Protocol of the Session on February 8, 2012

Ich darf die Eckpunkte der von mir veranlassten Maßnahmen auch zu Ihrer Information, meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Plenum, noch einmal kurz wie folgt zusammenfassen:

Der Ausbruch ist nach derzeitigem Kenntnisstand dadurch begünstigt worden, dass das Panzerglasfenster im Besucherkontrollraum nicht hinreichend verankert war.

Ich habe alle Anstaltsleitungen noch am 30. Januar 2012 auf diese mögliche Schwachstelle der baulichen Außensicherung hingewiesen und um Überprüfung gebeten. Die mir zwischenzeitlich vorliegenden Berichte lassen den Schluss zu, dass auch in mehreren anderen Anstalten des Landes ähnliche bauliche Defizite vorliegen. Und wie wir einer Mitteilung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten entnehmen konnten, ist diese Situation auch in anderen Bundesländern vergleichbar gegeben.

Die Anstalten des Landes Nordrhein-Westfalen haben durch geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass diese Schwachstellen unverzüglich geschlossen wurden.

Auch wissen wir heute, dass dem Generalstaatsanwalt in Hamm ein der Justizvollzugsanstalt Bochum vor dem Ausbruch nicht bekannt gewesenes Auslieferungsersuchen polnischer Behörden vorlag. Hätte die Anstalt hiervon gewusst, so wäre der Gefangene sicherlich nicht als Kleinkrimineller eingestuft worden.

Ich habe dieses Versäumnis der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm zum Anlass genommen, mit Runderlass vom 3. Februar dieses Jahres alle Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwalt

schaften des Landes auf die Mitteilungspflichten gegenüber den Justizvollzugsanstalten des Landes hinzuweisen.

Ferner habe ich sofort eine dienstaufsichtliche Überprüfung des Vorkommnisses in der Justizvollzugsanstalt Bochum eingeleitet.

Eine von mir einberufene Expertenkommission, bestehend aus besonders erfahrenen Vollzugspraktikern, ist bereits seit letzter Woche tätig und hat den Auftrag, die organisatorischen Abläufe, die bauliche Situation und sicherheitsrelevant erscheinende Einzelfälle in der Justizvollzugsanstalt Bochum genauestens zu überprüfen.

Von dem Ergebnis der Untersuchungen wird es auch abhängen, ob gegebenenfalls weitere Maßnahmen der Dienst- oder Fachaufsicht erforderlich sind.

Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass in den letzten Jahren erhebliche Aufwendungen in die Verbesserung der baulichen Sicherheit der Justizvollzugsanstalten geflossen sind. Wir sprechen von einem Gesamtvolumen von rund 900 Millionen €, wovon alleine 24 Millionen € auf die JVA Bochum entfallen.

Soweit in dem Antrag der FDP-Fraktion vom 31. Januar 2012 von einer Ausbruchsserie in der JVA Bochum die Rede ist, spiegelt dies die tatsächliche Situation nicht wider, sondern führt allenfalls zu einer völlig unbegründeten Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Lassen Sie mich, da diese Fälle von Ihnen, Herr Dr. Orth und Herr Giebels, im Einzelnen geschildert worden sind, auch noch einmal kurz auf die jeweiligen Einzelfälle eingehen.

Der erste Ausbruch ereignete sich im Januar 2011. Damals gelang es einem Gefangenen, sich nach Verlassen des Duschbereichs seines Hafthauses durch eine wegen Renovierungsarbeiten versehentlich nicht verschlossene Innentür Zugang zum Dachbereich zu verschaffen, von wo aus er sich durch zwei lebensgefährliche Sprünge in Freiheit absetzen konnte.

