Protocol of the Session on January 26, 2012

Wir haben die Landesregierung seinerzeit bereits aufgefordert, aufklärend tätig zu werden, sich mehr für Transparenz bezüglich auch der Risiken einer unnatürlichen Geburt einzusetzen. Ministerin Steffens hat sich ebenfalls öffentlich über diese Entwicklung besorgt gezeigt. Nur sind bisher noch keine entscheidenden Maßnahmen unternommen worden.

Der Deutsche Hebammenverband hält diese Entwicklung ebenfalls für sehr besorgniserregend. Für ausschlaggebend hält er dafür zum einen den wachsenden Wunsch nach einer möglichst

schmerzarmen Geburt. Zum anderen ist nach Ansicht des Verbandes zu bedenken, dass eine Kaiserschnittgeburt für eine Entbindungsstation im Krankenhaus lukrativer ist als eine herkömmliche Geburt.

Die Auswüchse sieht man heute, wenn Krankenhäuser sich darauf einlassen, dass Kinder zu Wunschdaten geboren werden, so wie Hochzeitstermine vereinbart werden, wenn Geburten in die Urlaubs- oder Dienstfahrtplanung des erwerbstätigen Ehemannes eingebaut werden. Das alles geschieht auf Kosten der Krankenkassen und der All

gemeinheit, Daran sieht man, dass es fehl läuft. Dies ist eine Entwicklung, die wir deutlich kritisieren.

(Beifall von der FDP)

Was die Geburtshäuser angeht, wo in Obhut einer Hebamme eine natürliche Geburt außerhalb eines Krankenhauses stattfindet, sind die Zahlen in Nordrhein-Westfalen minimal. Auch diesbezüglich sind die Niederlande ganz anders aufgestellt. Es ist zu fragen, ob es eine echte Auswahl darstellt, wenn eine natürliche Geburt in einem Geburtshaus für eine gesetzlich krankenversicherte Frau deutlich teurer ist, weil sie den Bereitschaftsdienst der Hebamme zusätzlich privat bezahlen muss. Aus meiner Sicht besteht bei einem solchen finanziellen Ungleichgewicht keine echte Wahlmöglichkeit. Ist die Krankenhauslobby so stark? Wir finden jedenfalls, dass es für Frauen eine echte Auswahlmöglichkeit geben muss. Die Situation sieht heute aber anders auch. Ich wäre froh, wenn wir für diese Position Unterstützung in diesem Haus bekämen.

(Beifall von der FDP)

Das gilt es umso mehr zu bedenken, wenn man berücksichtigt, dass in diesem Land die Zahl der Geburtshilfestationen deutlich abnimmt. Immer mehr Krankenhäuser schließen ihre Geburtshilfestationen. Nur noch größere Zentren mit häufig 800 bis 1.000 Geburten halten sich am Markt. Es ist die Frage, ob wir für jede natürliche Geburt hoch spezialisierte Einheiten brauchen. Ist das ein Anspruch, der gut ist, oder ist dies eine Fehlentwicklung? Ich glaube, in dem Bereich bedeutet das eher eine Fehlentwicklung.

Die steigenden Haftpflichtprämien sind angesprochen worden. Diese Prämien sind wirklich erheblich, besonders wenn man sich das Jahreseinkommen einer freiberuflichen Hebamme ansieht. Das durchschnittliche Jahreseinkommen liegt bei 14.000 €. Ich erinnere daran, dass wir bei der Diätenreform zum Teil über ganz andere Summen reden.

Die jährliche Haftpflichtprämie stieg von rund 1.200 € im Jahr 2007 auf über 3.600 € im Jahre 2010. Mitte des Jahres wird ein Beitrag von über 4.200 € fällig.

Wie sollen sich bei solchen finanziellen Situationen freie Hebammen halten? Die Wertschätzung der Gesellschaft für den Hebammenberuf steht bei dieser finanziellen Entlohnung und bei diesen auferlegten Prämien in einem Missverhältnis.

Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Gutachten zu dieser Problematik in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnisse sollen Anfang Februar vorgestellt werden. Ich hoffe, dass dann auch rasch etwas zur Lösung folgt.

Darüber hinaus wurde im Versorgungsstrukturgesetz des Bundes, das zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist, die Regelung verankert, dass Trotz des Grundsatzes der Beitragsstabilität bei den Vertrags

partnern höhere Vergütungen für die Hebammenhilfe vereinbart werden können. Es bleibt abzuwarten, wie sich die derzeitigen Verhandlungen mit den Kassen vor diesem Hintergrund entwickeln.

