Nur, wenn Sie den Regionalrat – ich sage es einmal so – dazu benutzen wollen, Auskünfte oder Begründungen zu Entscheidungen der Priorisierung oder Ähnlichem, die bei uns in der Hausspitze getroffen werden, zu erhalten, ist das ausgesprochen unfair, Herr Deppe. Das können die natürlich nicht beantworten. Sie sagen Ihnen auch, dass sie solche Fragen nicht beantworten können.
Ich glaube, dass das absolut korrekt ist. Sie sollten sich überlegen, ob Sie solche Fragen wirklich an dieser Stelle anbringen. Richten Sie diese doch einfach an mich!
Herr Minister, Sie haben in der Begründung dafür, warum das mit der Prioritätenliste so gelaufen ist, schon auf das 50jährige Planungsjubiläum eines Beispiels hingewiesen.
Ich frage Sie: Können Sie bestätigen, dass es in der Vergangenheit so war, dass insbesondere Mitarbeiter von Straßen.NRW bei den jeweiligen Projekten vor Ort die Verzögerungen dazu genutzt haben, darauf hinzuweisen, zur Beschleunigung doch einmal weitere Planungen durchzuführen, die dann auch durchgeführt wurden? So ging viel weitere Zeit ins Land, und weitere Kosten wurden verursacht. Letztendlich ist die Landesregierung auch deshalb zu der Entscheidung gekommen, die Prioritätenliste aufzustellen.
Herr Schmeltzer, es beschäftigen sich nicht wenige mit solchen Fragen. Eine normale Dauer sind 20 Jahre. In der Regel sind es sogar 30 oder 40 Jahre. Teilweise gibt es 50 Jahre und sogar Fälle von 60 Jahren.
Wenn Sie an die Ursachen für diese Permanentplanungen heranwollen, hilft Ihnen nur, sehr dezidiert in die gesamte Struktur dieser Planungen einzusteigen. Sie werden immer wieder feststellen, dass es Akteure vor Ort gibt, die – um sich vor Entscheidungen zu drücken – permanent Planungen verlangen, und zwar auch von den Häusern vor Ort.
Wir haben deswegen gesagt: Das müssen wir uns zentral anschauen. Nur dann können wir das beurteilen. Nur dort haben wir ein Stück weit den freien Blick, um zu erkennen, wie eine eventuelle Priorisierung aussehen kann, wo es Umsetzungsblockaden gibt und wie man mit einem solchen Projekt letztendlich weiterkommt.
Sie haben völlig recht: An vielen Stellen ist es vor Ort im Prinzip ein Problem gewesen, damit zurechtzukommen. Deswegen gibt es auch die Bündelung im Haus.
Herr Minister, es geht nicht immer um Priorisierung, sondern es geht auch um kleine Sachen: Straßenmeistereien, Schilder aufstellen, Bauschäden. – Das sind die Sachen, mit denen ein Abgeordneter vor Ort im täglichen Leben zu tun hat. Dafür brauchen wir kein Ministerium.
Alle Abgeordneten haben eine Landtagskarte. Auf der Rückseite steht, dass alle Dienststellen gebeten werden, das Landtagsmitglied bei der Ausübung seines Mandats zu unterstützen. Dann müsste ich sagen: Das macht insbesondere Ihr Ministerium nicht. In vielen anderen Bereichen klappt das hervorragend in der Kommunikation. Das nenne ich Dialog. Aber bei einer Straßenmeisterei nur den Verweis zu bekommen, dass es so wichtig ist, ein Straßenschild zu besprechen, dass das lieber ins Ministerium gegeben wird, sollte nicht der Fall sein.
Ich spreche von der Generalität der Ausweiskarte des Parlaments, mit der wir die gleichen Rechte wie jeder Bürger haben. Das sollte akzeptiert werden und in den Dienststellen so gehandhabt werden.
Ich akzeptiere diese Karte, Herr Exler. Ich denke, dass sich auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses entsprechend verhalten.
Wenn Sie mit einem Anliegen kommen und der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin sagt: „Ich werde das klären und das an die Zentrale weiterleiten, weil das dort beantwortet werden kann“, wird Ihnen in dem Moment vernünftig geholfen.
Wenn es um ein Straßenschild oder sonstige Sachen geht, kann die Information vor Ort gegeben werden. Das halte ich für überhaupt kein Problem, wenn es nicht um eine Frage geht, die einer zentralen Steuerung bedarf, für deren Beantwortung man einen gewissen Überblick braucht.
Das ist nach wie vor gegeben und muss auch möglich sein. Alle anderen Hinweise, sich bitte mit der Zentrale in Verbindung zu setzen, sind korrekt. Dort ist dann auch die entsprechende Antwort möglich. Insoweit glaube ich, dass die Karte ist okay ist. Wir verhalten uns so.
Spricht man nicht mit den Niederlassungsleitern, sondern mit Mitarbeitern der Niederlassungen, die man schon seit 20 oder wie vielen Jahren kennt, erklären die einem, Sinn der Sache sei, dass die Information, die lockerst vor Ort gegeben werden könnte, erst über den Landesbetrieb und das Ministerium – lassen Sie es mich so formulieren – politisch so gesäubert wird, dass inhaltlich wenig übrig bleibt. Das ist auch das Ziel der Beantwortung dieser Fragen.
Von daher meine Frage an Sie: Warum bekommen auf die gleiche Frage an den Landesbetrieb der örtliche Bürgermeister, der örtliche Landrat, die örtliche Bürgerinitiative eine Antwort, während der örtliche Abgeordnete an das Ministerium verwiesen wird?