Aufgrund des Vorfalls hat die Anstaltsleitung auf meine Veranlassung die erforderlichen organisatorischen und baulichen Maßnahmen getroffen. Insbesondere wurde der Fluchtbereich zwischen Haft

haus II und Hafthaus III durch mehrere Rollen Widerhakensperrdraht gesichert. Außerdem wurden alle Dachluken durch Spezialgitter gesichert. Im Übrigen wurden – wie es selbstverständlich ist – alle Anstaltsleitungen von meiner Fachabteilung über die Ursachen des Vorkommnisses informiert und um Überprüfung vergleichbarer Fluchtmöglichkeiten sowie um gegebenenfalls Abstellung gebeten.

Der zweite Fall vom 10. August 2011 betrifft gerade keinen Ausbruch. Es handelt sich um eine Entweichung, die sich anlässlich der Ausführung eines Gefangenen aus Behandlungsgründen ereignet hat. Auch in diesem Fall wurden die erforderlichen organisatorischen und dienstaufsichtlichen Maßnahmen ergriffen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Fall 3 vom 15. Januar 2012 betrifft keinen Ausbruch, sondern es blieb bei einem Versuch. Die Flucht scheiterte an der funktionierenden Außensicherung der Justizvollzugsanstalt Bochum. Einem Gefangenen war es zwar gelungen, die Gitter seines Haftraums zu durchsägen. Er gelangte auch mittels lebensgefährlicher Kletterei auf das Dach des Haftflügels und drang nach Entfernung von Dachziegeln in den dortigen Dachboden ein. Weiter kam er aber nicht, sondern wurde dort aufgefunden.

Selbstverständlich wurden auch in diesem Fall alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Insbesondere wurden die Zugänge zum Dachboden der Anstalt gesichert und die laufenden Maßnahmen zur Nachrüstung der Anstalt mit Manganstabgittern an den Fenstern beschleunigt. Die Ermittlungen in Bezug auf ein Handy, Sägeblätter und einen Nachschlüssel, die der Gefangene seinerzeit bei sich hatte, dauern noch an. Auch die Expertengruppe wird sich dieses Falles annehmen.

Fall 4: Auf die wesentlichen Umstände des Ausbruchs vom 29. Januar 2012 bin ich schon einleitend eingegangen. Auch habe ich die von mir unverzüglich ergriffenen Maßnahmen geschildert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz aller Aufwendungen und Maßnahmen personeller, organisatorisch-technischer und baulicher Art wird sich eine hundertprozentige Sicherheit im Justizvollzug nicht erreichen lassen. Ich werde aber auch künftig alle Maßnahmen ergreifen, um ein höchstmögliches Maß an Sicherheit in unseren 37 Justizvollzugsanstalten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu gewährleisten. Den Rechtsausschuss werde ich selbstverständlich, wie von mir zusagt, auch weiterhin offen und ungeschönt unterrichten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wort

meldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. – Das bleibt auch so.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 15/3900 an den Rechtsausschuss zu überweisen. Dort soll dann auch die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich hier die Zustimmung der Fraktionen feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

4 Castor-Transporte durch NRW stoppen –

Auch Häfen des Landes müssen nach bremischem Vorbild für Kernbrennstoffe geschlossen werden

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3897

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Die Linke dem Abgeordneten Aggelidis das Wort.

Schönen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Gefahr der atomaren Verseuchung Deutschlands und Europas besteht fort. Die breite Ablehnung der Atomenergie in der Bevölkerung nach der Katastrophe von Fukushima hat zwar zu einem Allparteienkonsens für den Atomausstieg geführt, und auch die CDU/FDP-Regierung hat bekanntlich die Laufzeitverlängerung für die AKWs zurückgenommen und den Ausstieg beschlossen. Da dieser Ausstieg aber im Interesse der großen Energiekonzerne bis zum Jahr 2022 gestreckt ist, ist diese Gefahr noch lange nicht gebannt.

Auch SPD und Grüne tragen politische Mitverantwortung dafür, dass weitere zehn Jahre atomarer Müll produziert wird. Dieser wird jetzt durch die Republik und auch durch Nordrhein-Westfalen gefahren.

Wir Linken fordern die Landesregierung in diesem Haus nicht zum ersten Mal auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese nach unserer Meinung unverantwortlichen Transporte zu verhindern.

