Protocol of the Session on January 26, 2012

Zum anderen erwähne ich das „EU-Schulobstprogramm NRW“. Das läuft in keinem anderen Bundesland so erfolgreich wie hier. Wir sind auch stolz darauf. Über 100.000 Schulkinder profitieren davon. 500 Schulen sollten daran beteiligt werden. 355 sind es aktuell. Das Schulobstprogramm ist erfolgreich – auch zusammen mit dem Schulmilchprogramm.

Wir könnten noch sehr viel mehr tun; die Nachfrage ist groß. Deshalb müssen wir uns damit beschäftigen, wie wir die nötigen Finanzmittel beschaffen, um möglichst viele Schulkinder von diesem Programm profitieren zu lassen.

Wenn Sie die Schulen mal besuchen und sich das konkret ansehen, dann wissen Sie, wie erfolgreich das in den Unterricht implementiert wird. Eine gesunde Mahlzeit am Tag, ein gesundes Frühstück –

das ist in der Tat elementar. Eigentlich sollte es das an allen Schulen geben. Aber – das ist die konkrete Frage – es fehlt oftmals an dem nötigen Geld. Dieses Geld müssen wir versuchen gemeinsam zur Verfügung zu stellen. Deshalb gibt es ja auch die Initiative der Landesregierung, gerade diese Schulen zu qualifizieren, an der einen oder anderen Stelle auch noch Dritte zu bewegen, ein wenig Geld dazuzugeben, um den Schirm etwas breiter spannen zu können. Ich hoffe, dass Sie das unterstützen.

Qualitätsstandards – das ist eine Forderung – gibt es bereits von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung seit September 2007. Wenn Sie da Veränderungen vorschlagen, schlage ich vor, sich dort fachlich auseinanderzusetzen. Wenn es gilt, optimale Verpflegung wissenschaftlich fundiert auf den Weg zu bringen, ist das, glaube ich, der richtige Ort – und nicht eine Verordnung oder eine gesetzliche Regelung, wie Sie das vorschlagen.

Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam, fraktionsübergreifend, wie das auch in der Vergangenheit in diesem Landtag üblich war, das Thema „Gesunde Ernährung in Schulen“ weiter anpacken. Ich würde mich freuen, wenn sich auch hier die Fraktion Die Linke realitätstauglich zeigen würde und sich für unsere Kinder und eine gesunde Ernährung einreihen könnte, anstatt große Wolken zu schieben. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Um auf Ihre Eingangsfrage zurückzukommen: Das sitzungsleitende Präsidium ist mehrheitlich der Meinung, dass es sich bei dem Koch um die „Muppets“ gehandelt hat. Aber vielleicht können wir das noch klären.

(Allgemeine Heiterkeit – Josef Hovenjürgen [CDU]: Mehrheitsentscheidung!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Somit kann ich diese Beratung schließen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/3764 – Neudruck – an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend –, an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte dem jemand widersprechen? – Oder sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

9 Das E.ON-Ferngasnetz gehört in die öffentli

che Hand

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3763

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Die Linke Herrn Kollegen Aggelidis das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie erinnern sich: Wir Linken haben in diesem Haus seinerzeit den Antrag gestellt, für Amprion, die damalige Netztochter von RWE, ein Kaufangebot des Landes zu entwickeln oder das wenigstens zu prüfen. Dieser unser bescheidener Vorschlag ist von Ihnen in den Wind geschlagen worden. Das Land hat seine Chance verstreichen lassen. Die RWE-Tochter ist deshalb jetzt in den Händen eines privaten Finanzinvestors. Das RWE hält noch etwas über 25 %. Sein Ferngasnetz hat RWE schon 2010 an eine Investmentbank verkauft.

Die Landesregierung ist aufgefordert, darzulegen, was eigentlich gegen die Überführung des E.ONFerngasnetzes in Landeseigentum spricht. Die Landesregierung soll den E.ON-Konzern auffordern, die Verkaufsverhandlungen ruhen zu lassen, bis sie über ein mögliches Kaufangebot entschieden hat.

(Beifall von der LINKEN)

Außerdem stehen bei E.ON Tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Wir möchten von der Landesregierung gerne wissen, was sie zur Sicherung dieser Arbeitsplätze zu tun gedenkt.

Die Energieversorgung gehört in die öffentliche Hand. Wir Linken fordern die Vergesellschaftung, Demokratisierung, Dezentralisierung und Rekommunalisierung der Energiewirtschaft,

(Lachen von der CDU)

damit sie nach ökologischen und sozialen Kriterien umgestaltet wird.

(Beifall von der LINKEN)

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Energiewirtschaft, die für die Zukunft der ganzen Gesellschaft von herausragender Bedeutung ist, in der Hand von Oligopolisten und Shareholdern bleibt.

Jahrelang wurde die Trennung von Netz und Produktion hinausgezögert. So wurden den Oligopolisten Extraprofite eingeräumt. Auch die Atomverstromung brachte ihnen viele Jahre lang Extraprofite. Diese Extraprofite wurden nicht zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher und nicht zur Finanzierung des Umsteuerns auf erneuerbare Energien eingesetzt, sondern zum Beispiel für die Expansion ins Ausland. Insoweit die Konzerne damit auf die Nase gefallen sind, haben sie hohe Abschreibungen ihrer Auslandsinvestitionen zu tragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht hier ums Gemeinwohl. Das Land kann sich günstiger refinanzieren als der Allianz-Konzern. Ich gehe davon aus, dass die Gesamtrendite des E.ONFerngasnetzes über den Zinskosten des aufzunehmenden Kredits liegen wird. Das ist also auch haushaltspolitisch positiv. Insofern kann ich nicht verstehen und nicht billigen, dass diejenigen, die immer eine Konsolidierung über alles schreien, eine solche Chance zugunsten der Landesfinanzen nicht nutzen.

