Protocol of the Session on January 26, 2012

Das, was als Studie vom GKV-Spitzenverband vorgelegt wurde, nämlich der Vergleich zwischen klinischer Geburt und außerklinischer Geburt, wird zu spannenden Diskussionen führen. Hier können sich letztendlich die Angebote der außerklinischen Geburtseinrichtungen weiß Gott sehen lassen. Sie haben nicht schlecht abgeschnitten. Von daher müssen wir auch in dem Zusammenhang überlegen, was perspektivisch für Nordrhein-Westfalen sinnvoll und notwendig ist und an Unterstützung gebraucht wird.

Ich denke, dass uns diese Diskussion über die Große Anfrage hinaus in Nordrhein-Westfalen weiterhin beschäftigen wird. Ich glaube, jede Diskussion und jede Verbesserung in Bezug auf die schwierige finanzielle Situation der Hebammen ist letztendlich eine Verbesserung für die Frauen in NordrheinWestfalen, die die Unterstützung durch die Hebammen brauchen.

Ich würde mir wünschen, dass man – ich habe mir das schon öfter gewünscht, aber noch nicht erreicht – von hier aus gemeinsam das Signal in Richtung des Bundesgesundheitsministers sendet, dass aus der Studie, die im Januar vorliegt, ganz schnell Konsequenzen gezogen werden, damit die Situation für die Frauen besser wird und wir nicht hinterher in einen Engpass kommen. – Danke.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Beratung und stelle fest, dass damit die Große Anfrage 3 der Fraktion Die Linke erledigt ist.

Bevor wir zum neuen Tagesordnungspunkt 14 kommen, muss ich eine Rüge aussprechen. Sie betrifft den Kollegen Schmeltzer.

(Unruhe – Zurufe)

Wir ersparen uns, was er gesagt hat. Aber es war unparlamentarisch. Deshalb muss es hier gerügt werden. Mit der Rüge ist es dann auch gut. Die Kommentierungen, die dann noch vorgenommen werden, erübrigen sich auf diesem Wege.

Wir kommen damit gemäß Beschluss des Plenums zu Beginn der heutigen Sitzung zu:

14 Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes

und des Kunsthochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1875

Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3856

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 15/3731

dritte Lesung

Ich weise darauf hin, dass die Fraktionen Block I vereinbart haben, das heißt bis zu fünf Minuten Redezeit pro Fraktion.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Dr. Brinkmeier das Wort.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Mehrheit des Landtags hat entschieden, dass die dritte Lesung bereits heute stattfinden soll, was ich für sehr bedauerlich halte. Denn dadurch vergeben wir uns die Möglichkeit, hier noch einige Dinge, die gestern und heute Morgen kurz erwähnt worden sind, solider zu gestalten.

Ich möchte unsere Kritik an einem inhaltlichen Punkt festmachen, den wir auch schon im Ausschuss angemahnt hatten. Es ist keine Kritik prinzipiell, sondern eine offene Frage gewesen, die wir

gerne noch geklärt hätten, und zwar geht es um den neuen Satz 3 in § 59 Abs. 4 des Hochschulgesetzes. Ich zitiere, was jetzt eingefügt werden soll:

„Eine unterschiedliche Behandlung von Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Abschluss eines Fachhochschulstudiums einerseits und mit dem Abschluss eines Universitäts- oder Kunsthochschulstudiums andererseits beim Zugang zum Promotionsstudium ist nicht zulässig.“

Wir hatten im Ausschuss gesagt, der Sinn ist uns allen klar, nämlich dass man nicht diskriminieren soll. Es geht aber um die Frage, ob daraus rechtlich ableitbar ist, dass das, was zum Erwerb des jeweiligen Masters geführt hat, auch noch in die Bewertung einfließen kann. Das heißt, wenn hinterher für einen Promotionsstudiengang ein gewisses Curriculum inhaltlich notwendig ist, das im Fachhochschulstudiengang nicht abgebildet worden ist: Kann man sich dann dahingehend auf diesen Paragrafen berufen, dass dieser Master dann trotzdem gültig ist? Das war eine offene Frage, die wir gerne noch geklärt hätten.

Darüber hinaus – das hatte ich auch schon erwähnt – wäre es sicherlich richtig und vernünftig gewesen, dass wir sowohl von den Fachhochschulen als auch von den Universitäten, was diesen Paragrafen und den anderen, den ich jetzt nicht zitiert habe, betrifft, auch grünes Licht bekommen hätten – dies im Sinne eines guten Einvernehmens. Ich sage nochmal: Wir als CDU-Fraktion hätten uns das sehr gewünscht. Der Eile hätte es nicht bedurft. Wir hätten das hinbekommen.

Ich möchte jetzt zu den anderen Artikeln nicht weiter inhaltlich Stellung nehmen. Das ist hier der große Streitpunkt.

Ich will nur erwähnen, dass gestern noch ein Artikel dazugestrickt worden ist. Sei’s drum! Ich will mich auf die Fachhochschulpromotionsdebatte konzentrieren. Wir hätten es schaffen können. Das ist sehr bedauerlich.