(Beifall von der LINKEN)

Dies allein schon deshalb, weil der Katastrophenschutz absolut nicht auf die schlimmsten möglichen Unfälle vorbereitet ist. Ich hatte vor einiger Zeit an dieser Stelle Gelegenheit, den Innenminister dazu zu befragen. Aber eine befriedigende Antwort steht bis zum heutigen Tage aus.

Auch aus polizeilicher Sicht ist ein störungsfreier Ablauf der Transporte beim Ausmaß der zu erwartenden Proteste absolut nicht gewährleistet. Es ist nicht immer möglich, dass man vor Gericht mit allem durchdringt, auch wenn man stichhaltig argumentiert. Aber auch in diesem Falle bliebe genug zu tun.

Viele Bürgerinnen und Bürger werden sich auch diesmal querstellen – mit Demonstrationen und vielfältigen Formen des zivilen Widerstandes. An die Adresse unserer Law-and-order-Freunde von den bürgerlichen Parteien gerichtet sei daran erinnert: Friedliche Sitzblockaden gelten als Wahrnehmung des Rechts auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes.

(Beifall von der LINKEN)

Die Regierung muss, um ihrer Verantwortung für Leben und Gesundheit der Bevölkerung nachzukommen, möglichst früh über die Routen informieren und Menschen ermutigen, gegen die Atomtransporte zu protestieren und aktiv zu werden.

Während sich bei uns in Nordrhein-Westfalen die Landesvorsitzenden der Grünen, Monika Düker und Sven Lehmann, bloß beim Bundesumweltminister und CDU-Landeschef Norbert Röttgen brieflich beschweren und es dabei unterlassen, die SPD/Grüne-Landesregierung an ihre Verantwortung für Leben und Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen zu erinnern, hat sich in Bremen gezeigt, dass es auch ganz anders geht.

Die Bürgerschaft in Bremen hat mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken das Hafenbetriebsgesetz so geändert, dass der Umschlag von nuklearen Brennstoffen in Bremerhaven nicht mehr erlaubt ist. Vergeblich hatte das Bundesumweltministerium versucht, die Bremer Bürgerschaft mit der Behauptung, das verstoße gegen Bundesrecht und europäisches Recht, von ihrem konsequenten Anti-CastorKurs abzubringen. Der Beschluss in der Bremer Bürgerschaft wurde mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen sollte diesen Beschluss begrüßen

(Beifall von der LINKEN)

und alle Städte und Gemeinden mit Hafenanlagen dazu auffordern, diesem Bremer Beispiel zu folgen. Das bedeutet, diese Anlagen ausdrücklich auf Nachhaltigkeit und auf erneuerbare Energien festzulegen und den Umschlag von Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes zu untersagen.

Natürlich gibt es auch auf Bundesebene einiges zu ändern. Die Landesregierung sollte vom Landtag dazu aufgefordert werden, entsprechende Initiativen im Bundesrat voranzubringen.

Dazu gehört Transparenz. Dazu gehört, dass endlich alle den Atomtransport betreffenden Richtlinien und Verwaltungsvorschriften öffentlich werden.

Weiter muss das Atomrecht mit dem Ziel geändert werden, dass die betroffenen Bundesländer wesentlich mehr zu sagen haben. Sie müssen maßgeblich darauf Einfluss nehmen können, ob Kernbrennstoffe und anderer atomarer Müll transportiert werden dürfen oder nicht.

Außerdem müssen die Kosten für derartige Transporte, wenn sie denn schon nicht verhindert werden können, von den Verursachern, das heißt, von den Auftraggebern der Transporte getragen werden und nicht von den Steuerzahlern.

(Beifall von der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich appelliere an Ihr Verantwortungsbewusstsein. Lassen Sie uns alle gemeinsam gegen diese unverantwortlichen Atomtransporte zu Felde ziehen. – Schönen Dank.

(Beifall von der LINKEN)