Herr Schemmer, ich kenne diese Fälle nicht. Die müssten Sie mir zunächst darlegen. Ich kenne keinen solchen Fall.
Herr Minister Voigtsberger, wir leben in einem großen Land mit vielen Ministerien und vielen Staatssekretären. Man kann vielleicht nicht immer den Überblick haben. Können Sie sicher sein, dass es – obwohl Sie darüber vielleicht nicht exakt informiert sind – quer durch alle Häuser
und durch alle Vorgaben seitens der Staatssekretäre keine Anweisungen, Dienstanweisungen oder neue Vorgehensweisen im Umgang mit den Abgeordneten gegeben hat? Sie haben vorhin ausgeführt, es gebe keinen Maulkorberlass.
Gibt es denn neue Dienstanweisungen oder sonstige neue Vorgaben zum Umgang? Sie haben ebenfalls gesagt, wir bauschten etwas auf, das in der Realität nicht stattfindet. Da die Realität so ist, wie sie die Fragesteller verdeutlichen, treibt uns eine gewisse Sorge um, dass sich die Informationspolitik dieser Landesregierung von der ihrer Vorgängerregierung unterscheidet. – Gibt es etwas anderes als einen Maulkorberlass?
Nein, es gibt auch nichts anderes. Es gibt das Recht, dass Sie eine Information bekommen. Ziehen wir das Ganze doch einmal völlig anders auf: Sie sagen, Sie hatten ein Informationsbedürfnis und es sei Ihnen nicht möglich gewesen, eine entsprechende Antwort zu bekommen. Die richtige Fragestellung ist dann folgende: Wenn Herr Schemmer sagt, er habe irgendeinen Mitarbeiter eines Landesbetriebes angesprochen – also noch nicht einmal die Leitung –, der ihm Auskunft über dieses und jenes geben sollte …
Aber so ähnlich haben Sie es eben gesagt: Sie hätten Mitarbeiter angesprochen. – Dann ist es absolut richtig, wenn der Mitarbeiter sagt: Ich kann diese Frage nicht beantworten, aber ich leite sie an die Zentrale weiter; von dort bekommen Sie eine entsprechende Antwort. – Wo ist das Problem? Das ist sowohl vonseiten des Mitarbeiters als auch für den Fragesteller vernünftig. Auf der einen Seite kommen Mitarbeiter so nicht in die Situation, Fragen nicht beantworten zu können, und auf der anderen Seite bekommen Sie eine vernünftige Antwort.
Diesen Hinweis hat es gegeben: nämlich Fragen gerade in Bezug auf die Priorisierung etc. an die Zentrale weiterzuleiten. Das war der einzige Hinweis. Das ist kein „Maulkorberlass“ oder Ähnliches.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Ich glaube, wir kommen mit diesem Fragen nicht weiter. Was hier passiert, ist so neu und so gravierend, dass wir uns auch noch andere
Dinge überlegen müssen. Herr Minister, ich gestehe Ihnen gerne zu, dass ich, wenn ich Sie persönlich gefragt habe, von Ihnen immer relativ kurzfristig zufriedenstellende Antworten bekommen habe.
Neben der vorhin genannten Karte, die wir Parlamentarier haben, gibt es auch noch das Informationsfreiheitsgesetz, was in diesem Zusammenhang zu nennen wäre. Ich frage einmal: Die Idee, dieses Auskunftsverbot zu erlassen, was das Ihre Idee – was ich mir nicht vorstellen kann –, oder war es die Idee Ihres Staatssekretärs oder anderer Stellen?
Herr Jostmeier, noch einmal: Es gibt kein Auskunftsverbot. Ich weiß nicht, wie Sie auf so etwas auch nur kommen können. Es gibt kein Auskunftsverbot, sondern ganz einfach einen Hinweis, wer auf welcher Ebene vernünftigerweise Auskünfte erteilt, um Fragen ganzheitlich, zusammenfassend und umfassend beantworten zu können. Das ist meiner Meinung nach richtig und vernünftig geregelt. Das hat mit einem Auskunftsverbot überhaupt nichts zu tun.
Vielen Dank. – Herr Minister, auf die Frage von Herrn Schemmer haben Sie nicht konkret geantwortet. Meine ganz konkrete Frage ist, wie sich der Stellenleiter vor Ort verhält, wenn der Bürgermeister oder der Landrat um einen Termin bittet und eine Auskunft haben will. Ob Ihnen der Fall bekannt ist, interessiert mich jetzt nicht. Und zu Ihrem „Hinweis“: Sie müssen mehr als einen Hinweis gegeben haben, sonst gäbe es diese Verunsicherung nicht. Über einen Hinweis kann man sich nämlich hinwegsetzen. Es muss also schon eine klare Dienstanweisung geben. Wir bleiben bei der Sprachregelung, dass es sich um einen Maulkorberlass handelt.
Meine konkrete Frage: Welchen „Hinweis“ – um Ihre Formulierung zu gebrauchen – haben Sie dem Stellenleiter vor Ort gegeben? Was sollte er tun, wenn sich ein Bürgermeister oder ein Landrat mit einer
Herr Schroeren, es ist doch relativ einfach: Wenn ein Bürgermeister den Leiter des Landesbetriebes anspricht, weil er irgendwo eine Beschilderung nicht für ausreichend hält oder dergleichen, dann kann er das mit ihm besprechen.