Protocol of the Session on February 8, 2012

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider geht es nicht um die Flucht aus dem Plenarsaal, wie sie einige hier heute vorführen. Vielmehr geht es beim jetzigen Tagesordnungspunkt um ein ernstes Thema, nämlich um Ausbrüche aus der JVA Bochum. Leider müssen wir das heute noch einmal ansprechen. Wir hatten gestern zwar eine Sondersitzung, aber ich denke, dass das Parlament einen entsprechenden Beschluss zu dem Thema fassen sollte.

Es gab und gibt massive Sicherheitslücken, Fehleinschätzungen und leider auch Kommunikationspannen in der JVA Bochum. Es gibt unerklärliche Sicherheitsmängel in Bochum; schließlich sind bin

nen eines Jahres vier gefährliche Gefangene abhandengekommen. Mancher kam nur bis auf den Dachboden. Mancher ist bis heute nicht wiedergefunden worden. Das löste nicht nur stundenlange Polizeiaktionen aus, sondern verunsicherte auch die Bevölkerung in Bochum.

Fakt ist: Herr Justizminister Kutschaty hätte viel früher und entschlossener handeln müssen und die JVA Bochum spätestens nach dem Fluchtversuch Mitte Januar einer Generalüberprüfung unterziehen müssen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Ein lockeres Oberlicht wäre bei einer sorgfältigen Prüfung nämlich direkt aufgefallen.

Fakt ist auch: Weder die genauen Umstände aller vier Fluchten noch die Konsequenzen daraus sind bislang ausreichend offengelegt worden. Ich möchte deswegen auf die verschiedenen Umstände zu sprechen kommen.

21. Januar 2011: Einem Untersuchungsgefangenen der JVA Bochum gelingt die Flucht aus einer Dachluke des Hafthauses II. Zwei mutige Sprünge – und schon war er in Freiheit. Wie kann es sein, dass er die Dachluke und den ungesicherten Weg über Dach und Außenmauer kennt und nutzen kann? Woher wusste er, dass dort an einigen Stellen Widerhaken und Sperrdraht fehlten und auf die Umsetzung einer Anweisung zur separaten Sicherung von Dachlukenfenstern verzichtet worden war? Warum hat der Minister daraufhin nicht eine Generalüberprüfung der Anstalt Bochum angeordnet und insbesondere alle Fenster überprüft? Denn dann wäre auch das Fenster, das uns jetzt beschäftigt, aufgefallen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Eiskirch?

Nein, danke.

Keine Zwischenfrage. Bitte schön.

(Lachen von Thomas Eiskirch [SPD])

10. August 2011: Ein 35jähriger Insasse der JVA Bochum flieht bei einer Ausführung zu seiner Familie in Hattingen. Er hätte eine Haftstrafe unter anderem wegen Raubes bis 2016 absitzen müssen. Wieso wird er fünf Jahre vor der Entlassung ausgeführt? Warum konnte er so einfach abhauen? Was hat sich bei Ausführungen in der JVA Bochum seitdem geändert?

16. Januar 2012: Erst vor zwei Wochen konnte ein gefährlicher Gewalt- und Sexualverbrecher im Gefängnis in Bochum unbemerkt seine Flucht vorbereiten und mit eingeschmuggelten Sägeblättern die Gitterstäbe seiner Zelle durchsägen. Obwohl Anzeichen für einen Fluchtversuch vorlagen, war der Gefangene nicht in einem Haftraum mit Manganstahlgitter untergebracht. Erst nach aufwendiger Suche konnte er schließlich in einem Dachspeicher gefunden werden, wo er sich versteckt hatte. Dabei wurden auch ein Handy sowie ein Nachschlüssel zum Hafthaus bei ihm gefunden.

Er gab an, dass ihm jemand von außerhalb geholfen habe. Warum hat der Minister danach nicht eine Generalüberprüfung der Anstalt angeordnet? Bei einer sorgfältigen Prüfung wäre das lockere Oberlicht sicherlich aufgefallen.

Es bleibt festzuhalten: Massive Sicherheitslücken werden in JVAs in NRW von Ausbrechern aufgedeckt – leider nicht bei Sicherheitsüberprüfungen. Obwohl es in der jüngsten Vergangenheit bereits mehrfach Anlass dafür gab, hat der Minister es unterlassen, die Sicherheitseinrichtungen der Justizvollzugsanstalt, insbesondere alle Fenster in Bochum, von Experten umfassend überprüfen zu lassen.

(Beifall von der FDP)

Durch sein Zögern und Zaudern hat der Minister leider auch selbst den Schutz der Bevölkerung aufs Spiel gesetzt.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Quatsch!)