Für wirklich bedauerlich halte ich, dass Sie zu dem Gesetzentwurf, der materiell-inhaltlich etwas Großes ist, einfach keine Anhörung durchführen wollten. Wir hätten das in einer einfachen Form schnell machen können. Das hat die Mehrheit im Ausschuss und auch im Landtag nicht haben wollen. Das ist nach wie vor sehr bedauerlich, ich finde es auch unkollegial. Der gute Wille war wirklich da. Wir wissen nicht, welche Lehren wir daraus ziehen müssen, aber bei zukünftigen Kooperationsangeboten werden wir leider grundsätzlich erst einmal misstrauisch sein. Das ist die Konsequenz daraus. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Brinkmeier. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Kollege Schultheis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind der Forderung nach einer dritten Lesung zur Änderung des Hochschul- und Kunsthochschulgesetzes sehr gerne nachgekommen. Wir hätten uns gefreut, wenn die Debatte dann auch eine stärkere Beteiligung der antragstellenden Fraktionen erfahren hätte. Der Tag ist für alle in diesem Hause gleich lang, meine Damen und Herren.

Die Bewertung des Verfahrens beim Zustandekommen des Gesetzes hat sich seit gestern aus unserer Sicht nicht geändert. Ich weise noch einmal darauf hin, Herr Dr. Brinkmeier, wobei ich anmerken muss, dass Ihre Einlassungen heute wesentlich sachlicher waren als gestern. Damit kann man in der Debatte umgehen. Gestern sah das ein Stück weit anders aus.

Wir haben uns, was die Frage des Promotionsrechtes für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen angeht, in einem Zickzackkurs bewegt. Wir haben in der Tat ein ernsthaftes Angebot gemacht, gemeinsam ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Während der laufenden Fahrt zu diesem Gesetz hat sowohl die FDP als auch die CDU einmal signalisiert, dass man der Meinung sei, es sei überhaupt keine gesetzliche Regelung notwendig. Dann sind wir doch wieder an dem Punkt angelangt, dass wir einen konkreten Vorschlag gemacht haben. Darauf haben wir uns einfach nicht einigen können.

Uns ging es darum, dass nach vielen Verfahrensschritten hier im Hause die Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen und auch die Fachhochschulen – gerade in ihrem 40. Jahr des Bestehens – einen Anspruch darauf haben, dass wir eine Regelung treffen. Wir sind nicht dazu da, beschäftigungstherapeutische Angebote zu organisieren, sondern wir sollen Lösungen für die Probleme anbieten, die offensichtlich da sind. Das haben wir mit diesem Gesetz gemacht. Alle drei wesentlichen Gegenstände des Änderungsgesetzes finden unsere Zustimmung. Ich wiederhole sie noch einmal, damit klar ist, worum es geht:

Das Letztentscheidungsrecht im Rahmen der Personalvertretung liegt jetzt wieder, wenn wir das Gesetz heute in dritter Lesung beschließen, bei der Ministerin. Das ist eine klare Regelung.

Wir wollen die Verbindlichkeit, gerade was die zitierten Passagen des Gesetzes angeht, Herr Kollege Brinkmeier, für die Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen, damit sie zu ihrer Promotion kommen, und zwar auf Augenhöhe mit anderen befähigten jungen Leuten, die promovieren wollen, die an Universitäten studiert haben.

Der dritte Bereich ist, dass wir die Zugangsprüfung für ausländische potenzielle Studierende auch ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen wollen. Dabei bleibt es. Die Einschätzung hat sich nicht geändert.

Ich darf mich recht herzlich für das besondere Interesse unserer Fraktion, die das Gesetz heute beschließen wird, bedanken und hoffe, dass die drei wesentlichen Änderungen auch den Zuspruch in der Hochschullandschaft finden werden. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Für die grüne Fraktion spricht nun Frau Dr. Seidl.

(Unruhe)

Kolleginnen und Kollegen, es gibt zwei Möglichkeiten, warum sich die Rednerinnen und Redner akustisch nicht genug durchsetzen können. Die eine ist: Es ist etwas zu laut im Saal. Die andere könnte darin bestehen, dass wir ein technisches Problem haben. Ich kann das von hier aus nicht beurteilen. Ich kann allerdings sagen, dass es relativ laut im Saal ist.

(Günter Garbrecht [SPD]: Es könnten beide Dinge sein!)

Es könnte beides sein? Wir werden das eine überprüfen, das andere liegt in Ihren Händen bzw. in den Mündern, um genau zu sein.

Frau Dr. Seidl, Sie haben das Wort. Bitte nutzen Sie das Mikrofon, solange es noch geht.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir die Anwesenheit Ihrer Fraktionsmitglieder, Herr Hafke und auch Herr Brinkmeier, bei der GODebatte von heute Morgen vor Augen führe, dann frage ich mich schon: Wie ernst nehmen Sie eigentlich Ihre Forderung nach einer weiteren Diskussion zum Gesetzentwurf?

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Sie fordern Minderheitenrechte ein, dabei sind Sie nur mit schlapper Besetzung aufgelaufen, und jetzt sieht es in Ihren Reihen auch nicht viel besser aus.

(Christof Rasche [FDP]: Warum lesen Sie das denn ab? Vielleicht schauen Sie mal in den Saal!)

Ihr Ziel ist doch nur, das Gesetzgebungsverfahren mit taktischen Spielchen zu blockieren und zu verschleppen. – Ich gucke Sie auch gerne dabei an. Dabei geht es Ihnen doch gar nicht um die inhaltliche Auseinandersetzung. Wenn Ihnen tatsächlich

etwas an der Sache liegen würde, dann hätten Sie unserem Gesetzentwurf auch gestern Abend schon zustimmen können.

(Lachen von Marcel Hafke [FDP])

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Remmel?