Für Perspektiven des Hebammenberufes wurde auf dem Gesundheitscampus auch ein Studiengang eingeführt. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, um einerseits die Wissenschaft im Bereich der natürlichen Geburtshilfe zu stärken, andererseits aber auch die gesellschaftliche Wertschätzung dieses Berufes nach voranzubringen.

Insgesamt ist zu hoffen, dass dieser wichtige Beruf der Hebammen zunehmende Wertschätzung in der Gesellschaft erfährt. Sonst wird er, so ist meine Befürchtung, kaum überleben. Wir brauchen aber Hebammen, und zwar nicht nur für Schwangere, sondern auch für junge Mütter, damit sie wirklich professionell erlernen, mit den Kindern so umzugehen, dass aus ihnen gute Erwachsene werden können. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Steffens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst ein paar Anmerkungen zu der Datenlage machen, die Grundlage der Großen Anfrage ist. Wir haben zwar eine relativ umfangreiche Datenlage, aber in ganz speziellen Bereichen ist sie einfach lückenhaft. Das ist für die Auswertung, die man eigentlich an dieser Stelle braucht, sehr problematisch. Dazu hat auch schon die bzw. der eine oder andere Vorrednerin bzw. Vorredner etwas gesagt.

Es besteht das Problem, dass die Argumentation, die immer wieder geäußert wird, viele Hebammen seien existenziell bedroht – dazu erhalten wir auch über Einzelfälle Berichte –, mit der vorhandenen Datenlage nicht übereinstimmt bzw. nicht belegt werden kann.

Es ist zwar klar, dass schon wegen der Altersstruktur bei den Hebammen Veränderungen eintreten werden, aber dass es ein extremes „Hebammensterben“ wegen der Existenzbedrohung gibt, ist aufgrund der Datenlage einfach nicht zu belegen. Dennoch erreichen uns en masse entsprechende Hinweise, und die finanzielle und wirtschaftliche Situation ist mehr als problematisch.

An dieser Stelle ist es gut – deswegen glaube ich auch, dass die Diskussion und die Auswertung hier in Nordrhein-Westfalen ganz wichtig sein werden –, dass das BMG die Studie in Auftrag gegeben hat. Schließlich fehlen nicht nur die Zahlen von Nordrhein-Westfalen, sondern insbesondere auch eine

Vergleichbarkeit, die sehr sinnvoll und sehr wichtig ist. Wenn damit die Versorgungssituation in der Hebammenhilfe und die Vergütungssituation in Deutschland – auch im Vergleich – analysiert werden, haben wir mit dieser Studie, die Ende Januar dieses Jahres zu erwarten ist, wirklich noch einmal eine andere Grundlage.

Ich möchte gleich noch etwas zu einigen Bereichen sagen und darstellen, was für uns als Landesregierung ganz wichtig ist. Anfangen will ich aber mit den extrem hohen Kaiserschnittzahlen, die einfach da sind und über die wir schon mehrfach diskutiert haben.

Wir werden in diesem Jahr im Rahmen des Internationalen Frauentages eine Veranstaltung zur Frauengesundheit im Haus der Ärzteschaft durchführen, zu der wir extra auch eine Expertin eingeladen haben.

Das Problem ist nämlich, dass zu den Ursachen und den Gründen, warum die Kaiserschnittzahlen so massiv steigen, wenig an Datenmaterial, wenig an Wissen und wenig an Kompetenzen vorhanden ist. Es gibt dazu ganz viele Ansätze, in deren Rahmen immer wieder vermutet wird, warum das der Fall ist. Da geht es um Haftungsrecht bei den Ärzten. Da geht es um das höhere Alter der gebärenden Frauen als Grund für diese Empfehlung. Da geht es auch immer wieder um den Vorwurf, das Ganze sei eine Kostenfrage. Es gibt also sehr viele Argumente, die im Raum stehen, die aber mit den vorliegenden Fakten nicht wirklich belegbar sind.

Wir sind also an diesem Thema dran. Ich finde diese Entwicklung der Zahlen katastrophal und glaube, dass man, im europäischen Vergleich gesehen, diesem Start und diesem natürlichen Vorgang, Kinder zur Welt zu bringen, hier massiv mit den Zahlen entgegensteht. Wir haben aber keinen Anpackpunkt. Auch das wäre etwas – wir können es gerne im Ausschuss diskutieren –, wo wir gerne tätig werden würden, beispielsweise mit den Ärzten und der Krankenhausgesellschaft. Mit vielen sind wir dazu schon im Gespräch.