Es bestehen massive Organisationsmängel, wenn ein Gefangener Mitglied einer Putzkolonne mit Schraubenzieher im sensiblen Eingangsbereich sein kann, obwohl er sich doch bereits vorher in Polen der Haft entzogen hatte und noch dreieinhalb Jahre Haftstrafe abzusitzen hat.

Es gibt einen schweren Organisationsmangel auch bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm. Die JVA Bochum wurde nicht darüber unterrichtet, dass der Gefangene wegen Totschlags und Brandstiftung in Polen gesucht wird und ein Haftbefehl erlassen wurde.

Aber auch danach gab es schwere Informationspannen, und das – muss ich sagen – finde ich schon fast peinlich. Wie kann man aufseiten der Anstalt jemanden mit dieser Historie als Kleinkriminellen bezeichnen, auch wenn man von dem Tötungsdelikt, das ihm vorgeworfen wird, vielleicht nichts weiß? Man weiß, er ist aus Polen geflohen. Man weiß, er hat dort eine mehrjährige Haftstrafe zu erwarten. Man weiß, dass er hier nicht gerade nur für drei Tage einsitzt. In meinen Augen ist es unverzeihlich, so jemanden als Kleinkriminellen zu bezeichnen und zu bagatellisieren. Das ist so, als würde man bei der Deutschen Bank von Peanuts reden.

Die JVA Bochum kommt nicht zur Ruhe. Uns interessiert die Frage: Gab es auch Helfer oder Tippgeber? Waren das tatsächlich alles Fluchten von Einzelnen aus der Anstalt, oder hat jemand bei den letzten Ausbrüchen oder Ausbruchsversuchen mitgeholfen?

Wenn ein Ausbrecher seinen Bewachern mühelos entkommt, ein weiterer eine Dachluke und ungesicherte Wege über Dach und Außenmauern kennt und nutzt, ein anderer über Handy, Sägeblätter und Nachschlüssel verfügt und nun ein Insasse 40 Minuten unbeobachtet eine Schwachstelle in einem Fenster zum Ausbruch nutzen kann, dann muss man doch hellhörig werden und der Frage nachgehen: Wie kann das sein?

Wieso kann jemand in einer Putztruppe arbeiten und bis heute nicht geklärt sein, wo er sich in der Zeit von 9 Uhr bis 9:40 Uhr befunden hat? Wir haben gestern gehört, er sei ja unter Aufsicht gewesen. Unter Aufsicht sind alle Insassen der Anstalt. Die Frage ist, ob er auch gesehen wurde.

Das, Herr Minister, ist die entscheidende Lücke, die Sie auch gestern gelassen haben. Sie haben bisher nicht darlegen können, wann genau der Betreffende abhandengekommen ist: ob um 9 Uhr, um 9:07 Uhr, um 9:15 Uhr, um 9:36 Uhr oder um 9:40 Uhr. Wir erwarten, dass Sie uns aufklären, wie es genau gewesen ist.

(Beifall von der FDP)

Wir sind der Ansicht, dass nicht nur die Ausbrüche dazu führen dürfen, dass man Oberlichter überprüft. Wir gehen davon aus, dass Sie diese Punkte nun regelmäßig angehen.

Wir sind auch der Ansicht, dass endlich HandyStörsender eingebaut werden müssen, wie das seinerzeit schon von Frau Müller-Piepenkötter angekündigt worden ist. Dass jemand ein Handy nutzt, wie zuletzt in Bochum, darf einfach nicht geschehen, das kann man verhindern.

Insofern fordern wir von Ihnen, Herr Minister, sofortige spürbare Konsequenzen aus der Ausbruchsserie. Ich gehe davon aus, dass wir da alle einer Meinung sind und dass Sie deswegen alle unserem Antrag stattgeben werden. Gründe, dies nicht zu tun, kann ich jedenfalls nicht erkennen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Die CDU schickt nun Herrn Kollegen Giebels ins Rennen. Bitte schön, Herr Giebels.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausbruchsserie in der JVA Bochum wurde bereits gestern in der Sondersitzung des Rechtsausschusses erörtert. Bei

dem Ausbruch am 29. Januar dieses Jahres handelt es sich um den vierten Vorfall, mit dem die Justizvollzugsanstalt Bochum seit Januar 2011 für Negativschlagzeilen sorgt.

Am 21. Januar 2011, also vor etwa einem Jahr, gab es einen erfolgreichen Ausbruch eines 26-jährigen libanesischen Untersuchungshäftlings. Der Mann ist bis heute flüchtig.

Im Herbst 2011 gab es eine erfolgreiche Flucht eines 35-jährigen türkischstämmigen Häftlings, der trotz Bewachung durch zwei Beamte bei einer Ausführung flüchten konnte.

Am 16. Januar 2012 konnte ein 50-jähriger Verbrecher das Fenstergitter seiner Zelle durchsägen und über die Dachrinne des Hafthauses fliehen. Erst nach Stunden wurde er auf dem Dachboden eines anderen JVA-Gebäudes gefunden. Er hatte einen Nachschlüssel für alle Türen innerhalb der JVA bei sich und ebenso ein Mobiltelefon.

Nicht ganz zwei Wochen später, am 29. Januar dieses Jahres, gab es einen erfolgreichen Ausbruch eines 47-jährigen Gefangenen polnischer Staatsangehörigkeit. Der konnte durch Zufall mehrere Tage später in Recklinghausen festgenommen werden.

Nicht nur Rechtspolitiker, sondern alle Menschen im Land fragen sich: Was ist los im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen?

Hinzu kommen Informationspannen zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, der Justizvollzugsanstalt Bochum und dem Justizministerium. Hieraus resultierten falsche Informationen der Medien und der Öffentlichkeit über die Gefährlichkeit des zuletzt ausgebrochenen Häftlings. Dieser war vom Leiter der JVA Bochum als ungefährlicher Kleinkrimineller eingestuft worden. Diese Einschätzung wurde später vom Ministerium revidiert.

Auch nach der gestrigen Sondersitzung des Rechtsausschusses bleiben viele Fragen offen. Der genaue Ablauf des Ausbruches und die Rolle der dabei gewesenen Mitgefangenen und Bediensteten sind aber ungeklärt. Der JVA-Leiter hat organisatorische Änderungen und Neuüberlegungen zum Personaleinsatz angekündigt. Diesbezüglich ist bisher aber nichts konkretisiert worden.

Völlig inakzeptabel ist aus unserer Sicht, dass die Justizvollzugsanstalt wie auch das Ministerium nicht oder verspätet auf die Vorfälle in der JVA Bochum angemessen reagiert haben. Erst nach dem letzten Ausbruch, am 29. Januar dieses Jahres, ist eine sogenannte Grundprüfung der Anstalt angeordnet worden. Warum ist das nicht bereits vor einem Jahr, nach dem Ausbruch eines Häftlings am 21. Januar 2011, geschehen? Vielleicht hätten die weiteren Vorfälle dann verhindert werden können.

Die Beratung in der Sondersitzung hat offenbart, dass es in einer Vielzahl von nordrhein

westfälischen Justizvollzugsanstalten zum Teil er

hebliche Sicherheitsmängel gibt. Wieder beschränkt sich das Justizministerium darauf, nur einzelne Details zu prüfen. Hier sind es konkret die Panzerglasscheiben.

Doch was ist mit den anderen Sicherheitsvorkehrungen? Warum werden beispielsweise nicht alle Außenmauern der Vollzugsanstalten komplett mit Video oder Sicherheitstechnik überwacht? Auf meine Frage in der gestrigen Sondersitzung, ob man mit einem Überwachungsmonitor nicht hätte sehen können, dass einer aus dem Fenster klettert, kam die Antwort, dieser Teil der Außenumwehrung des Gefängnisses werde gar nicht überwacht.

Es geht aber um mehr als etwaige bauliche Sicherheitsmängel. Von grundlegender Bedeutung ist der Personalbestand, der Personaleinsatz in den Justizvollzugsanstalten. Gibt es genügend Personal? Wird das vorhandene Personal den Sicherheitserfordernissen entsprechend eingesetzt? Wie kann es sein, dass ein Gefangener Sägewerkzeug, einen funktionierenden Nachschlüssel für die Türen im Gefängnis und außerdem noch ein Mobiltelefon besitzt? Was oder wer hat da nicht funktioniert?

Herr Minister, warum ordnen Sie mit Blick auf die Vielzahl der Vorfälle nicht eine Grundprüfung sämtlicher Justizvollzugsanstalten an?

Noch eines: Herr Minister, Sie haben Information und Transparenz zugesagt. Warum gibt Ihr Ministerium dann zu dem jüngsten Ausbruch nicht selbst eine Presseinformation heraus? Ihr Haus hat eine eigene Pressestelle, einen eigenen Pressesprecher. Warum übernimmt trotzdem die Pressestelle der Staatskanzlei den Vorfall aus dem Justizressort?

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Zehn Seiten von gestern!)

Ja, aber von der Staatskanzlei, nicht vom JM, Frau Kollegin Hanses. Wenn Sie auf die Internetseite des Justizministeriums gehen und da das Verzeichnis mit der Überschrift „Presseerklärungen des Justizministeriums“ anklicken, finden Sie zu diesem Ausbruch am 29. Januar keine einzige Pressemitteilung. Sie müssen auf die Landesregierungsseite gehen und gucken, welche Pressemitteilungen die Staatskanzlei hierzu herausgegeben hat.