Ich tue es nicht zum ersten Mal, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber ich habe versprochen, es immer wieder zu tun, bis Sie es alle auswendig können, und fordere nun eine Antwort. Ich verlese den Art. 27 unserer Landesverfassung. Abs. 1:

„Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.“

Abs. 2 lautet:

„Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.“

Es war dieser Tage viel vom Schutz unserer Verfassung die Rede. Ich frage Sie: Wie vereinbaren Sie die Missachtung eines ausdrücklichen Gebots unserer Landesverfassung mit dem Schutz unserer Verfassung? – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Dr. Geerlings.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war etwas verwundert: Ihren Antrag musste ich gleich zweimal durchlesen, nicht weil ich ihn für so gelungen hielt, sondern weil er einfach wirr und wenig strukturiert wirkte.

(Beifall von der FDP)

Alles wird vermischt: Regulierung, Verstaatlichung, Gründung einer Bundes- oder NRW-Netzgesellschaft, Atomenergie und auch noch die Arbeitsplatzsicherung bei E.ON. Das sind sicherlich richtige Ziele und wichtige Dinge, aber all das in einen Antrag zu packen, ist, glaube ich, nicht vonnöten.

Ihr Vorschlag lautet, eine Netzgesellschaft zu gründen, entweder beim Bund oder in NRW; das ist auch nicht so ganz klar. Aber warum sollte das eigentlich geschehen? Ist die Leistungsfähigkeit des Gasnetzes in Gefahr? Nein. Das Gegenteil ist der Fall: Die Sicherheit ist gegeben, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind gegeben. Das Gas wird sicher an die Verbraucher geleitet.

Soll es sich um eine NRW-Gesellschaft handeln? Wo ist da der Sinn? Technisch ist es kaum machbar, das Netz für Nordrhein-Westfalen abzusondern. Oder soll es möglicherweise gleich für den ganzen Bund übertragen werden? Und an wen richtet sich der Antrag? Wenn Sie schon an europäische Gesellschaften denken, warum nicht gleich die Geschäfte in Frankreich oder sonst wo mit in den Fokus nehmen?

Besonders bemerkenswert ist die Renditerechnung der Fraktion Die Linke. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Da wird einem angst und bange. Wenn Sozialisten rechnen, sollte man sich gleich Sorgen um eine mögliche öffentliche Netzgesellschaft machen. Allenfalls sind dort negative Renditen zu erwarten. Den Begriff „Rendite“ verwenden Sie gleich mehrfach. Sie malen schwarz und weiß und prangern an, dass sich die Privaten die Taschen damit dick gemacht haben; aber der Staat könne möglicherweise eine Rendite machen. Also: Wenn der Staat Rendite erzielt, ist das gut, bei Privaten schlecht. Das ist ein Anachronismus.

Die Refinanzierung durch den Staat sei günstiger. Hier haben Sie offensichtlich die Subventions- und Beihilfeproblematik nicht mit in den Blick genommen. Sie sagen:

„Es ist nicht mit dem Gemeinwohl vereinbar, wenn der Allianz-Konzern das Ferngasnetz in NRW steuert und über energiepolitisch wesentliche Investitionen entscheidet.“

Sollte das wider Erwarten der Fall sein, gibt es immerhin aufsichtsrechtliche Maßnahmen. All das ist in den Blick genommen worden. Es gibt Durchleitungsrechte, die wettbewerbsneutral sind. Es gibt die Anreizregulierung, die auch zu den Renditen klare Vorgaben macht. Zu befürchten ist vielmehr, wenn Sie von den Linken über die Netze wachen würden, dann wäre das Gemeinwohl gefährdet.

(Zuruf von Bärbel Beuermann [LINKE])

Grundgesetz und EU-Verträge, also das Gemeinschaftsrecht, sind bei der Eigentümerstruktur grundsätzlich neutral. Es spielt also keine Rolle, ob private oder öffentliche Eigentümerstrukturen gegeben sind. Denkbar sind Stadtwerke als Eigentümer – Stichwort: Trianel zuletzt –, rein Private, also auch die Allianz, oder Mischformen zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern. Das ist soziale Marktwirtschaft im besten Sinne. Beim Verkauf sollte das beachtet werden. Ich gehe davon aus, dass die Eigentümer der E.ON so etwas schon aus übergeordneten Gründen beachten würden.

Wichtig und entscheidend ist aber: Können zukünftige Investitionen gerade wegen der Energiewende gestemmt werden oder nicht? Der Staat muss da nicht unbedingt mitmischen – er kann es natürlich –, sondern er sollte vielmehr den Rahmen vorgeben. Das Energiewirtschaftsgesetz macht klare Vorgaben: Preisgünstigkeit, sichere und umweltverträgli

che Energieversorgung. Die Gesellschafterstruktur ist dagegen nicht im Energiewirtschaftsgesetz geregelt.

Stadtwerke oder andere Versorger benötigen ein leistungsfähiges Netz. Wir müssen uns die Frage stellen: Könnte und sollte ein Land wie NordrheinWestfalen oder gar der Bund all diese Investitionsentscheidungen treffen? Ich glaube, ihr Antrag zielt allein darauf ab, die Privatwirtschaft zu diskreditieren. Das ist inhaltlich von vorgestern.

Merci, so etwas brauchen wir nicht. Ihr Antrag ist ein Rückfall in überkommene Ansichten. Er trägt nicht zum Erreichen der energiepolitischen Ziele bei; er ist reine Ideologie. Deswegen wird die CDU ihn ablehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Geerlings. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Bell.