Wir finden aber in der Tat keine Lösungswege; denn letztendlich ist es in dieser Situation die individuelle Entscheidung der Frau und des Arztes, ob man sich für eine natürliche Geburt oder für einen Kaiserschnitt entscheidet. Diese Entscheidung kann man nicht gesetzlich verordnen oder reglementieren. Vielmehr muss sie in eigener Verantwortung stattfinden.

Ich halte es aber für einen wichtigen Schritt, die Diskussion und den ganzen Prozess weiter gemeinsam zu begleiten und zu versuchen, sie dort zu beeinflussen, wo wir es können. Diesen Schritt können wir auch gerne gemeinsam gehen.

Grundsätzlich kann man Folgendes sagen: Natürlich ist die Berufsgruppe der Hebammen für uns als Landesregierung eine ganz wichtige Berufsgruppe;

denn sie hat mit der Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen für diese Gruppen eine ganz bedeutende Rolle. Die Hebammen haben in Deutschland und gerade auch in NordrheinWestfalen ein sehr vielfältiges Versorgungsangebot im Bereich von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit aufgebaut. Diese Hebammen sind nicht nur für die werdenden Mütter, sondern auch hinterher bei der Betreuung der Kinder ganz wichtig für uns.

Wir haben hier in Nordrhein-Westfalen versucht – auch diese Diskussion haben wir im Ausschuss schon mehrfach geführt –, alles zu tun, was in unseren Möglichkeiten steht. Klar ist, dass die gestiegenen Beiträge für die Haftpflichtversicherung eine massive Last für die Hebammen sind. Letztendlich müssen diese Beiträge aus den Leistungen, die finanziert werden, erbracht werden. Aus den Vergütungen, die eine Hebamme erhält, ist dieser Beitrag in Höhe von 3.700 € nicht so einfach finanzierbar. Weitere Steigerungen werden befürchtet.

Deswegen habe ich schon im September 2010 den damaligen Bundesgesundheitsminister Rösler darauf angesprochen und mich in der Folge auch immer wieder an das Bundesgesundheitsministerium gewandt. Ich glaube, dass wir hier dringend und schnell Lösungen bekommen müssen.

Im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes gibt es eine entsprechende Option, nämlich die Verpflichtung des Spitzenverbandes der Krankenkassen, die Kostensteigerungen für die Hebammen, also auch die Erhöhungen der Haftpflichtprämie, bei den Vergütungsverhandlungen mit den Hebammenverbänden zu berücksichtigen. Leider ist der aktuelle Stand immer noch, dass die Vertragsverhandlungen im November 2011 abgebrochen worden sind. Jedes Zeitfenster, in dem die Vertragsverhandlungen nicht weitergeführt werden, ist vertane Zeit, in der diese Kosten nicht refinanziert werden.

Auch vor diesem Hintergrund halte ich es für dringend notwendig, dass diese Vertragsverhandlungen wieder aufgenommen werden, damit wir letztendlich zu einer Vergütung kommen, aus der die Hebammen auch die Haftpflichtprämie refinanzieren können.

Im Übrigen muss man sich darüber im Klaren sein, dass diese gestiegenen Haftpflichtprämien nicht etwa dadurch zustande kommen, dass mehr Unfälle bei der Geburt passieren, dass die Fallzahlen also größer sind, sondern aus der Schadenshöhe resultieren, die mittlerweile erstattet wird. Deswegen sind die Beitragszahlungen auch höher. Diese Summen sind also derart massiv gestiegen, ohne dass die Hebammen irgendetwas dazu beigetragen haben. Das kann und darf nicht so sein.

Bei der Privatgebührenordnung – das ist gerade schon einmal gesagt worden – haben wir in Nordrhein-Westfalen das gemacht, was wir machen

konnten. Wir haben sie aktualisiert und ein eigenes Leistungsverzeichnis geschaffen. Die Leistungen, die außerhalb der gesetzlichen Versicherung von Hebammen erbracht werden, können auch bis zu dem 1,8-Fachen gesteigert abgerechnet werden. Hier haben wir also die Finanzierung, die möglich war, umgesetzt.

Wir hätten gerne noch einen dynamischen Verweis mit ausgebracht. Das ist rechtlich nicht möglich. Innerhalb der Landesregierung haben wir uns aber gemeinsam darauf verständigt, dass wir immer dann, wenn es auf Bundesebene durch ein neu ausgehandeltes Leistungsverzeichnis solche Veränderungen gibt, auch in Nordrhein-Westfalen die Anpassungen übernehmen, die notwendig sind. Letztendlich ist das nämlich auch für die Hebammen notwendig, selbst wenn es nur einen Teilbereich ausmacht.

Klar ist auch, dass die Geburt in einem Krankenhaus als Beleghebamme natürlich anders entschädigt und höher finanziert wird. Das Gleiche gilt für die Hausgeburt. Das hilft aber auch nur dann etwas, wenn wir das Problem mit der Haftpflichtversicherung gelöst bekommen.

Für uns sehr wichtig ist auch der Bereich der Qualifizierung, Bildung, Fortbildung und Weiterbildung. Wir haben die Fortbildungsverpflichtung für Hebammen in Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2002 in der Berufsordnung verankert. Dieses Instrument hat sich in der Praxis bewährt. Die Hebammen haben hier in Nordrhein-Westfalen einen extrem hohen Qualifizierungs- und Bildungsstand. Auch im bundesweiten Vergleich ist dieser Standard mit den 60 Stunden, die in drei Jahren geleistet werden, besonders hoch. Andere Bundesländer schauen immer wieder auf Nordrhein-Westfalen und heben dieses Bundesland als Beispiel hervor. Das sollten wir an dieser Stelle ruhig deutlich sagen.

Ich finde das Ganze besonders gut, weil es letztendlich von den Hebammen und dem Hebammenverband getragen worden ist und unterstützt wird. Hier haben wir gemeinsam einen hohen Qualifizierungsweg in Nordrhein-Westfalen eingeschlagen.

Darüber hinaus – das ist auch schon einmal erwähnt worden – haben wir in Nordrhein-Westfalen nicht nur eine modellhafte Sache, sondern sogar zwei. Zum einen ist das die Ausbildung als Modellversuch an den Hebammenschulen in NordrheinWestfalen, wo wir nicht nur in der Fläche in einer extrem hohen Qualität ausbilden, sondern auch noch das Modellprojekt zur richtlinienorientierten Qualitätsentwicklung haben.

Ferner – das hat Kollege Romberg eben angesprochen – nehmen wir in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der modellhaften Akademisierung der Gesundheitsberufe bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Seit dem Wintersemester 2010/2011 bieten wir den

Studiengang der Hebammenkunde an der Hochschule für Gesundheit in Bochum an.

Wenn ich mir die Diskussionen in anderen Bundesländern anschaue, dann glaube ich, dass das genau der richtige Weg ist, mit diesem Modell schnell an den Start zu gehen. Die Erkenntnisse der gesamten Modellvorhaben, die wir haben, werden hinterher Grundlage für die notwendige inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung grundsätzlich auch des Berufsrechts auf Bundesebene sein.

Ich denke, es ist gut, dass wir in dem Punkt auch in Nordrhein-Westfalen Motor sind. Es wird mit Sicherheit zu gegebener Zeit eine spannende Diskussion im Ausschuss sein, wenn wir uns über die Erfahrungen und über die Ergebnisse der Evaluierung austauschen, um zu sehen, welche Bedarfe wir letztendlich hier haben.

Ich bin eben schon darauf eingegangen, dass wir, wie gesagt, versuchen wollen, die Diskussion um die Kaiserschnittraten weiterzuführen. Auch da sollten wir über das hinaus, was wir jetzt machen, mit den Hebammen gemeinsam einen Dialog führen und sehen, ob da noch weitere Ansätze und Möglichkeiten sind.

Des Weiteren haben wir für Nordrhein-Westfalen einen Bereich geplant, der am Rande erwähnt worden ist, nämlich wir als Ministerium wollen jetzt in einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Vertreterinnen der Geburtshäuser einsteigen, weil wir ermitteln wollen, inwieweit wir Veränderungen für Nordrhein-Westfalen ermöglichen können.

Das, was als Studie vom GKV-Spitzenverband vorgelegt wurde, nämlich der Vergleich zwischen klinischer Geburt und außerklinischer Geburt, wird zu spannenden Diskussionen führen. Hier können sich letztendlich die Angebote der außerklinischen Geburtseinrichtungen weiß Gott sehen lassen. Sie haben nicht schlecht abgeschnitten. Von daher müssen wir auch in dem Zusammenhang überlegen, was perspektivisch für Nordrhein-Westfalen sinnvoll und notwendig ist und an Unterstützung gebraucht wird.