen an der Ruhr darauf verlassen wollen, dass das Wasser aus ihrem Kran in Ordnung ist. Den Menschen ist doch völlig egal – für das Trinkwasser ist es übrigens auch völlig unerheblich –, ob die Wasserwerke die Aufbereitung nach dem Stand der Technik freiwillig machen oder ob Sie diese anordnen. Die Menschen wollen sauberes und sicheres Trinkwasser haben. – Völlig zu Recht! Sie spielen Mikado und sagen: Wer sich zuerst bewegt, hat schon verloren.
nen präsentiert haben, dann müssen Sie doch jetzt einmal begreifen: Sie sind Minister. Im Grunde sind Sie Ihrer alten Rolle treu geblieben: